BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14797 21. Wahlperiode 02.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 26.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals und Ausbau des Drehkreises – Aktueller Verfahrensstand Im Dezember 2016 veröffentlichte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, dass das Projekt „Westerweiterung und Erweiterung des Drehkreises ” planfestgestellt wurde. Zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 2. Januar 2017 wurden die entsprechenden Planfeststellungsbeschlussunterlagen öffentlich ausgelegt. Von dem Recht, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen, haben einige Anwohner in Form einer Sammelklage Gebrauch gemacht und somit eine Verzögerung des geplanten Projektverlaufs bewirkt. In der Sitzung des Bürgerschaftsausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 16. Februar 2018 informierten die Senatsvertreter darüber, dass derzeit mehr als 70 Anwohnerklagen aus Övelgönne und Blankenese gegen die Westerweiterung beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt würden. Da es sich um Privatklagen handele, werde im Zuge des Verfahrens keine Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses – anders als bei Verbandsklagen – durchgeführt. Der Hauptpunkt der Klagen sei die Annahme gewesen, dass durch die Westerweiterung und die Verbreiterung des Drehkreises im Waltershofer Hafen vermehrt Lärm für die Anwohner entstehen könne. Im bisherigen Verlauf des Verfahrens habe das Gericht das vom Senat vorgelegte Gutachten und die Ausführungen des Gutachters in der Verhandlung als ausreichend erachtet und dies in seiner mündlichen Begründung entsprechend gewürdigt. Ein schriftliches Urteil erwarteten die Senatsvertreter voraussichtlich im Februar oder März 2018. Ferner wurde angekündigt, die Aktualisierung der Ausführungsplanung solle noch im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Klageverfahren gegen das Projekt Westerweiterung wird derzeit vor dem Verwaltungsgericht Hamburg in erster Instanz verhandelt. Bislang wurde kein Termin zur ersten mündlichen Verhandlung bekannt gegeben. Daher hat auch noch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem genannten Lärmgutachten in einer Verhandlung vor Gericht stattgefunden. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Liegt das für Februar oder März 2018 erwartete Urteil des BVerwG zwischenzeitlich vor? Falls ja, seit wann, welchen Inhalt hat es und welche Konsequenzen zieht die zuständige Behörde daraus? Drucksache 21/14797 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls nein, wann ist damit zu rechnen? Siehe Vorbemerkung. 2. Ist die bis zum Ende des Jahres 2018 geplante Aktualisierung der Ausführungsplanung bereits abgeschlossen worden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht und wann soll der Abschluss erfolgen? Die Ausführungsplanung konnte noch nicht abgeschlossen werden, da das Ergebnis einer externen Studie zu den Strömungsverhältnissen im Projektgebiet noch nicht vorliegt. Die Planung wird voraussichtlich in den nächsten Monaten abgeschlossen. 3. Haben weitere Gespräche zwischen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und der Klägerseite stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht? Nein, es haben noch keine Gespräche zwischen der zuständigen Behörde und der Klägerseite stattgefunden, da zunächst die erste mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hamburg abgewartet werden soll. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Wie ist der aktuelle Planungsstand des Gesamtprojektes Westerweiterung und Drehkreisausbau? Erfolgten beispielsweise für einige Teilprojekte bereits Ausschreibungen? Das Projekt Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals Hamburg beinhaltet als Teilprojekt eine Drehkreiserweiterung. Solange der Planfeststellungsbeschluss nicht vollziehbar ist, sind Ausschreibungen von Bauleistungen nicht angebracht. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit dem Baubeginn und zu wann wird die Fertigstellung angestrebt? Der Baubeginn ist vom laufenden Klageverfahren abhängig, sodass noch keine Aussage dazu getroffen werden kann. 6. Wie haben sich die Kosten für die Umsetzung des Projekts Westerweiterung und Drehkreisausbau auf Basis der ursprünglich angesetzten Kosten zwischenzeitlich entwickelt? Erst wenn die Aktualisierung der Ausführungsplanung abgeschlossen ist, können valide Aussagen zur Kostenplanung getroffen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 7. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Verzögerung der Projektumsetzung und den damit verbundenen Wettbewerbsnachteil für den Hamburger Hafen? Zu Wettbewerbsrelevanz und Bedarf an dem Projekt wird auf den Planunterlagen verwiesen. Siehe hierzu: https://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelleplanfeststellungsverfahren /4426744/westerweiterung/.