BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14803 21. Wahlperiode 02.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 26.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Wahlfälschung durch Wahlkampfkoordinator der Hamburger GRÜNEN bei der Bürgerschaftswahl 2015? Am 16.10.2018 berichtet welt.de von einem damals 20-Jährigen, der zur Bürgerschaftswahl 2015 in Hamburg zahlreiche Briefwahlunterlagen gefälscht haben soll. Dreieinhalb Jahre nach der Wahl hat die Staatsanwaltschaft nun einen Strafbefehlsantrag gestellt. Der junge Wahlkampfkoordinator der Hamburger GRÜNEN wird beschuldigt, dutzende Briefwahlunterlagen gefälscht zu haben. Bekannte soll er angestiftet haben, ihm die Briefwahlunterlagen zu überlassen. Er selbst soll dann das Kreuz bei einem grünen Kandidaten gemacht und auch die Unterschrift des Wahlberechtigten gefälscht haben. In anderen Fällen soll er Wähler angeleitet haben, wie sie die Unterlagen ausfüllen sollten. Laut des Gerichtssprechers soll es die Staatsanwaltschaft als erwiesen ansehen, dass 30 Briefwahldokumente auf diese Weise gefälscht wurden. Ob er aus eigenem Antrieb handelte oder im Auftrag eines Kandidaten ist bislang nicht bekannt. Weiter berichtet welt.de in diesem Zusammenhang: „Nach der Wahl Mitte Februar 2015, die in einer rot-grünen Koalition mündete , waren insgesamt zehn Wahleinsprüche eingegangen. Während die meisten als unbegründet abgewiesen wurden, hatte es Einspruch 07/15 in sich. Darin wurde ausgeführt, dass es Unregelmäßigkeiten bei den Briefwahlstimmen für den Bürgerschaftskandidaten Vahan Balayan (CDU) und den Grünen Politiker Murat Gözay gegeben habe – letzterer schaffte den Sprung ins Parlament. Beide Politiker sollen übermäßig viele Briefwahlstimmen in Billstedt erhalten haben – möglicherweise, weil Stimmzettel von einer einzelnen Person oder einer kleinen Gruppe von Personen ausgefüllt wurden, so der Verdacht der Macher der Webseite wahlrecht.de, die eigenen Angaben zufolge den Landeswahlleiter informierten.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ob die Bezeichnung „Wahlkampfkoordinator“, die der Beschuldigte nach derzeitigem Stand der Ermittlungen auf seiner Visitenkarte verwendete, auf einer entsprechenden Funktion in der Partei Bündnis 90/Die Grünen beruhte, ist der Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Im Übrigen nimmt der Senat zu Angelegenheiten von Parteien keine Stellung . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Handelt es sich bei dem Beschuldigten tatsächlich um ein damaliges Mitglied der Hamburger GRÜNEN? 2. Ist der Beschuldigte immer noch Mitglied der Hamburger GRÜNEN? Drucksache 21/14803 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. War der Beschuldigte zum damaligen Zeitpunkt „Wahlkampfkoordinator“ und welche Tätigkeiten hat er in dieser Funktion ausgeführt? Siehe Vorbemerkung. 4. Haben (oder könnten) die mutmaßlichen Wahlfälschungen Einfluss auf die Zusammensetzung der sich konstituierenden Bürgerschaft im Jahr 2015 gehabt (haben)? Bitte umfassend erläutern. Der zugrunde liegende Sachverhalt ist Gegenstand des Wahleinspruchs 07/15. Nach § 3 Absatz 2 Wahlprüfungsgesetz ist dem Landeswahlleiter als Wahlorgan (§ 19 Absatz 1 Nummer 1 Bürgerschaftswahlgesetz) die Aufgabe zugewiesen, der Bürgerschaft über das Ergebnis seiner Vorprüfung einschließlich einer möglichen Beeinflussung der Verteilung der Abgeordnetensitze zu berichten. Mit Schreiben vom 27. Mai 2015 hat der Landeswahlleiter der Bürgerschaft mitgeteilt, dass abzuwarten sei, ob nach dem Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen der Tatbestand einer Wahlstraftat erfüllt sei. Der zuständige Ausschuss hat entsprechend in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 einvernehmlich beschlossen, den Wahleinspruch bis zum Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens zu vertagen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen .