BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14804 21. Wahlperiode 02.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 26.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE) der Abteilung Beratung – Vielfalt, Gesundheit und Prävention (LIB) des LI (Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung) bietet laut Selbstauskunft „ein Beratungs-, Fortbildungs - und Schulbegleitungsangebot rund um die Themen Vielfalt und Inklusion, gleichberechtige Teilhabe und Chancengerechtigkeit sowie Erziehung zu respektvollem Miteinander im Schulalltag, im Fachunterricht und in der Schulorganisation an. Die Angebote zielen auf die sozial und kulturell heterogene Hamburger Schülerschaft und auf den Abbau von Diskriminierung ab.“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann gibt es die Beratungsstelle „Interkulturelle Erziehung“? Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (https://li.hamburg.de/bie/) wurde 2006 auf der Grundlage der Drs. 18/3163 im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung eingerichtet. 2. Wie viele Mitarbeiter sind durch die Freie und Hansestadt Hamburg in der Beratungsstelle tarifbeschäftigt oder verbeamtet? In der Beratungsstelle sind drei Tarifbeschäftigte und sechs Beamtinnen beziehungsweise Beamte tätig. 3. Wie vielen Vollzeitäquivalenten entsprechen die Arbeitsumfänge der Mitarbeiter? Die Arbeitsumfänge entsprechen 5,45 Vollzeitäquivalenten. 4. In welchen Tarif- oder Besoldungsgruppen sind die Mitarbeiter eingestuft ? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind folgendermaßen eingestuft: A 12 (eine Person ), A 13 (drei Personen), A 14 (zwei Personen), E 11 (eine Person), E 13 (zwei Personen). 5. Welche jährlichen Personalkosten fallen an? Es fallen Personalkosten von rund 473.790 Euro jährlich an. 6. Welche weiteren nicht personellen jährlichen Kosten (Miet- und Nebenkosten , Materialkosten, Reparaturen et cetera) fallen durch die Beratungsstelle an? 1 https://li.hamburg.de/bie/ (abgerufen am 17.10.2018). Drucksache 21/14804 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Kosten betragen gemäß der Büroarbeitsplatzpauschale der Freien und Hansestadt Hamburg 49.644 Euro jährlich. 7. Welche bedeutsamen Beiträge hat die Beratungsstelle zur Thematik „Vielfalt“ bislang geliefert? Die Angebote der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung umfassen unter anderem folgende Bereiche und werden von den Hamburger Schulen und schulischen Unterstützungssystemen regelhaft genutzt: Beratung und Information zu interkulturellen Fragen, die Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern an Schulen, Fortbildung und Schulbegleitung zu interkulturellen Themen mit einem Themenspektrum von interkultureller Kommunikation über Konfliktprävention sowie Elternkooperation , die Qualifizierungsmaßnahmen zu: a) Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern, b) interkulturellen Trainerinnen und Trainern (Interkulturelles Kompetenztraining) und zur c) interkulturellen Koordination (Qualifizierung zur interkulturellen Koordination), Tagungen und Fachmessen, Publikationen und Newsletter und Tätigkeiten des Hamburger Netzwerks „Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte“. 8. Wie viele der Mitarbeiter verfügen über eine Lehramtsqualifikation und könnten auch im Schuldienst oder aufgrund anderer pädagogischer Qualifikationen zum Beispiel im Ganztagsbereich sinnvoll eingesetzt werden? Sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2,45 VZÄ) sind von ihren Schulen für die Tätigkeit in der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung abgeordnet worden, fünf davon verfügen über eine Lehramtsqualifikation.