BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14805 21. Wahlperiode 06.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 29.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie erfolgreich ist die Innovationsmetropole Hamburg tatsächlich – Und was hat die rot-grüne Politik damit zu tun? Hamburg soll Gründermetropole sein und insbesondere Start-ups als Heimathafen für digitale Innovationen dienen. Diese Erkenntnis scheint sich mittlerweile fast parteiübergreifend zu etablieren. Die Hamburgische Bürgerschaft hat in diesem Kontext seit Beginn dieser Legislaturperiode eine Reihe von Initiativen diskutiert beziehungsweise beschlossen. Viele dieser Maßnahmen werden jedoch nur schleppend umgesetzt. Ein prominentes Beispiel ist der Innovations-Wachstumsfonds. Im Januar 2016 vom Parlament beschlossen, wurde ein angeforderter Prüfbericht erst mit rund 15 Monaten Verspätung vom Senat zur Debatte vorgelegt. Medienberichten zufolge gibt es nun, fast drei Jahre später, immerhin ein Management für den neuen Start-up-Fonds. Immer wieder bemüht sich der Senat darum, durch Studien und Statistiken zu demonstrieren, dass Hamburg eine führende Innovationsmetropole in Deutschland und Europa sei. Völlig unklar ist dabei, welchen Beitrag die Politik hier bislang tatsächlich geleistet hat und wie sie die Entwicklungen begleitet , um sich, ähnlich wie ein Start-up, immer wieder selbst zu hinterfragen und zu optimieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Existenzgründungen sind eine wichtige Grundlage für Wachstum, Innovation und Beschäftigung in Hamburg. In der digitalen Welt werden zunehmend die innovativen Start-ups zum Motor des Strukturwandels. Ein zentrales Anliegen der Wirtschaftspolitik des Senates ist daher die Förderung von Gründungen und einem leistungsfähigen Gründungsökosystem. Der Senat sieht es als ständige Aufgabe, die wirtschafts- und innovationspolitischen Rahmenbedingungen zu optimieren und hat in den letzten Jahren wichtige Maßnahmen umgesetzt, um diese für Start-ups spürbar zu verbessern. Hierzu gehören unter anderem die Errichtung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) als zentrale Förderinstitution für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die Etablierung des Frühphasenförderprogramms „InnoRampUp“ und die Neuauflage des Beteiligungsfonds für junge innovative Unternehmen („Innovationsstarter II“). Mit der Initiative „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ soll die Verfügbarkeit von Wagniskapital in Hamburg weiter gestärkt werden. Mit dem jüngst eingeführten Gründungsstipendium („Innofounder“) wird die Frühphasenförderung im Bereich der Start-ups weiter nachhaltig ausgebaut. Im Rahmen des gemeinsam von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) initiierten Pilotprojekts „Entrepreneurship an Schulen“ wird die Gründungsausbildung in einer frühen Phase des Bildungsver- Drucksache 21/14805 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 laufs gefördert. Die zu Beginn des Jahres 2018 geschaffene Startup-Unit bei der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIW) wird Hamburg als „Startup-Hub“ mittels eines überregional ausgerichteten Standortmarketings stärker national und international profilieren. Die digitale Plattform für wissensbasierte Gründungen „beyourpilot“ wird ein wichtiger Meilenstein zur Förderung technologie- und wissensbasierter Ausgründungen an Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen sein. Die vielfältigen Unterstützungsangebote in den Bereichen Beratung, Finanzierung, Coaching und Vernetzung tragen den Bedürfnissen der Gründerinnen und Gründer und den komplexen Anforderungen im Gründungsgeschehen Rechnung: Hamburg und Berlin führen die Rangliste der Länder bei der Gründungstätigkeit an.1 Der Deutsche Startup Monitor zählt Hamburg zu den führenden Hotspots für Start-up- Gründungen in Deutschland.2 Laut einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers GmbH bewerten nahezu alle befragten Hamburger Startups das Gründer-Ökosystem insgesamt als sehr gut und bescheinigen dem Wirtschaftsstandort Hamburg ein gründerfreundliches Klima.3 Im Übrigen siehe Drs. 21/11778 sowie 21/13116. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der IFB und der Hammerbrooklyn Immobilien GmbH wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien bemisst der Senat die Entwicklung der Hamburger Gründerszene, insbesondere die Entwicklung der Hamburger Startup -Szene? Welche Ziele sind definiert und inwiefern wurden diese Ziele bislang erreicht? 2. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Hamburger Start-up-Szene? Welche von der Politik initiierten und getragenen Maßnahmen haben sich bislang als besonders erfolgreich bewiesen, welche nicht? 3. Gibt es einen Masterplan zur Entwicklung der Start-up-Szene in Hamburg ? Wenn ja, welche Schwerpunkte hat dieser Masterplan? Wenn nein, warum nicht? Der Senat entwickelt das Hamburger Gründungsökosystem auf der Basis der Bedarfe der Gründerinnen und Gründer und der aktuellen Erkenntnisse der Gründungsforschung im Dialog mit den Akteuren der Hamburger Gründungsförderung kontinuierlich weiter. Die positive Bilanz Hamburgs in den einschlägigen Rankings und Publikationen bestätigen die Gründungspolitik des Senates. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Am 6. Januar 2016 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig bei Enthaltung der Linken die Gründung eines „Hamburger Innovations -Wachstumsfonds“, um junge innovative Unternehmen nachhaltig zu fördern. Die Gründung verzögerte sich aus teils nicht nachvollziehbaren Gründen (vergleiche unter anderem Drs. 21/3907, 21/5160, 21/6454, 21/8310, 21/9360, 21/11778, 21/12092 und 21/13489). Nach Medienberichten konnte mittlerweile ein Fondsmanager bestellt werden. a. Welche Kriterien des Bewerbungskonzepts (inhaltliche Ausrichtung und Investmentstrategie) waren konkret ausschlaggebend für den Zuschlag? 1 Vergleiche KfW (2018), KfW-Gründungsmonitor 2018, im Internet abrufbar unter: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente- Gründungsmonitor/KfW-Gruendungsmonitor-2018.pdf. 2 Vergleiche KPMG et al. (2018): Deutscher Startup Monitor 2018, im Internet abrufbar unter: https://deutscherstartupmonitor.de/fileadmin/dsm/dsm-18/files/Deutscher%20Startup% 20Monitor%202018.pdf. 3 Vergleiche PWC (2018): Start-up-Unternehmen im Raum Hamburg, im Internet abrufbar unter: https://www.pwc.de/de/standorte/pwc-studie-start-ups-2018-hamburg.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14805 3 Der Zuschlag erfolgte nach Preis, Schlüssigkeit und Qualität des Angebots sowie aufgrund der Präsentation beziehungsweise Verhandlungsgespräche. Eine besondere Bedeutung für die Zuschlagserteilung hatten die Qualität und der Track Record des Fondsmanagementteams. b. Wann nimmt das Fondsmanagement die Arbeit auf? Wie viele Personen umfasst das Team genau? Das Fondsmanagement hat am 20. September 2018 die Arbeit aufgenommen. Das Fondsmanagementteam setzt sich derzeit aus vier Investment Professionals zusammen . Je nach erzielter Fondsgröße ist ein Aufbau des Teams um bis zu fünf weitere Personen vorgesehen. c. Wie sehen die finale inhaltliche Ausrichtung und die Investmentstrategie des Fonds aus? Soll auch in Start-ups investiert werden, die keinen Sitz beziehungsweise keine Niederlassung in Hamburg haben? Investiert wird in innovative Unternehmen aus dem Informations- und Kommunikationstechnologiebereich . Auch die Unterstützung von Unternehmen außerhalb Hamburgs ist möglich, um die angestrebten Renditeziele erreichen zu können. d. Wie viele Investoren beziehungsweise wie viel privates Kapital konnten bislang akquiriert werden? Bleibt es beim durch den Senat im Wirtschaftsausschuss vorgestellten Zeitplan oder kommt es hier eventuell erneut zu Abweichungen? Ein Zeichnungsschein für ein Fonds-Commitment kann von Investoren erst nach einer erfolgreichen Registrierung der Management-Gesellschaft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entgegengenommen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft die sogenannte Pre-Marketing-Phase, in der potenzielle Investoren angesprochen werden. Die europaweite Ausschreibung zur Identifikation des privaten Fondsmanagers hat aufgrund erforderlicher Nachlieferungen zu den eingereichten Angeboten länger gedauert als erwartet. Die notwendige Dauer der Mittelbeschaffung lässt sich nicht genau vorhersagen. Es wird erwartet, dass der Fonds im Laufe des Jahres 2019 investitionsbereit ist. 5. Am 6. Februar 2018 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig die Einführung eines Hamburger Gründerstipendiums (Drs. 21/11904). Demnach sind für 2018 bereits 1,6 Millionen Euro beziehungsweise 20 Förderfälle eingeplant. Anfang August teilte der Senat auf Nachfrage (Drs. 21/13902) mit, dass bislang 16 Förderanträge vorliegen würden, jedoch noch keine Zu- oder Absagen erteilt seien. a. Wie viele Förderanträge sind mittlerweile eingegangen? Die Bewilligung erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Nach einer Vorprüfung der Förderanfragen werden geeignete Fälle zur formellen Antragstellung aufgefordert, über die dann entschieden wird. Seit Start des Programms im Juli des Jahres 2018 sind 54 Förderanfragen eingegangen. Hieraus haben sich bisher fünf qualifizierte Anträge ergeben. b. Wie viele Zusagen, wie viele Absagen wurden erteilt? Es wurden drei Zusagen erteilt. Zwei Interessenten wurden abgelehnt beziehungsweise haben ihren Antrag zurückgezogen. c. Welche Unternehmen werden bislang gefördert? Einzelne Fördernehmerinnen und Fördernehmer werden mit Blick auf das Bankbeziehungsweise Geschäftsgeheimnis sowie den Datenschutz nicht genannt. 6. Private Initiativen zeichnen sich maßgeblich für die Erfolge des Wirtschaftsstandorts Hamburg verantwortlich. Mit dem Konzept Hammerbrooklyn wollen beispielsweise einige private Initiatoren einen Digital Hub an der Elbe schaffen. Der Senat unterstützt das Projekt durch die Drucksache 21/14805 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Zurverfügungstellung eines Grundstückes im Bereich östlich des Großmarktgeländes (vergleiche Drs. 21/8475, 21/8648, 21/12093 und 21/13358). Nach Auskunft des Senats steht hinter dem Projekt ein Konsortium um die Roland Berger GmbH sowie die Hamburgische WeltWirtschafts Institut gGmbH (HWWI), eine Gesellschaft der Handelskammer Hamburg (vergleiche Drs. 21/6297). a. Wann und mit wem genau wurde auf welchem Wege die Zurverfügungstellung des Grundstücks geregelt? Nach einjähriger Gewerbe-Disposition wurde auf Grundlage einer stadtwirtschaftlichen Stellungnahme der HIW und eines Beschlusses der Kommission für Bodenordnung im Rahmen der Wirtschaftsförderung der Erbbaurechtsvertrag am 20. März 2018 beurkundet . Im Verlauf der Dispositionszeit fanden mehrere Erörterungstermine unter Beteiligung der Senatskanzlei, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Kultur und Medien, der Finanzbehörde (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)), des Bezirksamtes Hamburg-Mitte und des Landesbetriebes Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen mit den Projektinitiatoren statt. b. Welche Fläche umfasst das Grundstück insgesamt und für welchen Zeitraum gilt der Vertrag zu welchen Konditionen? Die beziehungsweise der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Erbbaugrundstück (Flurstücksteile 1053-1, 1998-1, 2026-1, 2507-1 und 2508-1 der Gemarkung St. Georg-Süd mit einer Größe von zusammen ca. 18.278 m²) für die gesamte Laufzeit des 60-jährigen Erbbaurechts, in Einklang mit den Zielen der Wirtschaftsförderung und ergangener Auflagen und Nebenbestimmungen, für die Entwicklung des Hammerbrooklyn .DigitalCampus zu nutzen. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner grundsätzlich davon ab, Einzelheiten von Vertragsinhalten zu offen zu legen. c. Welche Partner sind an dem Konsortium Hammerbrooklyn mittlerweile beteiligt? Erbbauberechtigte ist die Hammerbrooklyn Immobilien GmbH, vertreten durch Dr. Torsten-Jörn Klein, Johannes Lichtenthaler und Mathias Müller-Using. d. Welche städtischen Gesellschaften haben seitdem geplant, sich als Partner oder Mieter zu beteiligen? Welche Verträge sind mittlerweile abgeschlossen? Nach Auskunft der Hammerbrooklyn Immobilien GmbH liegen konkrete Interessensbekundungen der Hamburger Hochbahn AG und der Hamburg Port Authority AöR (HPA) für eine Nutzung von Hammerbrooklyn vor. Weiterhin führt die Hammerbrooklyn Immobilien GmbH zahlreiche Interessenten-Gespräche mit Unternehmen (darunter auch städtische), Hochschulen, Universitäten und Instituten. Verträge mit städtischen Unternehmen wurden bisher nicht geschlossen. e. Welche Kosten sind der Stadt bislang entstanden? Welche Folgekosten werden zukünftig in welchem Zeitraum voraussichtlich entstehen ? Es waren der LIG und andere Behörden mit dem Bauantrag, dem Erbbaurechtsvertrag und weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt befasst. Dabei sind ihnen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Personal- und Sachkosten entstanden, die nicht im Einzelnen dokumentiert oder aufsummiert wurden.