BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14807 21. Wahlperiode 06.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 29.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Razzia in der Billstedter Lokalität Club Europa 70 Beamte der SoKo Castle der Hamburger Polizei führten am 25.10.2018 eine Razzia in der Billstedter Lokalität Club Europa am Schiffbeker Weg durch. Hintergrund ist ein stärkeres Vorgehen gegen die Einbruchskriminalität . Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt1, dass 27 Personen anwesend waren, deren Identitäten und Dokumente mithilfe von Lupen und Computern auf Echtheit untersucht wurden. Im Zuge dieser Razzia kam es zu sechs Festnahmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Sonderkommission (SoKo) „Castle“ wurde zum 1. Juni 2018 in die Dienststelle „Spezielle Einbruchskriminalität/Castle“ im Landeskriminalamt (LKA 19) überführt. Bei der am 25. Oktober 2018 unter Leitung des LKA 19 im Lokal „Club Europa“ durchgeführten Razzia wurden insgesamt 27 Personen von der Polizei überprüft. Nach Abschluss der polizeilichen und ausländerrechtlichen Überprüfungen bestand bei drei Personen zunächst der Verdacht des illegalen Aufenthaltes; bei einer dieser drei Personen zusätzlich der Verdacht einer Urkundenfälschung. Darüber hinaus wurde eine vierte Person wegen eines bestehenden Haftbefehls verhaftet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Fälle von Einbruchsdiebstahl wurden im ersten Halbjahr 2018 in Hamburg von der Polizei registriert? Der Summenschlüssel 8860 „Schwere Einbruchskriminalität“ entspricht nicht dem bundesweit gültigen Straftatenkatalog der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Er wird nur in Hamburg berechnet. Der Summenschlüssel umfasst folgende Deliktsbereiche: 405*** Diebstahl in/aus Banken, Sparkassen, Poststellen und dergleichen 410*** Diebstahl in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen 415*** Diebstahl in/aus Gaststätten, Hotels, Pensionen und Kantinen 425*** Diebstahl in/aus Warenhäusern, Verkaufsräumen und Selbstbedienungsläden (ohne 426* Ladendiebstahl – Diebstahl von ausgelegten Waren durch Kunden während der Geschäftszeit –) 435*** Wohnungseinbruchsdiebstahl gem. § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article215652333/ Kampf-gegen-Einbrecher-Polizei-durchsucht-Gaststaette.html. Drucksache 21/14807 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 436*** Wohnungseinbruchsdiebstahl in/aus Wohnräumen am Tage (TWE) 440*** Schwerer Diebstahl in/aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen 445*** Schwerer Diebstahl in/aus überwiegend unbezogenen Neu- und Rohbauten, Baubuden und Baustellen. Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten in diesem Zusammenhang siehe Drs. 16/4616. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird dieser Fall in einem Folgemonat im Sinne der ständigen Pflege geändert, führt das in diesem Folgemonat zu einer erneuten Zählung . In der PKS erfolgen unterjährige Auswertungen immer kumulativ; es wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt. Im ersten Halbjahr 2018 wurden in Hamburg 5.936 Fälle in der PKS registriert; davon wurden 455 Fälle aufgeklärt (7,7 Prozent). 2. Wie viele Fälle von Einbruchsdiebstahl wurden von der SoKo Castle registriert? Bitte für die Jahre 2016 bis dato aufschlüsseln. 3. Wie war die Aufklärungsquote der SoKo Castle? Bitte wie in Frage 2. aufschlüsseln. Die in der PKS für die Erfassungsdienststelle: SoKo „Castle“/LKA 19 registrierten Fälle der schweren Einbruchskriminalität (PKS-Summenschlüssel 886000) sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Januar bis September erfasste aufgeklärte Fälle Fälle absolut relativ 441 297 67,3% 354 74 20,9% 464 83 17,9% Das LKA 19 ist hauptsächlich für Taten des Wohnungseinbruchdiebstahls (WED) zuständig, die von überregional agierenden oder reisenden Tätern begangen werden und die von Tätern begangen werden, von denen vermutet wird, dass sie für eine hohe Anzahl von Fällen verantwortlich sind (Intensivtäter WED). Darüber hinaus werden Fälle übernommen, die einen erhöhten Ermittlungsaufwand erfordern oder von besonderem öffentlichen Interesse sind. In der Praxis zeigt sich, dass Taten der sonstigen Einbruchskriminalität mit bearbeitet werden, wenn sie einem Serientäter zuzuordnen sind oder der sonstigen Aufgabenzuständigkeit entsprechen. Die SoKo „Castle“ hat im Jahr 2016 viele Sachverhalte übernommen, bei denen Personen festgenommen oder bei einem Tatverdacht über gesicherte Spuren (DNA et cetera) festgestellt wurden. Aufgrund der hohen Fallzahlen mit identifizierten Tätern konnte so eine hohe Aufklärungsquote generiert werden. Bereits im Jahr 2017 wurden die Übernahmekriterien aufgrund geringerer Fallzahlen verändert. So wurde eine Vielzahl von „Unbekanntsachen“ mit einer intensiven Tatortbefundaufnahme übernommen. Nicht in jedem Fall konnte dabei die Tat aufgeklärt werden, was zu einer geringeren Aufklärungsquote für die SoKo „Castle“ führte. Im August 2018 hat das LKA 19 eine große Einbruchsserie mit Verfahren aus den Bereichen Altona, Eimsbüttel und Nord komplett übernommen. Die Zahl der in der PKS erfassten Fälle stieg aus diesem Grunde von 2017 auf 2018 stark an. Die Serie konnte bis heute nicht aufgeklärt werden, trotzdem konnten in der absoluten Betrachtung mehr Fälle aufgeklärt werden als in 2017, auch wenn die Aufklärungsquote insgesamt rückgängig ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14807 3 4. Wie viele Festnahmen und Haftbefehle gab es durch die SoKo Castle? Bitte wie in Frage 2. aufschlüsseln. Im Jahr 2018 erfolgten bis zum Stichtag 30. Oktober 2018 insgesamt 70 Festnahmen; davon wurde in 44 Fällen Haftbefehle erlassen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11656 und 21/9055. 5. Wie oft sind die am 25.10.2018 ermittelten Täter dabei bereits im Vorfeld im Zusammenhang mit Einbruchsdiebstahl in Erscheinung getreten beziehungsweise verurteilt worden? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Ein aktueller Bundeszentralregisterauszug ist für keinen der Beschuldigten im Vorgangsverwaltungs - und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft hinterlegt . Vorbehaltlich der vollständigen und richtigen Erfassung in MESTA sind keine Verfahren der Beschuldigten im Zusammenhang mit Einbruchsdiebstählen erfasst. 6. Welche Staatsangehörigkeit besitzen die am 25.10.2018 ermittelten Täter? Im Zuge der Razzia kam es zu vier Festnahmen. Drei der Festgenommenen sind albanische Staatsangehörige, eine Person ist bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger . a. Wie viele verfügen über die doppelte Staatbürgerschaft? Keine der Personen. b. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die Festgenommenen ? Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 – EG-Visa-Verordnung – sind Personen aus Albanien und Bosnien-Herzegowina von der Visumspflicht für einen Aufenthalt, der 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet, befreit. Der Ausländerbehörde liegen bei drei Personen keine Erkenntnisse über einen vorherigen Aufenthalt im Bundesgebiet vor. Bei einer Person gibt es Hinweise auf einen vorherigen Aufenthalt im Jahr 2016. c. Hat jemand von ihnen ein Asylverfahren durchlaufen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Keine der Personen hat ein Asylverfahren durchlaufen. d. Ist womöglich jemand von ihnen ausreisepflichtig? Solange die vier Personen sich noch im Zeitraum der Visumsfreiheit im Bundesgebiet aufhalten, sind sie noch nicht ausreisepflichtig.