BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14809 21. Wahlperiode 06.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 29.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Kinderschutz an Hamburgs Schulen: Anspruch und Wirklichkeit Schule bedeutet für viele junge Menschen oftmals eine Herausforderung, der sich zu stellen sie gezwungen sind. Aktuell ermittelte eine Studie im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse, dass Konkurrenz und Leistungsdruck bei den meisten Schülerinnen und Schülern zu Stress in der Schule führen. Schüler/-innen leiden unter Kopfschmerzen, Schlafstörungen und anderen psychosomatischen Auffälligkeiten.1 Dieses hohe Niveau ist seit bald 20 Jahren gleichbleibend.2 Zurückgeführt werden diese Symptome auf hohen schulischen Leistungsdruck , den Eltern und Gesellschaft verstärken, Mobbing, (Versagens-)Ängste. Die Folgen sind Gefühle von Verzweiflung und Überforderung, welche die Kinder und Jugendlichen in ihrem schulischen Alltag begleiten. Eine Form, in der sich dieser Stress äußert, sind Aggressionen. Zugleich ist eine ebenfalls ansteigende Zahl an Delikten gegen Lehrkräfte zu verzeichnen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) legte im April letzten Jahres eine repräsentative Studie vor, die zu dem Ergebnis kam, dass knapp die Hälfte aller Lehrkräfte von unterschiedlichen Formen von Gewalt betroffen sei.3 Diese Erfahrung scheint zuzunehmen. Der VBE fordert unter anderem die Entwicklung klarer Strukturen, an wen sich die Lehrkräfte wenden können und was nach einem Übergriff zu tun ist, Unterstützung der Schulen durch multiprofessionelle Teams und ein breites Fortbildungsangebot.4 Ich frage den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde hat umfängliche Beratungs- und Unterstützungsangebote zu der Thematik Gewalt, Gewaltprävention sowie Mobbing an Schulen geschaffen. Sie unterstützt die umfangreichen schulischen Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler in den präventiven Bereichen Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltprävention sowie Kinderschutz durch den personellen Einsatz vieler Fachkräfte in diesen Arbeitsfeldern, durch zahlreiche Fortbildungsangebote des Landesinstituts und der Beratungsstelle Gewaltprävention und durch die Unterstützung der Schulen bei der Implementierung dieser Maßnahmen im schulischen Alltag. Auch betroffene 1 Siehe Pressemeldung der Kaufmännischen Krankenkasse Hannover vom 24.10.2018, https://www.kkh.de/content/dam/KKH/PDFs/Presse/KKH%20-%20Stress%20bei% 20Sch%c3%bclern%20-%20Presseinformation%20und%20Grafiken.pdf. 2 Vergleiche Wolfgang Melzer, Gewalt an Schulen, psychosozial, Nummer 79 (2000). 3 https://www.vbe.de/fileadmin/user_upload/VBE/Service/Publikationen/2017_04_30_Gewalt_ gegen_Lehrkraefte_Broschuere.pdf. 4 https://www.tagesschau.de/inland/gewalt-gegen-lehrer-101.html. Drucksache 21/14809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fachkräfte, die Opfer von Gewalt werden, können sich an qualifizierte Fachberaterinnen und Fachberater wenden. Über die Meldepflicht von Gewalttaten (Richtlinie) und die Broschüre „Gewalt gegen schulisches Personal“ sind diese Verfahrenswege und Hilfen kommuniziert. Hervorzuheben ist das Hamburger Angebot für betroffene schulische Fachkräfte, in Kooperation mit der Unfallkasse Nord, dass über eine Gewaltmeldung und/oder Unfallmeldung (Bezug Übergriff) diese Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit erhalten, bis zu fünf probatorische Sitzungen bei Traumatherapeutinnen beziehungsweise -therapeuten durchführen zu können (Vermittlung durch die Unfallkasse Nord). Diese Angebote werden fortgesetzt. Die im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) erstellte Studie befragte keine schulischen Fachkräfte der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Daten erhebt der Senat/die zuständige Behörde hinsichtlich der seelischen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler? Bitte darstellen. 2. Welche Ergebnisse liegen für das jüngst abgelaufene und die vorherigen fünf Schuljahre in den entsprechenden Kategorien vor? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben, die nach Daten und Schuljahren gegliedert ist und in Alters- beziehungsweise Klassenstufen und Geschlecht differenziert .) Für schulische Maßnahmen zur Gesundheitsförderung von Schülerinnen und Schülern werden Hamburgs spezifische und bundesweite Befunde zur Kinder- und Jugendgesundheit zugrunde gelegt: siehe https://www.hamburg.de/ gesundheitsberichterstattung/10358618/hamburger-kinder-in-bewegung/) und KIGGS- Daten des Robert Koch-Instituts siehe https://www.kiggs-studie.de/deutsch/home.html, hier insbesondere https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/ Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsJ/FactSheets/JoHM_03_2018_ Psychische_Auffaelligkeiten_KiGGS-Welle2.pdf?__blob=publicationFile. Vom Arbeitsbereich „Child public-Health“ (siehe http://www.child-public-health.de/) an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik im Zentrum für Psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf wird die Studie „Health Behaviour in School-aged Children“ (HBSC) mitverantwortet. Dieses internationale Forschungsvorhaben läuft unter der Schirmherrschaft der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Studie, die seit 1982 alle vier Jahre durchgeführt wird, verfolgt das Ziel, Daten zur Gesundheit und zum Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen im Alter von elf, 13 und 15 Jahren zu erheben. Die letzte HBSC-Erhebung fand 2013/2014 in 42 Ländern in Europa und Nordamerika statt. Hamburg hat sich 2010 und 2013/2014 zusätzlich mit einem repräsentativen Landessurvey beteiligt. Der standardisierte Fragebogen umfasst unter anderem Gesundheitszustand , Lebenszufriedenheit und Lebensqualität, psychisches Wohlbefinden, körperliche Aktivität, Ernährung und Essverhalten, Schule und Unterricht, soziale Unterstützung in der Familie und im Freundeskreis, Unfälle, Mobbing und Risikoverhalten . Weitergehende Ergebnisse liegen nicht vor. Ergebnisse der oben genannten HBSC- Studie mit Bezug auf Hamburg wurden als Gesundheitsbericht (2012) beziehungsweise als Buchpublikationen (2012 und 2015) veröffentlicht (Gesundheitsbericht: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) (Hrsg.). (2012). Gesundheits- und Lebenslagen 11 bis 15-jähriger Kinder und Jugendlicher in Hamburg. Buchpublikationen: Ravens-Sieberer, U., Ottova, V., Hintzpeter, B., Hillebrandt, D., Saier, U., Möller, N., Lietz, J. (Hrsg.). (2012) Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen: Die WHO Jugendgesundheitsstudie für Hamburg.; Ottova- Jordan, V., Bletsch, A., & Ravens- Sieberer, U. (2015). Gesundheit und Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in Hamburg.). 3. Wie viele Fälle von Mobbing unter Schülerinnen und Schüler verzeichnete der Senat in den letzten sechs Schuljahren? (Bitte in einer Excel- Tabelle angeben, die nach Daten und Schuljahren gegliedert ist und in Alters- beziehungsweise Klassenstufen und Geschlecht differenziert.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14809 3 Mobbing im Kontext Schule beschreibt das soziale Problem der Ausgrenzung in einer Klasse über einen längeren Zeitraum. Schulen können Unterstützung und Beratung in der Beratungsstelle Gewaltprävention, den ReBBZ oder anderen externen Institutionen erbitten. Beim ReBBZ wurden für das Schuljahr 2015/2016 230, für das Schuljahr 2016/2017 219 Fälle und für das Schuljahr 2017/2018 174 Mobbingfälle erfasst. Eine Erfassung der erfragten Daten erfolgte im ReBBZ für die letzten drei Jahre. Eine Differenzierung nach Klassenstufen und Geschlecht wird nicht erfasst. Die Beratungsstelle Gewaltprävention erfasst seit dem Schuljahr 2016/2017 ergänzend statistisch die Beratungsanfragen, die sich auf den Verdacht von Mobbing und auf konkrete Mobbingfälle (inklusive des Phänomens Cybermobbing) beziehen (siehe Drs. 21/10344 und Drs. 21/14576). Bei den Betroffenen handelt es sich in den letzten zwei Jahren um etwas mehr Mädchen als Jungen (60:40 Prozent). Bei den Beratungsanfragen sind die Klassenstufen 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen wie folgt dokumentiert: Klassenstufe Beratungen 1 eine 2 vier 3 sieben 4 zehn 5 sieben 6 neun 7 neun 8 zehn 9 neun 10 drei Quelle: Zusammenstellung eigener Daten der für Bildung zuständigen Behörde 4. Wie viele Fälle von Gewalt unter Schülerinnen und Schüler verzeichnete der Senat in den letzten sechs Schuljahren? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben, die nach Daten und Schuljahren gegliedert ist und in Altersbeziehungsweise Klassenstufen und Geschlecht differenziert.) a. Sieht der Senat die Umsetzung der Forderungen des (VBE) in naher Zukunft vor? b. Wenn ja, welcher Zeitplan liegt der Umsetzung zugrunde? Welche Stellen sind dabei eingebunden? c. Wenn nein, welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen dafür vor? Zu den Gewaltmeldungen der letzten Jahre siehe Drs. 20/9125, Drs. 20/12882, Drs. 21/1599, Drs. 21/5677, Drs. 21/10344 und Drs. 21/14576. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 5. Wie viele Fälle von Mobbing von Lehrkräften gegen Schülerinnen und Schüler verzeichnete der Senat in den letzten sechs Schuljahren? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben, die nach Daten und Schuljahren gegliedert ist und in Alters- beziehungsweise Klassenstufen und Geschlecht differenziert.) 6. Wie viele Fälle von Gewalt von Lehrkräften gegen Schülerinnen und Schüler verzeichnet der Senat in den letzten sechs Schuljahren? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben, die nach Daten und Schuljahren gegliedert ist und in Alters- beziehungsweise Klassenstufen und Geschlecht differenziert .) 7. Wie viele Fälle von Mobbing von Schülerinnen und Schülern gegen Lehrkräfte verzeichnete der Senat in den letzten sechs Schuljahren? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben, die nach Daten und Schuljahren Drucksache 21/14809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 gegliedert ist und in Alters- beziehungsweise Klassenstufen und Geschlecht differenziert.) Diese Daten werden in der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. 8. Wie viele Fälle von Gewalt von Schülerinnen und Schülern gegen Lehrkräfte verzeichnete der Senat in den letzten sechs Schuljahren? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben, die nach Daten und Schuljahren gegliedert ist und in Alters- beziehungsweise Klassenstufen und Geschlecht differenziert .) Zu den Gewaltmeldungen der letzten Jahre siehe Drs. 20/9125, Drs. 20/12882, Drs. 21/1599, Drs. 21/5677, Drs. 21/10344 und Drs. 21/14576. 9. Wie viele Fälle von Mobbing unter den Lehrkräften verzeichnete der Senat in den letzten sechs Schuljahren? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben, die nach Daten und Schuljahren gegliedert ist und in Schulformen und Geschlecht differenziert.) Diese Daten werden in der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. 10. Sind Hamburgs Schulen verpflichtet, ein verbindliches Schutzkonzept zu entwickeln? Wenn ja, auf welcher Grundlage und unter wessen Beteiligung geschieht dies? Grundlage für alle Schulen ist der 2017 veröffentlichte Kinderschutzordner der für Bildung zuständigen Behörde, der in Abstimmung mit den schulischen Gremien um einen schulspezifischen Teil ergänzt werden soll, siehe auch https://www.hamburg.de/ schwerpunkte/kinderschutz/. 11. Über welche Konzepte verfügen Hamburger Schulen, um Kindern und Jugendlichen einen sicheren Raum zu geben? Der Umgang mit auftretendem Mobbing erfordert einen sensiblen Umgang. Viele Schulen verfügen in diesem Zusammenhang über Handlungsketten bei der Mobbingintervention . Die Beratungsstelle Gewaltprävention berät Schulen bei der Etablierung derartiger Handlungsketten. Auch finden verschiedene Fortbildungen zum Thema Mobbingintervention statt. In diesem Zusammenhang haben bereits Fachkräfte aus über 100 Schulen an der Fortbildung „No Blame Approach“ teilgenommen. Auch bei der Qualifizierungsmaßnahme „Begleitung von Opfern in Schulen“ (BeOS) ist das Themenfeld Mobbing Gegenstand mehrerer Module (siehe auch Drs 21/13600). Im Rahmen der Ausbildung für Beratungslehrkräfte wird das Thema Mobbing explizit durch die Beratungsstelle Gewaltprävention geschult. Im Rahmen der Fortbildungen für Lehrkräfte in Ausbildung wurden durch die Beratungsstelle Gewaltprävention regelmäßig Module zum Thema Cybermobbing angeboten. Im Hauptseminar und im Lehrertraining werden unter anderem die Zusammenarbeit mit Eltern, die Gestaltung von Lernentwicklungsgesprächen und Klassenratssituationen sowie der Umgang mit konflikthaltigen Situationen, zum Beispiel Mobbing, thematisiert und theoretisch fundiert reflektiert, auch zum Beispiel in kollegialer Fallberatung und in Trainingssituationen zu Deeskalationsstrategien (im Übrigen siehe Drs. 21/13544). 12. Wie werden diese Konzepte sächlich unterfüttert? Pädagogische Fachkräfte in den Schulen (Beratungslehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte), ReBBZ-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Kolleginnen und Kollegen in der Beratungsstelle Gewaltprävention leisten in diesem Arbeitsfeld fachliche Unterstützung für betroffene Schülerinnen und Schüler. Die verschiedenen Maßnahmen werden im Rahmen der dafür vorgesehen Ressourcen in den Schulen und Dienststellen durchgeführt. 13. Welche Maßnahmen sieht der Senat/die zuständige Behörde nach einem Gewalt- oder Mobbingvorfall vor? a. Welche Ressourcen stellt der Senat für die Betreuung betroffener Schülerinnen und Schüler zur Verfügung? (Bitte Zahl der Betroffe- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14809 5 nen und Ressourcen in absoluten wie prozentualen Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) b. Welche Ressourcen stellt der Senat für die Betreuung betroffener Lehrkräfte zur Verfügung? (Bitte Zahl der Betroffenen und Ressourcen in absoluten wie prozentualen Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Mobbingfälle, die benannt werden, werden individuell und einzelfallbezogen in der Schule bearbeitet. Darüber hinaus können Schulen Unterstützung und Beratung in der Beratungsstelle Gewaltprävention, den ReBBZ oder anderen externen Institutionen erbitten. Lehrkräften wird empfohlen, bei Verdacht auf Mobbing den schulischen Beratungsdienst hinzuzuziehen. Eine erste Analyse kann durch vertrauliche Einzelgespräche erfolgen. Auch das zuständige ReBBZ und die Beratungsstelle Gewaltprävention unterstützen und beraten beim Umgang mit Mobbingfällen (siehe auch Antwort zu 11.). Das Referat Gesundheit des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) fördert mit seinen psychologischen Unterstützungsangeboten soziale und personale Kompetenzen von pädagogischem Personal. Damit werden die Fähigkeiten gestützt, mit sich selber, mit anderen und mit den Belastungen des Arbeitsplatzes Schule in wirksamer, der Arbeitszufriedenheit und Gesundheit dienlicher Weise umzugehen (https://li.hamburg.de/gesundheit/). Psychologische Beratung erhalten alle Beschäftigten der für Bildung zuständigen Behörde in der Beratungsstelle für Krisenbewältigung und Abhängigkeitsprobleme (BST) im Referat Gesundheit am LI (https://li.hamburg.de/bst/). Eine Zuordnung der Ressourcen zu einzelnen Beratungs- beziehungsweise Unterstützungsfällen ist nicht möglich, da darüber keine Aufzeichnungen geführt werden. 14. Welche präventiven Maßnahmen sieht der Senat vor, um Schulen mit Maßnahmen, Methoden und Mitteln auszustatten, um die konfliktanfällige Beziehung von Lehrkräften zu Schülern/-innen miteinander und untereinander friedlich und förderlich zu gestalten? a. Welche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte sind im Hinblick auf Gewalterfahrung wie auch auf Gewaltausübung angeboten und wie werden sie besucht? (Bitte eine Aufstellung der Fortund Weiterbildungsangebote der letzten sechs Schuljahre mitsamt Teilnehmer-/-innenzahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Die Beratungsstelle Gewaltprävention plant und realisiert Gewaltpräventionsmaßnahmen mit allen Beteiligten im System Schule. Erprobte und transparente Handlungsmodelle bei Gewaltvorfällen werden vermittelt. Opferbegleitung, Täterarbeit und Kooperation mit allen beteiligten Stellen stehen dabei im Vordergrund. Schulen werden beim Konfliktmanagement und Krisenbewältigung unterstützt und beraten. Es gibt Fort- und Weiterbildungsangebote in verschiedenen Bereichen sowohl für präventive Themen als auch bei der Bearbeitung von Vorfällen im Bereich Intervention. Die Fortbildungen differenzieren sich dabei grundsätzlich in Angebote für einzelne Personen, die in der Regel im LI umgesetzt werden, und schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLF), die in der eigenen Schule durchgeführt werden. Bei methodenorientierten Angeboten wird hierbei auch auf externe Referentinnen und Referenten zurückgegriffen. Die Fortbildungsangebote können grob in die Bereiche Kommunikation , Haltung, Deeskalation, Umgangsweisen, Methoden und Institutionen geordnet werden. Um gezielt mit besonderen Gruppen von Schülerinnen und Schülern zu arbeiten , bietet die Beratungsstelle Gewaltprävention umfangreiche Multiplikatorenschulungen und -weiterbildungen an. Zur inhaltlichen Ausgestaltung: https://www.hamburg.de/gewaltpraevention/veranstaltungen/. Bei den schulinternen Lehrerfortbildungen werden mit den Schulen die inhaltliche Beschreibung und Einordnung der einzelnen Angebote konkret mit den Schulen entwickelt und gezielt für die einzelnen Schulen durchgeführt. Drucksache 21/14809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Eine Übersicht über die Gesamtanzahl der Veranstaltungen und die Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Kalenderjahr Anzahl der Veranstaltungen Anzahl Teilnehmer und Teilnehmerinnen 2012 163 2.669 2013 210 2.924 2014* 180 3.057 2015* 161 3.639 2016 195 3.133 2017 190 3.477 2018 noch nicht ausgewertet noch nicht ausgewertet Quelle: Zusammenstellung eigener Daten der für Bildung zuständigen Behörde Für eine aktuelle Übersicht der komplexeren Präventionsprogramme siehe Drs. 21/14576. b. Gibt es Erfahrungen hinsichtlich der Umsetzung der Fort- und Weiterbildungen ? Werden diese evaluiert? Alle Fort- und Weiterbildungen der Beratungsstelle Gewaltprävention werden unter anderem mit einem standardisierten Feedbackbogen ausgewertet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewerten die Angebote in der Regel als hilfreich. 15. Welche präventiven Maßnahmen sieht der Senat vor, um die Erkrankungsgründe der Schüler/-innen, das heißt vor allem Leistungsdruck und Ausgrenzungserfahrungen, kurzfristig und zukünftig zu minimieren? Den Schulen stehen eine Reihe präventiver Programme und Beratungsangebote zur Vermeidung von Leistungsdruck und Ausgrenzungserfahrungen zur Verfügung. Beispiele für Präventionsmaßnahmen zur Stärkung des sozialen Miteinanders in der Lerngruppe sind Mobbing-Präventionsprogramme und soziale Trainingsprogramme, wie zum Beispiel Schülerstreitschlichter. Den Schulen stehen für die Umsetzung der Maßnahmen und für die Beratung und Förderung von Schülerinnen und Schüler neben den internen multiprofessionellen Teams eine Reihe von Beratungsstellen zur Verfügung: die Beratungsabteilung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), das Bildungs- und Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit (BBZ), die Beratungsstelle Gewaltprävention, das Referat Gesundheit des LI, sowie diverse externe Beratungsstellen, Kliniken und Facharztpraxen. Das Referat Gesundheit beim LI, Arbeitsbereich Gesundheitsförderung (https://li.hamburg.de/psychische-gesundheit/) hat ein umfassendes Fortbildungsangebot , in denen das Thema „Psychosoziales Wohlbefinden“ von Schülerinnen und Schülern aufgegriffen wird mit dem Ziel, das pädagogische Personal in seiner Handlungskompetenz im Kontakt mit belasteten und psychisch erkrankten Schülerinnen und Schülern zu stärken und bei Bedarf frühzeitig in das schulische und außerschulische Hilfesystem zu vermitteln: Psychische Gesundheit als Unterrichtsthema – in Kooperation mit Irre menschlich e.V., Kinder psychisch kranker Eltern – Möglichkeiten und Grenzen schulischen Handelns , verschiedene Fortbildungen zum Thema Traumatisierte Schülerinnen und Schüler, „Wir sind hier!“ Ein Film mit Kindern psychisch kranker Eltern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Zusammenarbeit mit wellengang.hamburg, Essstörungen im Jugendalter. Prävention und Intervention im Kontext Schule (Schwerpunkt: Magersucht und Bulimie) in Kooperation mit dem Suchtpräventionszentrum beim LI und Messe „Gesundheitsförderung an Hamburger Schulen – Pakt für Prävention“. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14809 7 Das SuchtPräventionsZentrum des LI macht im Rahmen von Beratung und Fortbildung von schulischen Pädagoginnen und Pädagogen Angebote zur schulischen Umsetzung von Trainings zur Lebenskompetenzförderung von Schülerinnen und Schülern und fördert Peer-Angebote wie YES (Youth Education Skills) zur Stressbewältigung von Jugendlichen. Grundsätzlich dienen alle Angebote der Suchtprävention der kritischen Auseinandersetzung mit Suchtmittelkonsum, insbesondere zur Kompensation bei Bewältigung schwieriger Lebenssituationen, und der Förderung alternativer 16. Sieht der Senat vor, Schülerinnen und Schüler zu ihren Erfahrungen von verschiedenen Formen der Gewalt an Schulen zu befragen und sie nach Vorlage der Ergebnisse in die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten einzubinden? a. Wenn ja, welcher Zeitplan liegt der Umsetzung zugrunde? Welche Stellen sind in diese Erhebung und ihre Auswertung eingebunden? b. Wenn nein, welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen dafür vor? In den letzten Jahren wurden in Abständen (seit 1998) fünf empirische Studien zur Dunkelfeldforschung in Hamburg durchgeführt (Jugendgewalt, Schulgewalt). Die Ergebnisse flossen in die fachliche Arbeit der Schulen und des ReBBZ sowie der Beratungsstelle Gewaltprävention ein. Die Studienergebnisse wurden seitens des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (bis 2001) und der Universität Hamburg (ab 2005) veröffentlicht beziehungsweise befinden sich im Transparenzregister (siehe Drs. 21/14576).