BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14819 21. Wahlperiode 06.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 29.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Köhlbrandquerung – Finanzielle Beteiligungen von Land und Bund möglich? Die Schäden an Mauerwerk und Stahlseilen der Köhlbrandbrücke nehmen zu. Spätestens zum Jahr 2030 muss die Brücke ersetzt werden. Bisher ist noch offen, ob ein Tunnel oder eine neue Brücke als künftige Köhlbrandquerung gebaut wird. Auch die Aufsichtsratssitzung der HPA am 25.10.2018 brachte bisher kein Ergebnis. Die Machbarkeitsstudie der HPA spricht sich für eine Tunnellösung aus, welche bis zu 500 Millionen teurer als eine neue Brücke werden könnte. Offen bleibt, ob und wie der Bund gegebenenfalls beteiligt werden könnte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Gab es vonseiten des Senats bereits Gespräche mit dem Bund beziehungsweise wird der Senat noch Gespräche mit dem Bund aufnehmen, um über dessen mögliche finanzielle Beteiligung an der neuen Lösung für die Köhlbrandquerung zu verhandeln? a. Wenn ja, seit wann und wie ist der Stand der Gespräche? b. Wenn ja, in welchem Zeitrahmen sind Gespräche geplant und könnten gegebenenfalls Verhandlungsergebnisse vorliegen? c. Wenn nein, warum nicht? Erst wenn die Entscheidung für eine Vorzugsvariante vorliegt, ist die Voraussetzung geschaffen, um Gespräche mit dem Bund aufzunehmen. 2. Welche Kriterien müssen grundsätzlich erfüllt sein, damit eine Beteiligung des Bundes an der Köhlbrandquerung in Betracht kommt? a. Inwieweit muss eine bundesweite Bedeutung der Straße erklärt werden? Für Zubringerstraßen zu Bundesfernstraßen kann der Bund Zuwendungen gewähren. Dieses gilt unter anderem für den Aus- und Neubau von Gemeindestraßen, die grundsätzlich unmittelbar zu Bundesfernstraßen führen. Ziel ist es, ein übergreifendes und leistungsfähiges Netz zu schaffen. Die Straßen müssen Gebiete mit größeren Verkehrsaufkommen anbinden. b. Wenn ja, welche Bedeutung hat aus Sicht des Senats die Köhlbrandquerung ? Drucksache 21/14819 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Sie ermöglicht dem Quell- und Zielverkehr der Hafen- und Industrieanlagen die unmittelbare Anbindung an das weiträumige Bundesfernstraßennetz und die innere Erschließung des Hafengebietes. c. Kommt eine Umwidmung in Teilen oder der ganzen Landesstraße in Betracht? Wenn ja, inwiefern und muss dann eine Autobahnzufahrt eingeplant werden? Wenn nein, warum nicht? Der Bund hat im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung 2030 die Verlängerung der A 26 aus dem Unterelberaum von der A 7 bis zur A 1 in den vordringlichen Bedarf eingeordnet und damit mit der höchsten Priorität versehen. Der Trassenverlauf südlich von Moorburg ist vom Bund linienbestimmt worden und im ersten Abschnitt bereits im Planfeststellungsverfahren . Die anderen Abschnitte sind in der Entwurfsplanung bereits weit fortgeschritten . Mit einer zusätzlichen Aufstufung von Stadt- und Hafenstraßen zu Bundesfernstraßen im Umfeld der in Hamburg befindlichen Bundesautobahnen kann nicht gerechnet werden. 3. In welchem Rahmen und in welcher Höhe wäre eine finanzielle Beteiligung aus Sicht des Senats möglich? Welche Voraussetzungen müssten dazu erfüllt sein? Finanzielle Beteiligungen müssen noch mit dem Bund geklärt werden. Für die alte Köhlbrandbrücke gab es eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes auf Grundlage des Fernstraßengesetzes mit rund 50 Prozent der zuschussfähigen Bau- und Grunderwerbskosten . 4. In welcher Sitzung des Aufsichtsrates der HPA soll es eine Entscheidung über die Planungsgrundlage für eine Tunnellösung oder eine neue Brücke geben? a. Welche Fragen sind für weitere Planungen bisher noch offen? b. Zu welchen konkreten Punkten muss die HPA nun nacharbeiten? Der Senat sieht grundsätzlich davon ab, über Beratungen von Aufsichtsräten zu berichten.