BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1483 21. Wahlperiode 11.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 04.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Bericht der Innenrevision zum Thema verdeckte Ermittlungen Am 28. August 2015 wurde dem Innenausschuss der Bürgerschaft der Bericht der Innenrevision im Zusammenhang mit der Enttarnung der Beamtin „Iris Schneider“ vorgetragen. Innensenator Michael Neumann erklärte, dass er den Polizeipräsidenten umgehend mit der Umsetzung der Empfehlungen der Innenrevision beauftragt habe. Hierdurch werden die Beobachter für Lagebeurteilung abgeschafft. Beobachter für Lagebeurteilung haben im Gegensatz zu verdeckten Ermittlern grundsätzlich keine Befugnis, personenbezogene Daten zu erheben oder Privatwohnungen zu betreten. Sie sind also in ihren Handlungsmöglichkeiten beschränkt. Dieser Schnellschuss des Innensenators, der weitreichende Konsequenzen für die Arbeit der Polizei hat, wirft eine Reihe von Fragen auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der verdeckte Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor allem im gefahrenabwehrenden Aufgabenbereich unterliegt im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Sachverhaltes um den Einsatz einer Polizeibeamtin unter der Legende Iris Schneider seit November 2014 einer fortlaufenden Prüfung und Bewertung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Beim Erstellen des Berichts hat die Innenrevision auch diese Prüfungen und Bewertungen einbezogen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurde Senator Neumann der Bericht der Innenrevision vorgelegt? Die Endfassung des Berichts der Innenrevision wurde dem Präses der Behörde für Inneres und Sport am 27. August 2015 vorgelegt. 2. Wann hat Senator Neumann den Polizeipräsidenten mit der Umsetzung der Empfehlungen der Innenrevision beauftragt? 3. Wie genau sieht der Auftrag an den Präsidenten beziehungsweise die Verfügung aus? Der Präses der Behörde für Inneres und Sport hat den Polizeipräsidenten am Nachmittag des 28. August 2015 mündlich mit der durchgängigen Umsetzung der im Bericht genannten Empfehlungen der Innenrevision zum Umgang mit verdeckten Ermittlungen beauftragt. 4. Wann werden die Empfehlungen der Innenrevision umgesetzt? 5. Ab wann werden Beobachter für Lagebeurteilung nicht mehr eingesetzt? 6. Wie werden die vom Senator verfügten Maßnahmen in der Polizei umgesetzt? Drucksache 21/1483 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Zuge des – auch aus dem Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Einsatz der unter der Legende Iris Schneider verbundenen – kontinuierlichen Veränderungsprozesses , dem die strukturellen Abläufe sowie das Regelwerk bei der Polizei unterliegen , wurden bereits Änderungen im verdeckten Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im gefahrenabwehrenden Aufgabenbereich vorgenommen und Beobachter für Lagebeurteilung aufgrund der rechtlichen und taktischen Bewertungsfragen nicht mehr eingesetzt. Am 31. August 2015 beauftragte der Polizeipräsident das Landeskriminalamt (LKA) mit der Umsetzung der Empfehlungen der Innenrevision; durch das LKA wurde noch am selben Tag eine Arbeitsgruppe (AG) dazu eingerichtet. Zwei Empfehlungen werden durch die Personalabteilung der Polizei bearbeitet. Die Umsetzung der Empfehlungen erfordert unterschiedlich aufwendige Arbeitsprozesse, bei denen verschiedene Fachbereiche eingebunden werden. Die Empfehlungen sollen in einer Gesamtbetrachtung sorgfältig und zugleich zügig umgesetzt werden. Ein konkreter Termin ist nicht festgelegt worden, um die gebotene Sorgfalt zu gewährleisten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Sind die eingesetzten verdeckten Ermittler und ihre Führer über die Maßnahmen informiert worden? Wenn ja, wann wurden sie informiert? Wenn nein, wann werden sie informiert? Entsprechend den Grundlagen für ihre Arbeit hat die Innenrevision zur Erarbeitung der im Bericht dargelegten Erkenntnisse beständig Informationen aus den betroffenen Bereichen der Polizei eingeholt. Diese waren damit über die Tätigkeit der Innenrevision fortlaufend informiert. Unmittelbar in der Folgewoche (36. KW) nach der Sitzung des Innenausschusses am Freitag, dem 28. August 2015, wurden die verdeckt eingesetzten Mitarbeiter und ihre Vorgesetzten über die Gesamtergebnisse der durch die Innenrevision durchgeführten Analyse der strukturellen Abläufe im LKA 7 umfassend informiert. 8. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Rolle der Beobachter für Lagebeurteilung? Stellt dieses Instrument aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde ein wichtiges polizeiliches Mittel dar? Warum wird auf diese Mittel verzichtet? 9. Nicht jeder Einsatz eines Beobachters für Lagebeurteilung erfüllt die höheren Voraussetzungen zur Einsetzung eines verdeckten Ermittlers. Wie will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde solche Einsätze adäquat ersetzen? Für eine im Sinne der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erfolgreiche Polizeiarbeit ist der Gewinn von Informationen zur Vorbereitung und Durchführung von adäquaten polizeilichen Maßnahmen erforderlich. Hierfür bedarf es geeigneter Instrumente, die im gefahrenabwehrenden Bereich auch den verdeckten Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfordern können. Dabei müssen diese Instrumente fortlaufend in Hinsicht auf ihre rechtliche und taktische Ausgestaltung überprüft werden. Im Zusammenhang mit dem verdeckten Einsatz einer Polizeibeamtin in den Jahren 2001 bis 2006 hat sich aus Sicht der zuständigen Behörde die Notwendigkeit ergeben, die Rahmenbedingungen verdeckter Einsätze neu zu ordnen und klarer zu fassen. Aus rechtlichen und taktischen Gründen soll für eine größere Sicherheit sowohl für die Dienststelle wie für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten künftig auf die Heranziehung des Rechtsinstruments des Beobachters/der Beobachterin für Lagebeurteilung verzichtet werden; zukünftige verdeckte Einsätze werden unter den Voraussetzungen des § 12 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) erfolgen. Nach Beurteilung der Polizei sind damit die einsatztaktischen Belange abzudecken. 10. Wie soll die Empfehlung der Innenrevision umgesetzt werden, die aktuellen VE-Richtlinien zu überarbeiten? Welche Aspekte sollen wie überarbeitet werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1483 3 11. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, eine Kommission zur Überprüfung der Richtlinien und zur Überprüfung der Praxis der verdeckten Ermittler einzusetzen? Wenn ja, wann soll diese ihre Arbeit aufnehmen, wenn nein, warum nicht? 12. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, ein „VEMonitoring “ aufzubauen? Wenn ja, was soll dieses beinhalten, wenn nein, warum nicht? Die Überarbeitung der VE-Richtlinie als formale Grundlage stellt einen wesentlichen Teil der Arbeit der eingerichteten AG dar. Die Richtlinie wird auf Grundlage der Empfehlungen der Innenrevision erarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich , alle zu modifizierenden beziehungsweise ergänzend aufzunehmenden Aspekte in ihrer konkreten Ausgestaltung zu benennen. Wie die derzeitige wird auch die künftige Richtlinie der Geheimhaltung unterliegen. Die Inhalte können daher auch im Rahmen Parlamentarischer Anfragen absehbar nicht oder nur sehr eingeschränkt dargestellt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. bis 6.