BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14832 21. Wahlperiode 06.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 30.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Rundfunkbeiträge („GEZ“) für die FHH – Wie ist der aktuelle Stand? (IV) Weiterhin besteht ein hoher Betrag ausstehender Beitragszahlungen. In 2018 gab es bisher 24,9 Millionen Euro offene Forderungen. Im Jahr 2017 belief sich das Gesamtvolumen offener Forderungen des NDR auf 26,3 Millionen Euro.1 Vom Bundesverfassungsgericht wurde der Rundfunkbeitrag als verfassungsmäßig eingestuft, aber die zum Beispiel doppelte Erhebung bei Beitragszahlern /-innen mit einem Zweitwohnsitz für verfassungswidrig erklärt.2 Daraus ergeben sich weitere Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 unter Nutzung aller Verbreitungswege umfassend informiert. Zusätzlich wurde im Serviceportal unter „rundfunkbeitrag.de“ auf das entsprechende Urteil explizit hingewiesen und ein Onlineformular zur Beantragung einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht einer Nebenwohnung zur Verfügung gestellt. Eine schriftliche Benachrichtigung aller 40 Millionen Haushalte in Deutschland ist daher – und aus wirtschaftlichen Gründen – nicht erfolgt. Beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nach Auskunft des NDR bundesweit mehr als 100.000 Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen eingegangen, die sukzessiv abgearbeitet werden. Eine nach Ländern differenzierte Erfassung erfolgt nicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des NDR wie folgt: 1. Bei wie vielen Beitragszahlern/-innen wurde die Zahlung eines zusätzlichen Beitrags, wegen eines Zweitwohnsitzes, in 2017 und in 2018 verlangt ? a. In wie vielen Fällen wurden die zu Unrecht erhobenen Rundfunkbeiträge den betreffenden Bürgern/-innen für den zweiten Wohnsitz inzwischen erstattet beziehungsweise zurückgezahlt? b. Wie viele Bürger/-innen haben bei der doppelten Beitragserhebung, die zweite Zahlung abgelehnt und diese nicht gezahlt? 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11753 vom 30.01.2018. 2 Vergleiche https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/ 2018/bvg18-059.html. Drucksache 21/14832 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wann wurde darauf hingewiesen, dass eine Erhebung für den zweiten Wohnsitz verfassungswidrig ist und entsprechend darüber informiert? a. Wurde in Schreiben darauf hingewiesen, dass Bürger/-innen mit einem zweiten Wohnsitz keine doppelten Rundfunkbeiträge bezahlen müssen? b. Wenn ja, an wie viele Beitragszahler/-innen wurden solche Schreiben versendet? c. Wenn nein, warum ist dies trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 nicht geschehen? 3. Aus der Antwort der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/14343 geht hervor, dass 99.168 Beitragskonten mit Mahnstatus existieren. Wie viele Beitragszahler/-innen wurden zu Unrecht gemahnt wegen eines Zweitwohnsitzes ? Wurden die Betroffenen darüber informiert? Wenn nein, warum nicht? 4. Gegen wie viele säumige Rundfunkgebührenbeitragszahlerinnen und -beitragszahler, die einen zweiten Wohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben, wurden bisher in 2018 Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt? (Bitte jahresweise auflisten.) a. Welche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden dabei im Zusammenhang mit dem Beitreiben offener Beitragsforderungen jeweils circa wie häufig angewendet? b. Welche Summe ausstehender Beiträge konnten bisher in 2018 jeweils beigetrieben werden? c. In wie vielen Fällen waren Adressen nicht korrekt angegeben beziehungsweise waren nicht korrekt vermerkt worden? 5. Wie hoch lagen die offenen Beitragsforderungen zwischen September 2017 und September 2018 bundesweit sowie auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg von Bürgerinnen und Bürgern, die einen zweiten Wohnsitz haben und deren Beiträge zu Unrecht erhoben wurden? a. Welchen absoluten Anteil machte daran jeweils der Säumniszuschlag aus? b. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Situation zu verbessern ? Im Bestand des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gibt es keine Erfassung und Kennzeichnung, ob es sich bei Wohnungen um Erst- oder Zweitwohnungen handelt. Diese Daten werden nicht erhoben, da eine gesetzliche Grundlage zur Erhebung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag fehlt. Eine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung war für den Beitragseinzug bisher unerheblich. Vor diesem Hintergrund können derzeit auch keine Berechnungen im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfolgen. Die Länder prüfen zurzeit die konkrete Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den entsprechenden rundfunkrechtlichen Staatsvertrag. Im Übrigen siehe Drs. 21/13814.