BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1485 21. Wahlperiode 11.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 04.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Fragen zur Flüchtlings-Mehrbedarfsdrucksache Der Senat hat mit Drs. 21/1395 eine Mehrbedarfsdrucksache für den Bereich Flüchtlinge vorgelegt. Die Mehrbedarfe im konsumtiven und investiven Bereich belaufen sich für die Jahre 2015 und 2016 auf insgesamt rund 509 Millionen Euro, zusätzlich wird mit dieser Drucksache auch die Konkretisierung der Finanzierung des Investitionsbedarfs über rund 68 Millionen Euro der Drs 21/999 nachgeholt. Daraus ergeben sich Fragen zu den Mehrbedarfen der einzelnen Behörden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welchen Neuzugang und welche Gesamtzahl an Flüchtlingen hat der Senat für die Berechnung der Mehrbedarfe in den Jahren 2015 und 2016 zugrunde gelegt? 2. Der Senat beantragt mit der Drucksache keine konkreten Stellenneuschaffungen , sondern eine Pauschalermächtigung. Gibt es Mehrbedarfsforderungen der einzelnen Behörden für die Jahre 2015 und 2016? Wenn ja, wie sehen sie aus? Wenn nein, haben der Senat oder die betroffenen Behörden intern Stellenbedarfe errechnet und wie sehen sie jeweils aus? Aufgrund der aktuellen Entwicklungen können keine weitergehenden Prognosen zu den Flüchtlingszahlen erstellt werden, siehe Drs. 21/1395. In der Drucksache wurden aufgrund der unsicheren Bedarfslage deshalb auch keine konkreten Mehrbedarfe aufgenommen. 3. Die Innenbehörde plant laut Senat einen Aufbau von dezentralen Verwaltungsstellen im Bereich des Einwohnerzentralamtes. Wie viele Außenstellen sind jeweils wo genau geplant? Nach den bisherigen Planungen sind Verwaltungsaußenstellen für den Leistungsbereich vorgesehen, die räumlich bei den Bezirksämtern angebunden sein sollen. 4. Die Innenbehörde plant mit zusätzlichen Kapazitäten im Bereich der Rückführung von Menschen nach der sogenannten Dublin-Verordnung – also der Abschiebung in sichere Drittstaaten. Werden auch für schnellere Rückführungen in sichere Herkunftsstaaten Kapazitäten aufgebaut? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum wird dies in der Drucksache nicht beschrieben? Siehe Drs. 21/1395. Es werden zusätzliche Kapazitäten für schnellere Rückführungen vorgesehen, sowohl für Rückführungen unmittelbar in die Heimatländer (zu denen Drucksache 21/1485 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auch sichere Herkunftsstaaten gehören) als auch in andere EU-Länder nach der sogenannten Dublin-Verordnung, die nicht zugleich auch Heimatländer der Betroffenen sind. 5. Gibt es für den Bereich Rückführungen/Abschiebungen beziehungsweise grundsätzlich für die Fallbearbeitung in der Innenbehörde Zielvorgaben ? Wenn ja, wie sehen sie aus? Zielvorgaben der zuständigen Behörde, die über den bundesgesetzlichen Auftrag zur Durchsetzung von Ausreisepflichten nach den §§ 58 fortfolgende Aufenthaltsgesetz hinausgehen, bestehen nicht. 6. Die Sozialbehörde muss für das Winternotprogramm für zwei bisher genutzte Standorte Ersatz beschaffen. Welche Standorte sind das? Siehe Drs. 21/1402. 7. Für das Winternotprogramm 2015/2016 sind laut Senat „wiederum“ 862 Plätze vorgesehen. Kürzlich war den Medien zu entnehmen, dass es sich um 850 Plätze handelt. Wie kommt der Unterschied zustande? Für das kommende Winternotprogramm stellen die Stadt Hamburg, die Kirchengemeinden und traditionell beteiligte Institutionen zwischen dem 1. November 2015 und dem 31. März 2016 insgesamt rund 850 zusätzliche Übernachtungsplätze zur Verfügung . An einigen Standorten der Kirchengemeinden besteht derzeit die Überlegung, weitere Übernachtungsplätze einzurichten, sodass mit einer noch leicht ansteigenden Platzzahl gerechnet werden kann. Insofern kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Planzahl von rund 862 ausgegangen werden. 8. Welche Fallzahlensteigerungen, Bearbeitungszeiten oder sonstige Bedarfe hat die Justizbehörde ihren Mehrbedarfsforderungen zugrunde gelegt? Die Justizbehörde hat bei ihren Mehrbedarfsforderungen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Zahl der Neuzugänge bei den Klagen und im einstweiligen Rechtsschutz in Asylsachen zum Stichtag 30. Juni 2015 zugrunde gelegt. Dabei ist folgende Entwicklung zu verzeichnen: Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Prognose 2015 Klagen 889 1.386 2.120 Einstweiliger Rechtsschutz 454 958 1.650 Grundlage für die Bedarfe des Jugendvollzuges bildet die Belegung in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand. Während in 2013 maximal fünf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu betreuen waren, ist die Zahl im Verlauf der Jahre 2014 und 2015 auf bis zu 29 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Stichtag 4. Februar 2015) gestiegen. Hinzu kommen alleinstehende heranwachsende Flüchtlinge, sodass aktuell ein durchschnittlicher Betreuungsbedarf für 40 Flüchtlinge besteht.