BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14859 21. Wahlperiode 09.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 01.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Elektrobusse der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) Seit Anfang 2017 verfügen die VHH über die beiden einzigen Elektro-Gelenkbusse Hamburgs. Für diese wurden zwei Ladestationen an der MetroBus- Linie 3 errichtet. Fahrgäste äußern mittlerweile ihre Verwunderung, dass die beiden Busse kaum im Einsatz zu sehen seien. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) betreibt seit dem Jahr 2016 zwei reine Elektrobusse (E-Midi-Busse) auf den Linien 48 und 49 und befindet sich derzeit im Abnahmeprozess weiterer zehn Fahrzeuge. Bis Ende des Jahres 2020 wird die VHH bis zu 40 Elektrobusse beschaffen. Aufgrund von herstellerseitig zu vertretenden, qualitativen und betriebsrelevanten Mängeln konnten die beiden E-Gelenkbusse und die dazugehörige Ladeinfrastruktur auf der Strecke sowie auf dem Betriebshof nicht abgenommen werden. Ursprünglich sollten die beiden E-Gelenkbusse bereits im Jahr 2016 in Betrieb gehen. Voraussetzung für eine Abnahme war jeweils ein Testbetrieb, mit dem ein fehlerfreier Einsatz von 30 Betriebstagen zu belegen war. Der Testbetrieb wurde jeweils im Vorwege aufgrund der herstellerseitigen Mängel beendet. Zu einem regulären Betrieb ist es bisher nicht gekommen. Die vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) wie folgt: 1. Wann genau erfolgte die Übernahme der oben genannten Busse durch die VHH? 2. Seit wann sollen die beiden Busse planmäßige Umläufe im Fahrgastbetrieb abdecken? 3. An wie vielen Tagen waren die Busse planmäßig im Einsatz? Siehe Vorbemerkung. 4. An wie vielen Tagen fielen die Fahrten aufgrund technischer Defekte vollständig aus? 5. An wie vielen Tagen fielen die Fahrten aufgrund technischer Defekte teilweise aus? 6. Welche Defekte führten zu den Fahrtausfällen gemäß Fragen 4. und 5.? Drucksache 21/14859 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die beiden E-Gelenkbusse waren aufgrund der fehlenden Abnahme in der Einsatzplanung nicht für einen regulären Einsatz im Liniendienst als Ersatz für Dieselbusse vorgesehen. Es fanden lediglich Probefahrten statt. Mit dem Bushersteller ist eine vertragliche Verschwiegenheit vereinbart worden. Aussagen zu technischen Details können somit nicht getroffen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wurden mit den Hersteller Serviceverträge für die Nutzungsdauer der Busse abgeschlossen? Falls ja: Welche Serviceleistungen werden künftig durch die Herstellerfirmen durchgeführt? 8. Wie hoch sind die jährlichen Kosten dieser Serviceverträge? Als Zusatz zum Liefervertrag wurde zwischen den Vertragsparteien ein sogenannter Regiewerkstättenvertrag geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist die VHH dazu bevollmächtigt, sämtliche Instandhaltungsarbeiten am Kraftomnibus in Eigenverantwortlichkeit und im Rahmen der vereinbarten Gewährleistung zulasten des Herstellers durchzuführen. 9. Wurde der Hersteller zu Nachbesserungsarbeiten aufgefordert? Falls nein: warum nicht? Falls ja: zu welchen? Es wurden diverse Versuche zur Nachbesserung seitens des Herstellers durchgeführt. In der Summe haben die Nachbesserungen aber nicht zum erfolgreichen 30-tägigen und fehlerfreien Testbetrieb geführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 10. Hat sich die VHH vertraglich die Möglichkeit der Rückgabe von nicht betriebstüchtigen Bussen zusichern lassen? Falls nein: warum nicht? Falls ja: In welchen Fällen ist eine solche Rückgabe vorgesehen? Um die Betriebstüchtigkeit festzustellen, bedarf es laut Vertrag eines ausgedehnten Testbetriebs unter realen Bedingungen. Sollte dieser Testbetrieb nicht erfolgreich durchgeführt werden, hat die VHH die Möglichkeit vom Liefervertrag zurückzutreten und die Kosten für erbrachte Vorleistungen wie zum Beispiel das Verlegen von Zuleitungen und Straßenbauarbeiten et cetera geltend zu machen.