BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14861 21. Wahlperiode 09.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 01.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg – (K)ein sicherer Hafen? (III) – f & w fördern und wohnen AöR (f & w) – Wie entwickelt sich eigentlich das ehrenamtliche Engagement? Das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe unterliegt, wie in anderen Bereichen auch, gewissen Schwankungen. Zugleich gibt es verschiedene Hinweise in der jüngeren Vergangenheit, dass Ehrenamtliche insbesondere ihre Vereinbarungen mit f & w aufkündigen, um sich stattdessen jenseits des Unternehmens ehrenamtlich zu engagieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Unterstützung und Anerkennung der Arbeit der freiwillig Engagierten in Hamburg ist ein zentrales Anliegen des Senats. Dies ist in der Engagementstrategie von 2014 umfassend dargelegt (Drs. 20/12430) und wird aktuell in der Fortschreibung der Engagementstrategie weitergeführt. Die hohen Zuwanderungszahlen der Jahre 2015/ 2016 haben in der Hamburger Bevölkerung zu einem enormen Einsatz freiwillig Engagierter geführt, deren Beitrag für die Bewältigung der besonderen Herausforderungen unverzichtbar war und weiterhin ist. Neben der allgemeinen Förderung des Engagements in Hamburg hat der Senat zusätzliche Mittel und Angebote bereitgestellt , um das Engagement in der Flüchtlingshilfe bestmöglich zu unterstützen (siehe Drs. 21/1354, Drs. 21/5237 und Drs. 21/14468). Mit dem Rückgang der Zuwanderungszahlen sind viele der damals spontan initiierten Hilfsangebote, die vor allem die Erstversorgung der Geflüchteten sicherten und unterstützten , obsolet geworden, während mit fortschreitenden Integrationsprozessen neue Formen der Unterstützung benötigt werden. Entsprechend ändert sich das Engagement vieler Freiwilliger. Eine Beendigung des Engagements oder ein Wechsel des Einsatzfeldes kann Gründe haben, wie Veränderungen in der privaten oder beruflichen Lebenssituation, aber auch Schwierigkeiten mit belastenden Situationen oder Konflikte im Einsatzfeld. Diese werden vom Senat sehr ernst genommen, weshalb verschiedene Unterstützungsangebote, wie die Ombudsstelle oder das Forum Flüchtlingshilfe initiiert wurden. Darüber hinaus entfällt im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) durch kontinuierliche Außerbetriebnahmen das Betätigungsfeld für Ehrenamtliche. Im April 2018 wurde außerdem der „Leitfaden für Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement in Wohnunterkünften für die öffentlich rechtliche Unterbringung und Erstaufnahmeeinrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg“ veröffentlicht. Dieser wurde von Vertreterinnen und Vertretern des Bündnisses Hamburger Flüchtlingsinitiativen (BHFI), f & w fördern und wohnen AöR (f & w), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiterwohlfahrt (AWO), Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BAS- FI), Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) und den Bezirken gemeinsam erarbeitet und regelt einheitliche Rahmenbedingungen zur Ausübung des freiwilligen Engagements in den Unterkünften, das Verhältnis zwischen Haupt- und Ehrenamt Drucksache 21/14861 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sowie die Kommunikationslinie im Konfliktfall. Der abgestimmte Leitfaden ist im Internet veröffentlicht unter https://www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe/11078810/ leitfaden-engagement-unterkuenfte/. Die hohen Teilnahmezahlen am diesjährigen Forum Flüchtlingshilfe vom 31.08.2018 mit rund 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (siehe https://www.hamburg.de/ forum-fluechtlingshilfe/11594138/forum-kampnagel-18/) sowie an der Dankeschön- Veranstaltung von f & w am 05.11.2018 mit über 650 Ehrenamtlichen und weiteren 180 geladenen Gästen machen jedoch deutlich, wie hoch das Engagement in der Flüchtlingshilfe insgesamt weiterhin ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben von f & w und weiteren Betreibern von EA wie folgt: 1. Wie viele Ehrenamtsvereinbarungen hat f & w in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 verzeichnet? Bitte halbjährlich jeweils zum Stichtag 1. Januar und 30. Juni angeben, für 2018 außerdem zum Stichtag 30. September. Die Ehrenamtsvereinbarungen werden normalerweise nicht stichtagsbezogen erhoben . Die abgefragten Stichtage können daher im Nachhinein nicht nachvollzogen werden . Zu den in der Tabelle dargestellten Zeiträumen ist die jeweilige Anzahl der Vereinbarungen jedoch festgehalten worden: Stand Anzahl Ehrenamtsvereinbarungen 07/2014 415 06/2015 1.100 12/2015 2.100 12/2016 3.926 11/2017 3.400 02/2018 3.279 09/2018 3.120 Quelle: f & w 2. Für welche drei Erstaufnahmestandorte und für welche drei Folgeunterkünfte bestehen aktuell die meisten Vereinbarungen mit Ehrenamtlichen und wie viele sind es jeweils? 3. Für welche drei Erstaufnahmestandorte und für welche drei Folgeunterkünfte bestehen aktuell die wenigsten Vereinbarungen mit Ehrenamtlichen und wie viele sind es jeweils? Die Rangfolge der Anzahl der Vereinbarungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (Folgeunterbringung): Vereinbarung mit 127 Ehrenamtlichen für den Standort Sophienterrasse, Vereinbarung mit 95 Ehrenamtlichen für den Standort Sieversstücken, Vereinbarung mit 94 Ehrenamtlichen für den Standort Rodenbeker Straße. Die Rangfolge der wenigsten Vereinbarungen für Erstaufnahmeeinrichtungen: AWO: Vereinbarung mit 1 Ehrenamtlichen für den Standort Oskar-Schlemmer- Haus, f & w: Vereinbarung mit 32 Ehrenamtlichen für den Standort Ankunftszentrum Bargkoppelstieg, f & w: Vereinbarung mit 33 Ehrenamtlichen für den Standort Sportallee. Zurzeit sind noch insgesamt folgende EA in Hamburg in Betrieb: EA Standort Anzahl Ehrenamtliche mit Vereinbarungen Amalie-Sieveking-Krankenhaus 54 Fiersbarg 153 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14861 3 EA Standort Anzahl Ehrenamtliche mit Vereinbarungen Harburger Poststraße 57 Kaltenkirchener Straße 48 Neuer Höltigbaum 65 Oskar-Schlemmer-Straße 1 Schmiedekoppel 163 Sportallee 33 Quelle: Angaben der EA-Betreiber Darüber gibt es Vereinbarungen mit 32 Ehrenamtlichen im Ankunftszentrum Rahlstedt. Für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (Folgeunterbringung) sind insbesondere die kleinen Standorte mit weniger als zehn Plätzen teilweise ohne Vereinbarungen mit Ehrenamtlichen. Dies kann auch für Unterkünfte gelten, die sich im Aufbau befinden und die noch keine Kontaktaufnahme mit Ehrenamtlichen herstellen konnten. 4. Wie viele Vereinbarungen mit Ehrenamtlichen hat das Unternehmen f & w an den Standorten der Unterkünfte Perspektive Wohnen (UPW) insgesamt abgeschlossen? Bitte nach den einzelnen Standorten aufschlüsseln . In den Unterkünften mit der Perspektive Wohnen gibt es derzeit (November 2018) insgesamt 249 Ehrenamtsvereinbarungen: Raja-Illinauk-Straße (85); Ohlendieckshöhe (65); Am Gleisdreieck (51); Duvenacker (22); Butterbauernstieg (21); Oliver-Lißy-Straße (ehemals Hörgensweg) (5). 5. Welche Gründe sind dem Unternehmen f & w bekannt, warum sich an manchen Standorten besonders wenige Menschen engagieren? Hierzu liegen f & w keine gesicherten Informationen vor. Folgende, auf Erfahrungen von f & w beruhende Faktoren könnten ein geringeres Engagement von Ehrenamtlichen beeinflussen: Eine ungünstige Infrastruktur beziehungsweise Verkehrsanbindung der Unterkünfte wirkt sich auf ein potenzielles Interesse Ehrenamtlicher negativ aus. Sofern Einrichtungen ohnehin über ein breites Angebotsspektrum durch örtliche Dienststellen und Träger verfügen, nimmt auch die Tätigkeit Ehrenamtlicher ab. Sofern Ehrenamtliche bereits in den Unterkünften tätig waren, die Angebote jedoch nicht angenommen wurden (fehlendes Interesse der Bewohner, zeitliche Rahmenbedingungen et cetera), nimmt das Interesse Ehrenamtlicher tendenziell ab. Schwieriges Klientel (zum Beispiel mit psychischen Auffälligkeiten und/oder Suchterkrankungen) ist für ungeschulte Ehrenamtliche eher nicht interessant beziehungsweise zu problematisch. 6. Welche Maßnahmen ergreift das Unternehmen f & w konkret, um an Standorten mit wenigen Engagierten weitere Ehrenamtliche zu gewinnen ? Das Unternehmen hat in den letzten Jahren die Ehrenamtskoordination deutlich intensiviert . Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen: Auf der Homepage des Unternehmens wird das Ehrenamt in den Unterkünften von f & w dargestellt (siehe https://www.foerdernundwohnen.de/unternehmen/ engagement/). Darüber hinaus werden Informationen für die Ehrenamtlichen und Drucksache 21/14861 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zu den Bedarfen in den Unterkünften mitgeteilt, sodass sich Interessenten selbst ein umfassendes Bild machen können: https://www.foerdernundwohnen.de/ fileadmin/user_upload/Downloads/Epaper/index.html#4. Darüber hinaus werden Bedarfe bei Freiwilligenagenturen als Gesuche hinterlegt oder über Medien (Printmedien) veröffentlicht. Es werden niedrigschwellige Engagementmöglichkeiten angeboten, zum Beispiel einmalige Aktionen (social days), Schnuppermöglichkeiten (Tage der offenen Tür) und zeitlich begrenzte Tätigkeiten (zum Beispiel Ferienprogramm), um den Einstieg in längerfristige ehrenamtliche Tätigkeiten zu erleichtern. Darüber hinaus versucht f & w, in den jeweiligen sozialräumlichen Strukturen präsent zu sein, an Informationsveranstaltungen, Runden Tischen, Kirchengemeinden, Stadtteilfesten et cetera teilzuhaben und die Gelegenheit zu ergreifen, für die Unterkünfte zu werben. f & w nimmt regelhaft an der jährlichen Aktivoli-Freiwilligenbörse teil. Bei Schließung von Unterkünften wird versucht, die Ehrenamtlichen für benachbarte Unterkünfte zu interessieren. Aktive Freiwillige werden einbezogen, um über ihre Netzwerke weitere Interessenten zu gewinnen. 7. An manchen Standorten der Erst- und Folgeunterkünfte verfügen Ehrenamtliche schon seit Jahren über eine Ehrenamtsvereinbarung, obwohl sie gar nicht mehr für das Unternehmen f & w aktiv sind. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sogenannte Karteileichen zu vermeiden, die unter Umständen auch ein verzerrtes Bild über die tatsächlich Aktiven liefern? Für jeden Standort ist eine Ansprechperson für Freiwillige benannt, die in der Regel die Vereinbarungen mit Freiwilligen für den Standort schließt. Es besteht der Grundsatz , dass die Vereinbarungen im persönlichen Kontakt geschlossen werden, um sicherzustellen, dass Freiwillige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich kennen. Diesen Anspruch vor Ort aufrechtzuerhalten zum Beispiel nach Personalwechsel, ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt werden (zum Beispiel Koordinations- und Helfertreffen, Besuch der Angebote, direkte Ansprache /Kontaktaufnahme mit „unbekannten“ Freiwilligen). Zusätzlich werden alle registrierten Freiwilligen mindestens drei Mal jährlich zentral von der f & w Freiwilligenkoordination angeschrieben und zum Beispiel zu kostenlosen Fortbildungen eingeladen. Damit wird auch sichergestellt, dass einzelne Freiwillige sich vom Engagement bei f & w abzumelden. 8. Wer evaluiert aufseiten des Unternehmens f & w die Gründe und Motive für eine Niederlegung des Ehrenamtes bei f & w? a. Falls keiner, warum nicht? b. Mit welchen Methoden wird die Dynamik des ehrenamtlichen Engagements bei f & w überhaupt evaluiert? Bitte gegebenenfalls die entsprechende Umfrage-Tools namentlich sowie die Software oder weitere Feedback-Möglichkeiten und dergleichen anführen. aa. Falls keine besonderen (zum Beispiel auch online-basierten Tools oder dergleichen) genutzt werden, um die Dynamik des ehrenamtlichen Engagements bei f & w zu evaluieren, warum nicht? c. Was ist schließlich über die Gründe und Motive laut Evaluation bekannt, warum Freiwillige ihr Ehrenamt bei f & w niederlegen? Bitte ausführlich darstellen. Die Entscheidung für oder gegen ein Engagement ist die zu respektierende Entscheidung jedes/jeder einzelnen Freiwilligen. Diese Haltung findet auch Ausdruck in der Ehrenamtsvereinbarung von f & w, die besagt, dass das Engagement jederzeit ohne Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14861 5 Angabe von Gründen beendet werden kann. Auch wenn im Einzelfall die Gründe in einem persönlichen Gespräch zwischen Mitarbeitern der Unterkünfte und Ehrenamtlichen erörtert werden, gibt es hierzu keine aussagefähige Evaluation. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. An welchen Standorten öffentlich-rechtlicher Unterbringung (Erst- und Folgeunterkünfte sowie UPW) arbeitet das Unternehmen f & w mit jeweils welchen Trägern, ehrenamtlich getragenen Flüchtlingsinitiativen oder Vereinen des unmittelbaren nachbarschaftlichen Umfelds direkt zusammen? Bitte tabellarisch darstellen. 10. An welchen Standorten öffentlich-rechtlicher Unterbringung (Erst- und Folgeunterkünfte sowie UPW) arbeitet das Unternehmen f & w mit keinem Träger, keiner ehrenamtlich getragenen Flüchtlingsinitiative oder keinem Verein des unmittelbaren nachbarschaftlichen Umfelds zusammen ? Bitte in derselben Tabelle wie unter 9. darstellen. Warum nicht? Die erfragten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Nach Auskunft von f & w ist für die Beantwortung eine händische Einzelauswertung der Akten von über 120 Einrichtungen erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 11. Gibt es eigentlich einen Runden Tisch oder ein vergleichbares Modell, an dem Vertreter/-innen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), f & w, BHFI, ZKF, Geflüchtete und Ehrenamtliche regelmäßig teilnehmen, um konkrete Missstände in den Unterkünften zu thematisieren und konstruktive Lösungen zu finden? a. Wenn ja, in welcher Besetzung tagt das Gremium? b. Wenn ja, in welcher Regelmäßigkeit tagt das Gremium? c. Wenn ja, welche Voraussetzung bestehen, um an dem Austausch teilnehmen zu können? d. Wenn nein, warum nicht? Die Vernetzung zwischen der Flüchtlingshilfe, den Unterkunftsbetreibern und den verschiedenen staatlichen Stellen ist sehr hoch. Hierbei geht es insgesamt um Fragen der Kooperation, der Sicherstellung von Informationsflüssen sowie der Gestaltung von Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements. Alle nachstehend genannten Strukturen können auch in Konfliktfällen genutzt werden: Bei der Ombudsstelle (siehe Drs. 21/8844 und Drs. 21/14275) gibt es einen „Runden Tisch“ der Flüchtlingsarbeit, an dem die unterschiedlichsten Akteure in der Flüchtlingsarbeit in Hamburg teilnehmen, unter anderem: ZKF, Amt für Arbeit und Integration sowie Einwohnerzentralamt der jeweils zuständigen Behörden, Flüchtlingskoordinatoren und -koordinatorinnen der Bezirke, f & w, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Jobcenter team.arbeit.hamburg, BHFI, Diakonie, Caritas, Savia, Plan International , Fluchtpunkt, das Flüchtlingszentrum, Integrationsbeirat und weitere aktive und interessierte Institutionen. Die Teilnahme ist nach Absprache möglich. Zweimal jährlich erfolgt beim „Runden Tisch“ ein offener allgemeiner Austausch zu Themen in der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit in Hamburg. Für die freiwillig Engagierten in der Flüchtlingshilfe gibt es bereits seit September 2015 das Forum Flüchtlingshilfe (siehe Drs. 21/1354) als zentrale Vernetzungs- und Unterstützungsplattform, mit deren Hilfe das zivilgesellschaftliche Engagement gebündelt und gefördert wird. Zu Aufgaben und Funktionsweise siehe Drs. 21/10870 sowie den Internetauftritt unter https://www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe/, siehe auch Vorbemerkung. Die Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren der bezirklichen Fachämter Sozialraummanagement organisieren außerdem regelmäßig und/oder anlassbezogen quartiersbezogene Runde Tische und Vernetzungstreffen, an denen Vertreterinnen Drucksache 21/14861 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 und Vertreter von lokalen Initiativen, Einrichtungen, Organisationen sowie Unterkunftsbetreiber und freiwillig Engagierte teilnehmen. Darüber hinaus treffen sich die bezirklichen Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren mehrmals im Jahr zum Jour fixe mit dem Referat zur Förderung des freiwilligen Engagements der BASFI. Zusätzlich gibt es eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe zum freiwilligen Engagement, an der neben der BASFI und den Bezirken auch alle weiteren Behörden mit Bezug zum freiwilligen Engagement, teilnehmen. Diese Arbeitsgruppe tagt zweimal jährlich. Die Sprecher des BHFI treffen sich außerdem regelmäßig zum Jour fixe mit der BAS- FI, an dem auch der ZKF vertreten ist.