BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14866 21. Wahlperiode 09.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 01.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Neuer Dioxinfund in Hamburg – Hamburger Bevölkerung in Gefahr? Während der Hamburger Schulferien sorgte eine Nachricht des NDR für Unruhe in der Hamburger Bevölkerung. Mitten im Naturschutzgebiet „Boberger Niederung“ wurden offensichtlich Dioxinfunde gemacht. In Anbetracht der katastrophalen Folgen, die Dioxin für die Gesundheit der Bürger und für die Natur als Ganzes haben kann, ist die Sorge der Bürger gerechtfertigt. Die Frage, inwieweit der Senat tatsächlich einen Überblick über die Gefährdungen der Hamburger Bevölkerung hat und was er gegen diese Gefährdungen unternimmt, ist nur zu berechtigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Fachbehörde führt regelmäßig verdachtsunabhängig Bodenbeprobungen durch, um den Datenbestand zur Hintergrundbelastung von Böden zu erhöhen. Im Rahmen von solchen Hintergrund-Messungen erfolgte die Beprobung einer Fläche im Naturschutzgebiet Boberger Niederung im Mai 2018 durch das Institut für Hygiene und Umwelt. Die Ergebnisse der chemischen Analysen lagen der Behörde für Umwelt und Energie am 24. September 2018 vor. Am 25. September 2018 wurde das Amt für Verbraucherschutz der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz einbezogen, um die weiteren Maßnahmen abzustimmen. Nach einer ebenfalls am 25. September 2018 durchgeführten Ortsbegehung wurde durch die BUE entschieden, die betroffene Fläche möglichst umgehend nachzuuntersuchen und für diese Untersuchungen eine Absperrung vorzunehmen. Dazu wurde durch die zuständige Behörde gemeinsam mit dem Institut für Hygiene und Umwelt ein umfassendes Untersuchungsprogramm zur Abklärung der Schadstoffbelastung und ihrer räumlichen Ausbreitung entwickelt und in Auftrag gegeben. Am 25.Oktober 2018 wurde mit der Probennahme auf der abgesperrten Fläche begonnen. Die beiden betroffenen Bezirksämter sowie alle Behörden wurden durch die BUE über den Schadensfund in Kenntnis gesetzt. Die im Umfeld des Schadensfundes wohnende Bevölkerung sowie Besucher wurden von der zuständigen Behörde Anfang Oktober durch Aushänge am abgesperrten Bereich, eine Internetseite sowie durch Pressemitteilungen informiert. Vorsorglich wurden die Angelvereine über die Notwendigkeit eines Angelverbotes in den benachbarten Angelgewässern informiert. Am 8.November 2018 wurde die Presse umfangreich über den aktuellen Sachstand informiert. Für den 13. November hat die zuständige Fachbehörde in Abstimmung mit den betroffenen Bezirksämtern zu einer Informationsveranstaltung in die Stadtteilschule Mümmelmannsberg eingeladen. Drucksache 21/14866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wann wurden durch wen in den Boberger Niederungen Dioxinfunde gemacht? Siehe Vorbemerkung. 2. Wo wurden die Funde genau gemacht? Die Funde wurden auf einer circa 1.200 m² großen Fläche südwestlich der Straße „Unterberg“ gemacht. Sie liegen in einem mit Boden und Bauschutt aufgefüllten Bereich der Böschung an der Südstormarnschen Kreisbahn. 3. Was waren die Anhaltspunkte, Proben an der Stelle auf Dioxin hin zu untersuchen? Wie kam der Anfangsverdacht zustande? Es war nicht das ursprüngliche Ziel, auf Dioxine zu untersuchen. Bei der Auswertung von Analysen aus allgemeinen Bodenuntersuchungen war ein hoher EOX-Gehalt (extrahierbare organisch gebundene Halogene) aufgefallen. Bei diesem Parameter handelt es sich um einen Summenparameter. Zur Aufschlüsselung der tatsächlichen Inhaltsstoffe erfolgten Untersuchungen auf Dioxine/Furane und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (dlPCB). 4. Welche Dioxinmengen und welche Konzentrationen wurden an der Stelle gefunden? Der Bereich des Dioxinfundes in der Boberger Niederung wird zurzeit untersucht. Über die dort befindlichen Mengen an Dioxin kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der beauftragten umfassenden Schadstoffuntersuchung eine Aussage gemacht werden . Diese Ergebnisse werden zu Ende Januar 2019 erwartet. Bei der genommenen Probe handelt es sich um eine Mischprobe aus 15 Einstichen verteilt über eine Fläche von circa 1.200m ². Die Konzentrationen wurden als Summen der Toxizitätsäquivalente nach NATO/CCMS1 entsprechend der Vorgaben der Bundes -Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) berechnet. Die berechneten Gehalte liege bei 721 µg/kg I-TEQ2 im Horizont 0,00 m – 0,10 m sowie bei 432,4 µg/ kg I-TEQ im Horizont 0,10 m – 0,35 m unter Gelände. 5. Wurden an der Stelle zu früheren Zeitpunkten schon einmal Untersuchungen auf Dioxin und/oder andere Schadstoffe durchgeführt? Nein. 6. Welche Gefahr geht von der gefundenen Dioxinkonzentration bei Körperkontakt aus? 7. Wie groß ist die Gefahr, dass es zu Schädigungen durch Dioxin an der dortigen Stelle kommen kann? Das Ausmaß der potenziellen Resorption über die Haut ist abhängig von der Bodenart , der Konzentration im Boden, der Dauer des Kontakts sowie dem Verhalten des Menschen und lässt sich somit nicht pauschal abschätzen. Mit einer länger andauernden dermalen Exposition durch direkten Körperkontakt ist nur in unwahrscheinlichen Ausnahmefällen zu rechnen. Eine zukünftige Schädigung an der dortigen Stelle ist auszuschließen, da der Bereich abgesperrt und gegen unbefugtes Betreten gesichert worden ist. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Untersuchungen (siehe dazu Antwort zu 4.) kann über die Fortführung der Sicherung beziehungsweise weitere Sicherungsmaßnahmen bis zur endgültigen Sanierung entschieden werden. 8. Sind bereits Menschen durch Dioxin aus der dortigen Quelle geschädigt worden? Dazu liegen derzeit keine Informationen vor. 1 NATO/Committee on the Challenges of Modern Society. 2 Internationale Toxizitätsäquivalente. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14866 3 9. Wie viele Dioxinlagerstätten beziehungsweise Dioxinverunreinigungen sind dem Senat im Hamburger Stadtgebiet bekannt und wo liegen diese Flächen im Einzelnen? In der Vergangenheit gab es in Hamburg Funde von Dioxinbelastung aus Kieselrotmaterial , aus belasteten Elbsedimenten (zurückzuführen auf die Chemieindustrie am Oberlauf der Elbe) zum Beispiel in Spülfeldern, aus Produktionsrückständen der Firma Boehringer oder aus industriellen Verbrennungsprozessen. Darüber hinaus wurden auf verschiedenen unterdessen sanierten Altdeponien dioxinhaltige Materialien abgelagert , wie zum Beispiel auf der Altdeponie Moorfleeter Brack oder auf der Deponie Georgswerder. Beispielhaft werden einige Dioxinfunde genannt: 1984 gab es einen zufälligen Dioxinfund (1,3 µg /Kg 2,3,7,8 TCDD3) in einem in den 1970er-Jahren verfüllten Graben auf einem Privatgrundstück am Ochsenwerder Landscheideweg (siehe dazu Drs. 11/3208). 1989 wurden in der Hauptwindrichtung der Firma Schumann und Romohr Bodenuntersuchungen auf Dioxin durchgeführt. Die Ergebnisse lagen bei 0,023 beziehungsweise 0,027 µg/kg und damit in einem Bereich, in dem eine eingeschränkte gärtnerische beziehungsweise landwirtschaftliche Nutzung möglich ist (siehe dazu Drs. 11/4641). 1990 wurden Dioxinbelastungen in Tennenbelägen (Grand-, Schlacken- oder Aschendecken ), die als Grundbaumaterial auch auf Spielplätzen eingesetzt wurden, gefunden . Diese wurden erfasst und wo notwendig ausgetauscht. 1991 wurden im Bereich der Elbwiesen an der Dove Elbe im Rahmen des Dioxinuntersuchungsprogramms im Hamburger Südosten Dioxingehalte bis zu einigen 100 ng/Kg ITEQ auf Außendeichsflächen gefunden. Von der Freien und Hansestadt Hamburg wurden folgende Wohngrundstücke mit dioxinbelasteten Böden in den jeweils genannten Zeiträumen mit den angegebenen Kosten dekontaminiert: Zeitraum Flächengröße Maßnahme Sanierungs-dauer Kosten in € Bille-Siedlung, ca. 265 Grundstüc 1989 – 2001 ca. 31 ha Bodenaustausch, Abdeckung 1990 - 2001 ca. 15 Mio. Finkenwerder Landscheideweg , Schulhof 1991 1.550 m² Abtrag des Belages 3 Monate 161.000 Pröbenweg, Schulparkplatz 1991 320 m² Abtrag des Belages 2 Monate 176.000 Warwisch, 4 Grundstücke 1994/95 7.600 m² Bodenaustausch 14 Monate 725.000 Ellerholz, 3 Grundstücke 1996/97 3.000 m² Bodenaustausch 15 Monate 358.000 Moorfleeter Kanal 1996 – 1999 9,4 ha Sedimententnahme, Umlagerung 56 Monate 3,9 Mio. Ochsenwerder Landscheidweg, Grabenverfüllung 1993/94 200 m² Bodenaustausch 11 Monate 530.000 Hein-Baxmann- Stieg 2016/2017 200 m² Sicherung 11 Monate 16.000 Darüber hinaus wurden Deponien wie unter anderem Müggenburger Straße, Moorfleeter Brack oder Georgswerder mit komplexen, auch dioxinhaltigen Abfallablagerungen saniert. 3 Tetrachlordibenzodioxin. Drucksache 21/14866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nicht berücksichtigt sind Sanierungen, die von Privaten durchgeführt wurden. Eine vollständige Auflistung aller Funde erfordert eine Auswertung von rund 10.000 Fallakten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 10. Was unternimmt der Senat zur Dekontamination der dioxinverseuchten Böden? Art und Umfang einer erforderlichen Sanierung werden immer im Einzelfall, wenn das Ausmaß der Bodenbelastung durch Untersuchungen festgestellt ist, festgelegt. Zur Dekontamination dioxinverseuchter Standorte kann eine Sanierung durch Austausch der belasteten Böden gegen unbelastete Böden erfolgen. Die belasteten Böden werden dann einer geregelten Entsorgung beziehungsweise Behandlung zugeführt . Alternativ ist auch eine Sanierung durch eine dauerhafte Sicherung, zum Beispiel durch eine Abdeckung der Bereiche mit unbelasteten Böden, möglich. Diese würde einen Direktkontakt von Menschen und Tieren unterbinden und Verwehungen verhindern . 11. Wie stellt der Senat sicher, dass durch Dioxin keine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6. und 7. 12. Seit wann ist dem Senat die jetzige Fläche als potenziell kontaminierte Fläche beziehungsweise Altlastenfläche bekannt? Die Fläche ist aufgrund auffälliger Untersuchungsergebnisse seit September 2018 als kontaminierte Fläche bekannt, siehe dazu auch Antwort zu 1. Vorher gab es für diese Fläche keine Hinweise auf Altlasten. 13. Welche früheren Nutzer haben die Fläche in früheren Jahren genutzt? Über frühere Nutzer liegen der zuständigen Fachbehörde derzeit keine Erkenntnisse vor. Die Fläche wird heute zum Teil als Wegefläche genutzt. 14. In welchem Umfang werden an dortiger Stelle vonseiten der Umweltbehörde welche Untersuchungen durchgeführt? 15. Welche dritten sind als Beauftragte der Umweltbehörde an den Untersuchungen beteiligt? In einem circa 4 ha großen Areal werden derzeit Bodenproben genommen, um die Belastung weiter einzugrenzen. Darüber hinaus werden Untersuchungen an Proben von Beeren und Pilzen aus dem Gebiet sowie an Wasser, Sediment und Fischen aus den benachbarten Fischteichen und an Bodenproben aus den benachbarten Wohngebieten durchgeführt. An der Untersuchung der genannten Medien sind verschiedene Auftragnehmer beteiligt , unter anderem ein Ingenieurbüro mit Altlastensachverstand, ein qualifiziertes Labor sowie weitere Auftragnehmer für die Baustelleneinrichtung. 16. Bis wann ist mit einer abschließenden Eingrenzung der betroffenen Flächen zu rechnen? 17. Bis wann kann mit einer Sanierung der Flächen begonnen werden und bis wann dürfte mit einem Abschluss der Sanierungen gerechnet werden ? Die abschließende Eingrenzung der betroffenen Fläche hängt von den Ergebnissen der derzeit laufenden Untersuchungen ab. Der Zeitbedarf für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierung ist von der Art und dem Umfang der erforderlichen Maßnahmen abhängig ist. Siehe dazu auch Antworten zu 4. und 10. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14866 5 18. Wann wurden die Anwohner über die Situation informiert? Siehe Vorbemerkung. 19. Welche Gefahr geht für die unmittelbaren Anwohner aus? 20. Ist mit einer Evakuierung zu rechnen? Bis wann muss das entschieden werden? Es gibt keine unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner der Fläche, die nächste Wohnbebauung befindet sich in circa 150 m Entfernung jenseits der Bahnlinie und nördlich der B5/Bergedorfer Straße. Aufgrund seiner physikochemischen Eigenschaften haftet Dioxin überwiegend partikulär am Boden oder an Staub. Proben hierzu sind genommen und werden derzeit ausgewertet. Eine Evakuierung ist nicht erforderlich, der betroffene Bereich ist abgesperrt und gegen unbefugten Zutritt gesichert, siehe dazu auch Vorbemerkung sowie Antwort zu 6. und 7. 21. Wie viele weitere Dioxinfunde wurden zu welchen Zeitpunkten in den letzten Jahrzehnten in Hamburg gemacht? Wie lang dauerte jeweils die Dekontamination? Wo lagen die einzelnen Funde? Welche Kosten waren jeweils mit der Sanierung verbunden? In welchem Umfang kamen Menschen jeweils durch Dioxin zu Schaden? Siehe Antwort zu 9. Den Dioxinfunden lassen sich Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit nicht direkt zuordnen. 22. Gibt es weitere Flächen in Hamburg, die aufgrund ihrer historischen und nutzungsähnlichen Besonderheit aufgrund des jetzigen Fundes ebenfalls als potenzielle Gefahrenflächen gelten müssen? Wann werden an derartigen Stellen Stichproben genommen? Seit den 1980er-Jahren wurden von der zuständigen Behörde umfassende Untersuchungen auf dioxinverdächtigen Flächen durchgeführt. Bei der in der Boberger Niederung befindlichen Fläche handelt sich um einen mit Boden und Bauschutt aufgefüllten Bereich. Diese Fläche wurde bisher nicht als altlastverdächtig betrachtet, da es keine Hinweise auf Abfälle und mögliche Belastungen gab. Bodenauffüllungen sind in ganz Hamburg weit verbreitet und in aller Regel unauffällig . Eine systematische Untersuchung aller aufgefüllten Flächen in Hamburg ist nicht verhältnismäßig. 23. Seit wann handelt es sich bei der jetzt zu untersuchenden Fläche um eine Naturschutzfläche? Die Fläche wurde am 21. Mai 1991 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Davor war die Fläche seit dem 20. März 1973 Bestandteil des Naturdenkmals Achtermoor. 24. In welchem Umfang werden Flächen, die zu Naturschutzflächen werden, auf gefährliche Altlasten untersucht? 25. In wie vielen Fällen ist der Senat in der Vergangenheit bei derartigen Untersuchungen von zukünftigen Naturschutzflächen fündig geworden? Im Prozess der Ausweisung von Naturschutzflächen wird wie bei allen Planungsvorhaben die Situation bezüglich altastverdächtiger Flächen und Altlasten über das Altlasthinweiskataster geprüft. Das Ergebnis der Prüfungen wird in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Untersuchungen und gegebenenfalls Sanierungen werden, sofern erforderlich, durchgeführt. Zur Menge entsprechender Funde liegen keine systematischen Aufzeichnungen vor. 26. Welche Strafen sieht das Gesetz für die Verursacher derartiger Dioxinablagerungen vor? Für Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 – 329 StGB) reicht der gesetzliche Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. In Fällen fahr- Drucksache 21/14866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 lässiger Tatbegehung vermindert sich der Strafrahmen, in besonders schweren Fällen (§ 330 StGB) kann eine vorsätzliche Tat mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. 27. Zu wie vielen Verurteilungen ist es in Hamburg bisher aufgrund von Dioxinablagerungen gekommen und wie sahen die Verurteilungen im Einzelnen aus? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft wird nicht erfasst, welche Abfälle mit welchen Schadstoffen unbefugt gesammelt, gelagert, verwertet, abgelassen oder beseitigt wurden. Insbesondere wird nicht gespeichert, ob es in den Fällen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu Dioxinablagerungen kam. Es müssten sämtliche Verfahrensakten, die unter dem Tatvorwurf einer Straftat nach §§ 326, 330 StGB notiert wurden, händisch ausgewertet werden. Hierbei handelte es sich in den Aktenzeichenjahrgängen 2013 bis 2018 um 1.429 Verfahrensakten. Eine Beiziehung und Auswertung dieser Akten ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.