BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1487 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 07.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Zukunftsfähigkeit der Landstromversorgung in Hamburg Nach aktuellen Berichten verzögert sich die für den Sommer 2015 geplante Inbetriebnahme der neuen Landstromanlage in Altona. Grund seien technische Probleme der neuen Anlage. Die Landstromanlage in Altona ist Teil des Gesamtkonzepts zur alternativen Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen im Hamburger Hafen und Teil des Projekts „smartPort energy“, für das sich der Senat regelmäßig selbst lobt. Die HPA ist Eigentümerin und Betreiberin der Landstromanlage. Bisher läuft kein einziges Kreuzfahrtschiff Altona an, welches mit einem entsprechenden Anschluss zur Landstromversorgung ausgestattet ist. Für die Reedereien sind die Umrüstung und der Neubau ihrer Schiffe mit Systemen zur Abgasreinigung und für die Versorgung mit Landstrom zum Teil mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR wie folgt: 1. Wann wird die Landstromanlage in Altona in Betrieb gehen? Wie hoch werden die Gesamtkosten sein? Welche Kosten sind bisher durch Planungen und Bau der Landstromanlage in Altona entstanden? Die Landstromanlage wird mit der Kreuzfahrtsaison 2016 in Betrieb gehen, da Hamburg in diesem Jahr von keinem landstromfähigen Schiff mehr angelaufen wird. Die Anlage steht kurz vor der endgültigen Fertigstellung. Zu den Kosten siehe Drs. 20/9298. 2. Welche konkreten Ursachen haben die Verzögerungen und seit wann wusste der Senat darüber Bescheid? Die Verzögerungen sind dem Pilotcharakter der Anlage geschuldet und der zuständigen Behörde seit Juli 2015 bekannt. Bei den durchgeführten Tests hat sich die Notwendigkeit technischer Anpassungen ergeben. 3. Gibt es durch die Verzögerungen nun Abweichungen zu den ursprünglichen Planungen in der Drs.20/9298? Wenn ja, welche und warum? Wenn ja, wie hoch sind die Abweichungen in den Kosten (bitte genau darstellen unter Angabe der Veränderungen zum Beispiel bei den Baukosten , Kosten für Lärmschutz, laufenden Kosten et cetera)? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/1487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen auf die Umsetzung der Luftreinhalteplanungen des Senats? Keine. Die alternative Energieversorgung von Schiffen im Hamburger Hafen wird auch weiterhin als Maßnahme im aktuell in Überarbeitung befindlichen Luftreinhalteplan der Freien und Hansestadt Hamburg enthalten sein. 5. Wie viele Schiffe von welcher Reederei sind bereits bis 2015 durch Umbau oder Neubau mit Systemen für die Versorgung mit Landstrom ausgerüstet worden? Welche Mehrkosten waren damit verbunden? 6. Wie viele im Dienst befindliche Schiffe werden nach Kenntnis des Senats derzeit von welchen Reedereien mit einem Anschluss für die Versorgung mit Landstrom ausgestattet? Nach den der zuständigen Behörde verfügbaren Informationen sind neben der AIDAsol die EUROPA 2 (Hapag-Lloyd), die MSC Splendida (MSC) und die Queen Mary 2 (Cunard) landstromfähig. Mein Schiff 4 ist vorgerüstet, aber noch nicht einsatzfähig. Die AIDAbella ist, wie alle Schiffe der AIDA-Flotte, grundsätzlich für die Verwendung von Landstrom vorbereitet. Die Schiffe der Sphinx-Klasse sind für die Verwendung von Landstrom vorgerüstet, das heißt vorbereiteter Anschlussraum an den Schiffsseiten, Leerplätze an der Schalttafel und Kabelschächte sind vorhanden. Damit diese Schiffe Strom von Land beziehen können, muss noch die Ausrüstung mit dem entsprechenden Equipment erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1388. 7. Von welchen Abnahmemengen (in kWh) geht der Senat in Hamburg pro Jahr aus? Siehe Drs. 20/9298.