BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14875 21. Wahlperiode 09.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 02.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Einbrecher auf Reeperbahn verhaftet Einem Artikel der „Hamburger Abendblattes“ vom 30.10.2018 zufolge haben Zivilfahnder der Bundespolizei einen zur Fahndung ausgeschriebenen Mann auf dem S-Bahnhof Reeperbahn verhaftet, dem Einbruch in mehreren Fällen zur Last gelegt wird. In diesem Zusammenhang soll der Tatverdächtige (TV) drei Kioske am S-Bahnhof Hammerbrook aufgebrochen haben, wobei er zweimal mit Komplizen agierte.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann haben sich die drei Einbrüche zugetragen? 2. Wann hat die Polizei die zugrunde liegenden Sachverhalte aufgenommen ? 3. Wann konnte die Polizei den Tatverdächtigen ermitteln? 4. Welche Maßnahmen hat die Polizei nach Ermittlung des TV ergriffen? Die getroffenen Maßnahmen wurden im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei getroffen und unterliegen nicht der Verantwortung des Senats. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die parlamentarische Kontrolle von Bundesbehörden und ihrer nachgeordneten Behörden, einschließlich des damit einhergehenden parlamentarischen Fragerechts, ausschließlich dem Deutschen Bundestag obliege. Eigene Daten oder Unterlagen, die eine Beantwortung der Fragen ermöglichen würden, liegen der Polizei Hamburg nicht vor. 5. Welche Staatsangehörigkeit beziehungsweise welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben der TV und seine Komplizen? Der Polizei liegen nur Erkenntnisse zum Tatverdächtigen vor. Dieser ist deutscher Staatsangehöriger. 6. Waren der TV und seine Komplizen bereits vor den Einbrüchen strafrechtlich in Erscheinung getreten? Falls ja, wann und inwiefern? 7. Sind der TV und seine Komplizen deswegen bereits rechtskräftig verurteilt worden? 8. Haben der TV und seine Komplizen bereits eine Haftstrafe verbüßt? Falls ja, wann, und wie lang fiel das Strafmaß aus? Es liegen nur Erkenntnisse zum Tatverdächtigen vor. 1 „Polizisten nehmen gesuchten Kiosk-Einbrecher fest“. „Hamburger Abendblatt“ 30.10.2018. Drucksache 21/14875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Der Bundeszentralregisterauszug vom 05.11.2018 enthält folgende mitteilungsfähige Eintragungen: Verurteilung durch das Amtsgericht Hamburg vom 16.10.2001 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu vier Monaten Freiheitsstrafe (für drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung, teilweise widerrufen) Verurteilung durch das AG Hamburg Barmbek vom 02.04.2004 wegen Diebstahls in vier Fällen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe Verurteilung durch das AG Hamburg-Barmbek vom 17.12.2004 wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe Verurteilung durch das AG Hamburg-Barmbek vom 19.10.2010 wegen Diebstahls in vier Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe (für drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung, widerrufen) Verurteilung durch das AG Hamburg-St. Georg vom 02.12.2014 wegen schweren Diebstahls in sechs Fällen und des Erschleichens von Leistungen in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten Verurteilung durch das AG Hamburg vom 19.06.2018 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu 20 Tagessätzen 9. Hat der TV bei seiner Festnahme Widerstand geleistet? 10. Hat der TV zum Zeitpunkt seiner Festnahme Betäubungsmittel oder verbotene Waffen mit sich geführt? Falls ja, welche? 11. Was ist nach der Festnahme des TV passiert? Wurde der Haftbefehl vollstreckt? 12. Wo befindet sich der TV gegenwärtig? Siehe Antwort zu 1. – 4. Es wurde kein Haftbefehl beantragt und keiner erlassen.