BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14880 21. Wahlperiode 09.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 02.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbau am Saseler Weg – Wie geht es nun weiter nach dem Grundstücksverkauf? (2) Seit vielen Jahren wird das rund 10.000 Quadratmeter große Grundstück Saseler Weg 11 in zentraler Lage von Volksdorf nicht mehr für schulische Zwecke genutzt. Bereits 2014 wurde das Grundstück dann vom Landesbetrieb Immobilienmanagement ausgeschrieben. Nach jahrelangen Leerstand erfolgte der Verkauf des Grundstücks gemäß Drs. 21/10154 am 17. Juli 2017. Damit verbunden waren auch Fristen zur Bauantragstellung und zur weiteren Umsetzung der Bebauung. Ende 2017 wurden dann gemäß Drs. 21/12679 vier Bauanträge für die einzelnen Baufelder gestellt. Ich frage den Senat: 1. Wie ist der genaue Stand des Genehmigungsverfahrens der Bauanträge ? Es liegen 4 Bauanträge für die Baufelder 1, 2, 3a und 3b vor. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, da noch Bauvorlagen nachgefordert wurden. 2. Wie groß ist jeweils die Grundstücksfläche der vier Baufelder, für die separate Bauanträge gestellt wurden? Baufeld 1: 3.039 m², Baufeld 2: circa 2.299 m², Baufeld 3a: circa 2.599 m², Baufeld 3b: circa 2.500 m². 3. Wie hoch sind jeweils die beantragten GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) für die einzelnen Baufelder? Baufeld 1: GRZ 0,296; GFZ 0,733, Baufeld 2: GRZ 0,40; GFZ 1,20, Baufeld 3a: GRZ 0,15; GFZ 0,37, Baufeld 3b: GRZ 0,25; GFZ 0,62. 4. Wann genau wurden Baugenehmigungen mit welchem Inhalt erteilt? 5. Sofern noch keine Baugenehmigung erteilt wurde: 5.1. Warum ist das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen? Siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/14880 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5.2. Wann wird mit dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens gerechnet? Wenn die Bauanträge vollständig sind und öffentlich-rechtliche Vorschriften der Erteilung der Baugenehmigungen nicht entgegenstehen. 6. Welche genauen Vereinbarungen enthält der Kaufvertrag für das Grundstück bezüglich der Schaffung von Wohngemeinschaften für Behinderte sowie für Demenzkranke mit jeweils wie vielen Plätzen? Es sollen eine Wohneinheit als Wohn- oder Hausgemeinschaft mit Plätzen für neun junge Menschen mit Behinderungen sowie eine Demenz-Wohn- oder Hausgemeinschaft mit Plätzen für neun Personen errichtet werden. 7. Wie viele Plätze in den Wohngemeinschaften für Behinderte sowie für Demenzkranke sehen die Bauanträge derzeit vor? Auf dem Baufeld 1 sind im 2. Obergeschoss fünf rollstuhlgerechte Wohnungen und drei barrierefrei erreichbare Familienwohnungen geplant; eine Wohngemeinschaft für Behinderte wurde nicht beantragt. Im Staffelgeschoss ist eine Wohnung für eine Demenz-Hausgemeinschaft für neun Personen vorgesehen. 8. Wie viele Wohneinheiten und wie viele Kita-Plätze sind derzeit jeweils auf dem Grundstück geplant? Baufeld 1: 9 Wohneinheiten (WE) sowie 170 Kita-Plätze (60 Krippen- und 110 Elementarkinder ), Baufeld 2: 24 WE, Baufeld 3a: fünf WE, Baufeld 3b: acht WE. 9. Wie viele Stellplätze auf der Fläche sowie in der Tiefgarage sind derzeit auf dem Grundstück geplant? Nach den eingereichten Bauvorlagen sind 21 Stellplätze in der Tiefgarage (Baufeld 1) und 20 Stellplätze auf dem Grundstück geplant. 10. Wann wird mit dem Beginn der Bebauung und Erschließung des Grundstücks gerechnet? Hierüber liegen dem zuständigen Bezirksamt noch keine Informationen vor. 11. Inwiefern gab es zwischenzeitlich Anpassungen oder Änderungen des Kaufvertrages für das Grundstück? Der Kaufvertrag wurde zwischenzeitlich nicht geändert oder angepasst.