BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14884 21. Wahlperiode 09.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 02.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Macht der Bürgermeister Geschäfte am Hafen vorbei? Im Rahmen seiner Marseille-Reise im Juli dieses Jahres hat der Erste Bürgermeister mitgeteilt, dass er eine engere Hafenkooperation mit Marseille eingehen möchte und sich die weltweit drittgrößte französische Reederei CMA CGM an einem Terminal im Hamburger Hafen beteiligen wolle. Dies ist nicht bei allen betroffenen Hamburger Hafenfirmen auf große Zustimmung gestoßen, zumal es keine ausreichenden Absprachen und Abstimmungen mit der Hamburger Hafenwirtschaft im Vorfeld gegeben zu haben scheint. Gleichzeitig fehlt weiter ein zukunftsweisendes Entwicklungskonzept für den Hamburger Hafen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche konkreten Ergebnisse und Vereinbarungen hat die Marseille- Reise des Ersten Bürgermeisters gebracht? 2. Welche der unter 1. genannten Ergebnisse und Vereinbarungen wurden bisher umgesetzt und wer hat dies wann und wie gemacht? Welche Ergebnisse und Vereinbarungen wurden noch nicht umgesetzt, warum nicht und wann soll dies geschehen? Anlass der Reise war das 60-jährige Jubiläum der Städtepartnerschaft zwischen Hamburg und Marseille und die in diesem Rahmen vereinbarte Unterzeichnung einer Ergänzung des Städtepartnerschaftsmemorandums von 2008 (siehe Anlage), dessen Umsetzung durch den Senat beziehungsweise die Behörden eine kontinuierliche Aufgabe für die kommenden Jahre darstellt. Darüber hinaus wurde eine Kooperation zwischen den Hafenverwaltungen von Hamburg und Marseille erörtert und vereinbart, auch hierzu ein gemeinsames Dokument zu unterzeichnen. Dies erfolgte am 27. September 2018 im Hamburger Rathaus durch die Geschäftsführungen von Hamburg Port Authority sowie des Grand Port Maritime de Marseille. 3. Welche Senatsvertreter haben in welcher Funktion an den offiziellen Terminen auf der Marseille-Reise des Ersten Bürgermeisters jeweils teilgenommen ? Der Erste Bürgermeister, die Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, der Europäischen Union und für auswärtige Angelegenheiten und der für Hafen zuständige Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. 4. Hat der Erste Bürgermeister seine Vorschläge zu Terminalbeteiligungen ausländischer Investoren sowie zu einer vertieften Hafenkooperation zwischen Hamburg und Marseille zuvor mit der Hamburger Hafenwirtschaft abgestimmt? Wenn ja, wann, mit wem und wie hat er dies getan? Drucksache 21/14884 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Der Erste Bürgermeister hat keine Vorschläge zu einzelnen Terminalbeteiligungen gemacht, sondern das Interesse der Reederei CMA CGM an einem verstärkten Engagement im Hamburger Hafen und einer Beteiligung an einer Terminalgesellschaft begrüßt. Im Übrigen entfällt. 5. Welche positiven Effekte, insbesondere in Bezug auf die Umschlagszahlen , erwartet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde durch sogenannte dedicated terminals? 6. Welche Auswirkungen ergeben sich nach Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde aufgrund einer Öffnung gegenüber „dedicated terminals“ im Hinblick auf die bisher stabile städtische Kontrollfunktion des Hamburger Hafens? 7. Wie stellt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sicher, auch bei weiteren Terminalbeteiligungen die zentrale Kontrollfunktion beizubehalten? Die Auswirkungen von Reedereibeteiligungen an Terminalgesellschaften im Hafen ergeben sich aus den konkreten Bedingungen und unternehmerischen Entscheidungen im Einzelfall, auf die der Senat grundsätzlich keinen politischen Einfluss nimmt. Sie ändern nichts an den gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäß Hafenentwicklungsgesetz oder dem Gesetz über die Hamburg Port Authority beziehungsweise an den gesetzlich definierten Zuständigkeiten und Eingriffsmöglichkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Senat nimmt seine Aufgaben als Anteilseigner in Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen und Beteiligungen verantwortungsvoll wahr und beteiligt sich insofern an grundlegenden Entscheidungen der Unternehmen im Rahmen der hierfür geltenden Grundsätze (siehe Drs. 21/11138). Zudem wird am sogenannten Landlord-Prinzip festgehalten; Hafenflächen werden grundsätzlich nicht verkauft . Eine Steuerung von Unternehmen mit ausschließlich privaten Eigentümern findet nicht statt. Darüber hinaus fördert der Senat aktiv die Rahmenbedingungen für eine Modernisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft in Hamburg (siehe unter anderem Drs. 20/5550, 21/4034, 21/12248 und 21/12724). 8. Vor Kurzem wurde bekannt gegeben, dass die Reederei Hapag-Lloyd vier Linien nach Hamburg verlagert. Hat diese Verlagerung Auswirkungen auf bestehende Linien im Hamburger Hafen? Wenn ja, welche Linien sind davon betroffen und wohin werden diese verlagert? Bei den genannten Liniendiensten der Reedereiallianz „THE Alliance“ handelt es sich um zusätzliche Dienste für Hamburg. Im Übrigen: siehe Antwort zu 5. bis 7. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14884 3 Anlage 1 Drucksache 21/14884 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14884 5 Drucksache 21/14884 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14884 7 Anlage 2 Drucksache 21/14884 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14884 9 Drucksache 21/14884 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14884 11 Drucksache 21/14884 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 14884ska_text 14884_Anlage 14884ska_Antwort_Anlage1 14884ska_Antwort_Anlage2