BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14896 21. Wahlperiode 13.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 05.11.18 und Antwort des Senats Betr.: „Wildplakatieren“ in Hamburg Rund 100.000 Deutsche Mark betrug die Höchststrafe für illegales (wildes) plakatieren in der Freien und Hansestadt Hamburg nach einer Gesetzesänderung im Jahr 1999. Der bis dahin eher als schleppend wahrgenommene Vollzug sollte durch die Bestimmung eines einzigen für das Thema „Wildplakatieren “ zuständigen Bezirksamtes sichergestellt werden (https://www.abendblatt.de/archiv/1999/article204622651/Wildes-Plakatieren- Strafen-bis-zu-100-000-Mark-drohen.html). Eine jüngere Anfrage aus der Bezirksversammlung Hamburg-Nord (Drs. 20-5857) hat indes aufgezeigt, dass auch fast 20 Jahre später – auch nachdem das Bezirksamt Hamburg- Nord Zentralstelle ist – die Aktualität des Themas nicht abgenommen hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele sogenannte Fälle des Wildplakatierens wurden von der Zentralstelle Wildplakatierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in welchen Bezirken bearbeitet? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln und den nachstehenden Fragen zuordnen. Die Zuordnung der Fälle auf die jeweiligen Bezirke ist nicht möglich, da dies statistisch nicht erfasst wird. a) Wie viele Beschwerden sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bei der Zentralstelle Wildplakatierung eingegangen? b) Welche genauen Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren wurden hinsichtlich der benannten Verstöße jeweils durchgeführt und welchen Ausgang haben diese beispielsweise hinsichtlich der Höhe etwaiger verhängter Bußgelder oder Gebühren genommen? c) Wie viele Verfahren wurden aus welchen Gründen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils eingestellt? Jahr Beschwerden Wildplakatie - rung Verwaltungsverfahren Verfahren wegen Ordnungswid - rigkeit Bußgeldverfahren Verwarnungen Einstellungen 2016 287 64 56 15 8 33 2017 326 41 58 14 18 26 2018* 238 30 36 4 4 28 * bis einschließlich September Es findet keine statistische Erfassung des Einstellungsgrundes statt. Drucksache 21/14896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d) In welchen dieser Fälle trafen die Maßnahmen Veranstalter, Privatpersonen oder mit der Plakatierung beauftragte Unternehmen? Es wird statistisch nicht erfasst, ob das eingeleitete Verfahren gegen ein Unternehmen , den Veranstalter oder gegen die beauftragte Firma gerichtet ist. Es ist im Übrigen in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, unter Zuhilfenahme der Akten eine genaue Auswertung für die oben genannten Fälle vorzunehmen. 2. Wurden bestimmte Maßnahmen ergriffen, wenn bestimmte Veranstalter, Privatpersonen oder mit der Plakatierung beauftragte Unternehmen wiederholt aufgefallen sind? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurde ergriffen, um zukünftiges ordnungswidriges Verhalten zu unterbinden? Wenn nein, warum nicht? Bei Wiederholungstätern wird grundsätzlich von vorsätzlichem Handeln ausgegangen und das Bußgeld verdoppelt. Inwieweit die einzelnen Bezirksämter darüber hinaus Maßnahmen im konkreten Einzelfall ergreifen, wird nicht gesondert erfasst. 3. Über wie viele Vollzeitäquivalente verfügte die Zentralstelle Wildplakatierung jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018? Die zentrale Stelle für Wildplakatierung im Bezirksamt Hamburg-Nord war zu den Stichtagen 1. Januar 2016, 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 mit 0,5 Vollzeitäquivalenten besetzt. 4. Über welche Ausstattung (Sach- und Finanzmittel) verfügte die Zentralstelle Wildplakatierung jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018? Der Zentralstelle werden Sachmittel aus dem Sachmittelbudget des Bezirksamts zur Verfügung gestellt. Im übrigens siehe Antwort zu 3. 5. Welche Kooperation besteht zwischen der Stadtreinigung, die für die „Sauberkeitsoffensive“ zuständig ist, und der Zentralstelle Wildplakatierung ? Die Stadtreinigung kooperiert sowohl mit dem für Wildplakatierung federführenden Bezirksamt Hamburg-Nord als auch mit den anderen Bezirksämtern. Verschmutzungs - und Instandhaltungsmeldungen, die den Zuständigkeitsbereich der Bezirksämter betreffen, werden von der Stadtreinigung an diese gemäß Absprachen und Kooperationsvereinbarungen weitergeleitet. Das gilt auch für die der Stadtreinigung gemeldeten Fälle von Wildplakatierung. 6. Wie viele Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren wurden aufgenommen, nachdem man im Rahmen der Sauberkeitsoffensive auf Verstöße (Wildplakatieren ) aufmerksam geworden ist? Diese Fälle werden nicht gesondert erfasst. 7. Wie viele solcher Verstöße gegen das Verbot der Wildplakatierung wurden in welchen Bezirken über die „Stadtreinigung Hamburg App“ gemeldet ? 8. Wie viele dieser Meldungen wurden in welchen Bezirken noch nicht bearbeitet beziehungsweise überprüft? Die Meldungen über die Hamburg-App der Stadtreinigung werden nicht gesondert erfasst, sondern zusammen mit den restlichen Meldungen. Eine genaue Anzahl von Meldungen sowie der Stand der Bearbeitung kann daher nicht benannt werden. 9. Wie viel Werbefläche stand in der Freien und Hansestadt Hamburg für Außenwerbung in den Jahren 1999, 2011, 2016, 2017 und 2018 in den Bezirken jeweils zur Verfügung? Bitte nach Jahren und Bezirken aufgliedern . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14896 3 10. Um welche Art von Außenwerbefläche handelte es sich jeweils (Litfaßsäule , Plakatrahmen an Schaltkästen et cetera)? Siehe Anlage. 11. Gab es in der Vergangenheit Beschwerden, dass zu wenig Außenwerbefläche vorhanden wäre? Wenn ja, von wem stammten diese Beschwerden? Nein. Das Angebot (insbesondere an den sogenannten Kultursäulen, an denen zu rabattierten Preisen geworben werden darf) ist seit Beendigung der bisherigen Werberechtsverträge der Freien und Hansestadt Hamburg im Jahr 2008 nahezu verdoppelt worden. Darüber hinaus bestehen von den Werberechtsverträgen unabhängige, unentgeltlich zu nutzende bezirkliche Werbetafeln (siehe Drs. 19/3238 und 20/10109). Drucksache 21/14896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Werbefläche für Außenwerbung in den Jahren 1999, 2011, 2016, 2017 und 2018 Nachstehend die Anzahl der Werbeflächen (auf Basis der Werberechtsverträge der Freien und Hansestadt Hamburg) aufgeschlüsselt nach Art der Werbeanlage und nach den einzelnen Bezirken für die Jahre 2011, 2016, 2017, 2018. Für das Jahr 1999 liegen der zuständigen Behörde keine entsprechenden Daten vor. Diese Daten können in der zur Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden, da dazu diverse Archive an verschiedenen Standorten händisch durchsucht werden müssten. Über die nachstehenden Zahlen hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Werbeanlagen bzw. Stadtmöbel in Hamburg, die nicht auf der Basis der Werberechtsverträge betrieben werden, sondern entweder auf privaten Flächen oder beispielsweise in Einkaufszentren oder an Bahnhöfen stehen. 2011 Altona Bergedorf Eimsbüttel Mitte Nord Harburg Wandsbek Gesamt City-Light- Säulen 112 33 107 227 128 63 128 798 Uhren 67 22 79 89 92 24 87 460 Litfaßsäulen 160 43 164 194 199 60 129 949 Digital Boards 0 0 0 0 0 0 0 0 Fahrgastunterstände (FGU) 275 128 265 176 385 343 492 2.064 Stadtinformations - anlagen (SIA) 48 18 51 12 156 44 28 357 SIA an FGU 70 19 79 0 94 127 8 397 hinterleuchtete Großflächen 20 4 13 22 35 11 21 126 2016 Altona Bergedorf Eimsbüttel Mitte Nord Harburg Wandsbek Gesamt City-Light- Säulen 121 34 96 218 135 60 127 791 Uhren 64 24 68 90 90 22 82 440 Litfaßsäulen 154 41 158 184 200 53 136 926 Digital Boards 0 0 0 0 0 0 0 0 Fahrgastunterstände (FGU) 286 165 275 411 346 194 506 2.183 Stadtinformations - anlagen (SIA) 45 18 46 149 42 11 27 338 SIA an FGU 72 33 101 116 146 20 92 580 hinterleuchtete Großflächen 22 4 13 38 24 6 21 128 2017 Altona Bergedorf Eimsbüttel Mitte Nord Harburg Wandsbek Gesamt City-Light- Säulen 121 34 97 221 135 60 127 795 Uhren 66 24 68 91 90 22 83 444 Litfaßsäulen 153 40 154 183 197 53 134 914 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14896 5 2017 Altona Bergedorf Eimsbüttel Mitte Nord Harburg Wandsbek Gesamt Digital Boards 1 0 1 7 3 0 1 13 Fahrgastunterstände (FGU) 289 166 281 193 415 348 511 2.203 Stadtinformations - anlagen (SIA) 46 18 46 149 41 11 28 339 SIA an FGU 72 33 98 20 116 142 91 572 hinterleuchtete Großflächen 20 4 12 32 21 6 20 115 2018 Altona Bergedorf Eimsbüttel Mitte Nord Harburg Wandsbek Gesamt City-Light- Säulen 118 34 97 218 134 60 126 787 Uhren 64 24 68 89 90 22 83 440 Litfaßsäulen 151 40 150 181 197 53 134 906 Digital Boards 1 0 1 7 3 0 1 13 Fahrgastunterstände (FGU) 281 168 281 416 348 196 514 2.204 Stadtinformations - anlagen (SIA) 45 18 48 141 45 11 28 336 SIA an FGU 68 33 99 113 140 21 89 563 hinterleuchtete Großflächen 19 4 12 32 21 6 20 114