BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14897 21. Wahlperiode 13.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 05.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Vorbericht der Bezirksämter – Ausgleichsverfahren mit Geschädigten nach dem Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes (HmbResOG) Das HmbResOG nennt in § 1 Absatz 1 Nummer 1 ausdrücklich die Wiedergutmachung von angerichtetem Schaden als Ziel. Die Kennzahlen des Vorberichts der Bezirksämter zeigen jedoch, dass gerade diesbezüglich die Planwerte nicht erfüllt werden konnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zitierte Passage des zum 01.01.2019 in Kraft tretenden Hamburgischen Resozialisierungs - und Opferhilfegesetzes (HmbResOG) bezieht sich auf die allgemeinen Ziele des Gesetzes. Die Kennzahlen aus dem Vorbericht der Bezirksämter sowie die folgenden Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Zahlen der Jugendgerichtshilfe (JGH) aufgrund von richterlichen Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und damit auf den Jugend-/Heranwachsenenbereich. In welchem Umfang es zu Schadenswiedergutmachungen insgesamt gekommen ist, wird statistisch nicht erfasst und ist auch nicht Gegenstand des Vorberichts der Bezirksämter. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen bezogen auf die JGH wie folgt: 1. Wie viele Fälle wurden zur Durchführung eines Ausgleichsverfahrens mit den Geschädigten den Schlichtern zugewiesen? 2. Wie viele dieser zugewiesenen Fälle haben sich nach der Fallprüfung als ungeeignet erwiesen? Jahr zugewiesene Fälle ungeeignete Fälle verweigerte Teilnahme der Geschädigten 2017 499 (siehe Drs. 21/14000) 38 19 2018* 373 Die Zahlen werden erst am Jahresende von den beauftragten Trägern übermittelt. * Stand: 31.10.2018 3. Woran liegt die erkennbare Steigerung, die auch in den Erörterungen zu K003 unter 3.12.3 moniert wird? 4. Wie häufig haben die Geschädigten die Teilnahme verweigert? Die Gründe für Qualifizierung als „ungeeignet“ waren mangelnde Geständnisse der Täter, mangelnde Mitwirkungsbereitschaft bei Tätern oder Opfern, gescheiterte Kon- Drucksache 21/14897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 taktaufnahme zu den Tätern oder Widerspruch der Sorgeberechtigten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 5. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um den beiden Entwicklungen entgegenzuwirken? Die Möglichkeit der Durchführung von Ausgleichsverfahren mit Geschädigten ist allen Verfahrensbeteiligten bekannt. Regelmäßige Informationen und Erfahrungsaustausch zwischen Justiz und JGH stellen sicher, dass die Maßnahmen in jedem Verfahren erneut in Betracht gezogen werden. Weitere Maßnahmen sind nicht möglich, da die Gerichte unabhängig sind (Artikel 97 GG).