BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14899 21. Wahlperiode 13.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht, Harald Feineis und Peter Lorkowski (AfD) vom 05.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Förderung des Bürgerhauses Wilhelmsburg  Die Bürgerhäuser in der Freien und Hansestadt Hamburg sind ein unverzichtbarer Bestandteil der soziokulturellen Landschaft der Stadt. Durch ihre kleinteiligen und flexiblen Ermöglichungs- und Angebotsstrukturen haben sie großen Anteil an der sozialräumlichen Stabilisierung und können schnell auf Veränderungen in den Stadtteilen reagieren. Für diese gesellschaftlich wichtige Arbeit erhalten die Bürgerhäuser auf der Grundlage der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Bürgerhäuser , Freizeitzentren, Begegnungsstätten und ähnlichen Einrichtungen für die dort näher bezeichneten Zwecke Zuwendungen seitens der Freien und Hansestadt Hamburg. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Zuwendungsempfänger in der Lage ist, einen erkennbaren Teil des Mittelbedarfs durch eigene Leistungen (Einnahmen, Spenden, ehrenamtliche Mitarbeit ) aufzubringen. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/2497) vom 15.12.2015 erklärt der Senat, dass das Bürgerhaus Wilhelmsburg unter anderem auch Räumlichkeiten für vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Organisationen zur Verfügung gestellt hat. So tage dort seit Februar 2007 die „Marxistische Arbeiterschule e.V.“. In seiner Antwort auf die Große Anfrage (Drs. 21/8372) vom 13.04.2017 führte der Senat aus, ab dem Jahr 2017 sei für das Bürgerhaus Wilhelmsburg eine Sanierungsmaßnahme mit einem Gesamtvolumen von 5,7 Millionen Euro geplant. Für die Planung waren dem Bürgerhaus Wilhelmsburg auf der Grundlage der Drs. 20/13933 bereits Mittel in Höhe von 250.000 Euro übertragen worden. Zu den von dem Bürgerhaus Wilhelmsburg erzielten Eigeneinnahmen im Jahr 2016 könnten nach Ausführung des Senats erst im Anschluss an die Verwendungsnachweisprüfung in der zweiten Jahreshälfte 2017 zuverlässige Angaben gemacht werden. In der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/14422 führt der Senat mit Datum vom 28.09.2018 aus, für das Bürgerhaus Wilhelmsburg sei bis 2020 die Herstellung der Barrierefreiheit mit Förderung durch die Freie und Hansestadt Hamburg und das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ vorgesehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Drucksache 21/14899 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welchen Inhalt hat die Rahmenvereinbarung für das Bürgerhaus Wilhelmsburg nach Ziffer 4.3. der Förderrichtlinie? In der zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg getroffenen Ziel- und Leistungsvereinbarung werden die Ziele der Förderrichtlinie konkretisiert. Die Vereinbarung benennt hierzu geplante Produkte und Leistungen (Anzahl Veranstaltungen, Kurse, Öffnungstage, angestrebte Besucherzahlen , eingesetzte Personalressourcen und so weiter). Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die intergenerative Kulturarbeit einen besonderen Schwerpunkt im Jahr 2018 bilden soll. 2. Ist nach Auffassung des Senats die Vergabe von Räumlichkeiten des Bürgerhauses Wilhelmsburg an vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Organisationen mit den Zielen der Förderrichtlinie vereinbar ? Die Förderrichtlinie regelt, welche Vorhaben und Aktivitäten unter welchen Voraussetzungen förderfähig sind. 3. Erfolgten weitere Vergaben von Räumlichkeiten an die „Marxistische Arbeiterschule e.V.“ oder an andere vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Organisationen seit Beginn des Jahres 2016? Raumvergaben an die „Marxistische Arbeiterschule e.V.“ sind erfolgt. Die Beobachtung einer Organisation durch Verfassungsschutzbehörden allein führt nicht zwangsläufig zu belastenden Rechtsfolgen. Die „Marxistische Arbeiterschule e.V.“ ist darüber hinaus nicht verboten. Ein Verein darf gemäß §3 Absatz 1 S. 1 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) erst dann als verboten (Artikel 9 Absatz 2 GG) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. 4. Durch welche Einwirkungsmöglichkeiten auf die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg sieht sich der Senat in der Lage, im Bedarfsfall die Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie gegenüber der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg durchzusetzen? Deren Einhaltung kann durch Nichtförderung beziehungsweise Rückforderung durchgesetzt werden. 5. Welchen Inhalt hat das zugunsten der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg bestellte Erbbaurecht (vergleiche Drs. 9/4197)? Der Erbbauberechtigte ist nach dem Erbbaurechtsvertrag berechtigt und verpflichtet, auf dem Grundstück ein Bürgerhaus zu errichten und zu betreiben. 6. In welcher Höhe wurden der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg im Jahr 2017 Zuwendungen seitens der Freien und Hansestadt Hamburg gewährt und in welcher Höhe standen diesen Zuwendungen eigene Einnahmen (untergliedert in Umsatzerlöse, Spenden und übrige Erträge) gegenüber? Die Höhe der Zuwendungen der FHH betrug 848.921,08 Euro. Der Betrag enthält bereits die anteilige Förderung der in Anlage 2 erwähnten Sanierungsmaßnahme von 160.000 Euro. Dem stehen Einnahmen aus Veranstaltungen von 38.989,96 Euro, Mieteinnahmen von 158.913,00 Euro, sonstige Eigeneinnahmen von 392.754,69 Euro und Spendeneinnahmen von 243.965,63 Euro gegenüber. 7. In welcher Höhe hat die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg seit dem Jahr 2007 Entnahmen aus Rücklagen und Stiftungskapital getätigt? Bitte nach Jahr, Entnahme aus Rücklage oder Stiftungskapital und Höhe der Entnahme aufschlüsseln. 8. In welcher Höhe hat die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg seit dem Jahr 2007 neue Rücklagen gebildet beziehungsweise das Stiftungskapital Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14899 3 erhöht? Bitte nach Jahr, Rücklage oder Stiftungskapital und Höhe aufschlüsseln . Siehe Anlage 1. 9. Welcher Renovierungs- und Sanierungsbedarf ist für das Bürgerhaus Wilhelmsburg in den Jahren 2017 und 2018 angefallen und mit welchen weiteren Kosten wird in diesem Zusammenhang für den Rest des Jahres 2018 sowie für das Jahr 2019 gerechnet? Bitte die Renovierungs- und Sanierungskosten inhaltlich nach Verwendungszweck aufschlüsseln. 10. Aus welchen Haushaltstiteln sind die in Ziffer 9. genannten Renovierungs - und Sanierungskosten bezahlt worden? Bitte die entsprechenden Mittel nach Summe und Herkunft aufschlüsseln. Siehe Anlage 2. 11. Mit welchen Kosten rechnet der Senat für die Herstellung der Barrierefreiheit im Bürgerhaus Wilhelmsburg bis zum Jahr 2020? Bitte untergliedern in Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg und Förderung durch das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“. Die Gesamtmaßnahme zur Sanierung und zur Herstellung der Barrierefreiheit des Bürgerhauses wird voraussichtlich 5.780.000 Euro kosten. Die anteilige Förderung aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ beträgt 3.800.000 Euro; die aus Mitteln der FHH 1.980.000 Euro. 12. Sind für das Bürgerhaus Wilhelmsburg weitere Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen geplant und welche Kosten werden hierfür jeweils veranschlagt? Nein. Im Übrigen: entfällt. 13. In welcher Höhe hat die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg Zuwendungen für das Jahr 2018 beantragt? Wie hoch sind die angegebenen prognostizierten Eigeneinnahmen und die übrigen Erträge? Es wurden Zuwendungen von 530.238 Euro beantragt. Die prognostizierten Einnahmen und Erträge des Bürgerhauses teilen sich auf in Spenden, Drittmittel aus privater Hand in Höhe von 100.000 Euro; Programmeinnahmen in Höhe von 30.000 Euro; Mieteinnahmen in Höhe von 200.880 Euro und sonstige Eigeneinnahmen (inklusive 27.125 Euro Entnahme aus der Rücklage) in Höhe von 218.510 Euro. 14. Welchen Parteien oder Fraktionen (Bürgerschaft oder Bezirksversammlungen ) wurde seit dem 10.12.2016 die Nutzung des Bürgerhauses Wilhelmsburg gewährt? Welches Thema wurde hierbei für die Nutzung jeweils angegeben? Siehe Anlage 3. in E ur o 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 S tif tu ng ska pi ta l 22 .7 77 22 .4 65 22 .4 44 22 .4 29 22 .4 15 22 .4 14 22 .4 11 22 .4 11 22 .4 11 22 .4 11 22 .4 16 R üc kl ag en 0 0 0 18 .0 00 0 15 .3 66 0 0 0 34 .4 96 0 S tif tu ng ska pi ta l 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R üc kl ag en 50 .0 00 0 18 .0 00 44 .0 00 10 .0 00 0 2. 56 8 8. 44 0 8. 33 9 0 39 .7 97 En tn ah m e Zu fü hr un g Drucksache 21/14899 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Jahr Verwendungszweck Kosten Mittelherkunft/Titel 2017 Sanierung und bauliche Qualifizierung des Bürgerhauses Hamburg- Wilhelmsburg zu einer barrierefreien Einrichtung unter Einbeziehung verschiedener Nutzergruppen 160.000,- Euro EP 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte AB 207 Soziales Jugend und Gesundheit PG 207.02 Sozialraummanagement Mittelherkunft Landesmittel: Drs. 21/10509 Sanierungsfonds 2020 (Gesamtvolumen max. 2,12 Mio EUR) 2018 Sanierung und bauliche Qualifizierung des Bürgerhauses Hamburg- Wilhelmsburg zu einer barrierefreien Einrichtung unter Einbeziehung verschiedener Nutzergruppen 1.705.000,- Euro EP 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte AB 207 Soziales Jugend und Gesundheit PG 207.02 Sozialraummanagement Mittelherkunft Drs. 21/10509 Sanierungsfonds 2020 Bundesmittel: Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (Gesamtvolumen max. 3,8 Mio EUR) 2019 Sanierung und bauliche Qualifizierung des Bürgerhauses Hamburg- Wilhelmsburg zu einer barrierefreien Einrichtung unter Einbeziehung verschiedener Nutzergruppen 2.300.000,- Euro EP 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte AB 207 Soziales Jugend und Gesundheit PG 207.02 Sozialraummanagement Mittelherkunft Drs. 21/10509 Sanierungsfonds 2020 Bundesmittel: Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14899 5 Anlage 2 Jahr Datum veranstaltende Partei oder Fraktion (Bü oder BV) angemeldetes Veranstaltungsthema seit 10.12.2016 Durch die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg wurden folgende Nutzungen gewährt: 2017 29.01.2017 SPD Wilhelmsburg West Neujahrsempfang 2017 2017 30.01.2017 SPD Wilhelmsburg West+Ost Versammlung 2017 05.04.2017 GRÜNE Wilhelmsburg/Veddel Versammlung 2017 15.06.2017 DIE LINKE Wilhelmsburg/Veddel Versammlung 2017 29.08.2017 CDU Wilhelmsburg Versammlung 2017 25.09.2017 SPD Wilhelmsburg West+Ost Versammlung 2017 25.10.2017 CDU Wilhelmsburg Versammlung 2018 24.01.2018 CDU Wilhelmsburg Versammlung 2018 28.01.2018 SPD Wilhelmsburg West Neujahrsempfang 2018 2018 26.02.2018 SPD Wilhelmsburg West+Ost Versammlung 2018 05.03.2018 SPD Wilhelmsburg West+Ost Katholische Genossenschaft 2018 15.03.2018 DIE LINKE Wilhelmsburg Bedingungsloses Grundeinkommen 2018 11.04.2018 CDU Wilhelmsburg Versammlung 2018 24.04.2018 CDU Wilhelmsburg Versammlung 2018 06.06.2018 CDU Wilhelmsburg Versammlung 2018 22.08.2018 SPD Jusos Wilhelmsburg Versammlung 2018 27.08.2018 CDU Wilhelmsburg Versammlung 2018 28.08.2018 CDU Wilhelmsburg Versammlung 2018 27.09.2018 CDU Wilhelmsburg Versammlung Die nicht-gemeinnützige, privatwirtschaftliche Tochtergesellschaft der Stiftung, die „Bürgerhaus Wilhelmsburg Servicegesellschaft UG (haftungsbeschränkt)“ hat folgende gewerbliche Vermietungen an Parteien getätigt 2016 10.12.2016 SPD Hamburg Landesparteitag 2017 28.01.2017 DIE LINKE Bezirksvorstand Mitte Wahlkreisvers. 2017 25.03.2017 DIE LINKE Hamburg Versammlung 2017 31.03.2017 SPD Bundesvorstand Campaign Camp 2017 13.05.2017 SPD Hamburg Landesparteitag 2017 24.06.2017 GRÜNE Hamburg Landesmitgliederversammlung 2017 04.07.2017 CDU Hamburg Landesauschuss 2017 26.09.2017 CDU Hamburg Landesauschuss 2017 17.11.2017 FDP Hamburg Landesparteitag 2017 18.11.2017 SPD Hamburg Landesparteitag 2017 07.12.2017 CDU Landesauschuss 2017 Versammlung 2018 24.01.2018 DIE LINKE Bürgerschaftsfraktion „Mut gegen Armut“ 2018 16.02.2018 DIE LINKE Hamburg Versammlung 2018 24.03.2018 SPD Hamburg Landesparteitag 2018 25.03.2018 DIE LINKE Bezirksfraktion HH- Mitte Mitgliederversammlung 2018 27.03.2018 CDU Hamburg Landesauschuss 2018 09.06.2018 SPD Hamburg Landesparteitag 2018 19.06.2018 DIE LINKE Bürgerschaftsfraktion Sitzung 2018 23.06.2018 CDU Hamburg Landesauschuss 2018 29.09.2018 CDU Hamburg Landesauschuss 2018 20.10.2018 SPD Hamburg Landesparteitag 2018 26.10.2018 SPD Hamburg Landesparteitag Drucksache 21/14899 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 3 14899ska_text 14899_Anlagen 14899ska_Antwort_Anlage1 14899ska_Antwort_Anlage2 14899ska_Antwort_Anlage3