BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14900 21. Wahlperiode 13.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 05.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Sind rechte Lebensschützer/-innen an Hamburger Schulen aktiv? Presseberichten zufolge versuchen sogenannte Lebensschützer des Vereins „Aktion Lebensrecht für Alle e.V.“ (ALfA) und des „Bundesverbandes Lebensrecht “ (BVL), vermehrt Propaganda gegen Schwangerschaftsabbrüche und das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu betreiben. Konkret spricht die Gruppierung davon, „vollständige Aufklärung“ über Schwangerschaftsabbrüche betreiben zu wollen. Sowohl ALfA und der BVL sind dem Spektrum konservativer Lebensschutzgruppen zuzuordnen, die sich jährlich auf dem „Marsch für das Leben“ versammeln. Die Positionen der sogenannten Lebensschützergruppen sind reaktionär, christlich-fundamentalistisch und antifeministisch und damit anschlussfähig an die (extreme) Rechte. Auch an dem „Marsch für das Leben“ haben in der Vergangenheit bekannte Rechte teilgenommen. Durch die Debatte um den § 219a StGB (sogenannte Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) erhält das Thema eine verstärkte Öffentlichkeit . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Gruppierungen, die der „Lebensschutz“-Bewegung zuzurechnen sind, sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde bis heute bekannt? 2. Welche Aktivitäten von Gruppierungen der Lebensschutz-Bewegung in Hamburg wurden im Zeitraum 2017 und 2018 verzeichnet? (Bitte nach Datum, Gruppierung, Art, Ort und gegebenenfalls Dauer in einer Excel- Tabelle auflisten.) 3. Welche Hamburger Gruppierungen nahmen nach Erkenntnissen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde am „Marsch für das Leben“ am 22. September 2018 in Berlin teil? a. Waren Hamburger Gruppierungen in die Organisation des „Marsches “ eingebunden? b. Welche Art der Anreise (zum Beispiel gemeinsam mit einem Bus) haben Hamburger Gruppierungen zum „Marsch für das Leben“ organisiert? Der für Gesundheit zuständigen Behörde sind die in der Vorbemerkung der Fragestellerinnen genannten Gruppierungen nicht bekannt. Aus dem Bereich der „Lebensschutz “-Bewegung gab es lediglich eine Anfrage von der „Initiative Nie Wieder!“. Drucksache 21/14900 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg liegen zu den genannten Gruppierungen keine Erkenntnisse vor. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden in der Vergangenheit Strafanzeigen durch Vertreter der „Initiative Nie Wieder!“ erstattet. (Weitere) Gruppen aus dem Bereich der sogenannten Lebensschützer sind dort nicht bekannt. 4. Wie viele Drohungen und/oder Straftaten welcher Art sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde gegen Einrichtungen bekannt, die Beratungen zu Schwangerschaftsabbrüchen anbieten? Wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist deren Stand? Der für Gesundheit zuständigen Behörde sind keine Drohungen und/oder Straftaten gegenüber den staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bekannt. Gleiches gilt für die Einleitung von Ermittlungsverfahren. Im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wird nicht gespeichert, ob sich eine Straftat gegen eine Einrichtung oder einen Arzt oder eine Ärztin richtet, die zu Schwangerschaftsabbrüchen berät. Allein wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung (§ 303 StGB)1 werden jährlich circa 3.800 Js-Verfahren (vergleiche Drs. 21/11899) geführt; es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der UJs-Verfahren noch höher ist. Weder eine Beiziehung noch eine entsprechende Auswertung dieser Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich. 5. Wie viele Drohungen und/oder Straftaten welcher Art sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde gegen Ärzte/-innen bekannt, die Schwangerschaftsabbrüchen durchführen? Wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist deren Stand? Der für Gesundheit zuständigen Behörde und der Ärztekammer Hamburg liegen in Bezug auf Drohungen und/oder Straftaten gegenüber Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, keine Erkenntnisse vor. Die einstimmig beschlossene Resolution der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg vom 9. April 2018, mit der die Politik auffordert wird, den Paragrafen 219 a StGB zu streichen, veranlasste die „Initiative Nie Wieder!“ dazu, per E-Mail die Mitglieder der Delegiertenversammlung aufzufordern, die Resolution zurückzunehmen. Ob darüber hinaus Strafanzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte erstattet wurden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ist der zuständigen Behörde und der Ärztekammer Hamburg nicht bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Welche Aktivitäten verzeichnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde von „Lebensschützern/-innen“ an oder vor Hamburger Schulen? a. Wurden Unterrichtsinhalte zugunsten von „lebensschützenden“ Positionen umgeformt? Der für Bildung zuständigen Behörde sind keine Aktivitäten bekannt. b. Wurden in der Vergangenheit Informationsmaterialen von „Lebensschützern /-innen“ an Hamburger Schulden verteilt? Dies ist der für Bildung zuständigen Behörde nicht bekannt. 7. Welche Aktivitäten verzeichnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde von „Lebensschützern/-innen“ an Hamburger Hochschulen ? Es sind keine entsprechenden Aktivitäten bekannt. 1 Weitere in Betracht kommende Vorwürfe wären Straftaten gemäß §§ 185, 240, 241 StGB.