BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1491 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 07.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung in den Stadtteilen Groß Borstel, Alsterdorf, Ohlsdorf, Fuhlsbüttel und Langenhorn (Wahlkreis 10) Hier: Flüchtlingsunterkünfte in Klein Borstel/Ohlsdorf und in Langenhorn Im Wahlkreis 10 leben gut 87.000 Menschen. Derzeit befinden sich zehn Einrichtungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in den vorbezeichneten Stadtteilen mit einer Kapazität von insgesamt 3.266 Plätzen. Der Senat plant aktuell die Erweiterung von zwei Standorten, nämlich die Aufstockung im Jugendparkweg (Langenhorn) von 160 auf 350 Plätze und in der Zentralen Erstaufnahme im Grellkamp (Langenhorn) von 280 auf 560 Plätze. Außerdem sollen zwei neue Standorte errichtet werden am Anzuchtgarten (Klein Borstel/Ohlsdorf) mit 700 Plätzen und auf dem P+R-Parkplatz (Langenhorn) mit 600 Plätzen. Das Gelände des ehemaligen Anzuchtgartens des Friedhofs Ohlsdorf soll abschnittweise erschlossen werden; die ersten 250 Bewohner können voraussichtlich Ende des Jahres auf das Gelände ziehen. Teile der Anwohnerschaft sind in Sorge bezüglich der Größe und Belegung der geplanten Einrichtung. Bei der geplanten Größe besteht unter anderem Sorge, dass die aufgrund des dortigen Neubaugebietes in Teilen bereits überlastete Infrastruktur eine erfolgreiche Integration der Bewohner in den Stadtteil erschweren könnte. So sind schon jetzt Schulen, Kitas und Sportvereine ausge- beziehungsweise überlastet, Wartezeiten sind die Regel. An der Hilfsbereitschaft der Anwohner bestehen indes keine Zweifel. Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger müssen ernst genommen werden und ihre berechtigten Belange sind zu beachten. Nur durch Transparenz und vollständige Information bleibt es bei der in Hamburg bisher erfreulich hohen Akzeptanz und ehrenamtlichen Unterstützung im Bereich der Flüchtlingshilfe. Dies gilt umso mehr, als dass der Senat aufgrund der unstrittig bestehenden Eilbedürftigkeit und großen Not von den sonst vorgesehenen gesetzlichen Verfahren abweichen und seine Maßnahmen auf das Polizeirecht wird stützen müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann hat die Lenkungsgruppe welche Feststellungen und Beschlüsse in Bezug auf die geplante Wohnunterkunft „Am Anzuchtgarten“ getroffen beziehungsweise gefasst? Die Planungen für die Einrichtung sind im Sommer während der Sitzungspause der Lenkungsgruppe entstanden und unmittelbar zwischen den beteiligten Behörden und Drucksache 21/1491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dem Bezirk abgestimmt worden. In ihrer Sitzung am 4. September 2015 hat die Lenkungsgruppe die Planungen zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Wer ist Eigentümer der Fläche, auf der die Wohnunterkunft „Am Anzuchtgarten“ errichtet werden soll? Eigentümer der Fläche ist die Hamburger Friedhöfe – AöR. Die Fläche soll zeitnah an die Freie und Hansestadt Hamburg (LIG) übereignet werden. 3. Wurde der derzeitige Nutzer bereits aufgefordert, die Fläche vorzubereiten beziehungsweise zu räumen? Falls ja, wann beziehungsweise bis wann? Die Fläche wird von der Hamburger Friedhöfe AöR nicht mehr genutzt. Die Vorbereitung der Fläche und Abbrucharbeiten erfolgen in Abstimmung mit der Hamburger Friedhöfe AöR durch den Betreiber der geplanten Einrichtung f & w fördern und wohnen AöR. 4. Auf welche Weise soll dem Betreiber der Wohnunterkunft ein Nutzungsrecht an der Fläche eingeräumt werden? Falls das Nutzungsrecht zeitlich beschränkt ist, wie lange soll die Beschränkung dauern? Zwischen dem LIG und dem Betreiber der geplanten Einrichtung f & w fördern und wohnen AöR wird ein Nutzungsvertrag geschlossen werden. Die näheren Bedingungen dieses Vertrages stehen derzeit noch nicht fest. 5. Wann wird mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden, wie werden diese aussehen und wann werden sie voraussichtlich abgeschlossen sein? Die Erschließungsarbeiten werden voraussichtlich in der 38. KW mit der Bereitstellung von Baustrom und Wasser beginnen. Die Baustelle wird in zwei Abschnitte geteilt. Zu Beginn wird die Befahrbarkeit des Grundstücks durch die Umsetzung von Baustraßen gewährleistet. Im Anschluss werden Siel- und Installationsgräben gegraben und sämtliche technische Leitungen verlegt werden. 6. Ist es richtig, dass auf dem Gelände der ehemaligen Friedhofsgärtnerei im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Ohlsdorf 12 Bodenbelastungen mit Blei und Cadmium festgestellt wurden? Falls ja, ist geplant, vor der Errichtung der Wohnunterkunft Bodenuntersuchungen und gegebenenfalls Bodenverbesserungsarbeiten durchzuführen ? Falls nein, bestehen durch etwaige Bodenbelastungen Gesundheitsgefährdungen und welche sind dies? Im Jahr 2002 wurden im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Ohlsdorf 12 Bodenuntersuchungen im Bereich der damaligen Anzuchtgärtnerei durchgeführt. Die jetzt zur Nutzung vorgesehenen Flächen gehören nicht zum damals untersuchten Areal, sondern grenzen im Westen und Norden an dieses an. Mit Blick auf eine Gefährdung durch die direkte Aufnahme von Bodenmaterial (Gefährdungspfad Boden – Mensch) ergaben die damaligen Untersuchungen keine Überschreitungen der einschlägigen Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodschV). Die ermittelten Feststoffwerte liegen durchgängig im Bereich der Hamburger Hintergrundwerte und unterschreiten im Schnitt die Vorsorgewerte BBodschV deutlich. Bei den damaligen Untersuchungen wurde jedoch festgestellt, dass die vorhandenen Schwermetalle aufgrund der örtlichen bodenchemischen Verhältnisse in einer verstärkt pflanzenverfügbaren Form vorliegen. Aufgrund dessen wurden in der Begründung zur Verordnung über den Bebauungsplan Ohlsdorf 12 vom 31. März. 2005 (HmbGVBl. S. 124) und in den nachfolgend erteilten Baugenehmigungen Empfehlungen für die Herrichtung von Wohngärten ausgesprochen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1491 3 Ein gärtnerischer Anbau von Nutzpflanzen zum Verzehr, bei dem diese Bodenschadstoffe aufnehmen könnten, ist auf dem Gelände der Unterbringungseinrichtung nicht geplant. Eine Bodenuntersuchung ist dennoch durchgeführt worden. Die Ergebnisse stehen noch aus. Mit relevanten Bodenverunreinigungen, die eine Gefährdung der zukünftigen Bewohner darstellen würden, wird jedoch nicht gerechnet. 7. Wann soll mit den Arbeiten zur Errichtung der Wohnunterkunft begonnen werden? Mit den Arbeiten zur Errichtung der Unterkunft soll nach derzeitigem Stand noch im September 2015 begonnen werden. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen . 8. Welche Form der Wohnunterkunft soll errichtet werden (zum Beispiel Container, Festbauten, Pavillons oder eine andere Bauweise)? a) Wie viele Geschosse sollen die Bauten haben? b) Welche Abstände sollen zur bestehenden Bebauung und dem Friedhof eingehalten werden? Es werden zwei- und drei geschossige Wohnmodulbauten errichtet und das Bestandsgebäude genutzt. Die nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. 9. Nach Mitteilung der BASFI sind mehrere Bauabschnitte geplant. a) Von welcher Seite des Grundstücks aus soll mit der Bebauung begonnen werden? b) Welche Bauabschnitte sind jeweils für wann geplant? Der erste Bauabschnitt besteht aus fünf zweigeschossigen Wohnmodulhäusern, die auf der nordwestlichen Teilfläche des Grundstücks entlang der Straße Erna-StahlRing errichtet werden. Zudem werden eingeschossige Nebengebäude zum Bestandsgebäude errichtet und die notwendigen Umbauarbeiten am Bestandsgebäude vorgenommen . Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 10. Mit welchen Bau- und Einrichtungskosten wird gerechnet? Der Träger f & w fördern und wohnen AöR realisiert den Standort gemäß der Richtlinie Kostenstabiles Bauen. Die zuständige Behörde und der Träger f & w fördern und wohnen AöR rechnen derzeit mit Baukosten inklusive Baunebenkosten von rund 17.880.000 Euro sowie Ausstattungskosten von rund 350.000 Euro. 11. Für welche Laufzeit wird die Wohnunterkunft geplant und errichtet? Falls eine zeitliche Begrenzung geplant ist, welche Nachnutzung ist vorgesehen ? Eine Nutzungsdauer ist noch nicht vereinbart, derzeit ist von einer Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren auszugehen. Für eine Folgenutzung gibt es noch keine Überlegungen. 12. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde die infrastrukturelle Situation des Standorts und welche konkreten Verbesserungen sind wann geplant? Der Standort „Am Anzuchtgarten“ ist durch die nahegelegene S-Bahn-Station „Kornweg (Klein Borstel)“ gut an den ÖPNV angeschlossen. Dadurch sind neben den fußläufig erreichbaren Nahversorgern in Klein Borstel auch die Zentren von Wellingsbüttel und Poppenbüttel schnell zu erreichen, die über weitere Angebote, darunter beispielsweise auch Lebensmitteldiskounter, verfügen. Auch die Anbindung zu öffentlichen Infrastruktureinrichtungen (Behörden, Schulen) und zum Beispiel zu Kitas und Ärzten ist damit gewährleistet. Aktivitäten zur Verbesserung der Infrastruktur sind nicht geplant. 13. Mit wie vielen zusätzlich benötigten Kita-Plätzen wird gerechnet? Drucksache 21/1491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 a) Sind aktuell genügend Kita-Plätze für die zu erwartenden Kinder aus der Wohnunterkunft vorhanden? b) Falls ja, in welchen Einrichtungen? c) Falls nein, wo, wann und wie sollen diese konkret geschaffen werden ? Alle Kinder in den Folgeunterkünften beziehungsweise in öffentlich-rechtlicher Unterbringung können eine Kindertagesbetreuung auf Grundlage des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (Hamburger Kita-Gutschein-System) in Anspruch nehmen. Im nachfrageorientierten Hamburger Kita-Gutschein-System wird auf eine zentrale Angebotsplanung seitens des öffentlichen Jugendhilfeträgers verzichtet. Die Träger der Tageseinrichtungen passen mit ihrer viel genaueren Kenntnis der örtlichen Bedarfslagen eigenverantwortlich die bestehenden Angebotsstrukturen in ihren Tageseinrichtungen an. Gegebenenfalls bauen sie neue Angebote in bestehenden Tageseinrichtungen auf oder richten neue Tageseinrichtungen ein. Eine regionale Bedarfsermittlung und die Definition konkreter regionaler Ausbauziele zentral durch den öffentlichen Jugendhilfeträger sind daher weder notwendig noch sinnvoll. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Fluchtbewegungen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine seriöse Prognose über die Anzahl der Flüchtlingskinder möglich, die noch in diesem und im kommenden Jahr in die Stadtteile Groß Borstel, Alsterdorf, Ohlsdorf, Fuhlsbüttel und Langenhorn kommen. Sobald sich die Zahlen konkretisieren wird es vorrangiges Ziel sein, Kinder im nahen Umfeld von Wohnunterkünften in die Regelangebote von Kitas zu integrieren. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde wird – falls erforderlich – Kita-Träger auffordern, vorhandene Kita-Angebote räumlich zu erweitern beziehungsweise den Aufbau neuer Kitas zu initiieren. Bei den Trägern besteht eine große Bereitschaft und großes Engagement, für die Flüchtlingskinder eine verlässliche Angebotsstruktur zu schaffen. 14. Mit wie vielen zusätzlichen schulpflichtigen Kindern wird gerechnet? a) Sind aktuell genug Plätze für die zu erwartenden schulpflichtigen Kinder aus der Wohnunterkunft vorhanden? b) Falls ja, in welchen Schulen (zum Beispiel Albert-SchweitzerSchule , Albert-Schweitzer-Gymnasium, Schule Ratsmühlendamm, Gymnasium Alstertal, Eschenweg)? c) Falls nein, wo, wann und wie sollen diese konkret geschaffen werden ? Bitte pro Schule darstellen. d) Für den Fall, dass die Aufnahme neuer Schüler an der AlbertSchweitzer -Schule geplant ist, werden diese gleichmäßig auf die Schule besonderer Prägung und die Bezirksgrundschule verteilt? e) Ist geplant, dass in der Albert-Schweitzer-Schule – zusätzlich zu den bereits bestehenden – weitere „Containerklassen“ errichtet werden? Für die neue Wohnunterkunft Anzuchtgarten wäre nach den bisherigen Erfahrungen von circa 110 Kindern und Jugendlichen auszugehen, die nach Bezug an allgemeinbildenden Schulen zu unterrichten sind. Die Anzahl der schulpflichtigen Kinder und deren Altersstruktur in einer Wohnunterkunft ist abhängig von der konkreten Belegung, die erst zum Bezugszeitpunkt bekannt gegeben wird. Eine konkrete Belegungsplanung je Schule ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Derzeit wird geprüft, ob und welche freien räumlichen Kapazitäten an allen Schulen im räumlichen Umfeld der Wohnunterkunft Am Anzuchtgarten zur Verfügung stehen, um eine ausreichende Anzahl von Regelklassen, Internationalen Vorbereitungsklassen und Basisklassen für die schulpflichtigen Kinder zur Verfügung zu stellen. 15. Nach Mitteilung der BASFI soll die Fläche von den Straßen „Vor dem Berge“ und „Große Horst“ her erschlossen werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1491 5 a) Wie ist der Zustand dieser Zufahrtsstraßen? b) Ist hier eine Verbreiterung geplant? Die Straßen „Vor dem Berge“ und „Große Horst“ befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand. Verbreiterungen sind bislang nicht geplant. 16. Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen wird gerechnet, sowohl für die Zufahrtsstraßen als auch für die unmittelbar nach Norden an das Gelände „Am Anzuchtgarten“ angrenzende Spielstraße? Die in Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung untergebrachten Personen verfügen regelmäßig nicht über eigene Pkws, sodass von diesen kein zusätzlicher KfzVerkehr verursacht wird. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird sich im Wesentlichen auf die An- und Abfahrt der in der Einrichtung tätigen Mitarbeiter von f & w fördern und wohnen AöR beschränken. Hinzu kommen gelegentliche An- und Abfahrten von Handwerkern oder Lieferanten. Die Bewohner der Einrichtung werden sich selbst versorgen, ein Catering erfolgt nicht, sodass auch hiervon keine zusätzliche Verkehrsbelastung zu befürchten ist. 17. Mit wie vielen Stellplätzen soll die Wohnunterkunft ausgestattet werden? Es sind circa 15 Stellplätze geplant. 18. Welche Bewohner sollen in dieser Einrichtung untergebracht werden? Ist geplant, verstärkt Familien unterzubringen? Die Belegungsplanung erfolgt gemäß Bedarf zeitnah vor der Inbetriebnahme. Geplant ist eine Unterbringung von Einzelpersonen und Familien. Der Betreiber der geplanten Einrichtung f & w fördern und wohnen AöR strebt grundsätzlich in allen Wohnunterkünften eine sozialverträgliche Belegung an. 19. Mit welcher durchschnittlichen Verweildauer der Bewohner in der Wohnunterkunft ist zu rechnen? Hierzu sind keine verlässlichen Angaben möglich. Einerseits führen individuelle Lebenslagen zu einer sehr unterschiedlichen Verweildauer. Andererseits ist die Verweildauer in hohem Maße davon abhängig, wie sich der weitere Zuzug von Flüchtlingen und deren Möglichkeiten auf dem freien Wohnungsmarkt entwickeln. 20. Ist die Einrichtung eines Wachdienstes für die Einrichtung geplant? Falls ja, von wann bis wann sollen wie viele Sicherheitsleute vor Ort sein? Nein. 21. Besteht die Möglichkeit einer späteren Aufstockung und damit einhergehenden Anhebung der Zahl der Bewohner über 700 hinaus oder wird eine Vergrößerung sicher ausgeschlossen? Die derzeitigen Planungen nutzen die verfügbare Fläche aus. Eine bauliche Erweiterung der Einrichtung auf der jetzt zur Verfügung stehenden Fläche zur Schaffung zusätzlicher Plätze ist derzeit nicht geplant. 22. Auf welche Rechtsgrundlage wird die Errichtung der Wohnunterkunft gestützt? Die Errichtung erfolgt nach § 3 Absatz 1 HmbSOG. 23. Der einschlägige Bebauungsplan (Ohlsdorf 12) sieht für die Fläche „Am Anzuchtgarten“ ausschließlich gärtnerische und friedhofsbezogene Nutzungen (Gewächshäuser, Betriebsräume) vor. Ist beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Errichtung der Wohnunterkunft eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu beantragen, zum Beispiel gemäß § 31 Absatz 2 BauGB? a) Ist beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Errichtung der Wohnunterkunft die Festsetzungen des Bebauungsplans Ohlsdorf 12 für die Fläche „Am Anzuchtgarten“ zu ändern? Drucksache 21/1491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 b) Ist beabsichtigt, in diesem Zusammenhang § 246 BauBG n.F. anzuwenden? Im Rahmen eines nachzuholenden Baugenehmigungsverfahrens wird die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Absatz 2 BauGB beantragt werden. § 246 Absätze 9 und 10 BauGB sind nicht einschlägig, da es sich bei der Fläche weder um ein Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) noch um einen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handelt. 24. In welcher Form sollen – über die öffentliche Anhörung am 15. September 2015 hinaus – bei der Planung und Errichtung die Belange des Bezirks Hamburg-Nord und der Anwohner gewahrt werden? Die Planung und Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Bezirk Hamburg-Nord. Im Rahmen des noch durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens wird auch die Wahrung nachbarlicher Belange überprüft werden. 25. Für den Fall einer Errichtung nach §§ 3, 10 HmbSOG: Besteht ein Anspruch der Anwohner auf eine angemessene Entschädigung in Geld? Eine Rechtsgrundlage für einen solchen Anspruch ist nicht ersichtlich. 26. In räumlicher Nähe, nämlich zum Beispiel der City Nord, sollen demnächst zum Beispiel Gewerbe- und Bürogebäude umgenutzt beziehungsweise in naher Zukunft abgerissen und durch Wohnungsbau ersetzt werden. Welche Flächen und Gebäude (zum Beispiel das vormalige Gebäude der Deutschen Post) kommen für Unterbringungen infrage und wann sollen sie in welcher Größe zu (weiteren) Flüchtlingsunterbringungen genutzt werden beziehungsweise aus welchen Gründen wurde jeweils eine (Zwischen-)Nutzung nicht weiter verfolgt? Eine Teilnutzung des Gebäudes Überseering 30 (ehemalige Oberpostdirektion) für die Unterbringung von Flüchtlingen wird derzeit geprüft. Darüber hinaus sind nach aktuellem Kenntnistand in der City Nord für die Unterbringung von Flüchtlingen keine Gebäude oder Flächen angeboten worden. 27. Auf der erst kürzlich erfolgten Informationsveranstaltung für Anwohner am Kiwittsmoor wurde den Anwohnern mitgeteilt, dass die P+R-Fläche zweigeschossig, also mit einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss, genutzt werden soll. Jetzt wird dort allerdings viergeschossig gebaut. Ist dort eine weitere Aufstockung beschlossen worden und falls ja, wann, von wem, für welche Höhe und für wie viele weitere Plätze? Die bei der Informationsveranstaltung verwendete Präsentation (http://www.hamburg.de/contentblob/4578934/data/2015-08-05-praesentationkiwittsmoor .pdf) enthält in der Folie 11 „Projektbeschreibung P+R Kiwittsmoor“ eine Ungenauigkeit: dort ist von zweigeschossigen Wohncontainern die Rede. Tatsächlich geplant waren und sind teils drei-, teils zwei- und teils eingeschossige Bauten, wie es zutreffend auf Folie 12 „Entwurfsplanung P+R Kiwittsmoor“ und auch im mündlichen Vortrag dargestellt wird. An dieser Planung und an der geplanten Platzzahl von rund 600 Personen hat sich nichts geändert. 28. Warum wird die Transparenz und möglichst zeitnahe und umfassende Information der Bevölkerung nicht dadurch erhöht, dass die gewählten Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft umgehend und direkt über anstehende Änderungen und Neueinrichtungen von Flüchtlingsunterbringungen vom Senat oder der zuständigen Behörde informiert werden , damit diese ihrerseits den Wählerinnen und Wählern Auskunft erteilen können? Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration veröffentlicht aktuelle Planungen laufend auf der Internetseite http://www.hamburg.de/fluechtlingeunterbringung -standorte/. Hier können sich sowohl Abgeordnete als auch Anwohner und andere Interessierte zeitnah über den Stand der Planungen informieren. Im Rahmen der Informationsveranstaltungen werden zudem regelmäßig unmittelbare Ansprechpartner bei f & w fördern und wohnen AöR benannt, an die sich die Anwohner mit Fragen wenden können. Diese Informationswege erscheinen ausreichend.