BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14916 21. Wahlperiode 13.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 06.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Pädagogische Fläche in Kitas Die „Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“ vom 1. August 2012 veranschlagt eine pädagogisch nutzbare Fläche pro Kind von mindestens 3,3 m2 in der Krippenbetreuung und von mindestens 2,2 m2 (bei vier- bis fünfstündiger täglicher Betreuungszeit) beziehungsweise 3 m2 (ab sechsstündiger Betreuungszeit) in der Elementarbetreuung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Jede Einrichtung muss situationsbezogen und nach den baulichen Gegebenheiten sicherstellen, dass für die jeweils (gleichzeitig) anwesenden Kinder mindestens diese pädagogische Fläche zur Verfügung steht. Sofern eine Einrichtung diese Obergrenze nicht ausschöpft oder punktuell nicht alle grundsätzlich in Betreuung stehenden Kinder anwesend sind, steht für jedes Kind entsprechend eine größere pädagogische Fläche zur Verfügung. Sofern alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (zum Beispiel ausreichend sanitäre Anlagen, ausreichend Betreuungspersonal und so weiter) kann anhand dieser Größe die maximale Zahl gleichzeitig anwesender Kinder ermittelt werden. Die „Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“ (Kita-Richtlinien) vom 01.08.2012 legen fest, dass pro Krippenkind mindestens 3,3 m², pro Elementarkind 2,2 m² (vier- und fünfstündige Betreuung), pro Elementarkind 3,0 m² (ab sechsstündiger Betreuung) und pro Kind mit der Leistungsart Eingliederungshilfe 3,5 m² vorzuhalten sind (siehe https://www.hamburg.de/fachinformationen/118852/richtlinien/). Da insofern die tatsächliche Belegungssituation unterjährig in einer Einrichtung stark variieren kann, und manche Träger auch bewusst nicht die maximal mögliche Belegung ausschöpfen, ist die Ermittlung eines hamburgischen Durchschnittswerts nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie groß ist die „pädagogisch nutzbare Fläche“ pro Kind a. in der Krippenbetreuung tatsächlich? (Bitte um Angabe eines hamburgischen Durschnitts.) b. in der Elementarbetreuung tatsächlich? (Bitte um Aufgliederung nach vier- bis fünfstündiger täglicher Betreuungszeit, ab sechsstündiger Betreuungszeit und Angabe des jeweiligen hamburgischen Durchschnitts.) 2. Wie hat sich die „pädagogisch nutzbare Fläche“ pro Kind im Sinne von Frage 1. a. und Frage 1. b. seit 2011 verändert? Drucksache 21/14916 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Abschnitt 2.10 „Pädagogisch genutzte Räume, Spiel- und Beschäftigungsmaterial “ (https://www.hamburg.de/fachinformationen/118852/richtlinien/) und Anlage. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Was ist die Definition für „pädagogisch nutzbare Fläche“ im Sinne der „Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“ vom 1. August 2012 und welche Anforderungen werden an eine solche Fläche gestellt? 4. Ist die Definition unter 2.10 der „Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen “ vom 1. August 2012 abschließend oder existieren weitere Detailvorschriften zur Definition „pädagogisch nutzbare Fläche“? 5. Wer legt die Definition für „pädagogisch nutzbare Fläche“ fest? Die abschließende Definition ergibt sich aus Abschnitt 2.10 „Pädagogisch genutzte Räume, Spiel- und Beschäftigungsmaterial“ (https://www.hamburg.de/ fachinformationen/118852/richtlinien/). Sie wird von der zuständigen Behörde festgelegt und soll sicherstellen, dass Mindeststandards an Flächenbedarfen und deren Qualität/Funktionalität eingehalten werden. 6. Hat die Definition für „pädagogisch nutzbare Fläche“ seit 2011 Änderungen erfahren? Siehe Antwort zu 1. und 2. 7. Welche Ziele versucht die Definition für „pädagogisch nutzbare Fläche“ zu verwirklichen? Siehe Antwort zu 3. bis 5. 8. Für welche Entscheidungen wird die „pädagogisch nutzbare Fläche“ herangezogen? Siehe Vorbemerkung. 9. Welche weiteren Flächeneinheiten, ähnlich der „pädagogisch nutzbaren Fläche“, existieren zur betriebsspezifischen Vermessung einer Kita? Gemäß Abschnitt 2.2 „Außenspielgelände“ der Kita-Richtlinien vom 01.08.2012 muss ein Außengelände für alle Kinder vorhanden sein, für Krippenkinder ist die direkte Anbindung einer Außenfläche von mindestens 6 m² pro Kind erforderlich (siehe https://www.hamburg.de/fachinformationen/118852/richtlinien/). 10. Werden die Hamburger Kitas regelmäßig im Hinblick auf die „pädagogisch nutzbaren Fläche“ überprüft? Die pädagogisch nutzbare Fläche einer Einrichtung wird regelmäßig bei erstmaliger Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung (Betriebserlaubnis) gemäß § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie bei baulichen Veränderungen, die eine neue Betriebserlaubnis zur Folge haben, geprüft. Zudem wird – anlassbezogen gemäß § 46 SGB VIII – bei Beschwerden, die sich auf die räumlichen Verhältnisse einer Einrichtung beziehen, regelmäßig eine Überprüfung der pädagogischen Fläche vorgenommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14916 3 Anlage Auszug Kita-Richtlinien vom 04.09.2006 2.12 Pädagogisch genutzte Räume, Spiel- und Beschäftigungsmaterial Die pädagogisch genutzten Räume dürfen grundsätzlich keine Durchgangsräume sein. Sie müssen zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen gemäß Hamburgischer Bauordnung geeignet sein und für die gesamte Betreuungszeit zur Verfügung stehen. Ein Betreuungsraum muss grundsätzlich mindestens 12 m² groß sein. Besteht eine Sichtverbindung durch ein Fenster zum daneben liegenden Gruppenbereich, kann die Mindestgröße von 12 m² unterschritten werden. Die Ausstattung der pädagogisch genutzten Räume soll zweckmäßig und kindgerecht sein. Altersgemäßes, alle Sinnesorgane der Kinder ansprechendes Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie Material, das den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtung unterstützt, müssen grundsätzlich in ausreichendem Umfang vorhanden sein.