BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1492 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 07.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkünfte im Wahlkreis 6 Der Presse war vergangene Woche zu entnehmen, dass der Senat plant, auf einer Fläche am Hörgensweg eine Aufnahmeeinrichtung für 3.000 Flüchtlinge zu errichten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Flüchtlingsunterbringungen plant der Senat derzeit im Wahlkreis 6 neu zu schaffen beziehungsweise welche bestehenden Flüchtlingsunterbringungen sollen aufgestockt werden und wie weit sind die jeweiligen Planungen vorangeschritten? Bitte jeweils genaue Angaben zur Kapazität , zum Planungsstand, zur Realisierung, zur Art der Einrichtung (Erstaufnahme , Folgeunterbringung) und zur geplanten Nutzungsdauer der Einrichtung machen. 2. Wann genau werden diese unter 1. genannten Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet beziehungsweise wird die jeweilige Aufstockung vollzogen? 3. In welcher Form sollen Flüchtlinge dort untergebracht werden (Zelte, Container et cetera)? Es sind folgende neue Standorte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung geplant:  Vogt-Kölln-Straße (Stellingen) mit circa 500 Plätzen. Die Bauarbeiten wurden begonnen, die Aufstellung der Wohncontainer erfolgt ab der 39. Kalenderwoche. Die Inbetriebnahme ist für den 5. Oktober 2015 vorgesehen, die Nutzungsdauer steht noch nicht fest.  Flagentwiet (Schnelsen) mit circa 900 Plätzen. Die Bauarbeiten wurden begonnen, die Aufstellung der Wohncontainer erfolgt ab der 39. Kalenderwoche. Die Inbetriebnahme ist ab Mitte Oktober 2015 vorgesehen, die Nutzungsdauer steht noch nicht fest. Es ist folgender Standort der öffentlich-rechtlichen Unterbringung geplant:  Große Bahnstraße 50 (Stellingen) mit circa 200 Plätzen in einem Neubau. Das Baugenehmigungsverfahren ist im Gange, die Fertigstellung steht noch nicht fest, soll aber im Jahr 2016 erfolgten. Es ist eine Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren geplant. Eine Fläche am Hörgensweg (Eidelstedt, zwischen Straße Hörgensweg, AKN-Trasse und A 23) wird auf ihre Eignung geprüft. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu einzelnen Prüfungsschritten Auskunft zu erteilen, sofern es sich um ergebnisoffene Prüfungen handelt. 4. Sind Lärmschutzanforderungen zu erfüllen? Drucksache 21/1492 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welche? Beim Standort Große Bahnstraße 50 ist baulicher Lärmschutz erforderlich, dessen Erfüllung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft wird. 5. Seit wann bestehen die unter 1. genannten Pläne des Senats genau? Der Beschluss zur Umsetzung der Standorte Vogt-Kölln-Straße und Flagentwiet wurde in der Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) und Zentrale Erstaufnahme (ZEA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung “ am 17. Juli 2015 gefasst. Zum Standort Große Bahnstraße 50 besteht seit Januar 2015 Kontakt zum Eigentümer . Im Mai 2015 wurde die Bezirksversammlung nach § 28 BezVG angehört. 6. Warum wurden jeweils genau diese Flächen für neue Flüchtlingsunterbringungen ausgewählt? Welche anderen Flächen wurden im Rahmen der Planung noch geprüft oder in Erwägung gezogen und aus welchen Gründen jeweils verworfen? Die Auswahl der Standorte für die ZEA erfolgte nach folgenden Kriterien - Größe der Fläche, - stadteigene Grundstücke, - keine entgegenstehende Planung der Stadt, - Vorschlag des Bezirkes (Vogt-Kölln-Straße) und - schnelle Verfügbarkeit. Andere Standorte wurden in diesem Wahlkreis nicht geprüft. Das Grundstück Große Bahnstrasse 50 wurde den zuständigen Behörden vom Eigentümer mit einer im Wesentlichen abgeschlossenen Planung für einen Festbau angeboten . Da sich sowohl der Standort als auch die Bauplanung als geeignet erwiesen, wurde das Angebot angenommen. Die zuständige Behörde prüft laufend Grundstücke und Immobilien auf ihre Eignung als Standort der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Der Senat hat die geprüften, aber für nicht geeignet befundenen Flächen und Gebäude zuletzt mit dem Stand 24. Juni 2015 in der Antwort auf Drs. 21/1002 mitgeteilt. Um in der aktuellen Situation die Aufnahme und Versorgung aller ankommenden Flüchtlinge gewährleisten zu können, werden alle zur Verfügung stehenden Personalressourcen in den betroffenen Aufgabenbereichen eingebunden. Derzeit müssen händische Auswertungen zur Beantwortung einzelner Fragestellungen durch Zurückstellen von Aufgaben zur Flüchtlingsunterbringung und -versorgung vorgenommen werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/635, 21/759, 21/847, 21/1067, 21/1110, 21/1160, 21/1229 und 21/1409. 7. Wurden Machbarkeitsstudien für Flüchtlingsunterbringungen im Wahlkreis 6 erstellt? Wenn ja, welche Faktoren wurden darin genau überprüft? Mit welchen Ergebnis? Die zuständigen Behörden führen keine generellen Machbarkeitsstudien durch, sondern prüfen die Eignung von Flächen und Immobilien im Einzelfall. 8. Wann wurden mit den jeweils betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche aufgenommen? 9. Haben die Eigentümer der Flächen einer Nutzung bereits zugestimmt? Bei den ZEA-Standorten handelt es sich um stadteigene Grundstücke. Hinsichtlich des Standortes Große Bahnstraße 50 siehe Antworten zu 5. und 6. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1492 3 10. Wann wurden welche politischen Gremien öffentlich über die unter 1. genannten Pläne informiert? Zu den ZEA-Standorten: Die Information erfolgte über die Lenkungsgruppe am 17. Juli 2015. Inwieweit das zuständige Bezirksamt die entsprechenden Gremien informiert hat, ist nicht bekannt. Zu dem Standort Große Bahnstraße 50: Die Bezirksversammlung wurde am 12. Mai 2015 angehört, sie hat die Einrichtung mit Beschluss vom 28. Mai 2015 begrüßt. 11. Wann und wie wurden beziehungsweise werden die Bürger über die unter 1. genannten Pläne informiert? Sollten bereits Informationsveranstaltungen durchgeführt worden sein: Wie waren die Reaktionen der Bürger auf den einzelnen Veranstaltungen jeweils? Mit Schreiben vom 21. Juli 2015 wurden die Anwohner des zukünftigen Standortes Vogt-Kölln-Straße informiert; eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 29. Juli 2015 statt. Die Anwohner des zukünftigen Standortes Flagentwiet wurden mit Schreiben vom 27. Juli 2015 informiert; eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 12. August 2015 statt. Die Anwohner haben sich jeweils interessiert gezeigt, Fragen wurden beantwortet. Für den Standort Große Bahnstraße 50, dessen Realisierung 2016 vorgesehen ist, steht der Termin für eine Informationsveranstaltung noch nicht fest. 12. Liegen geplante Einrichtungen in direkter Nachbarschaft zu einem aktuellen oder ehemaligen Gebiet der Sozialen Stadtteilentwicklung? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese räumliche Nähe? Rechnet er mit sozialen Spannungen? Wenn ja, wie will er diesen begegnen? Wenn nein, warum nicht? Der Standort Große Bahnstraße 50 liegt südlich des ehemaligen Gebiets der sozialen Stadtteilentwicklung „Linse“. Der Senat rechnet nicht mit sozialen Spannungen. Der Prozess der Sozialen Stadtteilentwicklung ist erfolgreich abgeschlossen, einzelne Instrumente bestehen weiter. Das Wohngebiet ist daher gut in der Lage, etwaige Veränderungen im Umfeld durch die geplante Einrichtung aufzunehmen. 13. Wie verteilen sich die im Bezirk Eimsbüttel aktuell untergebrachten Flüchtlinge auf die verschiedenen Stadtteile? Wie verteilen sie sich nach Fertigstellung der unter 1. genannten Einrichtungen mit der vorgesehenen Platzzahl? Haben der Bezirk oder der Senat einzelne Stadtteile oder Gebiete im Bezirk Eimsbüttel generell von der Suche nach geeigneten Standorten für die Unterbringung von Flüchtlingen ausgeschlossen? Wenn ja, welche und warum? Die aktuellen Zahlen zu den bestehenden und den geplanten Standorten werden regelmäßig veröffentlicht unter http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringungstandorte /. Weder der Bezirk noch der Senat haben Teile von Eimsbüttel bei der Suche nach geeigneten Standorten für Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung ausgeschlossen .