BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14922 21. Wahlperiode 13.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Michael Westenberger (CDU) vom 07.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Schnelles Internet in Hamburg – Wie steht es um den Breitband- und Glasfaserausbau? Flächendeckende Breitbandversorgung ist schon heute von elementarer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Hamburg. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft gewinnt diese noch mehr an Bedeutung und für das parteiübergreifende Ziel, Hamburg als Heimathafen für Start-ups und digitale Innovationen zu etablieren, ist eine lückenlose Breitbandversorgung Existenzgrundlage . Dabei sind die Grundvoraussetzungen dafür in Hamburg gut. In Drs. 21/10816 weist der Senat darauf hin, dass 96 Prozent der Hamburger Haushalte über einen Breitbandanschluss mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s verfügen und mehr als 70 Prozent über das Glasfasernetz angeschlossen sind. Dennoch ist die Lage für Unternehmen nicht zufriedenstellend . Eine Umfrage der Handelskammer Hamburg ergab Ende letzten Jahres, dass rund die Hälfte aller Unternehmen mit ihren digitalen Möglichkeiten unzufrieden ist. Diese Tatsache lässt sich vor allem damit erklären, dass 50 Mbit/s für viele Unternehmen eine unzureichende Geschwindigkeit darstellt. Einige Bundesländer sind beim Thema Glasfaser vorbildgebend. So findet sich im neuen bayerischen Koalitionsvertrag der Anspruch einer Garantie für schnelles Internet für jeden Gründer. Die CDU-geführte Bundesregierung hat sich derweil das Ziel gesetzt, bis Ende 2025 ein flächendeckendes Gigabit- Netz zu schaffen und bis Ende 2021 alle Gewerbegebiete, Schulen, Krankenhäuser an das Gigabit-Netz anzuschließen. Dafür wurde am 01.08.2018 ein Relaunch des Breitbandförderprogramms aufgelegt, das unter anderem den Kommunen ein Technologie-Upgrade von Kupfertechnologie auf Glasfaser ermöglicht. Wir bitten darum, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ist die tatsächliche Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen ein entscheidender Faktor. Die Regionen in Deutschland weisen dabei höchst unterschiedliche Voraussetzungen auf. Gerade in ländlich geprägten Gebieten hinkt die Versorgung im Vergleich zu dicht besiedelten Räumen hinterher. Hamburg nimmt im bundesdeutschen Ländervergleich die führende Rolle bei der Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen ein Drucksache 21/14922 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (siehe unter anderem Drs. 21/11393). Diese guten Voraussetzungen werden dafür genutzt, einerseits im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes eine leistungsfähige Internetzugangsversorgung für alle Haushalte und Unternehmen zu schaffen und andererseits, den dynamischen privatwirtschaftlichen Ausbau von Gigabitnetzen zu unterstützen. Ungeachtet der vergleichsweise guten Versorgung verfolgt Hamburg das Ziel einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur bis Mitte der 2020er-Jahre. Zudem ist bereits heute für die Unternehmen in Hamburg ein Glasfaseranschluss realisierbar, der teilweise jedoch mit einmaligen Anschlusskosten verbunden ist. Beispiele zeigen allerdings, dass sich momentan viele kleine und mittelständische Unternehmen noch für VDSL-Anschlussprodukte zwischen 50 und 100 MBit/s entscheiden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Straßenzüge sind auf eine Internetversorgung beschränkt, deren maximale Geschwindigkeit 30 Mbit/s nicht übersteigt und somit einen „weißen Flecken“ darstellt? Bitte einzeln nach Stadtteilen aufschlüsseln. Eine Übersicht der Versorgungsleistungen, die Grundlage des Förderverfahrens sind, wurde nach Stadtteilen aufgeschlüsselt mit Drs. 21/10867 veröffentlicht. Eine entsprechende Auflistung nach Straßenzügen ist nicht darstellbar, da sich die Internetzugangsleistungen im Verlauf eines Straßenzuges häufig deutlich unterscheiden. 2. Bis wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit der vollständigen Beseitigung aller „weißen Flecken“ in Hamburg? Das laufende Förderverfahren wird nach Planung des ausführenden Telekommunikations -Unternehmens im Laufe des Jahre 2020 abgeschlossen werden. Der Ausbau erfolgt sukzessive. Die Möglichkeiten, die wenigen verbleibenden „weißen Flecken“, deren Anbindung äußerst aufwändig und kostenintensiv ist, in einer zweiten Verfahrensstufe mit Internetzugangsleistungen über 30 MBit/s zu versorgen, wird aktuell geprüft. 3. Welche Gewerbegebiete Hamburgs sind auf eine Internetversorgung beschränkt, deren maximale Geschwindigkeit 100 Mbit/s nicht übersteigt ? Bitte einzeln nach Gewerbegebiet, momentan verfügbarer Internetgeschwindigkeit und Jahr der anvisierten Breitbandversorgung mit mindestens 100 Mbit/s aufschlüsseln. Daten für eine entsprechende Aufschlüsselung liegen den zuständigen Behörden nicht vor, da die Versorgung mit mindestens 100 MBit/s nach der beihilferechtlich EUweit geltenden Schwelle für eine staatliche Förderung keine förderrelevante Messgröße ist. Die Gewerbegebiete in Hamburg sind vom laufenden Breitbandförderverfahren erfasst, möglicherweise vorhandene Unterversorgungen werden entsprechend behoben . 4. Welche Schulen Hamburgs sind auf eine Internetversorgung beschränkt, deren maximale Geschwindigkeit 100 Mbit/s nicht übersteigt? Bitte einzeln nach Schule, momentan verfügbarer Internetgeschwindigkeit und Jahr der anvisierten Breitbandversorgung mit mindestens 100 Mbit/s aufschlüsseln. Alle allgemeinbildenden und berufsbildenden öffentlichen Hamburger Schulen (mit Ausnahme von Neuwerk) sind an das städtische Glasfasernetz angeschlossen und können somit mit Versorgungsleistungen von weit über 100 MBit/s versorgt werden. 5. Welche Krankenhäuser Hamburgs sind auf eine Internetversorgung beschränkt, deren maximale Geschwindigkeit 100 Mbit/s nicht übersteigt ? Bitte einzeln nach Krankenhaus, momentan verfügbarer Internetgeschwindigkeit und Jahr der anvisierten Breitbandversorgung mit mindestens 100 Mbit/s aufschlüsseln. Krankenhaus Internetversorgung, max. Geschwindigkeit Altonaer Kinderkrankenhaus 50 Mbit/s, kein weitergehender Bedarf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14922 3 Krankenhaus Internetversorgung, max. Geschwindigkeit Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg 100 Mbit/s Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus 100 Mbit/s, angedacht 200 oder 500 in 2018 Helios Mariahilf Klinik Hamburg 50 Mbit/s Kath.Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 100 Mbit/s Klinik Dr. Guth 100 Mbit/s Kath. Marienkrankenhaus 100 Mbit/s, Aufstockung auf 200 bis Ende 2018 Praxis-Klinik-Bergedorf 100 Mbit/s Praxisklinik Mümmelmannsberg 100 Mbit/s Schön Klinik Hamburg Eilbek 100 Mbit/s Stadtteilklinik Hamburg 100 Mbit/s Facharztklinik Hamburg 240 Mbit/s Asklepios Kliniken in Hamburg AK Altona AK Barmbek AK Harburg AK St. Georg AK Nord (Standorte Heidberg und Ochsenzoll) AK Wandsbek Asklepios Westklinikum Hamburg 2 x 800 Mbit/s Bethesda Krankenhaus Bergedorf 1000 Mbit/s Universitäres Herzzentrum UHZ am UKE 2 x 1000 Mbit/s Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) 2 x 1000 Mbit/s Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand 1000 Mbit/s 6. Wie bewertet der Senat den bayrischen Koalitionsvertrag im Hinblick auf den Anspruch, eine Garantie auf schnelles Internet für jeden Gründer umzusetzen? Will der Senat eine vergleichbare Gründerförderung in Hamburg auf den Weg bringen? Wenn nein, warum nicht? Der Senat sieht regelmäßig davon ab, Absichtserklärungen in Koalitionsvereinbarungen anderer Länder zu bewerten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. In Drs. 21/8812 antwortet der Senat, dass die Vergabe für den geförderten Breitbandausbau technologieneutral erfolge. Ist das nach wie vor der Fall? Wenn ja, welche Vorteile verspricht sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde von einem technologieneutralem Ausbau? Wenn nein, welche Technologie wird eingesetzt? Ja, staatlich geförderter Ausbau von Breitbandinfrastrukturen hat gemäß beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission technologieneutral zu erfolgen. Die in der Umsetzung befindliche Förderstufe in Hamburg erfolgt zum weit überwiegenden Teil auf Basis der VDSL-Vectoring-Technologie. 8. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, vom Relaunch des Breitbandförderprogramms des Bundes zu profitieren und mittels des angebotenen Technologie-Upgrades von der Kupfertechnologie auf Glasfaser umzusteigen beziehungsweise ist dies bereits der Fall? Wenn ja, in allen Fällen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/14922 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nein, die in der Umsetzung befindliche Förderstufe wird wie geplant durchgeführt. Eine Umstellung würde eine vollständige Wiederholung des gesamten Verfahrens erforderlich machen (Markterkundung, Beantragung einer Bundesförderung, Ausschreibung , Vertragsverhandlungen). Die Anbindung der unterversorgten Gebiete an schnelle Breitbandinfrastrukturen würde sich hierdurch deutlich verzögern und ist den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht zumutbar. 9. Wie hoch sind die Mittel, die a. vom Bund an Hamburg im Rahmen des Relaunchs des Breitbandförderprogramms gezahlt werden? Bitte nach Zeitraum und Straßenzügen aufschlüsseln. Wenn noch keine Aufschlüsselung nach Straßenzügen möglich ist, bitte den jeweiligen Bezirken zuordnen. b. von der Stadt Hamburg für den Ausbau im Rahmen des genannten Programms aufgewendet werden? Bitte nach Zeitraum und Straßenzügen aufschlüsseln. Wenn noch keine Aufschlüsselung nach Straßenzügen möglich ist, bitte den jeweiligen Bezirken zuordnen. Die in der Umsetzung befindliche Förderstufe wird voraussichtlich Kosten von rund 6,6 Millionen Euro verursachen, die jeweils zur Hälfte durch die Bundesförderung und die Freie und Hansestadt Hamburg getragen werden. Der Mitteleinsatz erfolgt nicht in Zuordnung zu Straßen oder Bezirken.