BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14923 21. Wahlperiode 13.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 07.11.18 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank Bezug: Wechsel der Einlagensicherung Die HSH Nordbank – bisher weitestgehend im öffentlichen Eigentum der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein – gehört nach wie vor der Einlagensicherung der öffentlichen Sparkassen und Landesbanken an. Mit der Privatisierung muss die Bank diese Sicherungseinrichtung verlassen. Ein vollständiger Wechsel von dem Sicherungssystem der Sparkassen- Finanzgruppe (SFG) hin zum freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken (ESF) ist angestrebt, am 5.11.2018 ist die Aufnahme in den ESF grundsätzlich beschlossen worden. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren gehört die HSH Nordbank dann – neben der Mitgliedschaft in der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (bis 100.000 Einlage/Kunde) – nur noch dem ESF an. Nun hatte der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. (ESF) am 1. Oktober 2017 eine Satzungsänderung, Einlagen von unter anderem Gebietskörperschaften sind demnach für Neumitglieder grundsätzlich nicht mehr geschützt. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat nach wie vor noch Konten und Geldanlagen bei der HSH Nordbank und will dieses auch nach Privatisierung der Bank noch so weiter fortführen. Dazu frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank AG (HSH) wie folgt: 1. Ist dem Senat diese Satzungsänderung bekannt? Ja. 2. Ist die HSH Nordbank als Neumitglied vollumfänglich von dieser Satzungsänderung betroffen oder ist eine Ausnahme für die HSH vereinbart worden? Sobald die HSH Mitglied des Einlagensicherungsfonds ist (geplant ab 1. Januar 2022), gelten die gleichen Satzungsbestimmungen wie für alle anderen Mitglieder. 3. Wie hoch sind die Einlagen der Freien und Hansestadt Hamburg – Stand 1.11.2018 – auf Konten der HSH Nordbank? Drucksache 21/14923 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zum 1. November 2018 betrug der Bestand an Einlagen der Freien und Hansestadt (FHH) bei der HSH 4.769.184,88 Euro. 4. Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um die städtischen Gelder nach wie vor durch eine Einlagensicherung unterlegt zu haben? Die HSH wird nach der Privatisierung bis zum 31. Dezember 2021 Mitglied im Institutssicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sein. Im Anschluss wird die HSH dann voraussichtlich in 2022 in dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken mitwirken. Nach diesem Übergang wird die HSH genauso behandelt werden wie andere private Banken. Ob Einlagen der FHH bei der HSH angelegt werden, hängt von den zu diesem Zeitpunkt gültigen Sicherungsregelungen des privaten Einlagensicherungsfonds ab.