BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14925 21. Wahlperiode 13.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 07.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Rentner stocken auf Im Alter wollen Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, meist nur eins: das Leben ohne Arbeit so gut wie möglich genießen. Gehen sie in Rente, bedeutet das aber auch, dass ihre bisherige Einnahmequelle wegfällt. Sie erhalten nun eine monatliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung . Um trotzdem zu gewährleisten, dass diese Menschen ihre Miete bezahlen und ihren Lebensunterhalt sichern können, kann Grundsicherung, die ergänzend zur Rente gezahlt wird, beantragt werden. Zahlreiche Rentner, die Leistungen vom Staat beantragen könnten, nehmen ihre Ansprüche aber nicht wahr – aus Scham oder Stolz, wie die Sozialverbände sagen. Oder aus Unwissenheit. Wenn die Rente aufgestockt wird, zahlt das Amt – wie bei der Aufstockung durch Hartz 4 – die Differenz aus Bedarf und Einkommen als Hilfe zum Lebensunterhalt. Zusätzlich können ein eventuell begründeter Mehrbedarf sowie die Kosten für die Unterkunft und Heizung gezahlt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich: Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII wird Menschen bewilligt, welche entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben sowie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Grundsicherung umfasst den Regelbedarf, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen auch verschiedene Mehrbedarfe (zum Beispiel für kostenaufwändige Ernährung oder bei einer bestehenden Gehbehinderung). Innerhalb der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII wird zwischen der Grundsicherung im Alter und der Grundsicherung bei Erwerbsminderung unterschieden. Grundsicherung im Alter wird Personen bewilligt, welche die Regelaltersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben. Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Für die Statistik werden die Daten der Grundsicherung getrennt danach erhoben, ob die Leistungen für Menschen gezahlt werden, die in eigener Häuslichkeit (sogenannte Grundsicherung ambulant) oder in einer stationären Einrichtungen der Pflege oder der Eingliederungshilfe (Grundsicherung stationär) leben. Obwohl für Hamburg laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung (Rentenzahlbestand am 01.07.2017) im Bundesvergleich von einem relativ guten Rentenniveau ausgegangen werden kann, können nicht alle Rentnerinnen und Rentner ihren Bedarf aus eigenen Mitteln decken. Ein wesentlicher Einflussfaktor für die Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen stellt dabei die Höhe der Mieten dar. Anders als in dörflichen oder kleinstädtischen Strukturen reichen Rente beziehungsweise Mietzuschüsse Drucksache 21/14925 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 durch das Wohngeld in Metropolen eher nicht aus, den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Daher wird ein Grundsicherungsbedarf häufig allein durch die Höhe der Mietkosten begründet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1. Wie hoch ist die Zahl der Rentner in der Hansestadt und wie vielen stünde eine Grundsicherung zu? 2. Wie viele Hamburger Rentner (absolut und prozentual) leben seit 2013 in der Hansestadt von Grundsicherung? Bitte darstellen nach Jahren. Siehe Anlage 1. Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine bedarfsabhängige Antragsleistung. Für die Ermittlung des Grundsicherungsbedarfes bedarf es unter anderem der Kenntnis über zur Verfügung stehendes Einkommen und Vermögen, die Höhe des individuellen Bedarfes einschließlich der Höhe der Miete, der Neben-, Heizund Wasserkosten. Dies erfordert stets eine Einzelfallprüfung. Generelle Aussagen über eventuell bestehende Grundsicherungsansprüche sind nicht möglich. 3. Wie hoch ist die durchschnittliche Höhe der Grundsicherung der Hamburger Rentner seit 2013 bis heute? 4. Auf welche Höhe beläuft sich der Betrag, den die Freie und Hansestadt Hamburg an Grundsicherung für ihre Rentner jährlich zahlt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2013 bis heute. Siehe Anlage 2. Eine Erfassung der Ausgaben getrennt nach Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung erfolgt erst seit Einführung der doppischen Haushaltsführung. Valide Zahlen über die Ausgaben für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter, unter welche die Bezieherinnen und Bezieher von Altersrente fallen, stehen daher erst ab 2016 zur Verfügung. Bis dato erfolgte eine Erfassung der Gesamtausgaben für alle Personenkreise, die Grundsicherung erhalten. 5. Wie viele aller Hamburger Rentner gehen einem sozialversicherungspflichtigen Job nach, wie viele sind geringfügig beschäftigt? Siehe Drs. 21/14756. 6. Wie viele Rentner (absolut und prozentual) nehmen seit 2013 zusätzlich zur Grundsicherung auch Mehrbedarf sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung in Anspruch? Die erforderlichen Daten werden statistisch nicht erfasst. Hierfür wäre ein Abgleich von rund 40.000 einzelnen Datensätzen pro abgefragtem Jahr erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Wie viele Rentner nehmen die HVV-Seniorenkarte in Anspruch, wie viele die Sozialkarte? Bitte im Zeitraum 01/2017 bis heute darstellen. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen haben die Möglichkeit , eine Sozialkarte zu beantragen. Leistungsumfänge dieser Karte sind Rabatte auf HVV-Tickets. Statistische Daten wie viele Rentnerinnen und Rentner mit der Sozialkarte ein HVV-Ticket erwerben, werden nicht erhoben. Dem HVV liegen ausschließlich die Verkaufszahlen der HVV-Seniorenkarten vor. Die HVV-Seniorenkarte steht allen Personen ab 63 Jahren zur Verfügung. Anhand der Verkaufszahlen kann nicht abgelesen werden, ob die Käuferin beziehungsweise der Käufer bereits verrentet oder noch berufstätig ist. Die Daten liegen bis einschließlich August des Jahres 2018 vor, siehe Anlage 3. Ja hr G ru nd si ch er un g am bu la nt G ru nd si ch er un g st at io nä r G es am t R en tn er in ne n un d R en tn er in H am bu rg An te il R en tn er in ne n/ R en tn er im G ru nd si ch er un gs be zu g an d er G es am ta nz ah l d er R en tn er in ne n/ R en tn er in H am bu rg 20 13 21 .6 15 1. 87 5 23 .4 90 43 9. 91 4 5% 20 14 23 .6 74 2. 10 3 25 .7 77 43 9. 85 9 6% 20 15 25 .2 96 2. 43 1 27 .7 27 43 8. 59 8 6% 20 16 26 .0 74 2. 36 0 28 .4 34 43 5. 24 6 7% 20 17 27 .1 37 2. 26 2 29 .3 99 42 1. 51 3 7% M itt el w er t b is S ep t. 20 18 28 .3 96 2. 23 1 30 .6 27 ni ch t v or ha nd en Q ue lle : D at aw ar eh ou se , G es ch äf ts st as tik u nd S ta tis tik d er D R V N or d 1 v o n 1 ni ch t v or ha nd en Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14925 3 Anlage 1 1 von 1 Grundsicherung im Alter Ausgaben gesamt in Tsd. Euro Personen* durchschnittliche monatliche Pro-Kopf- Ausgaben in € Grundsicherung ambulant 53.917 234 Bedarfe für Unterkunft und Heizung 89.680 389 Grundsicherung ambulant gesamt 143.597 624 Grundsicherung stationär 9.200 1.784 516 Ausgaben gesamt in Tsd. Euro Personen* durchschnittliche monatliche Pro-Kopf- Ausgaben in € Grundsicherung ambulant 55.513 233 Bedarfe für Unterkunft und Heizung 93.083 391 Grundsicherung ambulant gesamt 148.596 625 Grundsicherung stationär 9.029 1.741 519 * Bei den Personenwerten handelt es sich um Jahresdurchschnittswerte Ist 2016 Ist 2017 23.780 23.027 Drucksache 21/14925 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Verkaufszahlen Seniorenkarten ab Januar 2017: Monat Senioren-Abonnement Senioren-Monatskarten Senioren-Karten gesamt Jan 17 51.544 3.910 55.454 Feb 17 51.259 3.371 54.630 Mrz 17 51.305 3.489 54.794 Apr 17 51.310 3.238 54.547 Mai 17 51.577 3.197 54.774 Jun 17 51.504 2.980 54.484 Jul 17 51.522 2.997 54.519 Aug 17 51.648 2.846 54.494 Sep 17 51.615 3.013 54.628 Okt 17 51.902 3.199 55.101 Nov 17 51.945 3.786 55.731 Dez 17 51.832 3.349 55.181 Jan 18 52.038 4.413 56.451 Feb 18 51.911 3.313 55.225 Mrz 18 52.130 3.478 55.608 Apr 18 51.971 3.130 55.101 Mai 18 52.089 3.107 55.196 Jun 18 51.890 2.952 54.842 Jul 18 52.232 2.902 55.134 Aug 18 51.869 2.941 54.810 Davon Verkaufszahlen Seniorenkarten mit Sozialkartenrabatt ab Januar 2017: Monat Senioren-Abonnement Senioren-Monatskarten Senioren-Karten gesamt Jan 17 4.810 464 5.274 Feb 17 4.815 439 5.254 Mrz 17 4.832 450 5.282 Apr 17 4.808 434 5.242 Mai 17 4.831 448 5.279 Jun 17 4.801 438 5.239 Jul 17 4.792 419 5.211 Aug 17 4.808 411 5.219 Sep 17 4.825 442 5.267 Okt 17 4.834 443 5.277 Nov 17 4.840 481 5.321 Dez 17 4.845 423 5.268 Jan 18 4.893 524 5.417 Feb 18 4.954 424 5.378 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14925 5 Anlage 3 Monat Senioren-Abonnement Senioren-Monatskarten Senioren-Karten gesamt Mrz 18 4.932 489 5.421 Apr 18 4.951 431 5.382 Mai 18 4.954 436 5.390 Jun 18 4.979 414 5.393 Jul 18 4.949 410 5.359 Aug 18 4.941 426 5.367 Drucksache 21/14925 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 14925ska_text 14925_Anlagen 14925ska_Antwort_Anlage1 14925ska_Antwort_Anlage2 Tabelle1 14925ska_Antwort_Anlage3