BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14947 21. Wahlperiode 16.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Dennis Thering (CDU) vom 08.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Wo befindet sich Hamburg auf dem Weg zur eMobility Modellregion? Am 30. Mai 2018 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig eine Initiative zur Förderung von Elektrokleinstfahrzeugen (PLEV) im Straßenverkehr (Drs. 21/13078). Der gemeinsame Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN ersucht den Senat: 1. zu prüfen, inwiefern Hamburg als Modellregion für den Einsatz von Elektrokleinstfahrzeugen (PLEV) fungieren kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür geschaffen werden müssten; 2. sich weiterhin im Sinne der Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom 9. und 10. November 2017 auf Bundesebene für eine rechtliche Lösung zur Zulassung von PLEV im Straßenverkehr einzusetzen und 3. der Bürgerschaft bis um 30. September 2018 zu berichten. Zum heutigen Tag liegt der Bürgerschaft kein Bericht vor, inwiefern der Senat eine entsprechende Prüfung vorgenommen hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten beziehungsweise inwiefern sich der Senat auf Bundesebene für eine nationale rechtliche Lösung eingesetzt hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Warum liegt dem Landesparlament bislang kein Bericht über die Bemühungen des Hamburger Senats gemäß einstimmiger Beschlusslage (Drs. 21/13078) vor? Die Behörde für Inneres und Sport hat zur Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens (Drs. 21/13078) mit Schreiben vom 24. Oktober 2018 an die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Stellung genommen. 2. Was genau hat der Senat bislang unternommen, um zu prüfen, inwiefern Hamburg als Modellregion für den Einsatz von Elektrokleinstfahrzeugen (PLEV) fungieren kann? Wie lautet das (bisherige) Ergebnis? 3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssten geschaffen werden, damit Hamburg als Modellregion für den Einsatz von Elektrokleinstfahrzeugen (PLEV) fungieren kann? Der Senat hat sich im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz (VMK) 2017 und 2018 wiederholt dafür eingesetzt, dass Hamburg als Modellregion für Elektrokleinstfahrzeuge fungieren und mit der Umsetzung von Pilotprojekten noch in 2018 starten kann. Die VMK hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf Antrag Hamburgs aufgefordert, befristete Pilotprojekte unter wissenschaftlicher Drucksache 21/14947 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Begleitung in den Ländern zuzulassen und die Bedingungen hierfür zu benennen. Diesem Anliegen ist das BMVI nicht nachgekommen. Nach dem der zuständigen Behörde jetzt vorliegenden Referentenentwurf des BMVI für eine Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist nicht davon auszugehen, dass Modellregionen geschaffen werden sollen beziehungsweise von den Ländern geschaffen werden können. Der Entwurf sieht eine bundesweite Geltung der Regelungen nach Inkrafttreten der Verordnung vor. 4. Mittlerweile hat die Bundesanstalt für Straßenverkehrswesen die Untersuchung zu Elektrokleinstfahrzeugen (Fahrzeugtechnik, Heft F 125) veröffentlicht . Ist dem Senat die Drucksache bekannt? a. Wenn ja, wie bewertet der Senat das Untersuchungsergebnis? b. Welche Implikationen ergeben sich daraus für Hamburg? Die Ergebnisse der Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen liegen dem Verordnungsentwurf des BMVI zugrunde. In dem Untersuchungsbericht werden unter anderem Einsatzrisiken von einzelnen Fahrzeugtypen aufgezeigt und technische Anforderungen für eine sichere Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr beschrieben. Die Untersuchungsergebnisse sind als hilfreich für die Schaffung der rechtlichen Regelungen zur Zulassung und für den Betrieb dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum zu bewerten. Die Vorgaben für deren Einsatz in Hamburg werden sich aus der vorgenannten bundesrechtlichen Verordnung ergeben . 5. Welche weiteren Anstrengungen plant der Senat für 2018/2019, um den Einsatz von Elektrokleinstfahrzeugen in Hamburg sowie darüber hinaus zu legalisieren beziehungsweise zu fördern? Da vonseiten des BMVI das Anliegen der Zulassung von Pilotprojekten nicht aufgegriffen wurde, ist eine Legalisierung des Einsatzes von Elektrokleinstfahrzeugen in Hamburg wie bundesweit jetzt nur durch eine entsprechende Verordnung möglich. Nach den derzeit vorliegenden Informationen beabsichtigt der Bund die Verordnung in 2019 in Kraft zu setzen.