BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14967 21. Wahlperiode 20.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 12.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Planungen einer Flüchtlingsunterkunft auf der Pferdekoppel (VII) In Drs. 21/9714 heißt es, dass der Bauvorbescheid vom zuständigen Bezirksamt im Juni 2017 erteilt wurde. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass mit Bauantragstellung die Unbedenklichkeit der artenschutzrechtlichen Belange nachgewiesen werden müsse und ein entsprechendes Gutachten bereits beauftragt worden sei, das allerdings laut Drs. 21/10650 Ende 2017 vorliegen sollte. Drs. 21/11724 wiederum informierte Ende Januar 2018, Drs. 21/13094 im Mai und Drs. 21/14751 Ende Oktober darüber, dass der Prozess der gutachterlichen Untersuchung natur- beziehungsweise artenschutzrechtlicher Belange noch nicht abgeschlossen sei und weitere Untersuchungen vorgenommen werden würden. Es bleibt dabei, für die CDU muss diese wertvolle Fläche erhalten bleiben und darf unter keinen Umständen bebaut werden. Eine Stellungnahme des Vorstandes der SPD Sasel hinterlässt nun den Eindruck , als ob die Planungen schon konkreter sind, als es der Senat zuletzt in Drs. 21/14751 Ende Oktober behauptet hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: 1. Welche natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen wurden bisher mit welchem Ergebnis durchgeführt, welche werden aktuell noch durchgeführt und welche stehen noch aus und sollen wann durchgeführt werden? 2. Laut Drs. 21/7892 seien zudem entsprechende Entwürfe für dem Bedarf angepasste Häuser mit Wohnraum für bis zu 13 Personen in der Prüfung . Was ist hier das Ergebnis der Prüfung? 3. Spezielle Häuser verursachen grundsätzlich auch spezielle Kosten. Von welchen Kosten pro Haus ist auszugehen und um wie viel teurer sind diese im Vergleich zu ähnlich vielen Bewohnern Unterkunft bietenden Modellen? 4. Bedarf es wegen des speziellen Grundstückszuschnitts auch besonderer Erschließungsmaßnahmen? Wenn ja, welche und welche Mehrkosten entstehen dadurch? 5. Von Erschließungskosten in welcher Höhe geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde insgesamt aus? 6. Von welchen Gesamtkosten für die Schaffung der Flüchtlingsunterkunft geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde derzeit aus? 7. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde immer noch mit 156 Flüchtlingen für die Fläche? Drucksache 21/14967 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, auf welche Platzzahl wurden die Planungen angepasst? 8. Welche Kosten pro erstelltem Platz ergeben sich angesichts der jetzigen Planungen und wie stehen diese im Verhältnis zu den durchschnittlichen Platzerstellungskosten? Sollten keine Zahlen über die durchschnittlichen Platzerstellungskosten vorliegen, dann bitte im Vergleich mit einer ähnlich viele Plätze bietenden Folgeunterkunft, die im Laufe des letzten Jahres entstanden ist. Siehe Drs. 21/14751 und Drs. 21/11724.