BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14973 21. Wahlperiode 20.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 12.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Einbindung von Hilfsorganisationen und privaten Dienstleistern in Hamburgs Notfallrettung Der öffentliche Rettungsdienst soll die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallversorgung und den Krankentransport mit Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sicherstellen. Wie die Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/8247, 21/8801 und 21/11937 zeigen, kommt es bei der Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit Rettungs- und Notarztwagen immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen; eine verstärkte Einbindung der Hilfsorganisationen in den öffentlichen Rettungsdienst zur Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung unerlässlich. An oberster Stelle muss die Sicherheit von Leib und Leben der Menschen stehen. Einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ vom 12. November 2018 zufolge wird neben den Hilfsorganisationen – ASB, DRK, Johanniter und Malteser – nun auch der Dienstleister GARD aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs mit acht Fahrzeugen in die Akut-Versorgung bestimmter Gebiete eingebunden . Die GARD-Wagen sollen allerdings nicht direkt in das Funksystem der Feuerwehr eingebunden werden. Bis heute wurde der Entwurf eines novellierten Rettungsdienstgesetzes der Bürgerschaft noch immer nicht vom Senat vorgelegt. Dass das aktuelle Gesetz in wesentlichen Punkten nicht mehr den Anforderungen an einen zukunftsfähigen Rettungsdienst genügt und umfänglich novelliert werden muss, haben auch die Regierungsfraktionen erkannt. Aus diesem Grund wurde mit der Drs. 21/9804 ein einstimmig in der Bürgerschaft beschlossenes Ersuchen an den Senat gerichtet, mit dem dieser aufgefordert wurde, „der Bürgerschaft bis zum 31.12.2017 einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) vorzulegen. Im Januar 2018 teilte der Senat mit, dass sich der Referentenentwurf der zuständigen Behörde in der Abstimmung. Befindet, Drs. 21/11655. Zwischenzeitlich ist fast ein weiteres Jahr vergangen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der Alarmierungszahlen sowie der tatsächlichen Notfallbeförderungen seit dem Jahr 2017 in Hamburg entwickelt? Alarmierungen insgesamt: Drucksache 21/14973 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Alarmierungszahlen entsprechen der Haushalts-Kennzahl „B_277_01_112 Alarmierungen Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst. Die Werte sind bislang bis einschließlich September 2018 erfasst. Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2017 25.796 23.215 23.665 22.350 23.951 22.769 24.065 22.706 23.265 23.814 24.016 25.044 2018 25.300 23.857 26.047 24.254 24.638 24.215 23.031 23.563 22.744 Bei diesen Zahlen handelt es sich um alle im System der Feuerwehr registrierten Notfalltransporte . Hierbei sind auch Einsätze berücksichtigt, die nicht durch die Feuerwehr geleistet wurden. Notfallbeförderungen: Diese Angabe umfasst nicht die Summe der Patienten, die insgesamt durch Beteiligte im Rettungsdienst befördert wurden, sondern diejenigen Notfallbeförderungen, die durch die Feuerwehr erfasst worden sind. Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2017 14.852 13.690 13.762 12.936 14.023 13.379 14.001 13.434 13.582 13.631 13.980 14.294 2018 14.390 13.432 14.394 13.629 13.857 13.529 12.819 13.029 12.667 12.603 2. Wie haben sich die Kosten im öffentlichen Rettungsdienst seit dem Jahr 2017 in Hamburg entwickelt? Welche Entwicklung in der Vorhaltung liegt dem zugrunde? Die Kosten des von der Feuerwehr betriebenen Rettungsdienstes betrugen im Jahr 2017 88.163.840,00 Euro. Für das Jahr 2018 sind Kosten in Höhe von 93.588.624,00 Euro geplant. Die Kosten der Hilfsorganisationen werden bei der Feuerwehr nicht erfasst, da diese nach § 10a Absatz 2 HmbRDG unmittelbar mit den Kostenträgern abrechnen. Innerhalb des Jahres 2017 gab es einen Aufwuchs in der Vorhaltung um rechnerisch 6,9 RTW, im Jahr 2018 gab es bis zum 31.10.2018 keinen Aufwuchs. 3. Wie hat sich die Erfüllungsquote „Eintreffzeit im öffentlichen Rettungsdienst an der Einsatzstelle innerhalb von <= 8 Minuten“ in Hamburg monatlich im Jahr 2018 entwickelt? Die Erfüllungsquoten von RTW bis Oktober 2018 haben sich wie folgt entwickelt: 2018 (Angabe in %) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt 65,4 63,7 63,6 64,1 64,4 64,7 65,1 65,2 65,4 65,4 4. Welche und wie viele Rettungsmittel der Hilfsorganisationen werden aktuell im öffentlichen Rettungsdienst im Rahmen der Notfallrettung in jeweils welchen Gebieten eingesetzt? Derzeit werden 15 Rettungswagen und zwei Notarztwagen der Hilfsorganisationen eingesetzt. - (ASB) Alwin-Lippert-Weg 16; Revier Niendorf und Schnelsen - (ASB) Alwin-Lippert-Weg 16; Revier Niendorf und Schnelsen - (ASB) Behringstraße 26, Ottensen; Revier Ottensen - (ASB) Lupinenweg 12; Revier Osdorf - (DRK) Suurheid 2; Revier Rissen - (DRK) Rote-Kreuz-Straße 3-5; Revier Wilstorf - (DRK) Rote-Kreuz-Straße 3-5; Revier Wilstorf - (DRK) Rote-Kreuz-Straße 3-5; Revier Wilstorf - (DRK) Eißendorfer Pferdeweg 52; Revier Eißendorf - (JUH) Barmbeker Straße 19; Revier Winterhude Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14973 3 - (JUH) Brookdeich 64a: Revier Bergedorf - (MHD) Eichenlohweg 24; Revier Steilshoop - (MHD) Halenreihe 5; Revier Volksdorf Darüber hinaus werden ab Jahresbeginn 2019 folgende drei Rettungswagen der Hilfsorganisationen eingesetzt: - (DRK) Rote-Kreuz-Straße 3-5; Revier Wilstorf, - (MHD) Eichenlohweg 24; Revier Steilshoop, - (MHD) Halenreihe 5; Revier Volksdorf. 5. Welche Vereinbarungen hat es zwischen wem auf welcher Grundlage im Hinblick auf den Einsatz des Dienstleisters GARD gegeben? Welche konkreten Vereinbarungen wurden mit GARD für welchen Zeitraum getroffen? Der Einsatz des privaten Dienstleisters GARD erfolgt aufgrund eines gerichtlichen Vergleiches, mit dem mehrere Klagen und Widerspruchsverfahren beendet wurden. Genehmigt wurden acht RTW. Der Vergleich wurde für die Zeit der Geltungsdauer der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Rettungsdienst geschlossen und ist befristet bis April 2022. Die Einsätze werden durch die Leitstelle der Feuerwehr disponiert, um Doppelalarmierungen zu vermeiden. Die Alarmierungen erfolgen über das Notrufsystem „112“. 6. Aus welchem Grund werden die GARD-Wagen nicht in das Funksystem der Feuerwehr eingebunden? Wie erfolgt die Alarmierung der GARD- Wagen durch die Rettungsleitstelle? Wie wird sichergestellt, dass stets das vom Einsatzort nächstgelegene Rettungsmittel eingesetzt wird? Da die Firma GARD ist nicht im öffentlichen Rettungsdienst tätig ist, darf sie nicht in das öffentliche Funksystem eingebunden werden. Die Alarmierung der GARD-Fahrzeuge erfolgt über das GARD-eigene Funksystem. Hierzu wurde in der Rettungsleitstelle (RLST) ein Schnittstellenarbeitsplatz eingerichtet. Die Sicherstellung, dass das jeweils nächstgelegene Rettungsmittel zum Einsatzort alarmiert wird, wird in der Rettungsleitstelle über das rechnergestützte Hamburger-Einsatzleitsystem (HELS) gewährleitet. 7. Wie ist der Sachstand zur Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (HmbRDG)? Aus welchen Gründen wurde dem Bürgerschaftlichen Ersuchen aus der Drs. 21/9804 noch immer nicht nachgekommen ? Der Referentenentwurf ist im Laufe des Jahres 2018 mit den Fachbehörden abgestimmt worden. Auf dieser Grundlage hat der Senat im Anschluss eine Anhörung der Verbände und Institutionen durchgeführt. Die Einarbeitung der Ergebnisse dieser Anhörung ist erfolgt. Zusätzlicher Anpassungsbedarf ergibt sich aktuell aus einem Schiedsverfahren zwischen der Feuerwehr und den Kostenträgern hinsichtlich der Gebühren für den öffentlichen Rettungsdienst. Diese Anpassungen werden derzeit in den Drucksachenentwurf eingearbeitet. Vor der Befassung des Senats mit dem Drucksachenentwurf ist dann noch eine weitere Behördenabstimmung erforderlich.