BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14974 21. Wahlperiode 20.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 12.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage: Bilanz der freien Museumsöffnung für alle am Tag der Reformation In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/14863) zur Umsetzung des kostenfreien Museumseintritts am Tag der Reformation verweigert der Senat die Antwort auf die Frage 4. nach der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses : Frage 4. c): Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde gewillt, den Beschluss der Bürgerschaft auf volle Kompensation der entgangenen Eintrittsgelder umzusetzen und aufgrund der jetzt gemachten Erfahrungen nachzubessern und weitere Mittel in welcher Höhe bereitzustellen? Antwort des Senats: „Im Übrigen antwortet der Senat nicht auf hypothetische Fragen.“ Die Umsetzung eines Bürgerschaftsbeschlusses darf nicht vom Senat als hypothetische Frage verstanden werden. Daher erhält der Senat die Gelegenheit , diese verstörende Antwort richtigzustellen und mehr Details zu den Besuchereinnahmen und seinen Berechnungsmethoden zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Fragen 4. a) bis 4. c) der Drs. 21/14863 wurden vom Senat zusammengefasst wie folgt beantwortet: „Die Überlegungen, wie die 50.000 Euro verteilt werden, sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen antwortet der Senat nicht auf hypothetische Fragen.“ Dabei bezieht sich der zweite Satz der Senatsantwort erkennbar auf die im Konjunktiv formulierte Frage 4. b): „Wie hoch wären die Summen für die einzelnen Häuser jeweils, wenn die Eintrittsgelder der tatsächlich anwesenden Besucher kompensiert werden würden?“. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Museumsstiftungen wie folgt: 1. Ist die Umsetzung eines Beschlusses der Bürgerschaft für den Senat beziehungsweise für die zuständige Behörde eine „hypothetische Frage “? Wenn ja, inwieweit und warum? Wenn nein, warum nicht? 2. Bedeutet diese Antwort des Senats, dass er die Einnahmeausfälle der öffentlichen Museen weiterhin nicht erstatten möchte? Wenn ja, warum? Drucksache 21/14974 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Entfällt, siehe Vorbemerkung. 3. a) Auf welcher Grundlage beziehungsweise nach welcher Rechenmethode hat der Senat bereits vor dem Reformationstag ermittelt, dass 50.000 Euro zur Kompensation der Einnahmeausfälle der Museen durch den kostenlosen Eintritt ausreichend wären? Grundlage waren die durchschnittlichen Besucherzahlen und Eintrittserlöse an einem regulären Sonn- beziehungsweise Feiertag und die den Museen und dem Museumsdienst zusätzlich entstandenen Kosten für Werbung, Sonderführungen et cetera. b) Geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde davon aus, dass – legt man die bisher bewilligten Kompensationsmittel in Höhe von 50.000 Euro sowie die Besucherzahlen am Reformationstag in Höhe von über 71.000 Besuchern zugrunde – der durchschnittliche Eintritt in die öffentlichen Hamburger Museen bei nur 71 Cent pro Person liegt? Nein. Eine Kompensation war gemäß Drs. 21/12153 vorgesehen für die fünf Museumsstiftungen , die Bergedorfer Museen und die Deichtorhallen. Weitere öffentliche Museen, die sich an der Kampagne zum freien Eintritt am Tag der Reformation beteiligt haben, gewähren, wie zum Beispiel die Universitätsmuseen, ohnehin freien Eintritt. Die übrigen beteiligten Museen haben sich der Kampagne angeschlossen, ohne dass ihnen eine Kompensation der entgangenen Eintrittserlöse in Aussicht gestellt worden ist. c) Wie hoch waren die durchschnittlichen Eintrittserlöse (auch unter Berücksichtigung des kostenlosen Eintritts für Kinder und eventuell weiterer Ermäßigungen et cetera) pro Besucher im Jahr 2017 in jedem der teilnehmenden staatlichen Museen jeweils? Museumsstiftung bzw. -einrichtung Durchschnittliche Eintrittserlöse/ Besucher 2017 Hamburger Kunsthalle 6,97 Euro Museum für Kunst und Gewerbe 5,26 Euro Museum am Rothenbaum 2,70 Euro Museen der Stiftung Historische Museen Hamburg 2,97 Euro Archäologisches Museum Hamburg 1,65 Euro Deichtorhallen Hamburg 5,31 Euro Bergedorfer Museen 3,41 Euro d) Wann entscheidet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über die Verteilung der Mittel? Falls bereits geschehen: Wie sollen sie auf die einzelnen Museen verteilt werden? Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.