BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14975 21. Wahlperiode 20.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 15.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Abgemeldet und abgestellt Vor allem in Wandsbek, aber auch andernorts sorgen abgestellte, aber nicht (mehr) für den Verkehr zugelassene Fahrzeuge für Ärger. Zum Teil drängt sich die Vermutung auf, dass anliegende Fahrzeughändler den öffentlichen Raum als Lagerfläche missbrauchen, zumal wenn Fahrzeuge nach Aufforderung entfernt, der Parkplatz dann jedoch umgehend mit einem anderen abgemeldeten Fahrzeug belegt wird. Diese Fahrzeuge sorgen für eine erhebliche ästhetische Beeinträchtigung und blockieren die häufig nicht zahlreich vorhandenen Parkplätze. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie wird mit nicht für den Verkehr zugelassenen im öffentlichen Raum abgestellten Fahrzeugen verfahren? Nicht zugelassene Fahrzeuge, welche im öffentlichen Raum abgestellt werden, stellen eine unerlaubte Sondernutzung dar. Die Zuständigkeit für Genehmigungen von Sondernutzungen beziehungsweise nicht genehmigten Sondernutzungen liegt bei den Bezirksämtern als Genehmigungsbehörden. In jedem Bezirksamt gibt es geregelte Verfahrensabläufe, die sich grundsätzlich wie folgt darstellen: Nicht zugelassene Fahrzeuge werden in der Regel durch die Polizei identifiziert. Bei Fahrzeugen, für die eine Halterin beziehungsweise ein Halter ermittelt werden kann und von denen keine Gefahr oder Störung für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung ausgeht, wird die Halterin beziehungsweise der Halter durch die Polizei mittels eines gelben Warnhinweises dazu aufgefordert, das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist von dem Standort zu entfernen. Die Polizei meldet den Sachverhalt anschließend dem Bezirksamt. Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht entfernt worden sein, wird im Rahmen der Überprüfung durch das Bezirksamt das Fahrzeug mittels eines roten Aufklebers unter erneuter Fristsetzung zur Entfernung des Fahrzeugs aufgefordert. Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der zweiten Frist immer noch nicht entfernt worden sein, wird die Halterin beziehungsweise der Halter angeschrieben und letztmalig schriftlich mit Fristsetzung zum Entfernen des Fahrzeugs aufgefordert. Wenn das Fahrzeug innerhalb dieser Frist entfernt wurde, erhält die Halterin beziehungsweise der Halter eine Anhörung im Bußgeld- oder Verwaltungsverfahren . Wird das Fahrzeug innerhalb dieser Frist nicht entfernt, veranlasst das Bezirksamt den kostenpflichtigen Abtransport. Die Fahrzeughalterin beziehungsweise -halter erhält einen Kosten- und einen Gebührenbescheid. Fahrzeuge, für die keine Halterin beziehungsweise Halter ermittelt werden kann oder von denen eine Gefahr oder Störung für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung ausgeht, werden in der Regel sofort abtransportiert. Je nach Wert des Fahrzeugs wird das Fahrzeug zur Verwertung oder zur Verwahrung (und eventuellen späteren öffentlichen Versteigerung) aufgegeben. Drucksache 21/14975 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Polizei unterstützt die zuständigen Bezirksämter beziehungsweise im Hafengebiet die Hamburg Port Authority AöR und auf Autobahnen den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer – unabhängig von Eilmaßnahmen der Gefahrenabwehr und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen – bei der Feststellung von Fahrzeugen, die entgegen § 32 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung oder den Vorschriften des Wegerechts oder des Natur- und Landschaftsschutzes et cetera unbefugt abgestellt wurden. Darüber hinaus leitet die Polizei ein Strafverfahren ein, wenn bei einem unbefugt abgestellten Fahrzeug, insbesondere einem Autowrack, festgestellt wird, dass hiermit umweltgefährdende Abfälle (zum Beispiel wassergefährdende Reststoffe wie Altöl, Diesel, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel) abgelagert wurden. 2. Wie viele Aufforderungen, ein solches Fahrzeug zu entfernen, haben die zuständigen Behörden im letzten und in diesem Jahr ausgesprochen? Bitte pro Monat pro Bezirk angeben. 3. Wie viele dieser Fahrzeuge haben die zuständigen Behörden im letzten und in diesem Jahr entfernen lassen? Bitte pro Monat pro Bezirk angeben . Siehe Anlage. 4. Wie gedenkt der Senat beziehungsweise wie gedenken die zuständigen Behörden mit dem eingangs geschilderten Problem der Nutzung des öffentlichen Raumes durch das Abstellen wechselnder Fahrzeuge durch Fahrzeughändler zu begegnen? Das bisherige Kontrollsystem durch die Bezirksämter mit Unterstützung der Polizei hat sich in der Vergangenheit bewährt und soll auch zukünftig beibehalten werden. Zudem haben einige Bezirke bereits damit begonnen, die Kontrolldichte in besonders betroffenen Gebieten zu erhöhen, um eine noch schnellere Entfernung der abgemeldeten Fahrzeuge zu ermöglichen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14975 3 Anlage Bezirksamt Altona 2017 (Monat) Aufgefordert Entfernt 2018 (Monat) Aufgefordert Entfernt Januar 51 9 Januar 38 5 Februar 39 4 Februar 41 4 März 32 4 März 38 9 April 73 11 April 102 15 Mai 51 6 Mai 67 2 Juni 66 7 Juni 54 6 Juli 58 8 Juli 57 8 August 47 1 August 41 4 September 64 11 September 51 3 Oktober 45 9 Oktober 40 1 November 64 16 November Dezember 29 5 Dezember Bezirksamt Wandsbek 2017 (Monat) Aufgefordert Entfernt 2018 (Monat) Aufgefordert Entfernt Januar 87 5 Januar 168 10 Februar 104 7 Februar 135 7 März 128 7 März 138 8 April 103 12 April 123 10 Mai 115 2 Mai 95 6 Juni 120 4 Juni 157 12 Juli 88 10 Juli 157 15 August 156 16 August 165 8 September 84 5 September 113 3 Oktober 115 7 Oktober 86 1 November 132 8 November 41 0 Dezember 63 4 Dezember Bezirksamt Bergedorf 2017 (Monat) Aufgefordert Entfernt 2018 (Monat) Aufgefordert Entfernt Januar 49 3 Januar 44 3 Februar 49 0 Februar 36 0 März 55 1 März 55 3 April 47 1 April 73 5 Mai 52 2 Mai 47 5 Juni 34 0 Juni 64 6 Juli 33 1 Juli 63 1 August 61 4 August 66 5 September 40 1 September 68 5 Oktober 43 3 Oktober 54 1 November 61 1 November 31 (bis 13.11.) 0 (bis 13.11.) Dezember 39 7 Dezember Bezirksamt Harburg 2017 (Monat) Aufgefordert Entfernt 2018 (Monat) Aufgefordert Entfernt Januar 37 6 Januar 31 5 Februar 48 1 Februar 58 7 März 58 6 März 67 4 April 19 1 April 61 5 Mai 46 5 Mai 48 8 Drucksache 21/14975 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2017 (Monat) Aufgefordert Entfernt 2018 (Monat) Aufgefordert Entfernt Juni 34 4 Juni 43 5 Juli 59 6 Juli 77 5 August 65 6 August 58 10 September 53 11 September 69 1 Oktober 65 9 Oktober 82 4 November 67 2 November 23 (bis 12.11.) Dezember 59 6 Dezember Bezirksamt Hamburg-Nord 2017 (Jahr) Aufgefordert Entfernt 2018 (Jahr) bis Oktober Aufgefordert Entfernt Gesamt 710 66 Gesamt 471 37 Bezirksamt Hamburg-Mitte 2017 (Jahr) Aufgefordert Entfernt 2018 (Jahr) bis November Aufgefordert Entfernt Gesamt * 341 Gesamt * 300 Bezirksamt Eimsbüttel 2017 (Jahr) Aufgefordert Entfernt 2018 (Jahr) Aufgefordert Entfernt Gesamt * * Gesamt * * * Diese Daten werden in den jeweiligen Bezirken nicht gesondert erfasst bzw. aufgeschlüsselt . Um diese Zahlen zu ermitteln, müssten sämtliche Vorgänge gesichtet werden. Die Auswertung aller vorliegenden Akten ist in der für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.