BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14976 21. Wahlperiode 20.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht, Harald Feineis und Peter Lorkowski (AfD) vom 12.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Sperrung Ehestorfer Heuweg – Viele offene Fragen! Anfragen der AfD-Fraktion im Bezirk Harburg als auch in der Hamburgischen Bürgerschaft zur Baumaßnahme Ehestorfer Heuweg wurden nur unzureichend beantwortet oder warfen weitere Fragen auf. Da es im Vorfeld der Straßensperrung keine öffentlichen Informationsveranstaltungen gab, leiden auch viele Bürger unter einem Informationsdefizit. Sie können nicht nachvollziehen , dass eine Hauptverkehrsader ganz offensichtlich ohne Rücksicht auf Verluste „von heute auf morgen“ dicht gemacht wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Sperrung des Ehestorfer Heuweg ist zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für das Personal der ausführenden Baufirma notwendig. Eine wechselseitige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlagen zur permanenten Umfahrung der Arbeitsstelle kann aufgrund der vorhandenen örtlichen Situation mit einer nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Breite des Straßenraums nicht ausgeführt werden. Der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat alle für die Jahre 2019 bis 2021 geplanten Baumaßnahmen mit unmittelbaren Bezug zu der Baumaßnahme am Ehestorfer Heuweg neu bewertet und eine weitere Variante entwickelt: Von März bis September 2019 werden die erforderlichen Maßnahmen im südlichen Teil des Ehestorfer Heuwegs von der Landesgrenze bis zur Rudolf-Steiner-Schule durchgeführt werden. Der nördliche Abschnitt bis zur B 73 bleibt offen. Im darauffolgenden Jahr werden die Maßnahmen im nördlichen Teil des Ehestorfer Heuwegs ab der B 73 von März bis November 2020 durchgeführt. Dafür bleibt der südliche Abschnitt geöffnet. Mit der neuen Planung wird die Erreichbarkeit der Rudolf-Steiner-Schule während der Bauarbeiten deutlich verbessert. Zudem soll ein Sicherheitsbeauftragter auf der Baustelle dafür sorgen, dass die Gewerbebetriebe und Grundstücke jederzeit erreichbar sind und Pflegedienste zweimal täglich die gesperrten Abschnitte passieren können. Um diese Variante umsetzen zu können, wird die für das Jahr 2020 geplante Grundinstandsetzung der B 75, Bremer Straße, um ein Jahr auf das Jahr 2021 verschoben. Die B 75 wird aufgrund dieser Variante und des im Jahr 2020 parallel zum Ehestorfer Heuweg geplanten Ausbaus der A 7, nördlich der Anschlussstelle Hausbruch, als Ausweichstrecke für den Pendlerverkehr Richtung Norden benötigt. Weitere Details zu der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung voraussichtlich Mitte Januar des Jahres 2019 vorgestellt werden. Zusätzlich wird der LSBG während der Bauzeiten regelmäßig über den aktuellen Drucksache 21/14976 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Stand informieren, mit der Schule gemeinsam ein Mobilitätskonzept entwickeln und mit allen Anliegerinnen und Anliegern und Gewerbetreibenden im Gespräch bleiben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In einer Antwort zur AfD-Anfrage im Bezirk Harburg (20-3658) teilt die Behörde mit, dass der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) aktuell beauftragt ist, diverse Flurstücke am Ehestorfer Heuweg für die Verschiebung der seitlichen Straßengräben zu erwerben: Die Ankäufe der Flurstücke 1488 und 2532 wurden bereits beurkundet, erklärt die Finanzbehörde am 3. Mai dieses Jahres und räumt ein, dass die Verhandlungen über die übrigen Flurstücke noch geführt würden. a) Wenn die Planungen zum Um- und Ausbau des Ehestorfer Heuwegs bereits im September 2011 mit der Projektaufforderung 25/11 begann (siehe Drucksache Bezirk Harburg 20-4085), warum dann sieben Jahre später immer noch fünf von sieben Flurstücken nicht erworben wurden? Teilen Sie uns bitte auch den aktuellen Stand des Grundstückerwerbs mit. b) Sollten immer noch nicht alle Grundstücke erworben worden sein, ist die Behauptung dann richtig, dass die Bauarbeiten am Ehestorfer Heuweg begonnen haben, ohne zuvor sämtliche bebauungsplanerischen Hindernisse zu beseitigen? c) Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) teilt in Drs. 20-4085 mit, dass bisher 190.000 Euro Grunderwerbskosten gezahlt wurden. Für welche Grundstücksaufkäufe wurde diese Summe fällig und auf welche Höhe wird sich die zu erwartende Grundsteuer belaufen? d) Weiter heißt es in der AfD-Drs. 20-3658: „Falls diese nicht für alle Flurstücke erfolgreich abgeschlossen werden können, müsste die Planung entsprechend angepasst werden“. Inwiefern werden bzw. wurden „Planungen entsprechend angepasst“? Die Verhandlungen über die übrigen Flurstücke, mit deren Erwerb der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) beauftragt ist, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Weitere drei Ankaufsfälle wurden beurkundet, ein Ankaufsfall steht kurz vor Beurkundung. Hiermit ist insbesondere die Planung im Abschnitt zwischen der Schule und der Bushaltestelle gesichert. Es wurden drei Ankaufsfälle vom LSBG zurückgezogen und Planungen hinsichtlich der Gehwegbreiten angepasst. Unter einer Bedarfsfläche laufen drei Stollen entlang. Aufgrund einer möglichen Einsturzgefahr wurde daher vom Ankauf abgesehen. Der Eigentümer zweier weiterer Flurstücke war nach Verhandlungen nicht zum Verkauf bereit. Vom Ankauf eines weiteren Flurstücks wurde aufgrund rechtlicher Unsicherheiten Abstand genommen. Vor Beginn der Leitungsarbeiten waren keine bebauungsplanerischen Hindernisse zu beseitigen, weil diese ausschließlich im öffentlichen Grund stattfinden. Die Grundstückskäufe sind nicht für die Leitungsbauarbeiten erforderlich. Für den ursprünglich vorgesehenen Umfang an Grunderwerbskosten wurde für die Veranschlagung im Haushalt auf Basis von Erfahrungswerten eine Gesamthöhe von 190.000 Euro angenommen. Eine Aufstellung der Gesamtkosten für Grunderwerb ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der noch laufenden Kaufverfahren nicht möglich. Bisher sind mit dem Grunderwerb verbundene Kosten in Höhe von ca. 60.000 Euro entstanden, davon entfielen circa 1.500 Euro auf die Grundsteuer. 2. Was bedeutet die in Drs.20-4085 genannte „Projektaufforderung 25/11: Optimierung der Fußgänger- und Radfahrerverbindung zwischen Schule und Landesgrenze? Und wie lautet die Projektbezeichnung für die gesamte Baumaßnahme „Ehestorfer Heuweg“? Die Projektaufforderung dient der internen Beauftragung des Realisierungsträgers (LSBG) durch den Bedarfsträger (Amt für Verkehr und Straßenwesen). Für den Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14976 3 Ehestorfer Heuweg bestehen seit Langem aus verschiedenen Gründen (Verkehrssicherheit für Rad- und Fußverkehr sowie Knotenpunkt B 73/Ehestorfer Heuweg, Unfallgeschehen) Forderungen nach einem Ausbau. Die genannten Gründe wurden durch Auswertungen der Unfalldaten durch die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg (VD) bestätigt. Aufgrund dieser Erfordernisse ist der Ehestorfer Heuweg nach den derzeit gültigen Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) neu geplant worden und soll nun in den Jahren 2019/2020 entsprechend umgebaut beziehungsweise grundinstand gesetzt werden. Die LSBG-interne Projektbezeichnung lautet „Ehestorfer Heuweg“. 3. Weiter heißt es in Drs.20-4085, dass es Präsentationen gegeben habe. In welchem Ausschuss gab es im genannten Februar 2014 (Vorstellung der Varianten) und in welchem Ausschuss im November 2015 (Präsentation Vorzugsvariante)? Sämtliche Präsentationen fanden im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr im Bezirk Harburg statt. 4. In genannter Drucksache heißt es, im November 2017 habe es eine Abstimmung und Koordinierung der einzelnen Bauphasen gegeben. Zwischen wem fanden diese statt? Es finden regelmäßige Koordinierungsgespräche zwischen der Koordinierungsstelle des LSBG und anderen Realisierungsträgern statt. Im November des Jahres 2017 waren die Kraftverkehr GmbH (KVG), die Polizei, der Landkreis Harburg und der LSBG beteiligt. 5. „Wir bauen nur im Hellen“ hatte Heinke Wiemer vom LSBG wiederholt betont während der Veranstaltung in der Rudolf-Steiner-Schule am 23.10.2018. Hält die Behörde nach wie vor daran fest? Und warum ist es nicht möglich, wie vielerorts üblich, die Baustelle auszuleuchten, um wenigstens in den Wintermonaten auch vor acht und nach 16.30 Uhr arbeiten zu können? Eine Beleuchtung ist nicht möglich, wenn das Baufeld deutlich mehr als 100 Meter umfasst. Unter Ausnutzung des Tagelichtes zu bauen, bedeutet bereits ein Zwei– Schicht–System. Da die Baufirmen derzeit aufgrund der guten Auftragslage stark ausgelastet sind sowie durch den Mangel an Fachkräften sorgsam mit ihren personellen Ressourcen umgehen, werden auf Ausschreibungen für Maßnahmen mit der Vorgabe eines Drei-Schicht-Systems keine Angebote eingereicht. Dies wurde in Hamburg vor zwei Monaten erfolglos versucht. 6. Wird es bei den ab 2020 zu erwartenden Bauarbeiten auf der A 7 einen 24-Stunden-Betrieb geben, wird also in drei Schichten gearbeitet? Wenn nein, warum nicht? Die Wahl der Baubetriebsform unterliegt stets einer Betrachtung der Rahmenbedingungen im Einzelfall. Beim Ausbau der A 7 südlich der Elbe werden beziehungsweise sind in den Bauverträgen monetäre Anreize (Bonus-Malus-Reglungen) zur Bauzeitverkürzung vereinbart. Gleichzeitig verbleibt es in der Verantwortung des Bauunternehmers, mit welchem Einsatz von Personal, Maschinen und Material er dieses Ziel verfolgt. Grundsätzlich sind bei Arbeiten in der Nacht Einbußen bei Qualität und Arbeitssicherheit zu befürchten . Darüber hinaus müssen Lieferketten sichergestellt sowie betriebliche Belange beispielsweise in Asphalt- oder Betonwerken und Vorgaben des Lärmschutzes beachtet werden. In der Regel stehen auch nicht die Personalressourcen für einen Drei- Schicht-Betrieb zur Verfügung. Gleichwohl werden bestimmte Arbeitsschritte (wie zum Beispiel Einrichten einer neuen Verkehrsführung oder der Ein- und Ausbau von Traggerüsten) nur im Rahmen von Nacht- oder Wochenendsperrungen verkehrsverträglich durchgeführt. 7. In Drs.20-4085 heißt es in Antwort zu Frage 7, „aufgrund der zahlreichen Bautätigkeiten (…) sind die Baufirmen nicht in der Lage, „alle Aufträge Drucksache 21/14976 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 anzunehmen“. Ist es nicht Aufgabe der behördlichen Koordinierungsstelle „KOST“, genau das zu verhindern beziehungsweise entsprechend zu koordinieren, um gar nicht erst personelle Engpässe auf Hamburgs Straßenbaustellen entstehen zu lassen? Die KOST koordiniert die innerstädtischen Baumaßnahmen auf den Hauptverkehrsstraßen in den verkehrstechnischen Belangen, das heißt, sie koordiniert Maßnahmen hinsichtlich der Verträglichkeit untereinander, um die zusätzliche Verkehrsmenge aufgrund von Behinderungen oder Sperrungen in den Baufeldern umleiten zu können. Die KOST koordiniert nicht die beauftragten Baufirmen hinsichtlich ihrer personellen Ausstattung und deren Auslastung. Dies ist Sache der beauftragten Baufirmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/13659. 7.1. Greift die Behörde auch auf Baufirmen außerhalb der Hansestadt zu? Wenn ja, geschah/geschieht dies in Bezug auf die Baumaßnahme Ehestorfer Heuweg? Wenn nein, warum nicht? Es handelt sich stets um öffentliche Ausschreibungen, auf die sich Firmen aus dem ganzen Bundesgebiet bewerben können. 7.2. Zu Frage 7.2. erklärt die Behörde, dass es ihr nicht möglich sei, über die Maßnahme attraktiverer Löhne zusätzlich benötigtes Personal zu finden beziehungsweise Arbeiter, die auch nachts und an Wochenenden auf Baustellen arbeiten würden. Sie beruft sich auf feste Tarifverträge. Heißt das im Umkehrschluss, dass die Freie und Hansestadt Hamburg ausschließlich nach Tarif bezahlt? Bei Baumaßnahmen im innerstädtischen Bereich treten die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) beziehungsweise ihre Baudienststellen als Bauherren und Auftraggeber auf und übernehmen die hoheitliche Verantwortung und die damit verbundenen Aufgaben. Die Baufirmen treten nach der Auftragsvergabe als Auftragnehmer auf und führen die geplanten Bauarbeiten durch. Bei der Vergütung muss unterschieden werden zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FHH und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beauftragten Baufirmen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHH gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauindustrie erfolgt die Entlohnung über den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV), in dem die Mindestlöhne für die unterschiedlichen Handwerksgruppen und Qualifikationen festgelegt sind. Den Baufirmen steht zusätzlich die übertarifliche Bezahlung als Werkzeug zur Verfügung, um Fachkräfte für ihre Unternehmen zu akquirieren. Grundsätzlich werden bei öffentlichen Bauaufträgen der FHH Leistungen ausgeschrieben und vergütet und nicht das Personal, das die Leistung erbringt. Für die Vergütung des Personals sind einzig die Baufirmen verantwortlich, da sie in einem Arbeitsverhältnis zueinander stehen. 8. Die BWVI erklärt in oben genannter Drucksache auch, dass bei Baumaßnahmen im innerstädtischen Bereich ein Mehrschichtbetrieb nicht möglich sei, da die Belange der Anwohner et cetera zu beachten sind, also rechtliche Grenzen aufzeigten. Bitte die entsprechenden Vorschriften benennen. Zu den entsprechenden Vorschriften zählen die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) oder auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschemissionen – der Bundesregierung. 8.1. Inwiefern trifft dies auf den Ehestorfer Heuweg zu? Und zeigen auch potenzielle Konkurse diverser Betriebe der im Baufeld befindlichen Grundstücke rechtliche Grenzen auf beziehungsweise kann die Behörde vor diesem Hintergrund immer noch behaupten, die Ein- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14976 5 schränkungen der Anlieger während der Bauzeit auf das notwendige Minimum zu reduzieren (siehe Antwort zu Frage 8.)? Die Vorschriften gelten auch für den Ehestorfer Heuweg. Die Einschränkungen der Anliegerinnen und Anlieger sowie der Gewerbetreibenden werden auf das notwendige Minimum reduziert, da die Grundstücke jederzeit aus einer Richtung erreichbar sein werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Leider wurde Frage 8 der Drs. 20-4085 offensichtlich falsch verstanden. Gefragt wurde nicht nach den beim LSBG eingegangenen Anfragen, vielmehr nach den Beschwerden. Da wir davon ausgehen, dass der Behörde die Nöte der durch die Baumaßnahme Betroffenen ernst genommen werden, möge diese hierzu bitte Angaben machen und zudem die Gründe benennen. Es gab eine schriftliche Beschwerde eines Anliegers. Die telefonischen und schriftlichen Kontakte beinhalteten sowohl Fragen als auch Beschwerden vordergründig zum Thema Vollsperrung. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind 18 schriftliche Beschwerden als Eingaben über den Eingabeausschuss der Bürgerschaft zur Stellungnahme eingegangen . 10. Heinke Wiemer (LSBG) kündigte bei oben genannter Veranstaltung für Januar 2019 eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema Baumaßnahme Ehestorfer Heuweg an. Wann und wo wird diese stattfinden und welche Mitarbeiter seitens der Behörde werden daran teilnehmen ? Die vom LSBG geplante Informationsveranstaltung wird voraussichtlich Mitte Januar des Jahres 2019 in einer nahe dem Ehestorfer Heuweg gelegenen Örtlichkeit stattfinden . Ein konkretes Datum sowie die einzelnen Teilnehmer der Behörden sind noch nicht festgelegt. 11. Auf der Monatsveranstaltung des Wirtschaftsvereins für den Hamburger Süden bemängelte der Bürgermeister aus Ehestorf, Axel Krones, und ebenso bereits mehrfach über die Printmedien Landrat Rainer Rempe wiederholt die fehlende Bereitschaft zur Kooperation zwischen Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg. In der Antwort zur Bürgerschaftsdrs. 21/14573 heißt es, die Baumaßnahme sei mehrfach in der Länderübergreifenden Verkehrskoordination mit dem Nachbarkreis et cetera abgesprochen worden. Wann hat es bezüglich der Baumaßnahme Ehestorfer Heuweg konkrete Absprachen mit welchen Behörden jenseits der Landesgrenze gegeben? Bitte dezidiert darstellen. In der länderübergreifenden Koordinierungsrunde am 28. März 2017 wurde die Baumaßnahme Ehestorfer Heuweg zum ersten Mal vorgestellt und in den nächsten Terminen am 7. November 2017 sowie abschließend am 26. April 2018 besprochen. Konkrete Absprachen gab es unter anderem mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Polizei Niedersachsen, dem Landkreis Harburg und dem Landkreis Stade. Darüber hinaus fanden bilaterale Arbeitsgespräche statt.