BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1498 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 07.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (II) Laut aktuellen Berichten hat Hamburg Schleswig-Holstein gebeten Elbsediment in die Nordsee zur Tonne E3 verbringen zu dürfen. Die Möglichkeit, Baggergut in die Nordsee zur Tonne E3 zu bringen, besteht im Rahmen eines wasserwirtschaftlichen Einvernehmens mit dem Land Schleswig-Holstein und ist für das Jahr 2015 unter strengen Umweltauflagen verlängert worden. Für jeden dorthin verbrachten Kubikmeter Sediment zahlt die HPA 2 Euro in eine noch zu gründende Stiftung zum Schutz des Wattenmeeres ein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wann will die HPA mit der Verbringung von Elbsediment zur Tonne E3 beginnen? Die HPA hat am 20. Juli 2015 mit der Verbringung von Elbesedimenten zur Tonne E 3 begonnen. 2. Hält der Senat die Verbringung von maximal 2 Millionen Kubikmetern Sediment für ausreichend um den Hamburger Hafen und die Elbe wieder vollständig nutzbar zu machen? Wenn nein, wie viel Sediment muss dafür verlagert werden und wohin sollen die Mehrmengen verbracht werden? Das Einvernehmen für die Verbringung von Sedimenten zur Tonne E3 bezieht sich nur auf Sedimente aus der Delegationsstrecke (Norderelbe, Köhlbrand, Süderelbe). Für diese Bereiche wird davon ausgegangen, dass die Menge von maximal 2 Millionen Kubikmetern ausreicht, um eine deutliche Verbesserung der nautischen Situation zu erzielen. 3. Aus welchen Gründen waren neuerliche Verhandlungen/Gespräche erforderlich, obwohl die Vereinbarung zwischen Hamburg und Schleswig -Holstein zur Verbringung von Hafenschlick zur Tonne E3 erst Ende 2015 ausläuft? Nach gemeinsamem Verständnis beträgt die übliche Jahresverbringmenge eine Million Kubikmeter, sodass weitere Abstimmungen erforderlich wurden. 4. Ist nun die Verbringung von Sedimenten von den Liegeplätzen im Hamburger Hafen Bestandteil der neuerlichen Vereinbarung? Wenn ja, in welchem Umfang ist es nun möglich Sedimente von den Liegeplätzen in die Nordsee zu verbringen? Drucksache 21/1498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Abgesehen von der Erhöhung der maximal zu verbringenden Menge in diesem Jahr bleiben die Randbedingungen des Einvernehmens unverändert. Eine Verbringung von Sedimenten von den Liegeplätzen in die Nordsee zu Tonne E3 ist seitens SchleswigHolsteins nicht genehmigt. 5. Wie viele Liegeplätze im Hamburger Hafen sind durch Sedimentablagerungen in Ihrer Nutzung eingeschränkt und müssen ausgebaggert werden ? Aufgrund der extremen hydrologischen Bedingungen in diesem Sommer sind alle Hafenbereiche durch außergewöhnlich hohe Sedimentablagerungen betroffen. 6. Wie viele Liegeplätze wurden im Frühjahr 2015 – vor Beginn des Verbots zur Umlagerung von Sedimenten zwischen April und Oktober – ausgebaggert? Die HPA hat bis zum Ende der Umlagersaison am 31. März 2015 in allen Hafenbereichen einen guten Unterhaltungszustand hergestellt. 7. Wann soll die Stiftung zum Schutz des Wattenmeeres gegründet werden ? 8. Welchen Gründungszweck soll die Stiftung haben und welche konkreten Aufgaben soll diese Stiftung übernehmen? 9. Aus welchen Gründen ist die Gründung einer Stiftung erforderlich und wurde geprüft, ob eine bereits existierende Stiftung (beispielsweise Stiftung Schutzstation Wattenmeer) die vorgesehenen Aufgaben übernehmen kann? 10. Wie hoch soll das Stiftungskapital sein und von wem wird das Stiftungskapital eingebracht? 11. Wird sich Hamburg direkt an der Stiftung beteiligen beziehungsweise Mitglieder in den Vorstand, das Kuratorium oder den Beirat entsenden? Die Gründung der Stiftung Schutzstation Wattenmeer liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holsteins. Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, die Entscheidungen anderer Länder zu kommentieren.