BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1499 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 07.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Bundeskompensationsverordnung Seit Jahren wird zwischen Bund und Ländern die Möglichkeit einer Bundeskompensationsverordnung diskutiert. Ziel der Verordnung ist es, den Vollzug der Eingriffsregelung effektiver zu gestalten. Dabei sollen einheitliche Standards und Vorgehensweisen bei der Eingriffsbewältigung zu mehr Transparenz , Planungssicherheit, Verfahrensbeschleunigung, vergleichbaren Investitionsbedingungen und zu geringerer Flächeninanspruchnahme führen. Jedoch hat der zuletzt vorgelegte Entwurf des Bundesumweltministeriums scharfe Kritik hervorgerufen. Eine bundeseinheitliche Regelung scheint auf absehbare Zeit unrealistisch zu sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche konkreten Kritikpunkte wurden gegen den vorliegenden Entwurf der Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bundeskompensationsverordnung – BKompV) durch wen vorgebracht? Der letzte Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) für eine BKompV vom Januar dieses Jahres ist auf Arbeitsebene zwischen Fachvertretern der Länder diskutiert worden. Kritikpunkte betrafen dabei in erster Linie Detailfragen der vorgesehenen Bewertungsmethodik sowie die Vorgaben zur Bemessung von Ersatzzahlungen. 2. Wie bewertet der Senat den vorliegenden Entwurf der Bundeskompensationsverordnung ? Eine Abstimmung des letzten Entwurfs mit den Ländern hat nicht stattgefunden, sodass sich der Senat mit dieser Frage nicht befasst hat. 3. Hat die langwierige Diskussion über die Bundeskompensationsverordnung zu einer Verschiebung der dringend benötigten Überarbeitung des Staatsrätemodells geführt? 4. Hat der Senat bereits Vorbereitungen/Vorüberlegungen zur Überarbeitung des Staatsrätemodells angestellt? Wenn ja, welche Kernpunkte sollen dabei angegangen werden? 5. Plant der Senat weiterhin, dass Staatsrätemodell zu überarbeiten, sofern keine bundeseinheitliche Regelung in absehbarer Zeit realisiert werden kann? 6. Plant der Senat bei einer etwaigen Überarbeitung des Staatsrätemodells sich an den Regelungen der Nachbarländer zu orientieren beziehungsweise eine einheitliche Regelung mit den Nachbarländern anzustreben? Drucksache 21/1499 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gemäß Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft zum Bürgerschaftlichen Ersuchen vom 26. Oktober 2011 (Drs. 20/1808) hat sich das seit 20 Jahren verwendete „Staatsrätemodell“ zur Bewertung von Flächen grundsätzlich bewährt. Es soll demnach jedoch im Hinblick auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit überprüft werden . Diese Überprüfung des in der Praxis bewährten Modells hinsichtlich Wirksamkeit und Angemessenheit ist angesichts der Diskussion zur BKompV bisher zurückgestellt worden. Eine Überarbeitung des Modells an sich ist nicht vorgesehen.