BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14994 21. Wahlperiode 20.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 13.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Entzug der Freizügigkeit von EU-Bürgern/-innen (II) Immer wieder berichten Sozialarbeiter/-innen, dass Obdachlose sehr systematisch von der Polizei aufgesucht würden, um die Freizügigkeitsvoraussetzungen nach § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU zu überprüfen. Aus Angst vor dem Verlust ihrer Freizügigkeit und einer Abschiebung führe diese Systematik dazu, dass sie die Plätze, an denen sie sich normalerweise aufhalten würden , verlassen und damit für die Sozialarbeiter/-innen oder andere Hilfsangebote nicht mehr erreichbar seien. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zum Hintergrund siehe Drs. 21/11021. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Unionsbürger/-innen wurden seit dem 01. November 2017 bis heute an das Einwohner-Zentralamt gemeldet? Bitte quartalsweise und nach Herkunftsland aufschlüsseln. Die Anzahl der an das Einwohner-Zentralamt zur Überprüfung der Freizügigkeitsvoraussetzung gemeldeten Personen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Angaben zu den Herkunftsländern werden statistisch nicht erfasst. Zeitraum Anzahl 4. Quartal 2017 166 1. Quartal 2018 146 2. Quartal 2018 230 3. Quartal 2018 213 4. Quartal 2018 (einschl. 13.11.2018) 96 2. Wie viele der unter Frage 1. genannten Unionsbürger/-innen sind zur Vorsprache und zur Überprüfung ihrer Freizügigkeitsvoraussetzungen durch das Einwohner-Zentralamt aufgefordert worden? Und wie viele sind dieser Aufforderung nachgekommen? Bitte quartalsweise und nach Herkunftsland aufschlüsseln. Zeitraum Anzahl Aufforderungen zur Vorsprache Erfolgte Vorsprachen 4. Quartal 2017 113 0 1. Quartal 2018 76 4 2. Quartal 2018 132 8 3. Quartal 2018 72 5 4. Quartal 2018 96 1 Drucksache 21/14994 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zeitraum Anzahl Aufforderungen zur Vorsprache Erfolgte Vorsprachen (einschl. 13.11.18) Angaben zu den Herkunftsländern werden statistisch nicht erfasst. Darüber hinaus erfolgt keine personenbezogene Erfassung der Vorsprachen. 3. Wie ist den unter Frage 2. genannten Unionsbürgern/-innen der Bescheid zur Vorsprache zugestellt worden? Bitte nach öffentlicher und persönlicher Zustellung aufschlüsseln. Die Aufforderung zur Vorsprache wird grundsätzlich persönlich ausgehändigt. 4. Bei wie vielen der unter Frage 2. genannten Unionsbürgern/-innen ist der Bestand des Freizügigkeitsrechts festgestellt worden? Bitte quartalsweise und nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. 5. Bei wie vielen der unter Frage 2. genannten Unionsbürger/-innen wurde der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt? Bitte quartalsweise und nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. Zeitraum Feststellung des Bestands des Freizügigkeitsrechts Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts 4. Quartal 2017 113 28 1. Quartal 2018 76 50 2. Quartal 2018 132 53 3. Quartal 2018 72 66 4. Quartal 2018 (einschl. 13.11.18) 96 27 6. Wie viele der unter Frage 2. genannten Fälle sind an andere Behörden abgegeben worden? Welche Gründe lagen hierfür vor und an welche Behörden wurden die Fälle jeweils abgegeben? Insgesamt wurden 71 Fälle an andere Behörden weitergeleitet, bei denen im Rahmen der Sachbearbeitung eine gültige Meldeanschrift oder die Zuständigkeit einer anderen Ausländerbehörde festgestellt wurde. Da eine namentliche Erfassung in diesen Fällen nicht erfolgt, ist die Angabe der jeweiligen Zielbehörde beziehungsweise deren rückwirkende Ermittlung nicht möglich. 7. Wie viele Unionsbürger/-innen reisten seit dem 01. November 2017 bis heute „freiwillig“ aus? Wie viele Unionsbürger/-innen wurden in diesem Zeitraum abgeschoben? Bitte nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen und nach Abschiebegrund auflisten. Im Zeitraum 1. November 2017 bis 30. Oktober 2018 haben insgesamt sieben Personen , die im Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind, nachweislich das Bundesgebiet freiwillig verlassen. Im gleichen Zeitraum wurden 73 Unionsbürger/-innen in ihr jeweiliges Herkunftsland rückgeführt. Grund für die Rückführung war in allen Fällen die Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht. Die Herkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsland freiwillige Ausreisen (11/2017-10/2018) Rückführungen Bulgarien - 8 Griechenland - 1 Estland 1 - Lettland 1 8 Litauen - 5 Niederlande - 1 Polen 1 26 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14994 3 Herkunftsland freiwillige Ausreisen (11/2017-10/2018) Rückführungen Rumänien 4 21 Spanien - 2 Ungarn - 1 gesamt 7 73 a) Wie viele der abgeschobenen Personen waren zuvor obdachlos? Angaben zum jeweiligen Meldestatus der abgeschobenen Personen zum Zeitpunkt der Rückführungsmaßnahme werden statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung aller Einzelsachverhalte ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Wie viele Unionsbürger/-innen sind seit dem 01. November 2017 bis heute in Abschiebehaft und wie viele in Ausreisegewahrsam genommen worden? Bitte nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen auflisten. Im Zeitraum 1. November 2017 bis 30. Oktober 2018 wurden insgesamt 24 Personen, die im Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind, auf Grundlage des § 62 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz in Abschiebehaft genommen . Die Angaben zu den jeweiligen Herkunftsländern sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsland Anzahl Personen in Abschiebehaft Rumänien 7 Polen 5 Lettland 5 Bulgarien 5 Litauen 1 Ungarn 1 Es wurde keine Person in Ausreisegewahrsam gemäß § 62b Aufenthaltsgesetz genommen.