BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14995 21. Wahlperiode 20.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 13.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Wann ist es kalt genug, um die Öffnungszeiten des diesjährigen Winternotprogramms zu erweitern? Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration am 08.11.2018 haben die Fraktionen von SPD und GRÜNEN ein Ausschusspetitum zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Winternotprogramm ganztägig und für alle öffnen“ (Drs. 21/14333) vorgelegt. Hierin heißt es unter Punkt 5 „das Angebot des Winternotprogramms oder Teile davon auch den April über zu öffnen, sollten die Temperaturen dies erfordern“ und unter Punkte 6 „bei sehr kalten Temperaturen tagsüber erweiterte Öffnungszeiten des Winternotprogramms anzubieten “. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Temperaturen erfordern nach Erachten des Senats eine Öffnung des Winternotprogramms auch im April? Und wer entscheidet dies? Bitte die Temperatur in Grad angeben. Das Winternotprogramm (WNP) ist als nächtlicher Kälte- und Erfrierungsschutz nach dem Sicherheits- und Ordnungsrecht an das Vorliegen einer entsprechenden Gefahrenlage geknüpft. Soweit eine solche nach den jeweiligen Umständen auch über die regelmäßige Laufzeit des WNP hinaus besteht, wird das Angebot der Notübernachtung durch Entscheidung der zuständigen Behörde aufrechterhalten. Dem gehen kontinuierliche Erörterungen mit dem Betreiber f & w fördern und wohnen AöR voraus (siehe Drs. 21/11192). Innerhalb der Betrachtung der Gefahrenlage spielen aktuelle oder zu erwartende Temperaturbereiche zwar eine entscheidende Rolle, sie stehen jedoch in Verbindung zu weiteren Aspekten, wie etwa der allgemeinen Witterungslage oder anderweitigen aktuellen Versorgungsmöglichkeiten im Hilfesystem. Die Laufzeit des zurückliegenden WNP hatte die zuständige Behörde mit Blick auf die unmittelbar anschließenden Osterfeiertage 2018 bis zum 3. April 2018 verlängert und in den Tagen der Kältewelle Ende Februar und Anfang März 2018 sind für einige Tage erweiterte Öffnungszeiten angeboten worden, um angesichts teils extremer Glätte insbesondere im Zeitraum bis zu einer Räumung der Gehwege die Sicherheit der Übernachtenden bei An- und Abreise nicht zu gefährden. Entscheidungen auf alleiniger Basis schematischer Temperaturvorgaben würden der Verpflichtung zur umfassenden gefahrenrechtlichen Einordung nicht gerecht. 2. Ab welchen Temperaturen ist es nach Erachten des Senats „sehr kalt“, um auch tagsüber erweiterte Öffnungszeiten des Winternotprogramms anzubieten? Und wer entscheidet dies? Bitte die Temperatur in Grad angeben. 3. In einem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen von 1992 heißt es, das „obdachlose Personen regelmäßig so unterzubringen sind, dass sie die Möglichkeit haben sich in der Unterkunft ganztägig aufzuhalten, weil Drucksache 21/14995 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 den Obdachlosen nicht nur nachts, sondern auch tagsüber Schutz vor der Witterung zu bieten ist“. Inwieweit ist nach Meinung des Senats eine ganztägige Aufenthaltsmöglichkeit – auch an den Wochenenden und Feiertagen – im Winternotprogramm gegeben? Als nächtlicher Kälte- und Erfrierungsschutz ergänzt das WNP in den Wintermonaten das ganzjährige Angebot von Notschlafstellen, in deren Zusammenspiel mit den Tagesaufenthaltsstätten ein durchgehender Schutz obdachloser Menschen gewährleistet wird (siehe Drs. 21/10479 sowie https://www.hamburg.de/winternotprogrammobdachlose /10327604/tagesoeffnung/ und https://www.hamburg.de/beratung-hilfen/ 2674330/tagestreffpunkte-obdachlose-hamburg/). Im Übrigen siehe Antwort zu 1.