BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14999 21. Wahlperiode 20.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 13.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Lärmbeschwerden aus der westlichen HafenCity Die HafenCity gilt noch als Beispiel für die gelungene Nutzungsmischung von Wohnen und (Hafen-)Gewerbe auf engem, urbanem Raum. Nach dem ursprünglichen Planrecht war das Wohnen im heutigen Gebiet der HafenCity, aufgrund der Lärmemissionen des auf der gegenüberliegenden Elbseite ansässigen Hafenbetriebes, jedoch nicht vorgesehen. Die Vereinbarkeit wurde durch einen sogenannten intelligenten Städtebau geschaffen, welcher Bürogebäude als eine Art Lärmschutzmauer vor Wohngebäuden einsetzt. Zudem wurden Maßnahmen, wie das sogenannte HafenCity-Fenster, entwickelt. Diese neue Konstruktion sollte sicherstellen, dass die Anwohner in der Nacht, auch bei gekipptem Fenster, nicht mehr als 30 Dezibel ausgesetzt sind und sollte damit für Rechtssicherheit der Planungsbehörden sorgen. Nachdem in der westlichen HafenCity über die letzten Jahre eine beachtliche Anzahl an Wohnungen fertiggestellt und bezogen wurde, findet aktuell der Ausbau der östlichen HafenCity statt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich die räumliche Nähe von Wohnen und Hafenbetrieb bisher auch in der Praxis als verträglich erwiesen hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Lärm- beziehungsweise sonstige Beschwerden (zum Beispiel Ruhestörungen) sind seit 2010 aus dem Bereich der westlichen Hafen- City bei Behörden beziehungsweise Ordnungsbehörden eingegangen beziehungsweise aufgenommen worden und um welche Beschwerdeinhalte handelte es sich im Einzelnen? 2. Kam es auch zu Anzeigen? Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang (Beschwerdeinhalte)? Bitte nach Jahren und Monaten getrennt angeben. Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte unterscheidet in seiner Fallaufnahme nicht zwischen Beschwerden und Anzeigen. Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sind vom 01. Januar 2013 bis 15. November 2018 insgesamt 29 Lärmbelästigungen angezeigt worden . Da der Abfragezeitraum die Aktenaufbewahrungspflicht überschreitet, konnten keine früheren Beschwerden ermittelt werden. Folgende Beschwerdeinhalte waren betroffen: Lärmbelästigung durch Weihnachtsmarkt 13.12.2013 Lärmbelästigung durch Veranstaltung 11.02.2014 Anwohnerbeschwerde wegen Ruhestörung 04.04.2014 Drucksache 21/14999 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Lärmbelästigung durch Veranstaltung 18.05.2014 Lärmbelästigung durch Veranstaltung 02.06.2014 Lärmbelästigung durch Veranstaltung 17.09.2014 nächtliche Lärmbelästigung 12.12.2014 nächtliche Lärmbelästigung durch Laubbläsereinsatz 27.04.2015 Lärmbelästigung 24.08.2015 Lärmbelästigung 14.10.2015 nächtliche Lärmbelästigung 12.04.2016 Lärmbelästigung 06.06.2016 Lärmbelästigung 19.07.2016 Lärmbelästigung 24.08.2016 Lärmbelästigung 26.09.2016 nächtliche Lärmbelästigung 02.03.2017 Lärmbelästigung durch nächtliche Anlieferung 09.05.2017 Lärmbelästigung durch nächtliche Anlieferung 17.07.2017 Lärmbelästigung durch Veranstaltung 25.07.2017 Lärmbelästigung 25.09.2017 Lärmbelästigung 25.09.2017 Lärmbelästigung durch Weihnachtsmarkt 15.12.2017 Lärmbelästigung Veranstaltung 23.05.2018 Lärmbelästigung 24.05.2018 Lärmbelästigung Veranstaltung 24.05.2018 Lärmbelästigung Veranstaltung 04.06.2018 Lärmbelästigung durch angrenzenden Gewerbebetrieb 16.07.2018 Lärmbelästigung durch Veranstaltung im Park 19.09.2018 Lärmbelästigung 08.10.2018 Im Betrachtungszeitraum sind an dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 14 und dem Wasserschutzpolizeikommissariat 2 bis zum Stichtag 14. November 2018 im Sinne der Fragestellung insgesamt drei Vorgänge dokumentiert: Jahr Anzahl Anlass 2015 1 Ruhestörung, Laubbläser, Anleger Elbphilharmonie 2016 1 Ruhestörung, Veranstaltung Partyschiff, Grasbrookhafen 2017 1 Lärmbelästigung durch Seeschiff, Kaiserkai 11/2018 0 - Anzeigen sind bei der Polizei nicht bekannt. Eine Durchsicht aller relevanten Bußgeldakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Die angezeigten Beschwerden beziehen sich in aller Regel nicht auf den Hafenbetrieb und das Hafengewerbe, sondern auf Lärmbelästigungen, die auch andernorts auftreten können. 3. Gab es seit 2010 Klageverfahren aufgrund von Lärmemissionen oder ähnlichen Gründen in der westlichen HafenCity? Wenn ja, wie viele? Bitte nach Jahren und Monaten getrennt angeben. 4. Auf welcher Rechtsgrundlage basierten und basieren die einzelnen Klagen jeweils beziehungsweise gegen welche Gesetze oder Verordnungen richten sich diese konkret und um welche Art von Klägern handelt es sich im Einzelnen (zum Beispiel Privatpersonen, Verbände, Firmen et cetera)? 5. Auf welche konkreten Inhalte bezogen sich die Klagen jeweils? 6. Wie vielen Klageverfahren, die sich auf Lärmemissionen oder Ähnliches in der westlichen HafenCity bezogen, wurde seit 2010 stattgegeben? Wie viele wurden zurückgewiesen und mit welcher Begründung jeweils? Soweit sich Bewohnerinnen und Bewohner auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Immissionsschutznormen, insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14999 3 (BImSchG), an die zuständigen Stellen wenden und Ansprüche auf Lärmminderung geltend machen, ist grundsätzlich der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet , soweit den Anliegen nicht abgeholfen werden konnte. Dort werden diese Verfahren statistisch nicht gesondert erfasst. Eine manuelle Erhebung mehrerer Hundert Verfahrensakten ist in der für die Bearbeitung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Unterlassungsansprüche wegen Lärmemissionen können jedoch auch im Zivilrechtswege gegen den Emittenten nach den §§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geltend gemacht werden. Auch bei Amts- und Landgericht gibt es keine gesonderte statistische Erfassung. Eine manuelle Auswertung ist aufgrund der hohen Anzahl der infrage kommenden Zivilverfahren (mehr als 20.000 Verfahrensakten jährlich) in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Haben sich aufgrund von Lärm- oder sonstiger Beschwerden (zum Beispiel Ruhestörungen) beziehungsweise Klagen, die aus der westlichen HafenCity eingereicht wurden, Konsequenzen für die Hafenbetriebe (insbesondere auf der gegenüberliegenden Elbseite) ergeben? Wenn ja, welche? Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 3. bis 6.