BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1500 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 07.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Vergiftung von 30 Heilpraktikern Nach Medienberichten sind im Landkreis Harburg 30 Heilpraktiker, die gemeinsam an einer Tagung teilnahmen, an einer Vergiftung mit Amphetaminen erkrankt. Ich frage den Senat: Der Umgang und die Behandlung mit Medikamenten sind neben Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten lediglich den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern gestattet, die über eine uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis verfügen. Hierauf bezieht sich die Beantwortung der Anfrage. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Fälle einer Amphetamin-Vergiftung ereigneten sich seit 2010 in Hamburg? Dazu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. Die Krankenhausdiagnosestatistik weist für die Hamburger Krankenhäuser für 2011 insgesamt zwei vollstationäre Fälle der Diagnose ICD T40.9 (Vergiftungen durch sonstige und nicht näher bezeichnete Psychodysleptika (Halluzinogene)) nach. Für die Jahre 2010, 2012 und 2013 weist die Krankenhausdiagnosestatistik keine Fälle nach. Die Daten für das Jahr 2014 liegen noch nicht abschließend geprüft vor. 2. An wie vielen davon waren Heilpraktiker beteiligt? Siehe Antwort zu 1. 3. Welche weiteren Fälle von Erkrankungen infolge des Handelns von Heilpraktikern ereigneten sich seit 2010 in Hamburg? In dem genannten Zeitraum sind der zuständigen Behörde keine Fälle bekannt geworden, in denen Personen infolge der Behandlung von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erkrankten. 4. Was unternehmen der Senat und/oder die zuständige Behörde, um solche Erkrankungen zu verhindern? Vor der Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis führt die zuständige Behörde zur Wahrung des Patientenschutzes auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes schriftlichmündliche Überprüfungen zu den Kenntnissen und Fähigkeiten durch. Die zuständige Behörde führt die berufsrechtliche Aufsicht über die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker . Sie geht Beschwerden über unangemessene Heilpraktikertätigkeiten nach und führt gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen bis hin zur Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis durch. Drucksache 21/1500 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Anforderungen muss eine Person erfüllen, um als Heilpraktiker zugelassen zu werden (Teilnahme an Lehrgängen, Prüfungen, sonstige Anforderungen)? Die uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis wird Antragstellerinnen und Antragstellern gemäß § 2 Absatz 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz erteilt, die – mindestens einen Hauptschulabschluss nachweisen können, – das 25. Lebensjahr vollendet haben, – gesundheitlich geeignet sind, den Beruf auszuüben und – über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Weitere Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer fachlichen Überprüfung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch die zuständige Behörde. Diese beinhaltet einen schriftlichen Teil mit 60 Multiple-Choice-Fragen und einen mündlichen Teil in Form eines Prüfungsgesprächs mit einer Ärztin oder einem Arzt. Gegenstand dieser fachlichen Überprüfung ist ein bundesweit abgestimmter Themenkatalog , der neben Berufs- und Gesetzeskunde ein breites medizinisches Feld im Hinblick auf die selbständig ausgeführte Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen und Notfällen umfasst. 6. Wie viele Heilpraktiker sind derzeit in Hamburg zugelassen? Wie viele waren es jeweils am Jahresende 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014? Eine Zulassung als Heilpraktiker existiert nicht. Grundsätzlich können Inhaberinnen und Inhaber der Heilpraktikererlaubnis die Heilkunde bundesweit ausüben. Die Erlaubnis wird in Hamburg von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz erteilt. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, die ihren Beruf in Hamburg ausüben, müssen sich beim Gesundheitsamt des jeweils zuständigen Bezirkes melden. Eine Kontrolle hierüber erfolgt anlassbezogen und stichprobenartig, sodass Abweichungen zwischen der Anzahl der gemeldeten und der Zahl der tatsächlich praktizierenden Heilpraktiker, zum Beispiel aufgrund von nicht erfolgten Abmeldungen, nicht ausgeschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund wird die Frage wie folgt beantwortet : Von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz erteilte Heilpraktikererlaubnisse : 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Erlaubnisse 135 197 174 169 204 88* * in 2015 bislang erst ein Prüfungsdurchgang von zwei Prüfungsdurchgängen pro Jahr In Hamburg gemeldete Heilpraktiker: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gemeldete Heilpraktiker 1.457 1.554 1.659 1.726 1.704 2.183* * Meldungen im Bezirk Wandsbek sind lediglich für das Jahr 2015 berücksichtigt, da der Bezirk Wandsbek keine Statistik führt, aus der die Vorjahresstände ermittelt werden könnten . 7. Welche Behandlungen dürfen Heilpraktiker vornehmen? Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind grundsätzlich umfassend befugt, die Heilkunde auszuüben, soweit sie über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen . Hierunter fällt nach § 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz „jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.“ Allerdings wird diese umfassende Ermächtigung durch diverse Gesetze begrenzt. So dürfen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker keine meldepflichtigen oder sexuell übertragbaren Krankheiten behandeln, keine rezeptpflichti- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1500 3 gen Medikamente oder Betäubungsmittel verschreiben, keine Zahnheilkunde ausüben , nicht röntgen, keine Geburtshilfe (außer im Notfall) leisten, keine Tätigkeiten der Reproduktionsmedizin ausführen, keine Kastration, Schwangerschaftsabbrüche oder keine Leichenschau durchführen beziehungsweise keinen Totenschein ausstellen. 8. Wie oft kam es in Hamburg seit 2010 zu unerlaubten Behandlungen durch Heilpraktiker? Der zuständigen Behörde sind in diesem Zeitraum keine unerlaubten Behandlungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bekannt geworden. 9. Wie vielen Heilpraktikern wurde in Hamburg seit 2010 die Zulassung entzogen? Die zuständige Behörde hat in diesem Zeitraum keine Heilpraktikererlaubnisse zurückgenommen.