BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15007 21. Wahlperiode 20.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 13.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um die vier Hamburger Exzellenzcluster? Ende September konnte die Universität Hamburg einen riesigen Erfolg verkünden : Vier von vier eingereichten Exzellenzclustern konnten sich bei der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder durchsetzen. Der Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass die beantragten Fördermittel aber erheblich gekürzt worden seien, um eine größere Anzahl von Clustern zu fördern. Es stellt sich daher die Frage, welche Mittel den Hamburger Exzellenzclustern wirklich zur Verfügung stehen. Im aktuellen Haushaltsentwurf 2019/2020 hat der Senat keine zusätzlichen Mittel für die Exzellenzstrategie eingestellt, sondern angekündigt, diese per gesonderter Drucksache bei der Bürgerschaft zu beantragen. Ich bitte darum, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg wie folgt: 1. a) Wann beabsichtigt der Senat die Bürgerschaft mit der Exzellenzstrategie beziehungsweise der angekündigten Drucksache zu befassen ? b) Wie hoch sind die bewilligten Exzellenzmittel insgesamt sowie pro Jahr verteilt auf die einzelnen Cluster? c) Welcher Anteil entfällt dabei auf den Bund und auf die Stadt Hamburg ? d) In welcher Höhe hatten die einzelnen Cluster Mittel beantragt? e) In welcher Höhe sind die beantragten Mittel gekürzt worden und aus welchem Grund? f) Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die erfolgten Kürzungen? Und sind die Exzellenzcluster trotzdem in der Lage ihre Forschungsprojekte durchzuführen? g) Welche Maßnahmen wollen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergreifen, damit die beantragten Mittel den geförderten Clustern in voller beziehungsweise in beantragter Höhe zufließen ? Die Senatsbefassung wird derzeit vorbereitet. In der Sitzung der Exzellenzkommission von Bund und Ländern am 27. September 2018 wurde entschieden, von den 88 Exzellenzclusteranträgen insgesamt 57 Vorhaben zu fördern. Gemäß der Bund- Drucksache 21/15007 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Länder-Vereinbarung war ursprünglich eine Gesamtfördersumme in Höhe von 385 Millionen Euro pro Jahr für 45 – 50 Anträge vorgesehen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs befassen sich derzeit mit den daraus resultierenden Fragestellungen . 2. a) Wie hoch sind dabei die Verwaltungskosten beziehungsweise der Verwaltungskostenanteil insgesamt sowie pro Jahr und Cluster? b) Werden diese Verwaltungskosten den einzelnen Clustern zur Verfügung gestellt? Wenn ja: wann, von wem und für welchen Zweck und in welcher Höhe? c) Wenn nein: warum nicht? Und inwieweit werden die dann nicht ausgezahlten Mittel den einzelnen Clustern ersetzt? Wenn ja: wann, in welcher Höhe und durch wen? d) Werden diese Verwaltungskosten der Universität Hamburg zur Verfügung gestellt? Wenn ja: wann, von wem und für welchen Zweck und in welcher Höhe? e) Wenn nein: warum nicht? Und inwieweit werden die dann nicht ausgezahlten Mittel der Universität Hamburg ersetzt? Wenn ja: wann, in welcher Höhe und durch wen? Für die Finanzierung der Verwaltungskosten ist die Programmpauschale vorgesehen. Die Programmpauschale wird – wie die übrigen Fördermittel – durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) der Universität Hamburg zur Verfügung gestellt. 3. Unterstützt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Hamburger Exzellenzcluster über den Hamburger Sitzlandanteil hinaus? Wenn ja: wann, wie, zu welchem Zweck und in welcher Höhe? Wenn nein: warum nicht? Der Erfolg der Exzellenzcluster ist das Ergebnis gezielter Unterstützung durch die Universität Hamburg und die Freie und Hansestadt Hamburg bereits seit geraumer Zeit. So profitierten alle vier Exzellenzcluster in unterschiedlichem Umfang von zentralen Maßnahmen der Wissenschaftsförderung: Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln zur Exzellenzförderung in Höhe von circa 20 Millionen Euro im Zeitraum 2016 bis Ende 2020 (Drs. 21/4847) Campus-Entwicklungen auf dem Campus Bahrenfeld, dem Campus Bundesstraße und dem Campus von-Melle-Park Investitionen in Forschungsbauten wie zum Beispiel das CHyN, HARBOR oder das Haus der Erde, Finanzierung des Deutschen Klimarechenzentrums zwischen Freier und Hansestadt Hamburg, Max-Planck-Gesellschaft und Helmholtz-Gemeinschaft Investitionen in Informationstechnologien und Digitalisierung, wie zum Beispiel bei der Digitalplattform ahoi.digital Im Übrigen siehe Antwort zu 1.