BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15036 21. Wahlperiode 23.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 15.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Pakt für den Rechtsstaat – Wie viele zusätzliche Stellen benötigt die Hamburger Justiz? Der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte „Pakt für den Rechtsstaat “ sieht unter anderem vor, dass bei den Gerichten der Länder und des Bundes 2.000 neue Richterstellen zuzüglich Stellen für Folgepersonal geschaffen werden. Die Annahme der Vakanz von bundesweit 2.000 Stellen basiert auf einer Berechnung des Deutschen Richterbundes. In fast allen Bundesländern erfolgt die Berechnung des Personalbedarfs für die Gerichte und Justizbehörden mittels der Personalbedarfsberechnungssysteme PEBB§Y (PErsonal BedarfsBerechnungsSYstem) und PEBB§Y-Fach. Die Personalbedarfsberechnung für die ordentlichen Gerichte und die Staatsanwaltschaften wurde im Jahr 2016 auf der Grundlage der Fortschreibungsergebnisse aus dem Jahre 2014 durchgeführt. In Hamburg hingegen wird PEBB§Y nicht angewendet, wie sich aus der Antwort auf unsere Große Anfrage Drs. 21/9874 ergibt: „Das von anderen Landesjustizverwaltungen eingesetzte Personalbedarfsbemessungssystem PEBB§Y soll in erster Linie eine zuverlässige Berechnung des Personalbedarfs der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf Landesebene gewährleisten und eine gleichmäßige Verteilung des verfügbaren Personals auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften auf Bezirksebene ermöglichen. PEBB§Y soll eine Richtschnur für die Personalzuteilung an einzelne Behörden darstellen. Da das System methodisch auf durchschnittlichen Gegebenheiten beruht, kann nicht erwartet werden, dass örtliche Besonderheiten im System abgebildet werden können. Spezifische Besonderheiten sind daher nicht im Weg von PEBB§Y, sondern bei der individuellen Personalzumessung zu berücksichtigen . Da in Hamburg kein Bedarf für eine Verteilung auf Bezirksebene besteht, kommt das System in seiner klassischen Ausprägung derzeit nicht zum Einsatz , zumal das Verfahren die Hamburger Besonderheiten nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Die Stellenausstattung für die Justiz in Hamburg richtet sich daher an einer gemeinsamen Bewertung der Geschäftsentwicklung aus.“ Bundesländer, die PEBB§Y verwenden, veröffentlichen sogar den danach berechneten PEBB§Y-Deckungsgrad, was dem Transparenzgebot dient (siehe zum Beispiel für Rheinland-Pfalz: https://jm.rlp.de/de/ministerium/ aufgaben-des-ministeriums/personalbedarfsberechnung/). Drucksache 21/15036 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde darüber vor, von wie vielen der bundesweit 2.000 zu schaffenden Richter-Stellen der Deutsche Richterbund für Hamburg ausgegangen ist? Wie teilen sich diese auf die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Fachgerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft auf? 2. Wie beurteilt die zuständige Behörde diese Annahme des Deutschen Richterbundes? Die zuständige Behörde hat keine Kenntnisse über die Berechnungsgrundlagen des Deutschen Richterbundes. Ungeachtet dessen begrüßt sie die Vereinbarung der Koalitionspartner auf Bundesebene, die Länder bei ihrem fortgesetzten Engagement für einen leistungsfähigen Rechtsstaat finanziell zu unterstützen. 3. Auf welcher Basis wird die Personalbedarfsberechnung für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Fachgerichtsbarkeiten in Hamburg aktuell vorgenommen? Welche konkreten Änderungen der Berechnungsgrundlagen hat es hier seit 2011 gegeben? Die Stellenausstattung für die Justiz in Hamburg richtet sich unverändert an einer gemeinsamen Bewertung der Geschäftsentwicklung aus. Auf Bedarfsanmeldungen und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen hat der Senat jeweils zeitnah reagiert. So sind seit 2015 in der Hamburger Justiz rund 170 neue Stellen geschaffen worden. Mit der Drs. 21/14004 „Rechtsgrundlage für Fixierungen verfassungskonform ausgestalten “ ist darüber hinaus auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reagiert worden. Dieses Vorgehen hatten die Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten in der Sitzung des Justizausschusses am 31. August 2018 begrüßt . 4. Auf der Herbstkonferenz der Justizminister/-innen wurde das Thema „Pakt für den Rechtsstaat“ behandelt. Welcher konkrete Beschluss wurde gefasst? Der Beschluss zu TOP I.1 der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 15. November 2018 in Berlin findet sich unter folgendem Link: http://www.jm.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2018/Herbstkonferenz-2018/I-1-HH--- BV-Pakt-fuer-den-Rechtsstaat---Beteiligung-des-Bundes.pdf.