BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15049 21. Wahlperiode 23.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 13.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Zwangsurlaub? Anstellungsverhältnisse und Arbeitslosigkeit unter den Mitarbeitern/-innen der Schulkantinen Seit Jahren klagen die Mitarbeiter/-innen der Hamburger Schulkantinen über unsichere Arbeitsbedingungen. Während begüterte Elternhäuser die Sommerfrische genießen und auch die Senatssitzungen ruhen, werden sie in die Arbeitslosigkeit entlassen, nur um zum neuen Schuljahresbeginn erneut angestellt zu werden. Diese Arbeitsbedingungen sind unsicher und verunsichernd und steigern die Belastungen für die Mitarbeiter/-innen. Deren Wohlergehen wäre einem umfänglichen positiven Schulklima zuträglich. Zudem sollten vorbildliche und förderliche Arbeitsbedingungen für einen rot-grünen Senat selbstverständlich sein. Wir fragen den Senat: Der Einsatz für gute Löhne und faire Arbeitsverhältnisse ist eine der Leitlinien der Arbeitsmarktpolitik des Hamburger Senats. Schulen schließen mit Caterern einen Vertrag über eine Dienstleistungskonzession für Mittagsverpflegung in Schulen sowie ergänzenden Leistungen. Teil des Vertrages ist die Verpflichtung des Caterers, den jeweils gesetzlich vorgesehenen Mindestlohn zu bezahlen (siehe https://www.hamburg.de/contentblob/11630302/ ec9b9007d7e9d2049ba8c2bc0ae75f0f/data/schulverpflegung-mustervertrag.pdf). Derzeit sind über 40 Unternehmen an Hamburg Schulen im Bereich Schulverpflegung tätig. Eine Abfrage bei allen Unternehmen zu den erbetenen Daten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Mit Ausnahme von 35 Personen, deren Beschäftigungsverhältnisse unbefristet sind, werden an Hamburger Schulen keine Hauswirtschaftskräfte oder Küchenhilfen beschäftigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mitarbeiter/-innen arbeiten in den staatlichen Schulen im hauswirtschaftlichen Bereich in welchen Anstellungsverhältnissen? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Schulformen und unter Angabe des Geschlechts angeben.) 2. Wie viele Mitarbeiter/-innen arbeiten in den staatlichen Schulen im hauswirtschaftlichen Bereich in welchen hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern ? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Schulformen und unter Angabe des Arbeitsverhältnisses und des Geschlechts angeben.) Drucksache 21/15049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die unten genannten Beschäftigten befinden sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der Freien und Hansestadt Hamburg und werden als Küchenhilfen an staatlichen Schulen beschäftigt: Schulform männlich weiblich Grundschulen - 1 Sonderschulen - 21 Stadtteilschulen 2 11 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde, Stand: November 2018 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Nach welchem Tarifvertrag jeweils sind die Mitarbeiter/-innen wie eingestuft ? (Bitte unter Nennung des Tarifvertrags unter Berücksichtigung der Schulform, des Geschlechts, die absolute und relative Zahl differenziert nach Erfahrungsstufen und Nennung der Bruttosummen angeben.) Die oben aufgeführten Beschäftigten werden nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschäftigt. Aufgrund der teilweise recht geringen Anzahl von Beschäftigten als Küchenhilfen in staatlichen Schulen kann eine differenzierte Darstellung der gewünschten Zahlen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geliefert werden, da sonst auf Einzelpersonen Bezug genommen werden könnte. Die in staatlichen Schulen in Hamburg beschäftigten Küchenhilfen sind in den Entgeltgruppen 2, 3 und 6 TV-L eingruppiert. Die Beschäftigten befinden sich überwiegend in den Erfahrungsstufen 5 und 6 der Entgeltgruppe 2 TV-L. 4. Wie lange sind die Mitarbeiter/-innen je Tätigkeitsfeld für die Schulkantinen tätig? (Bitte nach Tätigkeitsfeldern unter Differenzierung nach Geschlecht in einer Excel-Tabelle aufstellen nach bis sechs Monate, unter zwölf Monate, bis zwölf Monate, bis 24 Monate, über 24 Monate, bis 36 Monate, über 36 Monate, bis 48 Monate, über 48 Monate, bis 60 Monate, über 60 Monate.) 5. Wie lange sind Mitarbeiter/-innen überhaupt für die Schulkantinen tätig? (Bitte nach Schulform, Tätigkeitsfeldern unter Differenzierung nach Geschlecht in einer Excel-Tabelle aufstellen nach bis sechs Monate, unter zwölf Monate, bis zwölf Monate, bis 24 Monate, über 24 Monate, bis 36 Monate, über 36 Monate, bis 48 Monate, über 48 Monate, bis 60 Monate, über 60 Monate.) Die an staatlichen Schulen in Hamburg beschäftigten Küchenhilfen werden bis auf eine Person länger als fünf Jahre bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt. Eine weitere Differenzierung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig, da sonst auf Einzelpersonen Bezug genommen werden könnte. 6. Wie hoch sind die Kosten für die Mitarbeiter/-innen im hauswirtschaftlichen Bereich? (Bitte nach Schulform, Anstellungsverhältnis und Geschlecht darstellen.) Die Personalkosten für die als Küchenhilfen beschäftigten Personen an staatlichen Schulen in Hamburg betragen für den Monat September 2018 insgesamt rund 69.250 Euro. Eine weitere Differenzierung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig , da sonst auf Einzelpersonen Bezug genommen werden könnte. 7. Wie hoch ist der Krankenstand der hauswirtschaftlichen Mitarbeiter/ -innen (Bitte nach Schulform, Anstellungsverhältnissen und Tätigkeitsfeld differenziert angeben von 1 – 30 Tagen und über 30 Tage in absoluten Zahlen und Prozent für die letzten fünf Jahre darstellen.) Der Krankenstand darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nur in aggregierter Form erfolgen ohne eine Differenzierung nach Schulformen, da sonst auf Einzelpersonen Bezug genommen werden könnte. In dem Personenkreis befinden sich auch Langzeiterkrankte . Die Anzahl der an staatlichen Schulen beschäftigten Küchenhilfen sowie die bezahlten, unbezahlten Fehltage ohne Vollkraftbereinigung und die Fehlzeitenquoten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15049 3 Jahr Anzahl Fehltage 1 - 30 Tage Fehltage > als 30 Tage Fehlzeitenquote 2014 46 1.143 1.217 21 % 2015 43 1.018 869 18 % 2016 41 931 942 19 % 2017 37 669 1.083 19 % 2018 35 421 1.193 22 % Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde, Stand: November 2018 8. Wie viele Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen wurden in den letzten fünf Jahren durch Mitarbeiter/-innen im hauswirtschaftlichen Bereich gestellt? (Bitte nach Schulform, Geschlecht der/des Antragssteller/in und Jahren differenziert darstellen.) a. Wie wurde auf die Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen reagiert ? (Bitte differenziert darstellen.) Zu den oben aufgeführten Beschäftigten sind der für Bildung zuständigen Behörde keine entsprechenden Anzeigen bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. In wie vielen Schulkantinen werden hauswirtschaftliche Aufgaben zu welchen Kosten durch Fremdfirmen/Caterern übernommen? (Bitte, nach Schulformen differenziert, unter Angabe der absoluten Kosten und prozentualem Anteil am Schulbudget für die letzten fünf Jahre darstellen.) 10. Welche Steigerungen der Aufgaben und des Arbeitsumfangs sind seit der Vereinbarung mit der Volksinitiative Guter Ganztag zu verzeichnen? (Bitte nach Schulform und Tätigkeitsfeldern nach Jahren aufstellen.) 11. Welche Steigerungen der Aufgaben und des Arbeitsumfangs sind seit den Vereinbarungen mit der Volksinitiative Gute Inklusion zu verzeichnen ? (Bitte nach Schulform und Tätigkeitsfeldern nach Halbjahren aufstellen .) Auswirkungen im Sinne der Fragestellung zu 10. und 11. sind für die für Bildung zuständige Behörde nicht nachvollziehbar. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 12. Von wie vielen Mitarbeitern/-innen welchen Tätigkeitsfeldes endete der Arbeitsvertrag in den letzten fünf Jahren mit Beginn der jeweiligen Sommerferien ? (Bitte für die letzten fünf Jahre nach Schulform unter Berücksichtigung der Tätigkeitsfelder und des Geschlechts angeben.) Siehe Vorbemerkung. 13. Wie viele der zum Sommer gekündigten Mitarbeiter/-innen sind zum darauffolgenden Schuljahr wieder eingestellt worden? (Bitte für die letzten fünf Jahre nach Schulform unter Berücksichtigung der Tätigkeitsfelder und des Geschlechts angeben.) 14. Wie hoch wäre die durchgehende Anstellung der während der Sommerferien nicht angestellten Mitarbeiter/-innen gewesen? (Bitte die Summen für die letzten fünf Jahre nach Tätigkeitsfeldern und jeweiligen Anstellungsverhältnissen in Jahren differenziert, unter Angabe der Summen der Jahre und Summen der Tätigkeitsfelder darstellen.) 15. Wie begründet der Senat die wiederholte Wiederanstellung? 16. Wie steht der Senat dazu, dass Kettenbefristungen arbeitsrechtlich untersagt sind, das praktizierte Modell jedoch deutliche Züge eines solchen Modells aufweist? Entfällt, siehe Vorbemerkung sowie die Antwort zu 1 und 2.