BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1505 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter (SPD) vom 08.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Neubau der Meiendorfer Straße Die Meiendorfer Straße muss im Abschnitt Berner Straße/Oldenfelder Stieg bis Spitzbergenweg dringend saniert werden. Dieser innerstädtische Abschnitt der ehemaligen Bundesstraße 75 ist in einem desolaten Zustand, der sich fast täglich verschlechtert. Betroffen sind nicht nur die Fahrbahn, sondern ebenso die noch immer nicht befestigten Nebenflächen für Fußgänger und Radfahrer, die vom ruhenden Verkehr immer stärker in Mitleidenschaft gezogen werden. Angesichts der Bedeutung dieser Straße für das Hamburger Straßennetz ist der Neubau dringend angezeigt. Mittlerweile konnten bereits zwei kürzere Teilbauabschnitte des 1. Bauabschnitts fertiggestellt werden, jeweils im Rahmen von Erschließungen: Die Abschnitte Wildgansstraße bis Saseler Straße (2010) und Saseler Straße bis Schierhornstieg (2013). Der Abschnitt Schierhornstieg bis Spitzbergenweg ist seit März 2015 im Bau, die Bauarbeiten machen gute Fortschritte. Der letzte, 2. Bauabschnitt Berner Straße/Oldenfelder Stieg bis Wildgansstraße soll danach folgen. Für einen Teilbereich dieses Teilbauabschnitts, in dem keine Bebauungspläne vorliegen, die eine Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche erlauben, wurde im Frühjahr 2010 ein Planfeststellungsverfahren beantragt, das nach einer Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundeigentümern am 15. Juni 2011 derzeit ruht und nach grundlegender Überarbeitung der von den Anliegern infrage gestellten Planung wieder aufgenommen werden soll (Drs. 20/4750). In diesem Zusammenhang frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Baufortschritt im 1. Bauabschnitt (Schierhornstieg bis Spitzbergenweg) dar? Wann wird die Straße wieder frei befahrbar sein, wann werden die Bauarbeiten abgeschlossen werden? Die Bauarbeiten im 1. Bauabschnitt werden früher als geplant abgeschlossen werden. So ist die Verkehrsfreigabe schon für den 18. September 2015 vorgesehen. Anschließend werden noch Pflasterarbeiten in den Seitenräumen sowie Pflanzarbeiten stattfinden , sodass die Bauarbeiten voraussichtlich Ende Oktober 2015 beendet werden können. 2. Wie stellt sich der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand für den 2. Bauabschnitt (Berner Straße/Oldenfelder Stieg bis Wildgansstraße) dar? Aktuell befindet sich der LSBG im Vergabeverfahren für die Planungsleistungen. Drucksache 21/1505 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Für wann ist die 2. Verschickung der Planung vorgesehen? Was sind danach die weiteren Schritte? Die 2. Verschickung ist für Anfang 2016 geplant. Die weiteren Schritte sind:  Schlussverschickung (2016)  Erstellen der Vergabeunterlagen  Ausarbeitung der Verkehrsführungspläne  Durchführung der vorbereitenden Arbeiten  Straßenbauarbeiten (ab Frühjahr 2018) 4. Was sind die wesentlichen Merkmale der überarbeiteten Planung und welche wesentlichen Unterscheide weist die überarbeitete Planung im Vergleich zur 1. Verschickung auf? Ausgelöst durch Grundstücksfragen musste die Planung überarbeitet werden. Die wesentlichen Merkmale sind die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Die Unterschiede liegen darin, dass der Trassenverlauf sowie die Breiten der Straßenelemente wie Gehweg, Radweg, Straßenbegleitgrün und Fahrbahn der Örtlichkeit und den jeweiligen Bedürfnissen der zahlreichen Anlieger angepasst wurden. Dadurch wird der erforderliche Grunderwerb erheblich reduziert. 5. Inwieweit ist angesichts der überarbeiteten Planung noch ein wegerechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich? Ob ein weiteres Planfeststellungsverfahren erforderlich wird, zeigt sich erst im weiteren Planungsprozess. Zum heutigen Zeitpunkt wird nicht davon ausgegangen. 6. Wie viele Parkstände weist die überarbeitete Planung auf? Die genaue Anzahl der Parkstände kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden. 7. Inwieweit sollen die teilweise sehr markanten Straßenbäume erhalten werden, welche Kompromisse müssen dafür eingegangen werden? Der vorhandene Baumbestand soll, soweit möglich, erhalten bleiben. Als Kompromiss wird teilweise beim Radweg oder beim Fußweg vom Regelquerschnitt abgewichen. In Ausnahmefällen wird aufgrund des Baumbestandes auch ein kombinierter Geh- und Radweg in Betracht gezogen. 8. Wie stellen sich die Grunderwerbsverhandlungen für den 2. Bauabschnitt dar? Die Grunderwerbsverhandlungen laufen derzeit. Erste Vereinbarungen konnten erzielt werden. 9. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Planung, sollte im Einzelfall der Grunderwerb scheitern? Der Senat sieht grundsätzlich davon ab hypothetische Fragen zu beantworten. 10. Wie sieht der beabsichtigte weitere Zeitplan für den 2. Bauabschnitt aus? Für wann ist der Baubeginn mit den vorbereitenden Bauarbeiten und den anschließenden eigentlichen Straßenbauarbeiten geplant? Siehe Antwort zu 3. 11. Welche Maßnahmen beinhalten die vorbereitenden Bauarbeiten? Als vorbereitende Arbeiten werden im Wesentlichen einerseits Leitungsarbeiten und andererseits Schutzmaßnahmen für die straßenbegleitenden Bepflanzungen erfolgen. Die Leitungen aller Leitungsträger liegen heute in der zukünftigen Straßenfläche. Diese müssen im Vorwege zu den eigentlichen Straßenbauarbeiten in die neuen Nebenflächen gelegt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1505 3 Schutzmaßnahmen an Bäumen, wie zum Beispiel Wurzelbehandlungen oder solche in Grünanlagen, müssen vor den eigentlichen Bauarbeiten durchgeführt werden, damit sie während der Arbeiten wirksam sind. 12. Mit welcher zeitlichen Perspektive ist für den 2. Bauabschnitt eine weitere Informationsveranstaltung für die Anliegerinnen und Anlieger geplant? Eine weitere Informationsveranstaltung im Bürgerzentrum ist noch vor der nächsten Verschickung vorgesehen.