BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15055 21. Wahlperiode 23.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Wann wird den Anwohnerinnen und Anwohnern des Überschwemmungsgebiets Berner Au endlich geholfen? Mit Beschluss vom 30.11.2017 hat die Bezirksversammlung Wandsbek beschlossen (Bezirks-Drs. 20-4833.1), dass die durch Überflutungs-/Überschwemmungsgefahren hervorgerufenen Nachteile der Anlieger durch geeignete Maßnahmen zur weitest gehenden Verkleinerung der potenziell durch Überflutungen beziehungsweise Überschwemmungen gefährdeten Fläche aufgehoben werden sollen und verschiedene Maßnahmenvorschläge zur Schaffung von zusätzlichen Rückhalteflächen zu prüfen sind. Die Ergebnisse der Überprüfung sollten unter Nutzung der (beim Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer) vorhandenen 2D-Modellierung bis zum 1. Quartal 2018 vorliegen. Nachdem der Beschluss zunächst der Behörde für Umwelt und Energie als für die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG) zuständige Fachbehörde vorgelegt worden war, hat diese ihn aufgrund der Zuständigkeit für die Maßnahmenumsetzung an den Bezirk zurücküberwiesen. Eine Bearbeitung des Prüfauftrages innerhalb des 1. Quartals 2018 ist dann aber nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksversammlung Wandsbek ihren ursprünglichen Beschluss am 26.04.2018 (Bezirks-Drs. 20-5863.1) noch einmal bekräftigt, den geforderten Prüfauftrag in das Arbeitsprogramm der Wasserwirtschaft 2018 aufgenommen und die Bezirksverwaltung gebeten, einen Kontrakt mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu schließen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden die vorliegenden Maßnahmenvorschläge (siehe Bezirks-Drs. 20- 4833.1) inzwischen geprüft? Wenn ja, wann, wie und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht, wann soll mit der Prüfung begonnen werden und wer führt diese wann durch? 2. Hat das Bezirksamt Wandsbek entsprechend des oben genannten Beschlusses einen Kontrakt mit dem LSBG über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen geschlossen? Wenn ja, wann und wie sieht dieser Kontrakt genau aus? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/15055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wann rechnet die zuständige Fachbehörde damit, die betreffenden einstimmigen Beschlüsse der Bezirksversammlung Wandsbek vom 30.11.2017 und 26.04.2018 vollumfänglich umzusetzen? Der Kontraktabschluss des Bezirksamtes mit dem LSBG erfolgt im November 2018. Der LSBG wird mit der Prüfung voraussichtlich Anfang Dezember 2018 beginnen. Die Umsetzung von Maßnahmen und deren Planung baut auf dem Ergebnis der Prüfung auf. Die Prüfergebnisse werden voraussichtlich zum Ende des 2. Quartals 2019 vorliegen, sodass im 3. Quartal 2019 die Planung für die Umsetzung von Maßnahmen aufgenommen werden kann. Mit dem Beginn einer baulichen Umsetzung ist frühestens drei Jahre nach Planungsbeginn zu rechnen, bei Erfordernis eines Planfeststellungsverfahrens auch deutlich später.