BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15056 21. Wahlperiode 23.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 16.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Schlaf-Kita „Schlafen und Ruhen“ spielen eine wesentliche Rolle in der kindlichen Entwicklung . Gerade in der frühkindlichen Entwicklung bis zum dritten Lebensjahr muss dem erhöhten Schlafbedarf der Kinder Rechnung getragen werden , um eine optimale Entwicklung zu ermöglichen.1 Die Kita ist für viele Kinder ein institutioneller Raum, der diesem Bedürfnis Rechnung tragen sollte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie wird „Schlafen und Ruhen“ in den Hamburger Kitas gehandhabt (insbesondere: Bestehen Standards zum „Schlafen und Ruhen“)? In den Hamburger Kindertageseinrichtungen, die am Kita-Gutschein-System teilnehmen , sind gemäß „Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ Kindern mit erhöhtem Ruhebedarf adäquate Ruhebereiche zur Verfügung zu stellen (§ 6 LRV). Für Kitas ist es nicht möglich, Räume ausschließlich zum Schlafen vorzuhalten , da diese – dann in den nicht zum Schlafen benötigten Zeiten – für andere Aktivitäten nicht zur Verfügung stehen würden. Die Lösungen sind vielfältig – einige Beispiele : • Ein mit Tür abschließbarer Raum, der sonst einem anderen Zweck dient (Lesen, Snoozeln, Bewegungsraum), wird während der Schlafenszeit von den Fachkräften mit Schlafpolstern und Decken oder Schlafsäcken ausgestattet. • Im multifunktionalen Gruppenraum gibt es Zonen, besonders beliebt sind die Einbauten mit Höhlen und zweiter Ebene, die von den Fachkräften zum Schlafen hergerichtet werden. • Gemütlich hergerichtete Holzbettchen, die draußen auf einer Terrasse aufgestellt werden. • Ein multifunktionaler Gruppenraum im Krippenbereich besteht aus mehreren Ebenen , die die Kinder zur Bewegung und zum Klettern auffordern. In den Stufen der einzelnen Ebenen sind große Schubladen verborgen, die, wenn man sie herauszieht , ein komplettes Bett enthalten. Jedes Kind hat sein eigenes Bett und dort werden Dinge aufbewahrt, die dieses Kind zum Schlafen benötigt – zum Beispiel Kuscheltier, Schnuller. Immer hat jedes Kind seine individuelle Bettwäsche. Fast alle Kitas der Elbkinder stellen zusätzlich einzelne Ruhemöglichkeiten wie Hängematten, Hängekörbe, Kuschelhöhlen den ganzen Tag zur Verfügung, um dem individuellen Ruhebedürfnis aller Kinder entsprechen zu können. 1 Frühe Kindheit, 04/18, Seite 16 fortfolgende. Drucksache 21/15056 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse fließen in die Handhabung von „Schlafen und Ruhen“ in den Hamburger Kitas ein? Die Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen beschreiben den verbindlichen Rahmen der pädagogischen Arbeit in den Kitas. Die mit wissenschaftlicher Expertise formulierten Qualitätsansprüche und Indikatoren für die Gestaltung des Alltags in den Kitas nennt die entwicklungsgemäße Beteiligung der Kinder an der Gestaltung der alltäglichen Abläufe wie beispielsweise dem Schlafen. So sollen pädagogische Fachkräfte in Absprache mit den Eltern und den Kindern Rituale entwickeln, die das Schlafen zu einer vertrauensvollen und angenehmen Situation werden lassen. Für Kinder im Krippenalter gilt, dass kaum ein Kind einen ganzen Tag in der Kita verbringen kann, ohne eine Zeit davon zu schlafen; jedoch sind die Ruhe- und Schlafbedürfnisse individuell unterschiedlich. Zum Beispiel wird in Kitas der Elbkinder kein Kind zum Schlafen gezwungen. Alle Krippenkinder erhalten die Möglichkeit, nach dem Mittagessen ihren Schlafplatz aufzusuchen . Kann das Kind nicht einschlafen, weil es an diesem Tag kein Bedürfnis hat oder weil es schon in einer Übergangsphase zum Erlöschen des Schlafbedürfnisses ist, bietet eine Fachkraft eine ruhige, stille Beschäftigung an, meistens ist es Vorlesen in einem anderen Raum. Diese Räume sind so eingerichtet, dass die Kinder keinen aufdringlichen Reizen ausgesetzt sind und zur Ruhe kommen können. 3. Welchen Stellenwert haben „Schlafen und Ruhen“ in den Hamburger Kitas? Im Rahmen der Planung und Gestaltung des Tagesauflaufs in den Kitas sind nicht zuletzt die physischen Besonderheiten der Kinder in den ersten Lebensjahren von besonderer Bedeutung. Die Empfindsamkeit ihrer Sinnesorgane sowie die rasche Ermüdbarkeit verpflichten die Kitas, während des Tages für einen sinnvollen Wechsel von Aktivität und Erholung sowie Bewegung und Ruhe zu sorgen. Zu berücksichtigen sind die individuellen Unterschiede der Kinder, ihr natürlicher Bewegungsdrang und besonders die Bedürfnisse von Kindern mit Beeinträchtigungen. 4. Werden kulturelle Schlafgewohnheiten in die Handhabung von „Schlafen und Ruhen“ in den Hamburger Kitas einbezogen (zum Beispiel abweichende Schlafzeiten)? 5. Besteht ein abgestimmtes Schlafkonzept für die Hamburger Kitas? Siehe Antwort zu 2. 6. Verfügen die Betreuer in den Hamburger Kitas über besondere Qualifikationen im Bereich „Schlafen und Ruhen“? Die Ausbildung befähigt Erzieherinnen und Erzieher, in Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gemäß den Hamburger Bildungsempfehlungen2 Kinder aller Altersgruppen entsprechend ihrer spezifischen Bedürfnisse zu erziehen und zu betreuen: „Rituale und regelmäßige Handlungsabläufe – wie füttern, wickeln, schlafen, kuscheln, spielen – geben den Krippenkindern Sicherheit und Orientierung. Deshalb soll die Ausbildung laut dem Hamburger Bildungsplan3 der Fachschule für Sozialpädagogik (FSP) Qualifikationen bezüglich der Bedeutung von Schlaf für eine gesunde Entwicklung vermitteln. In Seminaren des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde wird das Thema „Schlafen und Ruhen im Kita-Alltag“ beispielsweise im Kontext der Veranstaltungen „Eingewöhnung von Krippenkindern“, „Sprachbegleitung in der Krippe“ und „Beginn der Autonomieentwicklung“ behandelt. 2 https://www.hamburg.de/contentblob/118066/2a650d45167e815a43999555c6c470c7/data/ bildungsempfehlungen.pdf. 3 https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2015/10/Bildungsplan.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15056 3 7. Welchen Anforderungen müssen Schlaf- und Ruheräume in den Hamburger Kitas genügen? In den Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren festgelegt: „Ruhephasen sind konzeptionell und räumlich sicherzustellen.“ (Abschnitt 1.3.2.1 der Kita-Richtlinien.) Im Übrigen siehe Antwort zu 1.