BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15062 21. Wahlperiode 27.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 19.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Vergütungsbericht 2017: hsh portfoliomanagement AöR Mit einem durchschnittlichen Jahresbruttogehalt von rund 100.000 Euro pro Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2017 zahlt die hsh portfoliomanagement AöR mit Abstand die höchsten Gehälter aller Beteiligungsunternehmen der Stadt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Gemäß § 9 und § 16 Absatz 4 Nummer 7 der Satzung der hsh portfoliomanagement AöR entscheidet die Trägerversammlung der Anstalt über die Vergütungssysteme für Mitarbeiter. 1.1. Wann genau wurde welches Vergütungssystem mit welchen wesentlichen Inhalten von der Trägerversammlung für die hsh portfoliomanagement AöR festgelegt? Die Trägerversammlung der hsh pm hat mit Umlaufverfahren vom 13. Mai 2016 dem Vergütungssystem zugestimmt. Das Vergütungssystem orientiert sich an den marktüblichen Gehältern, die durch eine unabhängige Marktanalyse der Kienbaum Consultants International GmbH ermittelt worden sind. Aufgrund der hohen Spezialisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hsh pm sowie der Tatsache, dass die Abwicklungsanstalt nur für einen begrenzten Zeitraum besteht, wurde das Vergütungssystem von der Trägerversammlung als sachgerecht eingestuft. 1.2. Wann genau wurde das Vergütungssystem in welchen Punkten und aus welchen Gründen von der Trägerversammlung jeweils geändert ? Das Vergütungssystem ist nicht geändert worden. 2. Orientiert sich die Vergütungsstruktur bei der hsh portfoliomanagement AöR an bestimmten Tarifverträgen? Wenn ja, an welchen? Wenn nein, warum nicht? Die hsh pm teilt dazu mit, das Vergütungssystem sei angelehnt an den Manteltarifvertrag der öffentlichen und privaten Banken. Die Gehälter erhöhten sich bei Tariferhöhungen entsprechend um den von den Tarifparteien festgelegten Prozentsatz. Es habe seit der Gründung der hsh pm drei Tariferhöhungen gegeben. 3. In welchen Fällen und ab welcher Grenze ist beim Abschluss von Anstellungsverträgen bei der hsh portfoliomanagement AöR die Zustimmung des Verwaltungsrats oder der Trägerversammlung erforderlich? Wann Drucksache 21/15062 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 genau wurde eine entsprechende Regelung durch welches Organ festgelegt ? Der Abschluss von Anstellungsverträgen für alle Positionen unterhalb der Vorstandsebene obliegt dem Vorstand ohne Zustimmungserfordernisse der anderen Gremien.