BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15070 21. Wahlperiode 27.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 19.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Projekt D23 – Starke Schulen Der Senat schreibt in seiner Antwort in Drs. 21/13975, dass „mit der Verlängerung und Ausweitung des Projektes von 23 auf über 30 Schulen das Ziel verfolgt wird, die Schulen zu befähigen, ihre pädagogische und didaktische Arbeit noch wirksamer auf die Bedarfe ihrer Schülerschaft auszurichten, die Lernleistungen, Basis- und Sozialkompetenzen zu steigern und die Bildungsteilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Anschlussrisiko deutlich zu erhöhen.“ Ich frage den Senat: Das Projekt „23+ Starke Schulen“ richtet sich an Schulen in herausfordernden sozialen Lagen, um diese dabei zu begleiten, Konzepte für die gezielte Unterstützung von Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Elternhäusern zu entwickeln, umzusetzen und weiterzudenken. Die Kriterien für die Aufnahme in das Projekt in der zweiten Phase zum Schuljahr 2017/2018 waren bei allen Schulen vorrangig der Sozialindex, eine besondere Handlungsnotwendigkeit im Hinblick auf die Steigerung der Schülerleistungen sowie eine Interessenbekundung über die zuständige Schulaufsicht der jeweiligen Schule. Im Übrigen siehe Drs. 21/10460. Bei der Interessenbekundung haben die neuen Projektschulen erläutert, wie sie das übergeordnete Projektziel der Steigerung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und die Auftragslage zur Konzeption von Lernzeiten im Rahmen ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung einordnen und verfolgen wollen. Diese ersten Überlegungen wurden im Laufe des ersten Projektjahres konkretisiert und operationalisiert, sodass sie im zweiten Projektjahr in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) der zuständigen Schulaufsicht mit den Projektschulen verankert werden. Die ZLV benennen konkrete Maßnahmen im Sinne von Meilensteinen, die umgesetzt werden sollen. Dieser derzeit noch laufende Prozess wird durch die Projektleitung „23+ Starke Schulen“ eng begleitet. Im Übrigen siehe Drs, 21/13975. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aufgrund welcher Indikatoren/Messwerte/Kriterien sind Schulen in das Projekt D23+ aufgenommen worden? Bitte detailliert darlegen und ausführen . Siehe Vorbemerkung. 2. Sind die unter 1. genannten Kriterien zum Beispiel orientiert an den: Qualitätskriterien des Deutschen Schulpreises; des Schulverbunds „Blick über den Zaun“; am Orientierungsrahmen Schulqualität? Wenn ja, bitte begründen. Drucksache 21/15070 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, an welchen Referenzrahmen dann? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Forderungen beziehungsweise konkreten Arbeitsnachweise, wie etwa ein eigenes Konzept, wurden an die Schulen gestellt, um in das Projekt aufgenommen zu werden? Bitte darlegen und begründen. 4. Welche Zielvorgaben sind mit dem Projekt verbunden? Bitte darstellen: a. für jede Schule einzeln, Siehe Vorbemerkung. b. für das Gesamtprojekt, Mit der Verlängerung des Projekts „23+ Starke Schulen“ in die Phase 2 wird das Ziel verfolgt, dass die Schulen ihre pädagogische und didaktische Arbeit noch wirksamer gestalten. Unter Berücksichtigung der besonderen Ausgangslagen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, sollen die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen deutlich gesteigert werden. Dabei stellt die Konzeption, Umsetzung und Weiterentwicklung von Lern- und Bildungsangeboten im Rahmen des Ganztags einen Schwerpunkt dar. c. auf welcher Zeitleiste? Die Umsetzung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Lernzeiten im Ganztag erfolgt bis zum Ende der Projektlaufzeit, das heißt bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021. 5. Welche Meilensteine haben die einzelnen Schulen auf dem Weg zu den Zielen zu erreichen? Bitte im Einzelnen aufführen. Siehe Vorbemerkung. 6. Wie viel Prozent der Meilensteine sind bis jetzt erreicht? a. Pro Schule Die Schulen berichten regelhaft der Projektleitung „23+ Starke Schulen“ und der Schulaufsicht zu den laufenden Maßnahmen, Ergebnissen und Nachsteuerungsprozessen im 3. und 4. Quartal eines jeden Jahres. Eine qualitätsgesicherte Zusammenstellung der Datenlage unter Auswertung der Entwicklungsprozesse jeder einzelnen Schule wird auf dieser Basis im Jahr 2019 erfolgen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. Im Gesamtprojekt In den Schulen sind Lernzeiten zu mehr als 85 Prozent eingerichtet. Sie werden bis zum Ende der Projektlaufzeit konzeptionell weiterentwickelt. 7. Schulbezogene Fortbildung und Beratung sind Teil der Projektmaßnahmen . Was wird/wurde bisher getan, um Transfer und Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen so zu sichern, dass sie wirksamer Teil des Changeprozesses werden? a. In der Einzelschule Die breite und nachhaltige Verankerung von Projektentwicklungen wird zum einen regelmäßig mit der zuständigen Schulaufsicht thematisiert. Zum anderen sind sie Gegenstand der regelmäßigen Gespräche mit der Projektleitung sowie Thema der kollegialen Beratung unter den Schulleitungen im Projekt. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) unterstützt die Schulen unter anderem durch eine intensive Begleitung und Weiterbildung schulischer Leitungsgruppen und bei der Initiierung und Etablierung einer schul- und kollegiumsinternen Kommunikation, in der Fragen der konkreten Unterrichtsgestaltung und der Lehrstrategien bearbeitet werden. b. Auf der systemischen Steuerungsebene der zuständigen Behörde Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15070 3 Die Ausweitung und Verstetigung des Projektes ist eine zentrale Weichenstellung der Steuerungsebene zur Sicherung von Transfer und Nachhaltigkeit. Erfahrungen aus dem Projekt „23+ Starke Schulen“ werden regelmäßig in unterschiedlichen Arbeitskontexten der für Bildung zuständigen Behörde, wie zum Beispiel in der Schulaufsicht, berichtet und es werden Ableitungen für andere Arbeitszusammenhänge getroffen. 8. Wie wird das Projekt evaluiert: formativ (im laufenden Prozess mit Steuerungs -/Rückmeldefunktion) und summativ (am Ende mit Bilanzierungsfunktion )? Bitte das Verfahren erläutern und den Kreis der Beteiligten. Siehe Drs. 21/13975. Die Planungen der für Bildung zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. 9. Wie hoch ist mittlerweile der Zielerreichungsgrad a. in den einzelnen Schulen? b. im Gesamtprojekt? Siehe Antworten zu 6. a. und 6. b. 10. Wie wird mit Schulen umgegangen, die mit der Zielerreichung erkennbar überfordert sind und nicht vorankommen? Die Schulen werden durch die zuständige Schulaufsicht, die Projektleitung „23+ Starke Schulen“ und das Unterstützungssystem intensiv beraten und qualifiziert 11. Was ist das Erfolgskriterium, das erreicht sein muss, damit man das Projekt offiziell beendet? Wie wird es definiert und sichergestellt, dass erworbene Kompetenzen nicht wieder verloren gehen? Den zwei Schulen, die an der 2. Phase nicht mehr teilnehmen, siehe Drs. 21/10460, steht zur Sicherung der erworbenen Kompetenzen die weitere Teilnahme an Projektaktivitäten offen. Zur späteren Überführung in die Linie sind die Überlegungen der für Bildung zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. 12. Wie viele Mittel sind bis jetzt in das Projekt geflossen? Bitte Aufschlüsselung der Kosten pro Schule und gesamt nach a. Training/Beratung, Für Training und Beratung standen im LI in Phase 1 insgesamt zehn Stellen zur Verfügung . Zu den einzelnen Unterstützungsleistungen des LI, aufgeschlüsselt nach Schulen, siehe Drs. 21/13975. b. Zuwendungen an die Schulen, zum Beispiel Stunden, Fördermittel, Ausstattung et cetera, Die Ressourcenzuweisung erfolgt nach den Grundlagen des Maßnahmenpakets „23+ Starke Schulen“ (Maßnahmen 1 und 2), siehe Drs. 21/4177. Zur einzelschulischen Darstellung siehe Anlage. Teile des Maßnahmenpaketes „23+ Starke Schulen“ werden über das ESF-Projekt Schulmentoren realisiert. An dem ESF-Projekt sind über den Kreis der „23+ Starke Schulen“-Projektschulen weitere Schulen in sozial schwierigen Lagen beteiligt. Die Ressourcen ergeben sich ebenfalls aus der Anlage. c. zuständige Behörde: Kommunikation, Sitzungen et cetera. Die Steuerung des Projekts „23+ Starke Schulen“ erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen in der für Bildung zuständigen Behörde. Kommunikationsprozesse in der für Bildung zuständigen Behörde finden im Rahmen der Dienstzeiten statt. Schule 2018/19 2017/18 2016/17 2015/16 2014/15 2013/14 Grundschulen Elbinselschule2 3,00 3,00 21,705 22,705 3,40 0,00 Fritz-Köhne-Schule 34,00 34,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ganztagsschule Fährstraße 47,64 55,64 57,34 50,34 52,93 41,29 Grundschule Arnkielstraße2 3,00 3,00 49,70 48,70 51,29 47,29 Grundschule Kirchdorf 34,00 53,00 51,70 46,70 55,29 47,29 Grundschule Osterbrook3 27,00 31,00 3,00 3,00 3,00 0,00 Grundschule St.Pauli 33,20 29,20 0,00 0,00 0,00 0,00 Grundschule Stübenhofer Weg 31,00 37,00 19,705 20,705 0,00 0,00 Schule am Schleemer Park 40,20 56,20 49,70 48,70 57,29 53,29 Schule an der Burgweide 47,00 49,00 49,70 48,70 51,29 65,29 Schule An der Glinder Au 31,00 37,00 44,70 34,70 43,29 41,29 Schule Beim Pachthof 18,00 47,00 51,70 46,70 55,29 47,29 Schule Kerschensteinerstraße 34,00 34,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schule Kroonhorst 31,00 27,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schule Lämmersieth 27,00 27,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schule Rotenhäuser Damm 31,00 37,00 37,70 36,70 45,29 47,29 Schule Sterntalerstraße 31,00 37,00 38,70 41,70 45,68 41,29 Stadtteilschulen Brüder-Grimm-Schule 78,00 82,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 51,00 80,00 74,40 68,40 73,57 82,57 Kurt-Tucholsky-Schule 62,00 58,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 81,00 97,00 97,40 97,40 102,57 106,57 Otto-Hahn-Schule 85,00 85,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schule auf der Veddel 46,00 54,00 61,70 60,70 57,29 59,29 Schule Maretstraße 87,20 99,20 102,40 101,40 100,57 95,29 Stadtteilschule Alter Teichweg 31,00 31,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Stadtteilschule Am Hafen 69,00 91,00 103,40 103,40 126,57 106,57 Stadtteilschule Barmbek 62,00 58,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Stadtteilschule Ehestorfer Weg 56,20 56,20 0,00 0,00 0,00 0,00 Stadtteilschule Finkenwerder 62,00 62,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Stadtteilschule Horn3 85,00 85,00 3,00 3,00 0,00 0,00 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 81,00 103,00 103,40 109,40 138,57 130,57 Stadtteilschule Öjendorf 69,00 85,00 80,40 80,40 85,57 82,57 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 66,00 80,00 21,705 21,705 2,00 0,00 Stadtteilschule Wilhelmsburg 89,00 121,00 133,40 126,40 125,57 136,57 Gymnasien Gymnasium Hamm4 8,00 18,00 18,00 0,00 0,00 0,00 Helmut-Schmidt-Gymnasium4 25,20 35,20 36,00 6,00 7,00 0,00 Kurt-Körber-Gymnasium4 15,00 27,00 27,00 5,00 4,00 0,00 Ausschließlich am Schulmentorenprojekt beteiligte Schulen Adolph-Diesterweg-Schule 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 0,00 Clara-Grunwald-Schule 3,00 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ganztagsgrundschule Am Johannisland 3,00 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Grundschule Archenholzstraße 3,00 3,00 3,00 0,00 0,00 0,00 Max-Traeger-Schule 3,00 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schule Charlottenburger Straße 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 0,00 Schule Potsdamer Straße 3,00 3,00 2,00 2,00 2,00 0,00 Gretel-Bergmann-Schule 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 0,00 Schule am See 3,00 3,00 2,00 2,00 2,00 0,00 Stadtteilschule Süderelbe 0,00 0,00 3,00 3,00 3,00 0,00 1 jeweils auf Basis 1. Februar; für Schuljahr 2018/19 auf Basis 1. August 2018. 2 seit Schuljahr 2017/18 ausschließlich am Schulmentorenprojekt beteiligt 3 bis Schuljahr 2017/18 ausschließlich am Schulmentorenprojekt beteiligt 4 pro Schuljahr eine zusätzliche Sozialpädagogen-Stelle 5 projektinterne Umsteuerung zugunsten der kooptierten Schule Ressourcenzuweisung an Schulen in WAZ je Schuljahr1 Drucksache 21/15070 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Anlage 4 15070ska_Text 15070ska_Anlage