BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15072 21. Wahlperiode 27.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 20.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Wunschgroßeltern Die Nachfrage nach einer sogenannten Wunschgroßelternschaft steigt in Deutschland zunehmend.1Unter dem Begriff wird ein freiwilliges, generationsübergreifendes Betreuungsverhältnis zwischen Seniorinnen und Senioren und einer nicht verwandten Familie verstanden. Erste Forschungsergebnisse zeigen sowohl positive Aspekte für die beteiligten „Wunschgroßeltern“ als auch für Familien. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Hamburg gibt es verschiedene Einrichtungen und Projekte, in denen das generationenübergreifende Miteinander gefördert wird oder bei denen im Rahmen von freiwilligem Engagement Familien, Kinder und Jugendliche und ältere Menschen zusammentreffen und voneinander profitieren. Beispielhaft genannt seien die Mehrgenerationenhäuser , bei denen der generationenübergreifende Aspekt eines der zentralen Querschnittsziele aus dem Bundesprogramm ist (siehe Drs. 21/13611, Drs. 21/6255, Drs. 21/5207, Drs. 21/3205 und Drs. 21/3055). In weiteren Projekten, die mit freiwilligem Engagement arbeiten, wie zum Beispiel Wellcome oder verschiedene Patenschaftsprojekte , kommt es ebenfalls zu generationenübergreifenden Begegnungen, wenn Seniorinnen und Senioren Familien, Kinder oder Jugendliche auf unterschiedliche Weise unterstützen. Insofern können sich hieraus „Wunschgroßelternschaften“ entwickeln. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Bestehen in der Freien und Hansestadt Hamburg Stellen zur Vermittlung von „Wunschgroßeltern“? 2. Wird die „Wunschgroßelternschaft“ durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert? 3. Betrachtet der Senat das Konzept der „Wunschgroßelternschaft“ positiv oder negativ? 4. Welche Erfahrungen hat der Senat mit „Wunschgroßelternschaft“ gesammelt? Die zuständige Behörde hat in den Jahren 2003 bis 2016 das Projekt „Oma- Hilfsdienst“ des Vereins „Jung und Alt in Zuwendung e.V.“ finanziert (siehe http://jazev .de/startseite/projekte/oma-hilfsdienst.html). In diesem Rahmen wurden zeitlich begrenzte Betreuungsverhältnisse zwischen Seniorinnen und Senioren und nicht verwandten Familien vermittelt. Der Träger hat für die Folgejahre keine Förderanträge 1 Frühe Kindheit, 04/18, Seite 34. Drucksache 21/15072 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 mehr gestellt. Eine Projektevaluation mit einer Bewertung des Konzeptes „Wunschgroßelternschaft “ liegt nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Könnte sich der Senat eine Einführung (siehe Frage 1.) oder Erweiterung der „Wunschgroßelternschaft“, etwa durch Einbezug in die Kinder und Jugendarbeit, vorstellen? Freiwilliges Engagement älterer Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ist bei entsprechendem Interesse der Träger dieser Einrichtungen jederzeit möglich und findet auch statt. Auch hierüber können „Wunschgroßelternschaften“ entstehen. Im Übrigen hat sich der Senat mit der Fragestellung bislang nicht befasst.