BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15077 21. Wahlperiode 27.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) 20.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Offene Briefe einzelner Lehrer an die AfD-Bürgerschaftsfraktion und das Neutralitätsgebot In Reaktion auf die Einrichtung des AfD-Informationsportals „Neutrale Schulen Hamburg“ (https://afd-fraktion-hamburg.de/neutrale-schulen-hamburg/) haben sich jeweils Teile des Lehrerkollegiums verschiedener Hamburger Stadtteilschulen und eines Gymnasiums mit offenen Briefen an die AfD- Bürgerschaftsfraktion gewandt. So veröffentlichten am 29. Oktober 2018 einzelne Lehrer der Max-Brauer- Schule im Bezirk Hamburg-Altona folgenden offenen Brief an die AfD- Bürgerschaftsfraktion über Facebook1; gleichzeitig wurde auf der Homepage der Schule (http://www.maxbrauerschule.de/) auf den Brief mit dem Verweis auf zwei Berichterstattungen im „Stern“ und in der „Hamburger Morgenpost“ verwiesen:2 (1) „Offener Brief von (bisher 106) Lehrenden der Max-Brauer-Schule an die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Auf Ihrer Website bieten Sie die (anonyme) Möglichkeit Lehrer*innen zu melden , bei denen ein „Anfangsverdacht” besteht, das schulische Neutralitätsgebot nicht zu beachten. Sie schrecken vor dem Zynismus nicht zurück, dies mit dem Kampf „für Meinungsfreiheit und damit für eine lebendige Demokratie ” zu begründen. Wir sind der Auffassung, dass Sie das Neutralitätsgebot an Schulen missverstehen und versuchen uns dadurch einzuschüchtern. Wir begreifen Ihr Portal als Aufforderung zum Denunziantentum und lehnen diesen Zensurversuch als politische Unkultur entschieden ab. Hiermit beanspruchen wir folgende Punkte für uns: (a) • Wir informieren sehr kritisch über die Inhalte und Strategien der AfD - und anderer Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten . (b) • Wir weisen Schüler*innen explizit darauf hin, welche Gefahren von einem Erstarken der AfD für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgehen können. 1 https://www.facebook.com/jesse.finnl/posts/10156881879653408 (abgerufen am 14.11.2018). 2 http://www.maxbrauerschule.de/die-mbs-in-der-presse/ (abgerufen am 14.11.2018). Drucksache 21/15077 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (c) • Wir erarbeiten mit Schüler*innen im Unterricht die in mindestens Teilen der AfD vorherrschende ablehnende Haltung gegenüber Pressefreiheit, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. (d) • Der Grundsatz der Max-Brauer-Schule lautet „Vielfalt ist Reichtum”. Wir sprechen an, dass wir dieses Prinzip durch eine Partei gefährdet sehen, deren Führungspersonal etwa in Deutschland lebende Türk*innen als “Kameltreiber ” bezeichnet und Politikerinnen in Anatolien “entsorgen” möchte. (e) • Wir diskutieren im Unterricht über die unterschiedlichen Spielarten der menschenfeindlichen Ideologie des Rassismus und bringen zur Sprache, dass wir diese Haltung in den Positionen und der Rhetorik der AfD wiederfinden . (f) • Wir thematisieren im Unterricht, dass die wiederholte und andauernde Reduzierung komplexer Sachverhalte verbunden mit der Schuldzuweisung auf eine Minderheit, die in der AfD stattfindet, der Rhetorik gleicht, die in der Massenvernichtung von Millionen von Menschen und einem Weltkrieg endete - was von Führungspersonen der AfD als “Vogelschiss” in der deutschen Geschichte aufgefasst wird. (g) • Wer in der Schule seine politische Meinung frei ausspricht, muss sich der Diskussion stellen und keinerlei Sanktionen oder Einschüchterungen erwarten . Dieses Prinzip gilt in erster Linie für die Schüler*innen, aber auch für uns Lehrkräfte. (h) • Wir hetzen nicht. Wir bilden die politische Debatte um den Charakter der AfD in unserem Unterricht ab und beziehen dazu Stellung (Beutelsbacher Konsens). Wir sind der Überzeugung, dass es unsere Pflicht ist, unsere Schüler*innen über die Instrumentarien einer wehrhaften und lebendigen Demokratie aufzuklären und sie zu ermutigen, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Wir handeln dabei nicht entgegen den Grundsätzen unseres Berufsstandes, sondern folgen unserem Diensteid, in dem wir uns verpflichten, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren. Wir möchten mit diesem offenen Brief diejenigen Kolleg*innen stärken, die durch Ihre Beschwerden bereits unter Druck geraten sind und rufen alle Kollegien der Hamburger Schulen dazu auf, es uns gleich zu tun. Ferner rufen wir die Schulbehörde dazu auf, die von den Angriffen der AfD betroffenen Kolleg*innen in größtmöglichem Umfang zu schützen.“ Anknüpfend an den Brief der Max-Brauer-Schule verschickten 43 Lehrer der Stadtteilschule Rissen am 12. November 2018 den folgenden offenen Brief an die Bürgerschaftskanzlei mit der Bitte um Weiterleitung an die AfD- Bürgerschaftsfraktion: (2) „Offener Brief der Lehrenden der Stadtteilschule Rissen an die AfD- Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Auf Ihrer Website bieten Sie die Möglichkeit, LehrerInnen anonym zu melden , bei denen angeblich ein „Anfangsverdacht” bestünde, das schulische Neutralitätsgebot nach dem Beutelsbacher Abkommen zu missachten und parteipolitische Einflussnahme zu praktizieren. Dies begründen Sie zynisch mit dem Kampf „für Meinungsfreiheit und damit für eine lebendige Demokra- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15077 3 tie”. Wir sind der Auffassung, dass Sie dieses Neutralitätsgebot an Schulen bewusst missverstehen und vielmehr versuchen, Lehrende, die Ihrer politischen Ausrichtung nicht entsprechen, durch Ihren Online-Pranger einzuschüchtern und zu entmutigen und so den politischen Diskurs an Schulen zu manipulieren. Des Weiteren instrumentalisieren und missbrauchen Sie die Schülerschaft für Ihre parteipolitischen Ziele und vergiften so ein Schulklima, das auf Toleranz und Respekt, Freiheit und Vielfalt ausgerichtet sein sollte. Ihr Meldeportal ist nicht mehr als eine Aufforderung zum Denunziantentum und zu politischer Zensur, wie man sie aus Diktaturen kennt. Wir, als der Demokratie und unserer Verfassung verpflichtete Lehrenden, verurteilen dies aufs Schärfste. Diese politische Unkultur der „Gesinnungsschnüffelei”, Meinungsbeeinträchtigung und Anklage lehnen wir ausdrücklich und entschieden ab. Dem Vorbild der Max Brauer Schule folgend beanspruchen wir Lehrende der Stadtteilschule Rissen dies für uns: (a) • Wir informieren über die Inhalte und Strategien von Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten. (b) • Wir weisen SchülerInnen explizit darauf hin, welche Gefahren von Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgehen können. (c) • Wir erarbeiten mit SchülerInnen im Unterricht die in diesen Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten vorherrschende ablehnende Haltung gegenüber Pressefreiheit, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit . (d) • Wir diskutieren im Unterricht über die unterschiedlichen Spielarten der menschenfeindlichen Ideologie des Rassismus und bringen zur Sprache, dass wir diese Haltung in Positionen und Rhetorik von Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten wiederfinden. (e) • Wir thematisieren im Unterricht, dass die wiederholte und andauernde Reduzierung komplexer Sachverhalte verbunden mit der Schuldzuweisung auf eine Minderheit, die in Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten stattfindet, der Rhetorik gleicht, die in der Massenvernichtung von Millionen von Menschen und einem Weltkrieg endete - was von Führungspersonen einer der Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten als “Vogelschiss” in der deutschen Geschichte aufgefasst wird. (f) • Wir hetzen nicht. Wir bilden die politische Debatte um den Charakter der Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten in unserem Unterricht ab und beziehen dazu Stellung, wie es im Beutelsbacher Konsens auch vorgesehen ist. (g) • Wir zählen die Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu diesen Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten, da sie es nach wie vor versäumt, sich durch Wort oder Tat von rechtsradikalen Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten abzugrenzen. Schon allein die Implementierung des Meldeportals beweist, dass Teile der AfD- Fraktion den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung längst verlassen haben. Wir ermutigen unsere SchülerInnen dazu, eine eigene Meinung zu entwickeln und nicht nur in der Schule frei zu artikulieren und sich der Diskussion zu stellen, ohne Sanktionen oder Einschüchterungen erwarten zu müssen. Drucksache 21/15077 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Dies sehen wir als gelebten (politischen) Diskurs, als Recht im Sinne der Meinungsfreiheit und als determinierendes Merkmal der Demokratie – ein Recht, das auch wir Lehrenden für uns beanspruchen. Als Lehrende ist es ferner unsere Pflicht, unsere SchülerInnen über die Instrumentarien einer wehrhaften und lebendigen Demokratie aufzuklären und sie zu ermutigen, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Wir folgen damit unserem Diensteid, in dem wir uns verpflichten, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und unsere Schutzbefohlenen im Sinne der Demokratie zu mündigen Bürgern zu erziehen. So ist es nach HmbSG §2 Aufgabe der Schule, “die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten”. Wir folgen mit diesem offenen Brief den KollegInnen der Max Brauer Schule und möchten diejenigen KollegInnen unterstützen, die durch Ihre Beschwerden bereits unter Druck gerieten. Wir fordern die Schulbehörde auf, die betroffenen KollegInnen in vollem Umfang zu schützen. Wir fordern darüber hinaus unsere KollegInnen in Hamburg und Deutschland auf, sich nicht von den verachtenswerten Einschüchterungsversuchen durch Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten verunsichern zu lassen und sich im Angesicht aktueller Entwicklungen mehr denn je für Freiheit und Demokratie einzusetzen!“ Einen weiteren offenen Brief, etwas freier angelehnt an den Brief der Max- Brauer-Schule, verschickte das Goethe-Gymnasium Hamburg an die AfD- Bürgerschaftsfraktion. Der Brief des Goethe-Gymnasiums ist von 46 Lehrern namentlich unterzeichnet. Nachfolgend im Wortlaut: „Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hat am 20.09.2018 eine Webseite eingerichtet, bei der unter anderem unsere SchülerInnen und Schüler dazu aufgefordert werden, AfD-kritische Lehrerinnen und Lehrer (anonym) zu melden. Die AfD offenbart unseres Erachtens in ihrem Handeln ein falsches Verständnis von politischer Neutralität. Wir sehen in der Aktion der AfD des Weiteren eine Aufforderung zum Denunziantentum und möchten mit dieser Stellungnahme deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir uns gegen diese Plattform mit all ihren Beweggründen, Inhalten und Zielen zur Wehr setzen werden. Wir Lehrerinnen und Lehrer lassen uns nicht von dieser Aktion der AfD einschüchtern. Wir sind uns unserer Verpflichtung gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern bewusst, sie zu mündigen Bürgern unserer Gesellschaft zu erziehen. Dazu gehört ganz zentral natürlich auch die Bildung eigener politischer Urteile. Der Beutelsbacher Konsens bildet die Grundlage unseres Politikunterrichtes. Ausgehend von einer jahrelangen gesellschaftlichen Entwicklung, in deren Zuge die Grenze des Mach- und Sagbaren immer weiter nach rechts verschoben wurden, betrachten wir die Geschehnisse rund um die Vorfälle in Chemnitz, dabei insbesondere den Schulterschluss von Teilen der AfD mit offen rechtsextremen Vereinigungen, mit großer Sorge. Dies zeigt uns erneut, welche Problematik in der Partei der AfD steckt. Wir stehen deswegen zu folgenden Handlungsgrundsätzen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15077 5 1.) Wir Lehrerinnen und Lehrer haben uns in unserem Diensteid unter anderem dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlands verpflichtet. Wir werden uns somit auch weiterhin immer der Würde des Menschen verpflichtet fühlen. Die zahlreichen rassistischen und diskriminierenden Aussagen von Mitgliedern der AfD und anderen Politikern werden wir entsprechend auch weiterhin als das behandeln, was sie sind: Rassismus und Diskriminierung . Eine entsprechende Positionierung der Lehrer sehen wir somit nicht als Verletzung der Neutralitätsgebotes an, sondern als notwendigen Einsatz für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik. In diesem Zusammenhang sehen wir auch unser Engagement als Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage. 2.) Wir thematisieren im Unterricht, dass die wiederholte und andauernde Reduzierung komplexer Sachverhalte verbunden mit der Schuldzuweisung auf eine Minderheit, die in Teilen der AfD stattfindet, der Rhetorik gleicht, die in der Massenvernichtung von Millionen von Menschen und einem Weltkrieg endete - was von Alexander Gauland, Parteivorsitzender der AfD, als „Vogelschiss in der deutschen Geschichte“ aufgefasst wird. 3.) In Anlehnung an die ersten beiden Punkte: Wir erarbeiten mit Schülerinnen und Schülern im Unterricht die in mindestens Teilen der AfD vorherrschende ablehnende Haltung gegenüber Pressefreiheit, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. 4.) Wer in der Schule seine politische Meinung frei ausspricht, muss sich der Diskussion stellen und keinerlei Sanktionen oder Einschüchterungen erwarten . Dieses Prinzip gilt in erster Linie für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für uns Lehrkräfte. 5.) Wir hetzen nicht. Wir bilden die politische Debatte um den Charakter der AfD in unserem Unterricht ab und beziehen dazu Stellung (Beutelsbacher Konsens). Wir sind der Überzeugung, dass es unsere Pflicht ist, die Schülerinnen und Schüler über die Instrumentarien einer wehrhaften und lebendigen Demokratie aufzuklären und sie zu ermutigen, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Wir möchten mit dieser Stellungnahme diejenigen Kolleginnen und Kollegen stärken, die durch Beschwerden bereits unter Druck geraten sind und rufen alle Kollegien der Hamburger Schulen dazu auf, es uns gleich zu tun. Ferner rufen wir die Schulbehörde dazu auf, die von den Angriffen der AfD betroffenen Kolleginnen und Kollegen in größtmöglichem Umfang zu schützen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Informationsportal „Neutrale Schulen Hamburg“ der Alternative für Deutschland (AfD), das zur Meldung von mutmaßlichen Verstößen gegen das Neutralitätsgebot an Hamburger Schulen aufruft, hat eine Debatte in der Lehrerschaft ausgelöst. In dieser Diskussion haben sich Lehrkräfte auch in Form offener Briefe geäußert. Diese Äußerungen bewegen sich im Rahmen dessen, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch öffentlichen Bediensteten an Meinungsfreiheit auch in Bezug auf Gegenstände ihres Dienstes zusteht, vgl. BVerfG vom 30. August 1983, 2 BvR 1334/82 (juris), BVerwG vom 23. Oktober 1984, 1 WB 98/82 (juris) und VG Berlin vom 13. Dezember 2007, 85 A 6.07 (juris). Ebenso steht es Lehrkräften frei, während der Pausen im persönlichen Gespräch tagespolitische Ereignisse zu besprechen. Die von den Lehrkräften in den offenen Briefen geäußerten Ansichten zur Ausgestaltung ihrer unterrichtlichen Arbeit genügen den Anforderungen des Verbotes politischer Indoktrination, dieses verlangt keine Meinungslosigkeit der Lehrkräfte, sondern vielmehr die Darstellung unterschiedlicher Drucksache 21/15077 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Positionen und die Konfrontation mit Originaltexten der den Unterrichtsgegenstand bildenden Parteien. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Offener Brief der Max-Brauer-Schule 1. Bezug nehmend auf den Brief der Max-Brauer-Schule (1), Aussage (a): Ist es für diese Hamburger Lehrkräfte zulässig, öffentlich die als Tatsache ausgewiesene Aussage aufzustellen, die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) sei pauschal (das heißt in Gänze und allgemeingültig ) eine Partei „mit demokratiefeindlichen Absichten“ und darauf Bezug nehmend festzustellen und anzukündigen, Schüler im Unterricht „sehr kritisch über Inhalte und Strategien der AfD – und anderer Parteien und Gruppierungen mit demokratiefeindlichen Absichten“ zu „informieren“? Bitte umfassend unter Einbeziehung sämtlicher hier anzuwendenden Rechtsvorschriften (GG und das daraus abgeleitete Neutralitätsgebot, § 33 Beamtenstatusgesetz, Beutelsbacher Konsens, Hamburgisches Schulgesetz, Geschäftsordnungsbestimmung Nr. 14 der BSB) erläutern und dabei auch den Umstand berücksichtigen, dass der Brief mit der zitierten Aussage als „offener Brief“ über die sozialen Medien (Facebook ) verbreitet sowie über eine Verlinkung auf der Schulhomepage zu zwei Medienberichterstattungen über den Brief im „Stern“ und der „Hamburger Morgenpost“ offensiv beworben wurde. 2. Anhand welcher Kriterien und unter Bezugnahme welcher Quellen sollen und dürfen Hamburger Lehrkräfte feststellen, dass eine Partei in Gänze „demokratiefeindliche Absichten“ verfolge und sind diese Kriterien im Fall der Partei AfD erfüllt? Wenn ja, bei welchen Parteien sind diese Kriterien außerdem erfüllt? 3. Bezug nehmend auf den Brief der Max-Brauer-Schule (1), Aussage (b): Ist es für diese Hamburger Lehrkräfte zulässig, öffentlich festzustellen und anzukündigen, dass sie im Unterricht „Schüler*innen explizit darauf hin(weisen), welche Gefahren von einem Erstarken der AfD für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgehen können“? Bitte umfassend unter Einbeziehung sämtlicher hier anzuwendenden Rechtsvorschriften (GG und das daraus abgeleitete Neutralitätsgebot, § 33 Beamtenstatusgesetz , Beutelsbacher Konsens, Hamburgisches Schulgesetz, Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB) erläutern und dabei auch den Umstand berücksichtigen, dass der Brief mit der zitierten Aussage als „offener Brief“ über die sozialen Medien (Facebook) sowie über eine Verlinkung auf der Schulhomepage zu zwei Medienberichterstattungen über den Brief offensiv beworben wurde. 4. Anhand welcher Kriterien und unter Bezugnahme welcher Quellen sollen und dürfen Hamburger Lehrkräfte feststellen, dass durch „das Erstarken“ einer spezifischen Partei „eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehen kann“ und sind diese Kriterien im Fall der Partei AfD erfüllt? Wenn ja, bei welchen Parteien sind die Kriterien außerdem erfüllt? 5. Bezug nehmend auf den Brief der Max-Brauer-Schule (1), Aussage (f): Ist es für diese Hamburger Lehrkräfte zulässig, die öffentlich als Tatsache ausgewiesene Aussage aufzustellen, in der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) „finde eine wiederholte und andauernde Reduzierung komplexer Sachverhalte verbunden mit der Schuldzuweisung auf eine Minderheit statt“, „die der Rhetorik gleicht, die in der Massenvernichtung von Millionen von Menschen und einem Weltkrieg endete“? Bitte umfassend unter Einbeziehung sämtlicher hier anzuwendenden Rechtsvorschriften (GG und das daraus abgeleitete Neutralitätsgebot, § 33 Beamtenstatusgesetz, Beutelsbacher Konsens, Hamburgisches Schulgesetz, Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15077 7 erläutern und dabei auch den Umstand berücksichtigen, dass der Brief mit der zitierten Aussage als „offener Brief“ über die sozialen Medien (Facebook) sowie über eine Verlinkung auf der Schulhomepage zu zwei Medienberichterstattungen über den Brief offensiv verbreitet wurde. 6. Anhand welcher Kriterien und unter Bezugnahme welcher Quellen sollen und dürfen Hamburger Lehrkräfte die Tatsache aufstellen und im Unterricht vermitteln – ohne dass diese als persönliche Meinung gekennzeichnet und/oder kontrovers dargestellt wird –, dass eine spezifische Partei „andauernd und wiederholt komplexe Sachverhalte reduziere“ und sind diese Kriterien im Fall der Partei AfD erfüllt? Wenn ja, bei welchen Parteien sind die Kriterien außerdem erfüllt? Siehe Vorbemerkung. 7. In welchen Räumlichkeiten der Max-Brauer-Schule ist der offene Brief durch wen ausgelegt oder ausgehangen worden und mit welcher Aufforderung /mit welchem Aufruf war die Auslage/der Aushang des Briefes verbunden? 8. Durch wen wurde die Unterzeichnung des Briefes beworben? Der offene Brief wurde, nach Ankündigung durch eine E-Mail von einer Lehrkraft, im Lehrerzimmer der Schule von Lehrkräften zur Unterschrift ausgelegt. Einzelne Lehrkräfte haben im Lehrerzimmer Unterschriften gesammelt. 9. Ist der offene Brief der Max-Brauer-Schule einzelnen Schülern, Schülergruppen oder Klassen kommuniziert oder zugänglich gemacht worden (zum Beispiel durch Auslage, Aushang oder Thematisierung im Unterricht )? Bitte umfassend darlegen. Der Schulleitung ist kein Fall bekannt, in dem Schülern, Schülergruppen oder Klassen der Brief in der beschriebenen Weise zugänglich gemacht worden wäre. 10. Wurden Lehrkräfte unter Druck gesetzt, den Brief mit zu unterschreiben, damit zum Beispiel das gesamte Kollegium den Brief unterschreibt? Nein. 11. Was waren die Gründe, warum einzelne Lehrkräfte den Brief nicht mitunterzeichnet haben? Die Gründe, warum einzelne Lehrkräfte den Brief nicht unterzeichnet haben, sind der für Bildung zuständigen Behörde nicht bekannt. 12. Verstößt die Auslage oder der Aushang des Briefes, der sich explizit gegen die AfD richtet, in den Räumen der Max-Brauer-Schule, verbunden mit der Aufforderung/der Werbung, diesen zu unterzeichnen, gegen eine der folgenden Rechtsvorschriften oder Vorgaben aus den Bildungsplänen : a) das aus dem Grundgesetz abgeleitete Neutralitätsgebot, b) § 33 Beamtenstatusgesetz, c) Beutelsbacher Konsens, d) Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB, e) Hamburgisches Schulgesetz? Siehe Vorbemerkung. 13. Welche Vertreter der Schulleitung waren an folgenden Handlungen beteiligt (bitte jeweils mit Datum, Ort und Uhrzeit angeben): a) Erstellung der Textfassung des Briefes, b) Auslage oder Aushang des Briefes, Drucksache 21/15077 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 c) Bewerbung des Briefes beziehungsweise Aufruf zum Unterzeichnen , d) Verlinkung auf der Schulhomepage, e) Korrespondenz mit den Medien, die über den Brief berichtete haben, f) Kommunikation mit einzelnen Schülern oder Lerngruppen über den Briefinhalt? Keine. 14. Wann hat die Behörde für Schule und Berufsbildung von dem offenen Brief Kenntnis erhalten und welche Korrespondenz gab es mit der Schule zu diesem Vorgang? Bitte umfassend darlegen. Der Schulaufsicht und dem Pressesprecher der für Bildung zuständigen Behörde wurde eine Abschrift des offenen Briefes am 26. Oktober 2018 per E-Mail zugeleitet. Eine schriftliche Korrespondenz mit der Schule gab es nicht. Nach Eingang der Parlamentarischen Anfrage Drs. 21/15077 wurde die Schulleitung aufgefordert, die Fragen, die die Schule direkt betreffen, zu beantworten. II. Offener Brief der Stadtteilschule Rissen 15. Bezug nehmend auf den offenen Brief der Stadtteilschule Rissen (2), Aussagen (c) und (g): Ist es für diese Lehrer zulässig, mit Schülern im Unterricht eine angeblich „vorherrschende (!) ablehnende Haltung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gegenüber Pressefreiheit, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit“ zu erarbeiten? Bitte umfassend unter Einbeziehung sämtlicher hier anzuwendenden Rechtsvorschriften (GG und das daraus abgeleitete Neutralitätsgebot, § 33 Beamtenstatusgesetz , Beutelsbacher Konsens, Hamburgisches Schulgesetz, Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB) erläutern. 16. Anhand welcher Kriterien und unter Bezugnahme welcher Quellen sollen und dürfen Hamburger Lehrkräfte die Tatsache aufstellen und im Unterricht vermitteln – ohne dass diese als persönliche Meinung gekennzeichnet und/oder kontrovers dargestellt wird –, dass in einer Partei eine „vorherrschende ablehnende Haltung gegenüber Pressefreiheit, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit“ vorliegt und sind diese Kriterien im Fall der Partei AfD erfüllt? Wenn ja, bei welchen Parteien sind die Kriterien außerdem erfüllt? Siehe Vorbemerkung. 17. In welchen Räumlichkeiten der Stadtteilschule Rissen ist der offene Brief durch wen ausgelegt oder ausgehangen worden und mit welcher Aufforderung /mit welchem Aufruf war die Auslage/der Aushang des Briefes verbunden? 18. Durch wen wurde die Unterzeichnung des Briefes beworben? Der offene Brief wurde dem Kollegium durch einen Link auf eine Cloud zugänglich gemacht und durch die Art der Veröffentlichung ist der Schulleitung nicht bekannt, ob und durch wen die Unterzeichnung beworben wurde. 19. Ist der offene Brief der Stadtteilschule Rissen einzelnen Schülern, Schülergruppen oder Klassen kommuniziert oder zugänglich gemacht worden (zum Beispiel durch Auslage, Aushang oder Thematisierung im Unterricht )? Bitte umfassend darlegen. Der Schulleitung ist kein Fall bekannt, in dem Schülern, Schülergruppen oder Klassen der Brief in der beschriebenen Weise zugänglich gemacht worden wäre. 20. Wurden Lehrkräfte unter Druck gesetzt, den Brief zu unterzeichnen, damit zum Beispiel das gesamte Kollegium den Brief unterschreibt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15077 9 Nein. 21. Was waren die Gründe, warum einzelne Lehrkräfte den Brief nicht mitunterzeichnet haben? Die Gründe, warum einzelne Lehrkräfte den Brief nicht unterzeichnet haben, sind der für Bildung zuständigen Behörde nicht bekannt. 22. Verstößt die Auslage oder der Aushang des Briefes, der sich explizit gegen die AfD richtet, in den Räumen der Stadtteilschule Rissen, verbunden mit der Aufforderung/der Werbung, diesen zu unterzeichnen, gegen eine der folgenden Rechtsvorschriften oder Vorgaben aus den Bildungsplänen: a) das aus dem Grundgesetz abgeleitete Neutralitätsgebot, b) § 33 Beamtenstatusgesetz, c) Beutelsbacher Konsens, d) Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB, e) Hamburgisches Schulgesetz? Siehe Vorbemerkung. 23. Welche Vertreter der Schulleitung waren an folgenden Handlungen beteiligt (bitte jeweils mit Datum, Ort und Uhrzeit angeben): a) Erstellung der Textfassung des Briefes, b) Auslage oder Aushang des Briefes, c) Bewerbung des Briefes beziehungsweise Aufruf zum Unterzeichnen , d) Verlinkung auf der Schulhomepage, e) Korrespondenz mit den Medien, die über den Brief berichtete haben, f) Kommunikation mit einzelnen Schülern oder Lerngruppen über den Briefinhalt? Keine. Die Schulleitung hat in der Leitungsrunde über die Entscheidung, das Schreiben nicht auf der Schulhomepage zu veröffentlichen, informiert. Kontakt zu Medien gab es nicht. 24. Wann hat die Behörde für Schule und Berufsbildung von dem offenen Brief Kenntnis erhalten und welche Korrespondenz gab es mit der Schule zu diesem Vorgang? Die für Bildung zuständige Behörde erhielt durch die Parlamentarische Anfrage Drs. 21/15077 Kenntnis von dem Brief der Stadtteilschule Rissen. Die Schulleitung wurde aufgefordert, die Fragen, die die Schule direkt betreffen, zu beantworten. 25. Sind die folgenden Gliederungen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) nach Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz beziehungsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg „demokratiefeindlich “ oder werden sie als Beobachtungsobjekt aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich -demokratische Grundordnung richten, eingestuft: a) „Alternative für Deutschland“ (AfD) Bundesverband, b) „Alternative für Deutschland“ (AfD) Landesverband Hamburg, c) „Junge Alternative“ Hamburg? 26. Liegt nach Kenntnislage des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg bei einer der folgen- Drucksache 21/15077 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 den Parteigliederungen eine vorherrschende ablehnende Haltung gegenüber Pressefreiheit, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit vor: a) „Alternative für Deutschland“ (AfD) Bundesverband, b) „Alternative für Deutschland“ (AfD) Landesverband Hamburg, c) „Junge Alternative“ Hamburg? Weder die AfD noch eine ihrer Gliederungen sind derzeit als Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg eingestuft. Auf Anfragen an die Bundesbehörden im Zusammenhang mit Parlamentarischen Anfragen der Hamburgischen Bürgerschaft wird regelmäßig mitgeteilt, dass ihre Tätigkeit ausschließlich dem Kontroll- und damit korrespondierenden Fragerecht des Deutschen Bundestages unterliege. 27. Werden Parteien/Organisationen/Gruppen, bei denen eine vorherrschende ablehnende Haltung gegenüber Pressefreiheit, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit festgestellt wird oder sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes und als extremistisch eingestuft? Ja, soweit die Voraussetzungen der §§ 4 und 5 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) erfüllt sind. III. Offener Brief des Goethe-Gymnasiums 28. In welchen Räumlichkeiten des Goethe-Gymnasiums ist der offene Brief durch wen ausgelegt oder ausgehangen worden und mit welcher Aufforderung /mit welchem Aufruf war die Auslage/der Aushang des Briefes verbunden? 29. Durch wen wurde die Unterzeichnung des Briefes beworben? Der Brief wurde durch eine Lehrkraft im Lehrerzimmer ausgelegt. Dies wurde vorher per E-Mail angekündigt. 30. Ist der offene Brief des Goethe-Gymnasiums einzelnen Schülern, Schülergruppen oder Klassen kommuniziert oder zugänglich gemacht worden (zum Beispiel durch Auslage, Aushang oder Thematisierung im Unterricht )? Bitte umfassend darlegen. Der Schulleitung ist kein Fall bekannt, in dem Schülern, Schülergruppen oder Klassen der Brief in der beschriebenen Weise zugänglich gemacht worden wäre. 31. Wurden Lehrkräfte unter Druck gesetzt, den Brief zu unterzeichnen, damit zum Beispiel das gesamte Kollegium den Brief unterschreibt? Nein. 32. Was waren die Gründe, warum einzelne Lehrkräfte den Brief nicht mitunterzeichnet haben? Die Gründe, warum einzelne Lehrkräfte den Brief nicht unterzeichnet haben, sind der für Bildung zuständigen Behörde nicht bekannt. 33. Verstößt die Auslage oder der Aushang des Briefes, der sich explizit gegen die AfD richtet, in den Räumen Goethe-Gymnasiums, verbunden mit der Aufforderung/der Werbung, diesen zu unterzeichnen, gegen eine der folgenden Rechtsvorschriften oder Vorgaben aus den Bildungsplänen : a) das aus dem Grundgesetz abgeleitete Neutralitätsgebot, b) § 33 Beamtenstatusgesetz, c) Beutelsbacher Konsens, d) Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB, e) Hamburgisches Schulgesetz? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15077 11 Siehe Vorbemerkung. 34. Welche Vertreter der Schulleitung waren an folgenden Handlungen beteiligt (bitte jeweils mit Datum, Ort und Uhrzeit angeben): a) Erstellung der Textfassung des Briefes, b) Auslage oder Aushang des Briefes, c) Bewerbung des Briefes beziehungsweise Aufruf zum Unterzeichnen , d) Verlinkung auf der Schulhomepage, e) Korrespondenz mit den Medien, die über den Brief berichtete haben, f) Kommunikation mit einzelnen Schülern oder Lerngruppen über den Briefinhalt? Keine. 35. Wann hat die Behörde für Schule und Berufsbildung von dem offenen Brief Kenntnis erhalten und welche Korrespondenz gab es mit der Schule zu diesem Vorgang? Die für Bildung zuständige Behörde erhielt durch die Parlamentarische Anfrage Drs. 21/15077 Kenntnis von dem Brief. Die Schulleitung wurde aufgefordert, die Fragen, die die Schule direkt betreffen, zu beantworten.