BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15081 21. Wahlperiode 18.12.18 Große Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 21.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Zeugen-/-innenbetreuung, psychosoziale Prozessbegleitung und Nebenklageerhebung in Hamburg Die Zeugen-/-innenbetreuung berät und begleitet Verletzte (herkömmlich als Opfer bezeichnet) und Tatzeugen/-innen, bei denen die Ladung zu einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung Ängste und Unsicherheiten auslöst. Seit Januar 2017 wird dieses Angebot durch die psychosoziale Prozessbegleitung ergänzt. Diese umfasst eine qualifizierte Betreuung während des Ermittlungs- und Strafverfahrens, um Verletzte und Tatzeugen/-innen zu stabilisieren und Ängste abzubauen. Damit bekommen besonders schutzbedürftige Opfer die Möglichkeit, vor, während und nach der Hauptverhandlung professionell begleitet zu werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Nebenklage gemäß §395 StPO. Um Verletzten und Tatzeugen/-innen eine umfassende Betreuung, Begleitung und die aktive Teilnahme am Strafprozess zu ermöglichen, sollten diese unterschiedlichen Rechtsinstrumente nicht gegeneinander gestellt werden und Betroffene umfassend über entsprechend Hilfsangebote aufgeklärt werden. Eine bedarfsgerechte finanzielle und personelle Ausstattung der entsprechenden Stellen ist vor diesem Hintergrund unabdingbar. Mit dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, kurz auch „Istanbul Konvention “ genannt, verpflichten sich die Vertragsparteien zudem in Artikel 19, „Opfer in einer ihnen verständlichen Sprache angemessen und rechtzeitig über verfügbare Hilfsdienste und rechtliche Maßnahmen zu informieren. Dabei ist fraglich, inwieweit diese Maßnahmen insbesondere in Bezug auf die „verständliche Sprache“ bisher in Hamburg umgesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Psychosoziale Prozessbegleitung wird von Personen angeboten, die die Anforderungen nach dem Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) und dem dazu erlassenen Ausführungsgesetz (AGPsychPbG) erfüllen und von der Justizbehörde anerkannt wurden. Psychosoziale Prozessbegleitung wird derzeit von einer Mitarbeiterin der Zeuginnen- und Zeugenberatungsstelle, sechs Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Opferhilfeberatungsstellen und sieben selbständig Tätigen angeboten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Opferberatungsstellen und den selbstständig Tätigen obliegt keine Dokumentations- beziehungsweise Statistikpflicht . Drucksache 21/15081 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ab dem 01.01.2017 wurde die Anordnung über die Erhebung der statistischen Daten in Straf- und Bußgeldsachen dahin gehend erweitert, dass die Anzahl der Anträge und die Anzahl der Beiordnungen in Bezug auf die psychosoziale Prozessbegleitung erhoben werden. Es wurde kürzlich festgestellt, dass die erhobenen Daten nicht richtig sein können. Dies gilt nach jetziger Kenntnis für offensichtlich nahezu alle Länder. Der Hintergrund der fehlerhaften Erfassung wird derzeit untersucht. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Zeugen-/-innenbetreuung 1. Wie viele Beratungen und Begleitungen hat die Zeugen-/-innenbetreuung in den letzten fünf Jahren durchgeführt? Bitte nach Jahren, Verletztem/r oder Tatzeugen/in sowie nach Delikten, Geschlecht und Alter der Verletzten und Tatzeugen/-innen angeben. 2014 Insgesamt wurden 2043 Personen betreut weiblich männlich nicht bekannt Opferzeugen 483 292 10 Tatzeugen 428 326 4 Vater/Mutter d. Angekl.. 0 2 0 Angeklagte/Angeklagter 0 0 0 nicht bekannt 209 279 10 durchgeführt wurden Prozessbegleitungen: 346 Vorgespräche: 116 abgesagte Prozessbegleitungen : 23 Betreuung am Verhandlungstag : 148 Videovernehmungen: 0 Altersstruktur Alter weiblich männlich nicht bekannt Gesamt bis 13, Kind 15 17 0 32 14 bis 17, Jugendliche(r) 69 87 0 156 18 bis …, Erwachsene(r) 792 596 12 1400 nicht bekannt 244 199 12 455 Gesamt 1120 899 24 2043 Deliktstruktur Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Betäubungsmittel 15 26 0 41 Eigentum, Diebstahl, Betrug 179 117 2 298 Einbruch 17 13 0 30 Näherungsverbot 1 0 0 1 Gewalt 281 220 6 507 Paargewalt 77 6 2 85 Raub 33 33 0 66 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 73 15 1 89 Stalking 7 0 0 7 Stalking u. Gewalt 2 0 0 2 Versuchte Tötung 41 9 0 50 Straßenverkehr 83 61 2 146 Sonstiges 78 58 0 136 nicht bekannt 233 341 11 585 Gesamt 1120 899 24 2043 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15081 3 Deliktstruktur Opferzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Betäubungsmittel 2 1 0 3 Eigentum, Diebstahl, Betrug 97 59 1 157 Einbruch 13 8 0 21 Näherungsverbot 1 0 0 1 Gewalt 154 138 6 298 Paargewalt 60 2 2 64 Raub 21 30 0 51 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 54 8 0 62 Stalking 6 0 0 6 Stalking u. Gewalt 2 0 0 2 Versuchte Tötung 4 3 0 7 Straßenverkehr 29 19 0 48 Sonstiges 23 9 0 32 nicht bekannt 17 15 1 33 Gesamt 483 292 10 785 Deliktstruktur Tatzeugen Delikt Insgesamt wurden 2043 Personen betreut weiblich männlich nicht bekannt Opferzeugen 483 292 10 Tatzeugen 428 326 4 Vater/Mutter d. Angekl.. 0 2 0 Angeklagte/Angeklagter 0 0 0 nicht bekannt 209 279 10 durchgeführt wurden Prozessbegleitungen: 346 Vorgespräche: 116 abgesagte Prozessbegleitungen : 23 Betreuung am Verhandlungstag : männlich nicht bekannt Gesamt Drucksache 21/15081 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Deliktstruktur Tatzeugen 148 Videovernehmungen: 0 Altersstruktur Alter weiblich männlich nicht bekannt Gesamt bis 13, Kind 15 17 0 32 14 bis 17, Jugendliche (r) 69 87 0 156 18 bis …, Erwachsene (r) 792 596 12 1400 nicht bekannt 244 199 12 455 Gesamt 1120 899 24 2043 Deliktstruktur Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Betäubungsmittel 15 26 0 41 Eigentum, Diebstahl, Betrug 179 117 2 298 Einbruch 17 13 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15081 5 Deliktstruktur Tatzeugen 30 Näherungsverbot 1 0 0 1 Gewalt 281 220 6 507 Paargewalt 77 6 2 85 Raub 33 33 0 66 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 73 15 1 89 Stalking 7 0 0 7 Stalking u. Gewalt 2 0 0 2 Versuchte Tötung 41 9 0 50 Straßenverkehr 83 61 2 146 Sonstiges 78 58 0 136 nicht bekannt 233 341 11 Drucksache 21/15081 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Deliktstruktur Tatzeugen 585 Gesamt 1120 899 24 2043 Deliktstruktur Opferzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Betäubungsmittel 2 1 0 3 Eigentum, Diebstahl, Betrug 97 59 1 157 Einbruch 13 8 0 21 Näherungsverbot 1 0 0 1 Gewalt 154 138 6 298 Paargewalt 60 2 2 64 Raub 21 30 0 51 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 54 8 0 62 Stalking Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15081 7 Deliktstruktur Tatzeugen 6 0 0 6 Stalking u. Gewalt 2 0 0 2 Versuchte Tötung 4 3 0 7 Straßenverkehr 29 19 0 48 Sonstiges 23 9 0 32 nicht bekannt 17 15 1 33 Gesamt 483 292 10 785 Deliktstruktur weiblich Betäubungsmittel 12 21 0 33 Eigentum, Diebstahl , Betrug 65 43 1 109 Einbruch 1 5 0 6 Näherungsverbot 0 0 0 0 Gewalt 114 67 0 181 Paargewalt 16 3 0 19 Raub 11 3 0 14 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 18 7 0 25 Stalking 0 0 0 0 Stalking u. Gewalt 0 0 0 0 Versuchte Tötung 37 5 0 42 Straßenverkehr 43 30 2 75 Sonstiges 47 39 0 86 nicht bekannt 64 103 1 168 Gesamt 428 326 4 758 2015 Insgesamt wurden 1537 Personen betreut weiblich männlich nicht bekannt Opferzeugen 386 220 5 Drucksache 21/15081 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Insgesamt wurden 1537 Personen betreut weiblich männlich nicht bekannt Tatzeugen 382 328 3 Vater/Mutter d. Angekl. 3 2 0 Angeklagte/Angeklagter 3 4 0 nicht bekannt 89 107 5 durchgeführt wurden Prozessbegleitungen : 273 Vorgespräche: 96 abgesagte Prozessbegleitungen : 32 Betreuung am Verhandlungstag: 107 Videovernehmungen : 0 Altersstruktur Alter weiblich männlich nicht bekannt Gesamt bis 13, Kind 13 11 1 25 14 bis 17, Jugendliche(r) 44 48 0 92 18 bis …, Erwachsene(r) 790 586 12 1388 nicht bekannt 16 16 0 32 Gesamt 863 661 13 1537 Deliktstruktur Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Betäubungsmittel 9 18 0 27 Eigentum, Diebstahl, Betrug 162 99 1 262 Einbruch 9 4 0 13 Näherungsverbot 1 0 0 1 Gewalt 210 172 4 386 Paargewalt 84 6 1 91 Raub 23 31 0 54 Rechtsradikale Gewalt 2 1 0 3 Sexualdelikte 70 8 1 79 Stalking 8 0 0 8 Stalking u. Gewalt 3 0 0 3 Versuchte Tötung 27 24 0 51 Straßenverkehr 60 63 0 123 Sonstiges 62 46 0 108 nicht bekannt 133 189 6 328 Gesamt 863 661 13 1537 Deliktstruktur Opferzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Betäubungsmittel 1 1 0 2 Eigentum, Diebstahl, Betrug 76 52 1 129 Einbruch 3 2 0 5 Näherungsverbot 1 0 0 1 Gewalt 116 103 2 221 Paargewalt 62 3 1 66 Raub 16 22 0 38 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 50 2 1 53 Stalking 7 0 0 7 Stalking u. Gewalt 3 0 0 3 Versuchte Tötung 6 3 0 9 Straßenverkehr 25 18 0 43 Sonstiges 10 2 0 12 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15081 9 Deliktstruktur Opferzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt nicht bekannt 10 12 0 22 Gesamt 386 220 5 611 Deliktstruktur Tatzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Betäubungsmittel 7 12 0 19 Eigentum, Diebstahl, Betrug 70 42 0 112 Einbruch 6 2 0 8 Näherungsverbot 0 0 0 0 Gewalt 87 62 2 151 Paargewalt 19 3 0 22 Raub 6 8 0 14 Rechtsradikale Gewalt 2 0 0 2 Sexualdelikte 17 6 0 23 Stalking 0 0 0 0 Stalking u. Gewalt 0 0 0 0 Versuchte Tötung 21 21 0 42 Straßenverkehr 32 37 0 69 Sonstiges 46 39 0 85 nicht bekannt 69 96 1 166 Gesamt 382 328 3 713 2016 Insgesamt wurden 1559 Personen betreut weiblich männlich nicht bekannt Opferzeugen 394 233 1 Tatzeugen 335 284 3 Vater/Mutter d. Angekl. 3 4 0 Angeklagte/Angeklagter 1 2 0 nicht bekannt 141 156 2 durchgeführt wurden Prozessbegleitungen: 286 Vorgespräche: 166 abgesagte Prozessbegleitgen : 41 Betreuung am Verhandlungstag : 83 Videovernehmungen: 10 Altersstruktur Alter weiblich männlich nicht bekannt Gesamt bis 13, Kind 13 11 0 24 14 bis 17, Jugendliche(r) 55 69 0 124 18 bis …, Erwachsene(r) 789 575 5 1369 nicht bekannt 17 24 1 42 Gesamt 874 679 6 1559 Deliktstruktur Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Betäubungsmittel 11 18 0 29 Eigentum, Diebstahl, Betrug 156 116 0 272 Einbruch 10 11 0 21 Näherungsverbot 1 0 0 1 Gewalt 217 166 3 386 Paargewalt 50 2 0 52 Raub 42 32 0 74 Rechtsradikale Gewalt 0 1 0 1 Sexualdelikte 85 9 0 94 Stalking 8 0 0 8 Drucksache 21/15081 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Deliktstruktur Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Stalking u. Gewalt 2 0 0 2 Versuchte Tötung 35 26 1 62 Straßenverkehr 78 52 0 130 Sonstiges 36 38 0 74 nicht bekannt 143 208 2 353 Gesamt 874 679 6 1559 Deliktstruktur Opferzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Betäubungsmittel 0 2 0 2 Eigentum, Diebstahl, Betrug 76 55 0 131 Einbruch 6 6 0 12 Näherungsverbot 1 0 0 1 Gewalt 115 95 1 211 Paargewalt 44 1 0 45 Raub 29 20 0 49 Rechtsradikale Gewalt 0 1 0 1 Sexualdelikte 57 3 0 60 Stalking 7 0 0 7 Stalking u. Gewalt 2 0 0 2 Versuchte Tötung 5 6 0 11 Straßenverkehr 30 22 0 52 Sonstiges 14 10 0 24 nicht bekannt 8 12 0 20 Gesamt 394 233 1 628 Deliktstruktur Tatzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Betäubungsmittel 10 15 0 25 Eigentum, Diebstahl, Betrug 67 47 0 114 Einbruch 4 5 0 9 Näherungsverbot 0 0 0 0 Gewalt 86 62 1 149 Paargewalt 6 1 0 7 Raub 10 10 0 20 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 27 5 0 32 Stalking 1 0 0 1 Stalking u. Gewalt 0 0 0 0 Versuchte Tötung 29 20 1 50 Straßenverkehr 40 24 0 64 Sonstiges 15 24 0 39 nicht bekannt 40 71 1 112 Gesamt 335 284 3 622 2017 Insgesamt wurden 1409 Personen betreut weiblich männlich nicht bekannt Opferzeugen 389 212 9 Tatzeugen 287 211 4 Vater/Mutter d. Angekl. 1 0 0 Angeklagte/Angeklagter 1 3 0 nicht bekannt 148 137 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15081 11 Insgesamt wurden 1409 Personen betreut durchgeführt wurden Prozessbegleitungen: 254 Vorgespräche: 177 Abgewiesene Prozessbegleitungen : 52 Betreuung am Verhandlungstag : 95 Videovernehmungen: 7 Altersstruktur Alter weiblich männlich nicht bekannt Gesamt bis 13, Kind 10 14 0 24 14 bis 17, Jugendliche(r) 63 44 2 109 18 bis …, Erwachsene(r) 734 496 13 1243 nicht bekannt 19 9 5 33 Gesamt 826 563 20 1409 Deliktstruktur Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Beleidigung/Bedrohung 14 4 0 18 Betäubungsmittel 11 15 0 26 Eigentum, Diebstahl, Betrug 124 97 1 222 Einbruch 21 5 1 27 Gewalt 242 141 8 391 Paargewalt 23 3 0 26 Raub 23 18 1 42 Rechtsradikale Gewalt 1 0 0 1 Sexualdelikte 76 16 1 93 Stalking 7 0 0 7 Versuchte Tötung 20 12 0 32 Straßenverkehr 47 43 0 90 Sonstiges 37 29 2 68 nicht bekannt 180 180 6 366 Gesamt 826 563 20 1409 Deliktstruktur Opferzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Beleidigung/Bedrohung 8 2 0 10 Betäubungsmittel 1 2 0 3 Eigentum, Diebstahl, Betrug 67 55 1 123 Einbruch 14 3 1 18 Gewalt 137 83 4 224 Paargewalt 21 2 0 23 Raub 17 10 1 28 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 60 9 1 70 Stalking 6 0 0 6 Versuchte Tötung 10 6 0 16 Straßenverkehr 13 18 0 31 Sonstiges 14 3 1 18 nicht bekannt 21 19 0 40 Gesamt 389 212 9 610 Deliktstruktur Tatzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Beleidigung/Bedrohung 4 2 0 6 Betäubungsmittel 9 13 0 22 Eigentum, Diebstahl, Betrug 47 36 0 83 Drucksache 21/15081 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Deliktstruktur Tatzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Einbruch 7 2 0 9 Gewalt 90 49 4 143 Paargewalt 2 1 0 3 Raub 3 5 0 8 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 14 7 0 21 Stalking 1 0 0 1 Versuchte Tötung 10 6 0 16 Straßenverkehr 27 22 0 49 Sonstiges 16 17 0 33 nicht bekannt 57 51 0 108 Gesamt 287 211 4 502 2018 (Stand: 29.11.2018) Insgesamt wurden 1314 Personen betreut weiblich männlich nicht bekannt Opferzeugen 402 168 7 Tatzeugen 238 187 4 Vater/Mutter d. Angekl. 0 1 0 Angeklagte/Angeklagter 1 3 0 nicht bekannt 139 152 12 durchgeführt wurden Prozessbegleitungen: 218 Vorgespräche: 159 abgewiesene Prozessbegleitungen : 77 Betreuung am Verhandlungstag : 82 Videovernehmungen: 6 Altersstruktur Alter weiblich männlich nicht bekannt Gesamt bis 13, Kind 13 14 0 27 14 bis 17, Jugendliche(r) 54 48 3 105 18 bis …, Erwachsene(r) 696 436 15 1147 nicht bekannt 17 13 5 35 Gesamt 780 511 23 1314 Deliktstruktur Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Beleidigung/Bedrohung 10 3 0 13 Betäubungsmittel 8 13 0 21 Eigentum, Diebstahl, Betrug 106 82 4 192 Einbruch 10 8 0 18 Gewalt 217 111 4 332 Paargewalt 22 3 0 25 Raub 21 13 0 34 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 93 8 0 101 Stalking 5 0 0 5 Versuchte Tötung 26 9 0 35 Straßenverkehr 45 42 0 87 Sonstiges 31 17 0 48 nicht bekannt 186 202 15 403 Gesamt 780 511 23 1314 Deliktstruktur Opferzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Beleidigung/Bedrohung 8 1 0 9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15081 13 Deliktstruktur Opferzeugen Betäubungsmittel 0 2 0 2 Eigentum, Diebstahl, Betrug 62 46 3 111 Einbruch 7 5 0 12 Gewalt 155 72 2 229 Paargewalt 17 2 0 19 Raub 16 10 0 26 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 75 4 0 79 Stalking 4 0 0 4 Versuchte Tötung 7 2 0 9 Straßenverkehr 17 11 0 28 Sonstiges 8 3 0 11 nicht bekannt 26 10 2 38 Gesamt 402 168 7 577 Deliktstruktur Tatzeugen Delikt weiblich männlich nicht bekannt Gesamt Beleidigung/Bedrohung 1 2 0 3 Betäubungsmittel 8 10 0 18 Eigentum, Diebstahl, Betrug 30 25 0 55 Einbruch 3 3 0 6 Gewalt 58 36 2 96 Paargewalt 3 1 0 4 Raub 2 2 0 4 Rechtsradikale Gewalt 0 0 0 0 Sexualdelikte 17 4 0 21 Stalking 1 0 0 1 Versuchte Tötung 19 7 0 26 Straßenverkehr 22 21 0 43 Sonstiges 16 7 0 23 nicht bekannt 58 69 2 129 Gesamt 238 187 4 429 Die sich über die Jahre ändernden Delikte resultieren daraus, dass das Landgericht statistisch nur diejenigen Delikte führt, die in den jeweiligen Jahren gemeldet wurden. 2. Wie viele Ratsuchende der Zeugen-/-innenbetreuung mussten in den letzten fünf Jahren abgewiesen werden und was waren die Gründe hierfür ? Bitte nach Jahren, Deliktgruppen und Gründen aufschlüsseln. In folgenden Fällen mussten Anfragen zur Begleitung zu Verhandlungen abgelehnt werden, weil zum jeweiligen Termin keine entsprechenden personellen Ressourcen zur Verfügung standen. In einer Reihe dieser Fälle konnte jedoch über andere Fachberatungsstellen , wie zum Beispiel den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen oder den Weißen Ring, der keine an ihn herangetragene Anfrage abgelehnt hat, die Betreuung am Verhandlungstag übernommen werden. Die Justizbehörde wird nach Abschluss des Jahres 2018 die Fallgestaltung der Zeugenbetreuung und die Bedarfsentwicklung gemeinsam mit dem Landgericht analysieren und entsprechend die Kapazitäten erweitern. 2014 2015 2016 2017 2018 (Stand: 29.11.18) Gewalt 8 10 20 15 32 Paargewalt 6 5 2 3 6 Delikte im Straßenverkehr 3 2 1 2 6 Diebstahl 2 8 9 8 13 Betrug - 2 2 1 Drucksache 21/15081 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 2014 2015 2016 2017 2018 (Stand: 29.11.18) Einbruch 1 - 1 1 - BTM - 2 1 2 1 (versuchtes) Tötungsdelikt - 1 3 1 3 Raub 2 2 2 4 3 Sexualdelikte - - - 5 7 Beleidigung - - - 3 - nicht bekannt 1 - - 7 6 Abgewiesene Begleitung zu Verhandlungen 23 32 41 52 77 3. In welchem Stadium des Verfahrens werden Verletzte oder Tatzeugen/ -innen auf die Möglichkeit der Zeugen-/-innenbetreuung hingewiesen? a. Mit welchen Mitteln (zum Beispiel mündlich, Broschüren) geschieht dies regelhaft? b. Geschieht dies regelhaft in der Erstsprache? Wenn nein, warum nicht? Die Polizei weist grundsätzlich alle Opfer von Straftaten – nach Möglichkeit bereits beim ersten Kontakt – mittels Vordruck „Zusatzformular zum Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren – STP 500“ auch auf Unterstützungsangebote im psychosozialen Bereich hin und benennt bei den Einrichtungen der Opferhilfe auch die Zeuginnen- und Zeugenbetreuung inklusive deren Erreichbarkeit. Jede Tatzeugin beziehungsweise jeder Tatzeuge erhält mit dem Ladungsschreiben ein Hinweisblatt mit dem Beratungs- und Unterstützungsangebot der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung. Das Zusatzformular der Polizei existiert nur in deutscher Sprache. Bei Bedarf kann ein Sprachmittler hinzugezogen werden. Von der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung wird bei Bedarf ein Informationsblatt mit kurzen Hinweisen in verschiedenen Sprachen ausgehändigt, wobei es sich nicht notwendig um die jeweilige Erstsprache handelt. 4. Inwiefern wird sichergestellt, dass Ratsuchende Informationen und Beratung in ihrer Erstsprache (herkömmlich als Muttersprache bezeichnet) erhalten? Bei Bedarf werden Sprachmittlerinnen und Sprachmittler herangezogen. 5. Wie viele Erstprachler/-innen arbeiten in welcher Erstsprache in der Zeugen-/-innenbetreuung? Es gibt derzeit ausschließlich deutschsprachige Erstsprachlerinnen als Beraterinnen. Eine Mitarbeiterin kann auf Englisch und Dänisch beraten, eine Studierende (Praktikantin ) auf Englisch und Spanisch, eine Studierende (Praktikantin) auf Französisch und Englisch. 6. In welcher Höhe werden Kosten für das Dolmetschen übernommen? Wenn diese nicht übernommen werden, was sind die Gründe hierfür? Die Dolmetscherkosten für Opfer von Straftaten, die von der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung beraten werden, werden im Rahmen der Verfahrenskosten in voller Höhe übernommen. Das resultiert daraus, dass in § 406 f Absatz 2 StPO Opfer von Straftaten auf deren Antrag einer zur Vernehmung erschienen Person ihres Vertrauens die Anwesenheit zu gestatten ist. Tatzeuginnen und Tatzeugen haben keinen Anspruch auf Übernahme der Dolmetscherkosten, die im Rahmen einer Beratung durch die Zeugenbetreuung anfallen könnten. 7. Wie viele Beschäftigte arbeiten derzeit in der Zeugen-/-innenbetreuung? a. Wie viele der Beschäftigten sind weiblich? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15081 15 b. Gibt es derzeit personelle Vakanzen in der Zeugen-/-innenbetreuung ? c. Wie werden Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sichergestellt? d. Wie hoch ist das derzeitige Fallzahlvolumen pro Mitarbeiter/in? e. Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter/-innen? f. Inwiefern handelt es sich bei den Mitarbeitern/-innen um Studierende , die ein Praktikum in der Zeugen-/-innenbetreuung absolvieren? g. Wie wird eine Einarbeitung beziehungsweise Anleitung für Praktikanten /-innen sichergestellt? Und wie werden die Anleiter/-innen hierfür qualifiziert? Derzeit arbeiten zwei weibliche Beschäftigte in der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung. Die Mitarbeiterinnen haben ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit. Eine Mitarbeiterin hat im Rahmen der Weiterbildung zusätzlich die Qualifikation zur „Fachberaterin der Opferhilfe“ erworben. Neben den zwei festangestellten Mitarbeiterinnen absolvieren derzeit zwei Studierende der Sozialpädagogik ihr Jahrespraktikum in der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung. Die Einarbeitung erfolgt individuell nach den Fähigkeiten und Vorkenntnisse der Studierenden . Beide hauptamtlichen Mitarbeiterinnen sind als Anleiterinnen im Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum Hamburg fortgebildet worden. Die Beratungsstelle hat einen Stellenanteil von 1,69 Vollzeitäquivalenten mit zwei Mitarbeiterinnen besetzt. Vakanzen bestehen nicht. Aufgrund des kleinen Personalkörpers kann eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung nicht sichergestellt werden. Ein festgelegtes „Fallzahlvolumen“ existiert nicht. 8. Inwiefern sind Teambesprechungen und/oder Supervision Bestandteil der Stellenbeschreibung der Beschäftigten der Zeugen-/-innenbetreuung ? Wenn ja, wie oft finden diese statt? Wenn nein, warum nicht? Teambesprechungen und Supervision sind nicht Bestandteil der Stellenbeschreibung. Teambesprechungen und kollegiale Beratung finden anlassbezogen statt. Im Jahr 2018 hatten beide Mitarbeiterinnen zwölf Sitzungen in Einzelsupervisionen. 9. Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeitenden an Fort-, Weiterbildungen und Fachtagungen teilnehmen können? Alle bisher beantragten Fortbildungen wurden genehmigt. 10. Wie ist die räumliche und technische Ausstattung der Mitarbeitenden, der Zeugen-/-innenbetreuung? Die Zeuginnen- und Zeugenbetreuung verfügt über zwei Beratungsräume innerhalb des Strafjustizgebäudes. Ein barrierefreier Zugang ist möglich. In einem Beratungsraum befinden sich ein PC-Arbeitsplatz sowie die Möglichkeit zur Videovernehmung. Im anderen Beratungsraum befinden sich zwei PC-Arbeitsplätze. Im Amtsgericht-St. Georg gibt es einen Beratungsraum, der mit einem Laptop ausgestattet ist. In den Amtsgerichten Altona, Barmbek, Bergedorf und Wandsbek gibt es ein Zimmer, welches als Beratungszimmer genutzt werden kann. Im Amtsgericht Harburg kann das Wartezimmer des Familiengerichts mitgenutzt werden. Beide Mitarbeiterinnen verfügen über ein Diensthandy. 11. Inwieweit werden Fahrtkosten von Mitarbeitenden zu beispielsweise Gerichtsterminen übernommen? Wenn nicht, warum nicht? Die Fahrtkosten einer Mitarbeiterin werden mit dem gerichtlichen Aktenzeichen als Verfahrenskosten abgerechnet. Die andere Mitarbeiterin ist Inhaberin einer HVV- ProfiCard, die sie auch für auswärtige berufliche Termin einsetzt. Drucksache 21/15081 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 II. Psychosoziale Prozessbegleitung 1. Wie viele Beratungen und Begleitungen hat die psychosoziale Prozessbegleitung seit 2017 durchgeführt? Bitte nach Jahren, Verletztem/r oder Tatzeugen/-in sowie nach Delikten, Geschlecht und Alter der Verletzten und Tatzeugen/-innen angeben. Die dafür zugelassene Mitarbeiterin der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung hat folgende Psychosoziale Prozessbegleitungen durchgeführt: 2017: Drei Psychosoziale Prozessbegleitungen: Mädchen, 13 Jahre, sexueller Missbrauch, Geschädigte Jugendliche, 17 Jahre, sex. Nötigung widerstandsunfähiger Person, Geschädigte Frau, 24 Jahre, versuchter Mord, Geschädigte 2018 (Stand: 29.11.18): Zwölf Psychosoziale Prozessbegleitungen: Zwei Kinder, beide 13 Jahre, Geschädigte, sexueller Missbrauch, männlich und weiblich, beantragt im Ermittlungsverfahren, eine Beiordnung ist erfolgt, eine beantragt . Jugendliche, 14 Jahre, Geschädigte, sexuelle Nötigung/Vergewaltigung Erwachsene, Geschädigte, vers. Mord Erwachsene, Geschädigte, Zwang zur Prostitution, Menschenhandel Erwachsene, Geschädigte, sex. Missbrauch in der Kindheit Erwachsene, Geschädigte, Vergewaltigung durch Noch-Ehemann, Gerichtliche Begleitung durchgeführt, Urteil steht noch aus Erwachsene, Geschädigte, Vergewaltigung, Verfahren beginnt im Januar 2019 Erwachsene, Geschädigte, Vergewaltigung Erwachsene, Geschädigte, Körperverletzung, Beiordnung beantragt Erwachsene, Geschädigte, Vergewaltigung, Beiordnung beantragt Erwachsene, Geschädigte, Vergewaltigung, Beiordnung wird beantragt Mitarbeiter von Opferhilfeberatungsstellen haben mitgeteilt, dass im Jahr 2017 eine von einer Sexualstraftat betroffene Frau durch das Strafverfahren mit einer Beiordnung begleitet wurde und im Jahr 2018 fünf Beiordnungen für von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen erfolgten. Von den selbstständig Tätigen haben zwei mitgeteilt , noch keine Psychosoziale Prozessbegleitung durchgeführt zu haben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Ratsuchende der psychosoziale Prozessbegleitung mussten seit 2017 abgebwiesen werden und was waren die Gründe hierfür? Bitte nach Jahren, Deliktgruppen und Gründen aufschlüsseln. Weder von der Mitarbeiterin der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung noch (soweit bekannt) von Mitarbeiterinnen der Opferhilfeberatungsstellen beziehungsweise von selbstständig Tätigen wurde die Übernahme einer psychosozialen Prozessbegleitung abgelehnt. Im Falle einer Verhinderung muss ohnehin für eine Vertretung gesorgt werden, da bei Vorliegen der Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung besteht, § 406g StPO. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15081 17 3. In welchem Stadium des Verfahrens werden Verletzte oder Tatzeugen/ -innen auf die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung hingewiesen ? a. Mit welchen Mitteln (zum Beispiel mündlich, Broschüren) geschieht dies regelhaft? b. Geschieht dies regelhaft in der Erstsprache? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu I. 3. Im Übrigen siehe Drs. 21/8625. 4. Inwiefern wird sichergestellt, dass Ratsuchende Informationen und Beratung in ihrer Erstsprache (herkömmlich als Muttersprache bezeichnet) erhalten? Bei Bedarf werden Beratungsgespräche mit einer Dolmetscherin beziehungsweise einem Dolmetscher oder einer Sprachmittlerin oder einem Sprachmittler geführt. 5. Wie viele Erstsprachler/-innen arbeiten in welcher Erstsprache in der psychosozialen Prozessbegleitung? Die Mitarbeiterin der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung und die weiteren anerkannten Psychosozialen Prozessbegleiter sprechen deutsch als Erstsprache. Einzelne von Ihnen haben jeweils englische, französische, portugiesische, polnische oder spanische Sprachkenntnisse. 6. In welcher Höhe werden Kosten für das Dolmetschen übernommen? Wenn diese nicht übernommen werden, was sind die Gründe hierfür? Dolmetscherkosten, die im Rahmen der Psychosozialen Prozessbegleitung entstehen, werden voll übernommen. 7. Wie viele Beschäftigte arbeiten derzeit in der psychosozialen Prozessbegleitung ? a. Wie viele der Beschäftigten sind weiblich? b. Gibt es derzeit personelle Vakanzen in der psychosozialen Prozessbegleitung ? c. Wie werden Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sichergestellt? d. Wie hoch ist das derzeitige Fallzahlvolumen pro Mitarbeiter/in? e. Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter/-innen? f. Inwiefern handelt es sich bei den Mitarbeitern/-innen um Studierende , die ein Praktikum in der psychosozialen Prozessbegleitung absolvieren? g. Wie wird eine Einarbeitung beziehungsweise Anleitung für Praktikanten /-innen sichergestellt? Und wie werden die Anleiter/-innen hierfür qualifiziert? Derzeit arbeiten 14 Personen als psychosoziale Personen, davon zwölf Frauen. Psychosoziale Prozessbegleiter/-innen müssen die bundes- und landesgesetzlichen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Hierzu gehören insbesondere: Hochschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Soziale Arbeit, Pädagogik oder Psychologie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung Absolvierung einer anerkannten Weiterbildung zur/zum psychosozialen Prozessbegleiter /in Studierende erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Drucksache 21/15081 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Vakanzen bestehen nicht. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen werden von den psychosozialen Begleiterinnen und Begleiter untereinander organisiert. Ein festgelegtes „Fallzahlvolumen“ existiert nicht. 8. Inwiefern sind Teambesprechungen und/oder Supervision Bestandteil der Stellenbeschreibung der Beschäftigten der psychosozialen Prozessbegleitung ? Wenn ja, wie oft finden diese statt? Wenn nein, warum nicht? Unter Federführung einer Opferhilfeeinrichtung und der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung findet vierteljährlich ein Netzwerktreffen statt. Eine Supervision für die Mitarbeiterinnen der Opferhilfeberatungsstellen und der selbstständig Tätigen ist geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeitenden an Fort-, Weiterbildungen und Fachtagungen teilnehmen können? Anerkannte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter nehmen an Weiterbildungen an den dafür zertifizierten Einrichtungen teil. 10. Wie ist die räumliche und technische Ausstattung der Mitarbeitenden der psychosozialen Prozessbegleitung? Zur räumlichen und technischen Ausstattung der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter, die auch Zeuginnen und Zeugen betreuen, siehe Antwort zu I.10 und Vorbemerkung. Psychosoziale Prozessbegleiterinnen, die Mitarbeiterinnen der Opferhilfeberatungsstellen sind, nutzen die dortige Infrastruktur. Die räumliche und technische Ausstattung der selbständig tätigen psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter ist nicht bekannt. 11. Inwieweit werden Fahrtkosten von Mitarbeitenden zu beispielsweise Gerichtsterminen übernommen? Wenn nicht, warum nicht? Zur Fahrtkostenerstattung für die in der Zeugenbetreuung tätige Mitarbeiterin siehe Antwort zu I.11. Die Mitarbeiter der Opferberatungsstellen verweisen insoweit auf das Regelangebot der jeweiligen Fachberatungsstelle. Inwieweit dort eine entsprechende Regelung getroffen wurde, ist hier nicht bekannt. III. Nebenklage 1. Wie viele Strafverfahren, in denen Verletzten eine Nebenklage gemäß § 395 StPO Absatz 1 Nummern 1 – 5 sowie Absatz 3 möglich war, wurden in den letzten fünf Jahren vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und dem Oberlandesgericht durchgeführt? Bitte nach Gerichten und den Absatz 1 Nummern 1 – 5 sowie Absatz 3 aufschlüsseln. Es wird statistisch nicht erfasst, in welchen Strafverfahren Verletzten eine Nebenklage gemäß § 395 StPO möglich gewesen wäre. Für eine händische Erfassung wäre es notwendig, jede einzelne Akte daraufhin zu überprüfen, ob die in den Katalogen des § 395 StPO aufgeführten Straftaten Gegenstand der Anklage waren und ob im konkreten Einzelfall ein oder mehrere Verletzte vorhanden sind, die sich im Wege der Nebenklage hätten anschließen können. Das würde Sichtung und Auswertung sämtlicher Strafakten der Jahre 2014 bis 2018 erfordern, was in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 2. In wie vielen dieser unter Frage III. 1. genannten Strafverfahren gab es eine Zeugen-/-innenbetreuung, psychosoziale Prozessbegleitung und/ oder Nebenklageerhebung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15081 19 Bitte jeweils nach Gerichten sowie § 395 StPO Absatz 1 Nummern 1 – 5 sowie Absatz 3 und nach Zeugen-/-innenbetreuung, psychosozialer Prozessbegleitung und/oder Nebenklageerhebung aufschlüsseln. 3. In wie vielen der unter Frage III. 1. genannten Fälle wurde den Nebenklägern /-innen ein Pflichtverteidiger beigeordnet? 4. In wie vielen der unter Frage III. 1. genannten Fälle wurden Prozesskostenhilfen gewährt? Siehe Antwort zu III. 1. 5. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen eine Nebenklage unter der Argumentation, es gebe bereits eine Zeugen-/-innenbetreuung oder psychosoziale Prozessbegleitung, erschwert oder letztendlich verhindert wurde? Nein.